33 Ergebnisse für „abschreibung gewinn versteuern“

Leserforumvon C.E.Meyer | Steuerrecht | 2 Antworten | 15.12.2005 22:41
Oder als Gewinn sich versteuern lassen? Zahlenbeispiel dafür: Kauf 1994: 200 Tsd Eur, Abschreibung 80 Tsd. ... Eur zu versteuern...
Leserforumvon sscdiscovery | Steuerrecht | 3 Antworten | 12.01.2007 05:31
Ab welcher Summe von Einnahmen muss er versteuern? ... Nebenkosten dürfte wohl kein Gewinn anfallen. Als Ausgaben können sämtliche Nebenkosten und die Abschreibung, sowie ggfls. die Finanzierungskosten gegengerechnet werden.
Leserforumvon Nachfragen2019 | Steuerrecht | 2 Antworten | 30.07.2019 15:52
. > Anschaffungskosten erfolgen über jährliche Abschreibung per AfA. ... Hierbei wäre dann nur der Teil als Gewinn zu versteuern, der nach Auslöse des KFZ-Kredites über bleiben würde. ... Daher ist nach 3 Jahren nur ein kleiner Teil des Verkaufserlöses als Gewinn zu versteuern.
Leserforumvon jimmi34 | Steuerrecht | 3 Antworten | 23.01.2005 16:06
2.)Wird der Gewinn überhaupt anteilsmäßig errechnet ? ... Was kann ich sonst noch vom Gewinn abziehen ? ... Der Kaufpreis wird um die Abschreibung gemindert, was quasi den gewinn erhöht.
Leserforumvon Xaldin | Steuerrecht | 4 Antworten | 03.03.2014 21:36
Weiß jemand, ob ich das versteuern muss, bzw. wie und was ich da ungefähr abgeben muss? ... Zu versteuern ist der Gewinn. ... Fahrtkosten, Abschreibung für Instrumente usw. abgezogen werden Wie hoch dann die Steuern auf den Gewinn ist, hängt sehr stark von Deinen übrigen Einkünften ab. quote:Gibt es einen Freibetrag?
Leserforumvon Karri | Steuerrecht | 2 Antworten | 20.06.2004 09:44
Bei einem Wohnsitz in Deutschland müsste man den Gewinn als Einkommen versteuern. Der Gewinn ermittelt sich aus den Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten und Abschreibung. Die Abschreibung beträgt in den meisten Fällen 2% des hauswertes pro Jahr.
Leserforumvon wassernixe41 | Steuerrecht | 3 Antworten | 11.08.2012 10:24
Muss ich die Mieteinnahmen versteuern?? ... MfG Stefan Am 11.8.2012 von Eugenie es werden auch nicht die Mieteinnahmen versteuert, sondern der Gewinn aus der Vermietung: Einnahmen abz. Ausgaben für die Wohnung insb. die Abschreibung, die hier wohl doch bem ersten Mal ein Steuerbertaer berechnen sollte.
Leserforumvon bog | Steuerrecht | 5 Antworten | 29.10.2011 12:18
-dann hätte er nicht einverstanden gewesen und ich hätte nicht verkaufen können Ich habe ordnungsgemäßen Steuererklärungen in den Jahren der Vermietung gemacht Die Abschreibung muss ich auch versteuern ? ... Es gibt immer wieder den Versuch, mit Scheinzahlungen - der Betrag wird dann natürlich schwarz wieder (teilweise) zurück gezahlt - den Gewinn zu drücken, um Steuern zu sparen. ... Auch dazu werden sicherlich die Rechnungen benötigt. quote:Die Abschreibung muss ich auch versteuern ?
Leserforumvon Felix121 | Steuerrecht | 4 Antworten | 28.06.2020 20:31
Durch die Abschreibung hätte mein Geschäftspartner am Jahresende sogar einen Vorteil!? ... Die private PKW-Nutzung dürfte die Erlöse erhöhen und deshalb nicht den Gewinn mindern. Sie versteuern ebenfalls die Nutzungsentnahme von monatlich 575 EUR (+ 87 EUR USt).
Leserforumvon nebenjobber_saar | Steuerrecht | 18 Antworten | 17.01.2017 05:38
Zu versteuern ist der Gewinn, d.h. ... Am 17.1.2017 von muemmel Zu versteuern ist der Gewinn, d.h. ... Am 17.1.2017 von Retels Zitat (von muemmel):Zu versteuern ist der Gewinn, d.h.
Leserforumvon krischaaan123 | Steuerrecht | 0 Antworten | 16.10.2015 13:19
Die Kosten möchte ich Anteilig der qm durch die Abschreibung steuerlich geltend machen. ... Muss ich den Gewinn nicht versteuern dann?
Leserforumvon CottonEyeJoe | Steuerrecht | 17 Antworten | 28.03.2010 12:20
Diese Einkünfte sind nach § 2 EStG der Gewinn. ... Macht 13 Cent Gewinn. ... Ansonsten hängt es doch vermutlich sehr davon ab, ob man die eigene Photovoltaikanlage als Privatmann (ohne Abschreibung) oder als Unternehmer (mit Abschreibung) betreibt.
Leserforumvon Luke24 | Steuerrecht | 9 Antworten | 17.01.2021 11:19
Auch wenn die tatsächlichen Kosten (Unterhaltung + Abschreibung) wesentlich höher sind? ... Auch die Abschreibung des PKW-Einlagewertes. ... Also statt 4000 Euro werden immer nur 2997 Euro als abzugsfähig den Gewinn mindernd betrachtet werden.
Leserforumvon sonixxl | Steuerrecht | 7 Antworten | 25.01.2022 12:23
Zinsen, Abschreibung, etc. als Wk dagegen rechnen! Soweit dann ein positiver Überschuss übrig bleibt, ist der zu versteuern! ... Würden also 1.890€ Gewinn zu Versteuerung anfallen, oder ist da ein Denkfehler drin?
Leserforumvon reviloilover | Steuerrecht | 10 Antworten | 11.01.2022 09:23
Gebäudewert 200.000, Arbeitszimmeranteil 25%, Abschreibung 2% = 1.000 € Laufende kosten wie Heizung,, Wasser, Verwaltung,… anteilmäßig Arbeitszimmer = 1.000 € im Jahr. 2.000 € könnte ich demnach jährlich gewinnmindernt abschreiben. 3.346 € Steuer bezahle ich bei 24.000 € Gewinn laut Einkommensteuertabelle 2021 2.797 € Steuer bezahle ich bei 22.000 € Gewinn nur noch wegen Abschreibung. ---------- 0.549 € spare ich also jedes Jahr. sind 5.490 € Steuerersparnis hochgerechnet auf 10 Jahre Selbständigkeit. ... Dann muss ich doch 25 % anteiliges Arbeitszimmer als Gewinn versteuern, also 100.000 €. ... In 10 Jahren hast Du also: Grund und Boden 50.000 (Buchwert 50.000) Arbeitszimmer 50.000 (Buchwert 40.000) Gewinn: 10.000[/quote] Also bei nur 10.000 € Gewinn versteuern wenn ich in 10 Jahren dann aufhöre, sieht das natürlich schon ganz anders aus.
Leserforumvon d.schmid | Steuerrecht | 12 Antworten | 21.01.2021 06:46
Da der Bruttolistenpreis bei über 60.0000 Euro lag, hat diese Variante hat für mich sehr viele Vorteile, da ich so keine 1 Prozent versteuern muss und trotzdem die alle Kosten und vor allem die Abschreibung als Werbungskosten geltend machen kann, bzw. mir steuerfrei von der GmbH auszahlen lassen kann. ... Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass ich beim Verkauf des PKW keinerlei Umsatzsteuer abführen muss und den Verkaufserlös auch nicht als Gewinn versteuern muss, was schnell einen 5-stelligen Betrag ausmachen kann, den ich dann auch schon auf der privaten Ebene habe und nicht noch mal über die Lohnsteuer versteuern muss. ... Vielen Dank schon mal für eure Meinung und Erfahrungen Am 21.1.2021 von TidoZett Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass ich beim Verkauf des PKW keinerlei Umsatzsteuer abführen muss und den Verkaufserlös auch nicht als Gewinn versteuern muss, was schnell einen 5-stelligen Betrag ausmachen kann, den ich dann auch schon auf der privaten Ebene habe und nicht noch mal über die Lohnsteuer versteuern muss. --> Wenn Sie den PKW von der GmbH kaufen lassen, sparen Sie automatisch sofort 19% ggü Kauf privat.
Leserforumvon kleener-troll | Steuerrecht | 10 Antworten | 19.06.2019 17:43
Die 3% Abschreibung wurden mir vom Steuerberater so mitgeteilt. ... Wenn das ganze allerdings über die Jahre an Wert gewinnen würde, würde ich später bei aufgabe des Gewerbes auch nach 30 Jahren entsprechend den Gewinn versteuern müssen. ... Zitat (von kleener-troll):Wenn das ganze allerdings über die Jahre an Wert gewinnen würde, würde ich später bei aufgabe des Gewerbes auch nach 30 Jahren entsprechend den Gewinn versteuern müssen.
Leserforumvon fragender1010 | Steuerrecht | 29 Antworten | 17.10.2007 17:15
Wenn die 50.000 € in der Einkommenssteuererklärung als Gewinn zu versteuern sind würde das das Aus für die Firma bedeuten, weil dieses Geld nicht vorhanden ist. ... Wenn die 50.000 € in der Einkommenssteuererklärung als Gewinn zu versteuern sind würde das das Aus für die Firma bedeuten, weil dieses Geld nicht vorhanden ist." ... Wie macht man es bei der EÜR dann eigentlich mit Abschreibung?
Leserforumvon firattas | Steuerrecht | 11 Antworten | 19.08.2011 20:56
weil ich bekomme ja von den 30.000 gewinn nur 15.000 ab odfer hab ich jetzt ein denkfehler? ... Vom Kaufpreisteil der Wohnung ist, wie hh bereits erläutert hat, die Abschreibung vom Erwerb bis zum Verkauf. ... Der Gewinn aus der Veräußerung berechnet sich mit Kaufpreis abzgl.
Leserforumvon Master-Rudi | Steuerrecht | 20 Antworten | 12.10.2022 21:34
Bisher habe ich meine Laptops gekauft, auf 3 Jahre abgeschrieben und dann nach dem Abschluss der Abschreibung einen neuen gekauft. ... Klingt schon irgendwie unmoralisch Die Frage ist nun, ob ich das steuerrechtlich darf, oder ob es hier Einschränkungen gibt bzw. ob ich den Gewinn aus dem Verkauf versteuern muss, etc…? ... [quote=Master-Rudi]ob ich den Gewinn aus dem Verkauf versteuern muss,[/quote] Ist jetzt nicht ernst gemeint?
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