69 Ergebnisse für „absetzbar unterhalt“

Leserforumvon Goony76 | Steuerrecht | 3 Antworten | 12.11.2016 14:34
Nun bin ich ja verpflichtet, weiterhin Unterhalt zu zahlen. Ist dieser Unterhalt steuerlich absetzbar? Danke schonmal im Voraus Am 12.11.2016 von muemmel Ist dieser Unterhalt steuerlich absetzbar?
Leserforumvon mike63 | Steuerrecht | 4 Antworten | 08.10.2010 18:35
Hallo ein Bekannter hat mir gesagt ich solle agB Unterhalt nicht als Sonderausgaben ! ... dann nein nicht verheiratet: ja, Anlage Unterhalt ausfüllen, Nachweis, dass Parterin keine Einkünfte. ... Das bringt bei sehr hohem Einkommen (und davon gehe bei 600 € Taschengeld *wow* mal aus) sogar mehr als den Unterhalt nach § 33a EStG anzusetzen. ----------------- "" -- Editiert am 08.10.2010 22:33
Leserforumvon stephaniep | Steuerrecht | 5 Antworten | 01.03.2012 20:38
Falls ja, was genau ist absetzbar? ... ----------------- "" Am 1.3.2012 von stephaniep Hallo, der Notar hat alle Formalitäten nach einer Scheidung beurkundet (Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnregelung...usw...).
Leserforumvon Morris1981 | Steuerrecht | 2 Antworten | 24.02.2010 22:04
Sind Unterhaltszahlungen an Kinder zur Unterstützung des Lebensunterhaltes trotz Kindergeldanspruch als außergewöhnliche Belastungen absetzbar? Beispiel: A zahlt seinem leiblichen Sohn, 24 Jahre alt, monatlich 600 Euro Unterhalt, sowie 2x 628 Euro Semestergebühren.
Leserforumvon Ihr neuer | Steuerrecht | 6 Antworten | 18.04.2017 19:04
Absetzbar ist die Unterstützung aber nicht. ... zumindest in Bezug auf den Unterhalt? ... Genauer ist: Wenn das Kind Anspruch auf Kindergeld hat, dann ist nicht der konkrete Unterhalt, sondern der Kinderfreibetrag absetzbar - sofern dieser höher ist als das Kindergeld.
Leserforumvon Park8 | Steuerrecht | 3 Antworten | 04.02.2013 11:00
Ich weiß, daß Kindesunterhalt grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar ist. Es soll aber eine Ausnahme geben und zwar bei Kindern, für die Unterhalt gezahlt wird aber kein Kindergeldanspruch besteht. ... Zur Vorlage beim Finanzamt braucht man Kontoauszug, wonach der Unterhalt abgesandt wurde und Bestätigung der Bank des Empfängers, dass der Unterhalt eingegangen ist. ----------------- "" Am 4.2.2013 von Park8 Danke für die schnelle und umfassende Erklärung Gruß, park8 ----------------- " "
Leserforumvon wagnerma | Steuerrecht | 3 Antworten | 23.04.2009 11:42
Jetzt meine Frage: Sind Unterhaltsaufwendungen steuerlich absetzbar? ... Gruß wagnerma Am 23.4.2009 von hh Der Kindesunterhalt ist steuerlich nicht absetzbar. Der Unterhalt für die Ex-Frau ist jedoch absetzbar.
Leserforumvon Leo | Steuerrecht | 8 Antworten | 28.11.2009 18:20
Hallo, können die Aufwendungen für den Unterhalt meines studierenden Kindes bei meiner Einkommensteuererklärung steuerlich berücksichtigt werden? ... Sind auch die Beiträge für die Krankenversicherung absetzbar? ... Am 2.12.2009 von ric4711 Wie ist das jedoch , für den Unterhalt eines Kindes (11 Jahre) im Ausland.
Leserforumvon Gritta | Steuerrecht | 6 Antworten | 23.09.2007 11:47
Hallo, mein 18jähriger will unbedingt ausziehen und ich will ihm auch Unterhalt zahlen.(was für mich aber schwierig ist) Habe ich die Möglichkeit, den Unterhalt von der Steuer abzusetzen? ... Am 29.9.2007 von hh Wenn Du für Deinen Sohn Kindergeld bekommst, kannst Du den Unterhalt nicht von der Steuer absetzen.
Leserforumvon fb320808-62 | Steuerrecht | 1 Antwort | 18.02.2020 08:23
angenommen meine Ex-Frau kann keinen Unterhalt zahlen, da sie krankheitsbedingt (mit Gutachten) arbeitsunfähig ist. Sie hat nach der Scheidung für das gemeinsame Kind bis heute (ca. 5 Jahre) keinerlei Unterhalt gezahlt.
Leserforumvon Zentus | Steuerrecht | 2 Antworten | 20.03.2022 18:35
Nun habe ich gelesen, dass man den Unterhalt als aussergewöhnliche Belastung absetzen kann. ... [/quote] Indem man die Anlage Unterhalt verwendet. ... Da es sich zudem nicht um eine freiwillige Zahlung handelt, halte ich es für folgerichtig, dass der Unterhalt absetzbar ist.
Leserforumvon Alex94 | Steuerrecht | 6 Antworten | 29.04.2011 11:50
Es handelt sich dabei um den Unterhalt für die Mutter. ... Gruß ----------------- " " Am 2.5.2011 von hh Der Unterhalt für die Mutter kann als "Unterhalt für bedürftige Personen" als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dafür muss die Anlage Unterhalt ausgefüllt werden.
Leserforumvon Olivenbaum2013 | Steuerrecht | 6 Antworten | 10.05.2022 09:56
Er lebt geschieden, zahlt Unterhalt, in dem das Kindergeld verrechnet ist. ... Steuerlich absetzbar ist jedoch der nacheheliche Unerhalt, sofern er diesen neben dem Kindesunterhalt zahlt. ... Kann man denn freiwillig auf Kindergeld verzichten, um eben den Unterhalt steuerpfl. geltend zu machen?
Leserforumvon dow | Steuerrecht | 1 Antwort | 02.08.2010 10:00
Es ist kein Unterhalt, hiervon steht nichts in der Vereinbarung Vielen Dank im Voraus ----------------- ""
Leserforumvon Sammy182 | Steuerrecht | 5 Antworten | 26.03.2008 19:01
Werden zusammen veranlagt (III/V), ich habe kein Einkommen, bis auf Kindergeld und Unterhalt für die Kinder (mehr schlecht als recht) Er zahlt 278 €mtl., hat 0,5 Freibetrag für seinen Sohn (lebt bei Mutter)auf der LSK. ... Wäre es, für den Fall, es stimmt was ich gelesen habe, sinnvoll bzw. möglich, diesen Freibetrag der Mutter zurück zugeben, und statt dessen den gezahlten Unterhalt abzusetzen? ... Sie bezieht ja das Kindergeld und den Unterhalt.
Leserforumvon Cavalera | Steuerrecht | 3 Antworten | 24.02.2009 12:03
Hallo, ich bin seit Ende 2008 geschieden und ich zahle seit April 2008 für meinen Sohn unterhalt.
Leserforumvon sir_edward | Steuerrecht | 4 Antworten | 11.01.2016 23:08
Kann ich die entstandenen Ausgaben für Ihren Unterhalt als Unterhaltskosten an bedürftige Personen steuerlich gelten machen? ... Am 11.1.2016 von hh Unterhalt kannst Du dann geltend machen, wenn Deine Freundin alleine aufgrund Deines Einkommens keine Sozialleistungen erhält. Würde sie sowieso keine Sozialleistungen erhalten, kannst Du keinen Unterhalt geltend machen.
Leserforumvon Taras Shevchenko | Steuerrecht | 10 Antworten | 12.07.2019 13:17
Ich zahle für die Kinder Unterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle, insgesamt ca. 1.300.-- Ich selber bin deutscher Beamter.
Leserforumvon Tri-City-Maniac | Steuerrecht | 5 Antworten | 02.03.2009 14:17
Ab der Trennung 01.07.2007 hatte ich Unterhalt für das Kind bezahlt (mit Anrechnung des hälftigen Kindergeldes). ... Deine Noch muß aber diesen Unterhalt dann versteuern und du mußt ihr ALLE Nachteile daraus ersetzen. ... Kindesunterhalt ist übrigens NICHT absetzbar sondern nur Trennungs- bzw.
Leserforumvon kheg | Steuerrecht | 7 Antworten | 29.08.2006 17:04
Wie kann er dann den Unterhalt und die Bildungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? ... Der Fragesteller sollte daher etwas näher erläutern, warum er überhaupt Unterhalt an seine Freundin leistet. ... Am 30.8.2006 von hh Wir haben hier deshalb mehrere Rückfragen gestellt, weil es schon in Einzelfällen möglich ist, dass der Unterhalt in solchen Fällen steuerlich absetzbar ist.
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