18 Ergebnisse für „wohnung grundbuch garage eigentümer“

Leserforumvon stadtpflanze | Baurecht | 19 Antworten | 10.06.2018 07:06
Und im Grundbuch steht, dass eine Garage zur Wohnung gehört. ... Und im Grundbuch steht, dass eine Garage zur Wohnung gehört. ... Erst wenn in dem Grundbuch der Garage "stadtpflanze" als Eigentümer steht, wäre sie Eigentümer.
Leserforumvon Engala | Baurecht | 19 Antworten | 18.02.2022 22:19
Im Rahmen des Umbaus eines Ladengeschäfts zu einer Wohnung, wurde im Grundbuch eine Garage auf dem Nachbargrundstück fest der neuen Wohnung zugeordnet. ... [/quote] Da wäre erst mal zu klären, wer der Eigentümer der Wohnung ist. ... Am 23.2.2022 von bostonxl [quote=Engala]wurde im Grundbuch eine Garage auf dem Nachbargrundstück fest der neuen Wohnung zugeordnet.
Leserforumvon wuschel.ol | Baurecht | 12 Antworten | 09.08.2008 13:18
Der frühere Alleineigentümer teilte eine Wohnung als Wohneigentum ab und verkaufte sie. ... In der Teilungserklärung ist ebenfalls nur diese Wohnung erwähnt. ... Räume und im 1.OG Betriebswohnung) geteilt und die Wohnung mit dem nur im Kaufvertrag erwähnten Sondernutzungsrecht für die Garage auf seinem 2.Grundstück an ein Ehepaar verkauft.
Leserforumvon DeinHase | Baurecht | 13 Antworten | 20.07.2010 09:25
Hallöchen, folgendes Problem: Ich hatte seinerzeit eine Wohnung gekauft ohne Garage. Im Grundbuch ist aber eine Garage eingetragen. ... Denn der hat ja anscheinend eine Wohnung mit Garage verkauft, also fehlt die ja zur Erfüllung des Kaufvertrages.
Leserforumvon mal4ek | Baurecht | 6 Antworten | 03.07.2006 10:19
Ich hab eine Wohnung erworben, mit dabei ist eine Garage. ... Hausmeiter, der die Garage seit Jahren gemietet hatte (vom Vorbesitzer meiner jetzigen Wohnung). ... Das ist aber erst möglich, wenn Du als Eigentümer im Grundbuch stehst.
Leserforumvon audicab | Baurecht | 2 Antworten | 12.06.2006 17:43
Hallo Zusammen, Eventuell kann ich hier Tips bekommen bzw. mir jemand die Gesetzeslage klar machen: Mein Vater ist Eigentümer einer Wohnung in einer Wohngemeinschaft. ... Mein Vater hat also eine Garage zu 7600 DM gekauft. ... Nun steht aber seit 1992 die Garage meines Vaters auf an dieser Stelle. "0ffensichtlich wird dieser Stellplatz durch sie oder Dritte rechtswidrig genutzt".
Leserforumvon barnabeus | Baurecht | 20 Antworten | 21.11.2005 16:09
Sehr schwierig, da, wie schon hh geschrieben hat, die Eigentümergemeinschaft über einen allstimmigen Beschluss (alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer) beschließen eine anderweitige Nutzung. ... Das Sondernutzungsrecht steht ja bereits in der Teilungserklärung und auch im Grundbuch. ... Es handelt sich um ein 9 Parteienhaus, Baujahr 1994, sehr gut gepflegt, inklusive Garage im Haus, Wohnung selbst ist noch renovierungsbedürftig.
Leserforumvon TARGA_67 | Baurecht | 1 Antwort | 05.12.2006 20:12
Im Grundbuch wird hingegen die gleiche Planausfertigung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Streichungen und einem zusätzlichen Ergänzungsplan verwahrt. ... Darin werden jedem Eigentümer verbindliche Rechte zugesichert. Im Wortlaut: „Die Miteigentümer können über ihr Nutzungsrecht an den Ihrer Wohnung zugeordneten Abstellplätzen ebenso verfügen, als ob sie Miteigentümer sind, denen eine Garage in Sondereigentum zugeordnet ist."
Leserforumvon xmatzerx | Baurecht | 6 Antworten | 24.06.2007 20:22
Im Grundbuch stand ein Nießbrauch für eine Garage und ein unendgeldliches Wohnrecht für eine Wohnung drinn. Laut vorigem Vermieter gab es eine mündliche Absprache worauf die Mieter nun Miete zahlen sollten, dieses Taten sie dann auch bis jetzt wo wir die neuen Eigentümer sind. ... Am 25.6.2007 von HeHe Die mündliche Vereinbarung kann jederzeit abgestritten werden - was im Grundbuch steht, wird letztendlich Gewicht haben.
Leserforumvon TARGA_67 | Baurecht | 2 Antworten | 10.12.2006 18:09
Darin werden jedem Eigentümer verbindliche Rechte zugesichert. Im Wortlaut: „Die Miteigentümer können über ihr Nutzungsrecht an den Ihrer Wohnung zugeordneten Abstellplätzen ebenso verfügen, als ob sie Miteigentümer sind, denen eine Garage in Sondereigentum zugeordnet ist." ... Ich denke, dass der Verkäufer deiner Wohnung für den korrekten Eintrag im Grundbuch zuständig ist.
Leserforumvon Backpacker | Baurecht | 6 Antworten | 20.05.2007 14:14
lassen um die Wohnung / Keller / Garage zu räumen. ... Bei einer 3-Zimmer Wohnung (mit Keller, Bühne und Garage) kommen da einiges an Kosten zusammen. ... Ins Grundbuch habe ich (noch) nicht eingesehen doch nehme ich mal an, dass keine weiteren Forderungen (insb.
Leserforumvon Ma.Mi. | Baurecht | 8 Antworten | 12.01.2009 13:30
K. ----------------- " Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab" Am 13.1.2009 von CKbremen >>>Beim Umbau 2004 vom Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus mit ELW wurde jeder Wohnung ein KFZ-Stellplatz zugewiesen. >>> Bedeutet das, es steht ein Sondernutzungsrecht für diesen Stellplatz in der Teilungserklärung oder im Grundbuch bzw. im Kaufvertrag? ... Am 14.1.2009 von sika0304 Nur mal so als Zwischenfrage - wer war denn Eigentümer des Hauses, als es nur 1 Wohnung gab? ... Wenn die Fläche vor der Garage nicht eindeutig einem Eigentümer zugeordnet ist, ist sie im Gemeinschaftseigentum.
Leserforumvon Xanny | Baurecht | 3 Antworten | 03.03.2005 10:28
Der kann den anderen Eigentümer ja gerne schreiben, was Sache ist. ... Noch dazu gehört die andere Wohnung seiner Tochter. Stellplatz tauschen geht nicht, da die Eigentümer eine Garage haben.
Wohnrecht 4,25 von 5 Sterne
Leserforumvon AndererFall | Baurecht | 11 Antworten | 16.09.2008 11:37
Garagen dazu oder beschränkt sich das Recht nur auf die Wohnung? ... Eine Nutzung der Garage oder des Gartens scheint nicht enthalten zu sein. ... Verkaufsabsicht der Eigentümer, insbesondere aber auf eine geplante Beleihung des Objekts.
Leserforumvon Sweety26 | Baurecht | 29 Antworten | 19.01.2008 13:52
also im Grundbuch ist es eingetragen! ... Wenn das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen ist, dann auch in der Teilungserklärung. ... Ab dem Eintrag in das Grundbuch mit Teilungserklärung handelt es sich um Wohnungseigentum inklusive WEG-Recht.
Leserforumvon ivangrozni | Baurecht | 4 Antworten | 16.01.2007 04:29
Als ich der Sach dann auf ned Grund ging, erfuhr ich, daß der ehemalige Eigentümer eine Garage + Stellplatzt, nachträglich gebaut hat. ... Am 16.1.2007 von sika0304 Hast du eine Wohnung inkl. ... Am 16.1.2007 von ivangrozni Habe zwar eine Wohnung gekauft, ist aber drei Jahre her.
Leserforumvon amz528849-8 | Baurecht | 23 Antworten | 21.10.2019 17:29
Noch steht diese Wohnung leer. ... Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde und Regelungen die sich mit dem Grundstück beschäftigen (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …). ... Ist es tatsächlich eine Garage?
Leserforumvon WilderEber | Baurecht | 16 Antworten | 30.09.2012 07:25
In der Teilungserklärung ist Keller und Stellplatz Nr. x der Wohnung eindeutig zugeordnet. ... Meine Meinung als Newcomer in der Wohnanlage gegen zwei andere langjährige Eigentümer. ... Ich werde den Vor-Eigentümer mal anschreiben, ob es eine Vorgeschichte zum Thema Stellplätze gibt.
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