5 Ergebnisse für „2004 estg umsatzsteuer“

Leserforumvon julelein | Steuerrecht | 4 Antworten | 06.01.2006 13:08
hallo an alle, bin seit 2004 freiberufler, habe eben den steuerbescheid für 2004 erhalten. der steuerbetrag ist um einiges höher ausgefallen als erwartet. grund: die ermittelten einnahmen enthalten auch die umsatzsteuer. das finanzamt hat die richtigkeit, auf meine telfonische nachfrage hin nochmal bestätigt. kann es wirklich sein, dass ich die umsatzsteuer, die mir gar nicht gehört und die ich abgeführt habe, versteuern muss? ... Dies ist völlig korrekt im Rahmen einer Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG. Am 8.1.2006 von julelein jetzt leuchtet es mir ein: ich habe die umsatzsteuer 2004 erst anfang 2005 agbeführt, daher wird wohl die vorsteuer zu den betriebsausgaben 2005 dazukommen. hoffe ich zumindest. vielen dank nochmals für die antwort!
Leserforumvon ciorbarece | Steuerrecht | 17 Antworten | 04.09.2018 11:57
Die Gewerbetätigkeit bestand seit 2004, die freiberufliche Lehrtätigkeit wurde 2016 aufgenommen. ... Also Gewerbe seit 2004 mit Ust, freiberufliche Tätigkeit seit 2016 ohne Ust. ... Befreiungen aus dem EStG wie der § 3 Nr. 26 helfen da auch nicht weiter.
Leserforumvon tramperix | Steuerrecht | 3 Antworten | 29.04.2007 18:42
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für die ESt-Erklärung-2005 auch im 2005 erhaltenen UmSt-Erstattungen früherer Jahre (2004/2003) zu den Betriebseinnahmen zählen. - Kann man auch im Erklärungskalenderjahr (2005) entrichteten UmSt-Nachzahlungen/-Quartalsnachzahlungen für frühere Jahre (2004/2003) gewinnmindernd als Betriebsausgabe berücksichtigen? - Wenn ja, unter Vorsteuer als bezahlte Umsatzsteuer früherer Jahre abziehbar? ... Ebenso sind vereinnahme Umsatzsteuer auch Betriebseinnahmen.
Leserforumvon Kopeke | Steuerrecht | 18 Antworten | 20.01.2019 16:48
Muss man "Unternehmer" sein, um die Umsatzsteuer ausweisen zu können/müssen oder können wir das auch als Privatpersonen? ... Der Pole hat darauf in Polen polnische Umsatzsteuer zu zahlen und bekommt sie gleichzeitig ggf. als Vorsteuer erstattet. ... bei dem ich also somit ganz normal die Umsatzsteuer in der derartigen Fällen in der Rechnung angeben muss?
Leserforumvon tramperix | Steuerrecht | 5 Antworten | 30.04.2007 17:44
-Ersattung (2004): im 2005 - USt.... Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für die ESt-Erklärung-2005 habe ich auch im 2005 erhaltene UmSt-Erstattung früherer Jahre (2004) unter 3845 USt. frühere Jahre zu den Betriebseinnahmen gezählt und im Erklärungskalenderjahr (2005) entrichtete UmSt-Jahreszahlung für 2003 und Quartalsvorauszahlung für 3. ... Q.-2005 wurden die eingenommene USt. unter 3805 USt. sowie abziehbare Vorsteuerbeträge und entrichtete Einfuhr-Umsatzsteuer unter 1405 abz.
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