18 Ergebnisse für „einkommen einkommensteuererklärung erstattung frau“

Leserforumvon redstarmg | Steuerrecht | 8 Antworten | 21.09.2009 16:13
(Jahresgehalt brutto 28000) Meine Frau hat Steuerklasse 5 und kein Einkommen zur Zeit. Wie wirkt sich dieser Wechsel auf die Einkommensteuererklärung 2009 bzgl Rückerstattung bzw. evtl. ... Grüße jjgoldmann ----------------- "" Am 21.9.2009 von guest-12307.10.2009 10:52:51 quote:kein Einkommen zur Zeit.
Leserforumvon DFHW | Steuerrecht | 2 Antworten | 28.02.2023 15:46
Hallo zusammen, ich habe soeben die Einkommensteuererklärung für meine Frau und mich über Elster gemacht und bin dabei über die sehr hohe (unverbindliche) Erstattung gestolpert. ... Hier die Daten: verheiratet (seit Okt. 2022), SK 3 (meine Frau), 5 (Ich): Einkommen Frau: 55.000 Euro, Ich: 5.000 Euro (Student), Konfession: rK, Fahrtkosten ca. 20 km an 160 Tagen, keine weiteren Werbungskosten außer Semesterbeiträge ca. 600 Euro, Arbeitskleidung 100 Euro. Die Erstattung liegt laut Elster bei ca. 2500 Euro - eigentlich hatte ich mit einer Nachzahlung gerechnet, weil ich so wenig verdient habe.
Leserforumvon Thomas.Cottbus | Steuerrecht | 8 Antworten | 05.01.2005 08:41
Und das man diese Erstattung dann der Frau zurechnen kann, die im genannten Beipiel in Steuerklasse IV sowieso schon keine Steuern gezahlt hat, wäre doch ein Taschenspielertrick. ... Die Erstattung wäre nicht der Frau zuzurechnen, da sie ja keine Lohnsteuer gezahlt hat sondern (das meinte ich) dem EM EM Stkl. ... Eine Erstattung bekommt man aber immer erst mit der Einkommensteuererklärung.
Leserforumvon guest-12309.03.2022 07:25:51 | Steuerrecht | 10 Antworten | 15.10.2021 09:28
Hallo, wenn man jährlich 34000 - 37000 Brutto verdient und jährlich 960 - 1200 € spendet, wie viel erhält man von diesen 960 - 1200 € bei der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr erstattet? ... Am 15.10.2021 von hh [quote=Bud Hill]wie viel erhält man von diesen 960 - 1200 € bei der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr erstattet?... Wir werden aber zukünftig Elterngeld (meine Frau) erhalten und sie wird nach der Elternzeit erst einmal nur halbtags arbeiten.
Leserforumvon LM100 | Steuerrecht | 8 Antworten | 30.05.2018 15:41
Wenn Du z.B. im Spitzensteuersatz für Verheiratete bist, d.h. brutto ca. 120.000€ oder mehr verdienst, dann ergibt sich überschlägig folgende Rechnung für das Gehalt Deiner Frau: 15.000€ -1.000€ Werbungskostenpauschale - 2.500€ abziehbare Sozialversicherungsbeiträge (Grob geschätzt) = 11.500€ zusätzliches zu versteuerndes Einkommen Das wird zu Deinem Einkommen hinzuaddiert, d.h. auf diesen Betrag fallen 42% Steuern an. ... Wenn ich bei meiner Einkommensteuer-Erklärung 2017 das Gehalt meiner Frau heraus nehme, erhalte ich eine Erstattung von 1.430 €. ... Tatsächlich wird das Gehalt Deiner Frau im Rahmen der Einkommensteuererklärung aber mit Deinem Grenzsteuersatz besteuert.
Leserforumvon APirna | Steuerrecht | 5 Antworten | 05.11.2016 18:46
Abgrechnet im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird bei Verheirateten immer nach dem Spilttingtarif. ... Bei 4/4 kommt es dagegen immer zu einer Erstattung, weil die monatlichen Abzüge höher sind. ... Bei 4/4 kommt es dagegen immer zu einer Erstattung, weil die monatlichen Abzüge höher sind.
Leserforumvon nooob | Steuerrecht | 7 Antworten | 03.02.2006 01:31
Bei dem genannten Beispiel ist es zwar richtig, dass die Ehefrau bei einem Einkommen von 6.000€ in Steuerklasse V etwa 762€ Lohnsteuer im Jahr zahlen muss. ... Durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung kann man also eine Erstattung von 452€ erhalten. ... Mann 11000 Frau 11000, oder Mann 15000 Frau 7000.... grüße nooob -- Editiert von nooob am 04.02.2006 10:19:19 -- Editiert von nooob am 04.02.2006 10:30:14
Leserforumvon Bieneengel | Steuerrecht | 5 Antworten | 01.01.2011 18:35
Frage: Gilt Steuerklassenwechsel für das ganze Jahr bei Einkommensteuererklärung? ... Allein aus dem Steuerklassendurcheinander wird der Mann eine Erstattung und die Frau eine Nachzahlung bekommen. ... Allein aus dem Steuerklassendurcheinander wird der Mann eine Erstattung und die Frau eine Nachzahlung bekommen.
Leserforumvon sherry_16 | Steuerrecht | 6 Antworten | 28.03.2007 08:11
Die Steuer, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgelegt wird, ist völlig unabhängig von der Steuerklassenwahl. ... Das passiert aber nur dann, wenn das Einkommen in Steuerklasse 5 deutlich niedriger ist, als das Einkommen in Steuerklasse 3. ... Schon ab einem monatlichen Einkommen in Höhe von 78€ muss man daher in der Steuerklasse 5 Lohnsteuern zahlen.
Leserforumvon Roland27 | Steuerrecht | 2 Antworten | 20.08.2004 10:55
Meine konkrete Frage ist daher ob (Beispiel) ein Mann mit 60 Tsd EUR Bruttojahreseinkommen und eine Frau mit 40 Tsd. ... Die Steuer, die tatsächlich bei der Einkommensteuererklärung zu zahlen ist, beträgt jedoch 24.786€, unabhängig von der Steuerkassenwahl. ... In der Steuerklassenkombination IV/IV würde es eine Erstattung von 469€ geben.
Leserforumvon pommesmitsenf | Steuerrecht | 6 Antworten | 30.09.2019 03:08
Hier einige benötigte Angaben Bundesland : Hessen Kinderfreibetrag : jeweils 0,5 Mann Verdienst : 36000 Brutto Frau Verdienst : 350 Euro Alg 1 pro Monat ( endet im Monat November 2019 ) Mich verwirrt auch der Progresssionsvorbehalt etwas um die beste Kombination finden zu können . ... Erstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung. ... Ich gehe mal davon aus , da Sie kein Einkommen hat das 3 + 5 am sinnvollsten sind .
Leserforumvon opc555 | Steuerrecht | 5 Antworten | 07.01.2019 22:10
Allerdings würde ich auch dringend empfehlen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, da Ihr dann mit der Erstattung der kompletten Steuer rechnen könnt, die Deine Frau gezahlt hat. ... Dann nehmt Ihr den Antrag auf vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer. ... Die Steuer auf das übrige Einkommen wird jedoch erhöht.
Leserforumvon Taras Shevchenko | Steuerrecht | 10 Antworten | 12.07.2019 13:17
Das Kindergeld für beide bekommt meine Frau. ... Wie viel kann Ihnen niemand beantworten ohne Zahlen zu kennen, denn von einer Erstattung ist viel mehr abhängig. 3.) ... Dann wirkt sich im Rahmen der Einkommensteuererklärung der Kinderfreibetrag auch auf die Einkommensteuer aus.
Leserforumvon 1968alex | Steuerrecht | 25 Antworten | 10.07.2006 13:26
Die Steuerberechnung im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erfolgt nicht nach Steuerklassen. ... IV/IV: Erstattung 1.704€ Vorteil gegenüber nicht verheirateten Paaren: 1.704€ Eine Rechner findest Du z.B. unter www.nettogehalt.de Um zu ermitteln, welche Steuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Splittingtarif) anfallen, nimmst Du die Hälfte des gemeinsamen Einkommens (23.500€) und berechnest die Steuer mit Steuerklasse I. ... Ihr könnt dann mit einer Erstattung von etwa 450€ rechnen.
Leserforumvon urlhaus1 | Steuerrecht | 26 Antworten | 05.06.2017 10:55
Wir werden mit meiner Frau seit 45 Jahren gemeinsam steuerlich veranlagt. ... Nur ein Ehepartner hat Einkommen. ... Ein Steuerbescheid beinhaltet mehr als nur eine Tabelle, aus der Nachzahlung oder Erstattung hervorgehen.
Leserforumvon TheCat67 | Steuerrecht | 88 Antworten | 06.09.2016 16:17
Fazit: Bei dir/euch ist bisher keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu erkennen. ... Bei der richtigen Einkommensteuererklärung (also nicht die vereinfachte) brauchst du übrigens mindestens den Hauptvordruck, die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand. ... Über Dein Einkommen ist das Finanzamt bestens informiert.
Leserforumvon guest-12313.12.2012 14:18:38 | Steuerrecht | 37 Antworten | 04.10.2010 15:53
hallo zusammen, ich bräuchte dringend meinungen zu meinem problem. folgendes: ich (43) beziehe seit 1994 eine erwerbsunfähigkeitsrente (damalige höhe 700 euro - heutige höhe 804 euro) von 1998 bis 2008 war ich verheiratet. mein mann (angestellter bei der stadt, einkommen rund 1700 euro netto + 600 euro mieteinnahmen aus eigenem mehrfamilienhaus) arbeitete all die jahre in lohnsteuerklasse 3. 2005 kam es zur trennung und ich zog aus dem gemeinsamen haus aus in eine mietwohnung. kontakt fand nur noch über rechtsanwälte statt. in den darauf folgenden jahren (2006/2007) kam er nur zwei mal kurz bei mir vorbei um sich die üblichen unterschriften für die einkommensteuererklärung von mir geben zu lassen. seine bergründung damals: "wir können uns ja bis zur scheidung gemeinsam veranlagen lassen, haben ja keinen ärger miteinander. ich kann weiter in lohsteuerklasse 3 arbeiten, bekomme mehr geld und du hast ja auch keinen nachteil davon" ich habe mir damals wirklich nichts dabei gedacht, als ich die erklärungen (2005 - 2007) unterschrieb, schließlich hatte er all die jahre einen steuerberater und es gab auch nie unregelmäßigkeiten. 2008 wurde wir dann geschieden. seit 2005 wohnte ich wie gesagt mit meiner tochter (der ich ebenfalls zum unterhalt verpflichtet bin) in einer mietwohnung. heute bekam ich vom finanzamt dann post. es ginge um die einkommenssteuer für die kalenderjahre 2005-2007. mein exmann hat in diesen jahren meine rente nicht angegeben. nun sei beabsichtigt, meine rente für die besagten jahre der besteuerung zu grunde zu legen. ich solle mich in den kommenden 4 wochen zum sachverhalt äußern. ich werde gefragt, ob ich mit den steuerbescheiden aus diesen jahren einverstanden bin oder nicht. falls ich mich nicht äußere, wird der steuerbescheid rückwirkend entsprechend geändert. ich habe so gleich die sachbearbeiterin angerufen und mitgeteilt, dass ich seit 2005 (trotz gemeinsamer veranlagung) nie einen steuerbescheid erhalten habe und mir nicht bewusst war, dass mein exmann ab 2005 meine rente (von damals 760 euro) nicht angegeben hat. mir ist JETZT auch klar warum er das getan hat.. denn er hätte sicherlich nicht die üblichen rückzahlungen erhalten (von deren höhe ich nie erfuhr - aber auch gar nichts hätte haben wollen) fakt ist: mein exmann hat noch bis 2008 (scheidung im juni) in lohnsteuerklasse 3 gearbeitet und nicht wie er es hätte eigentlich tun müssen, in lohnsteuerklasse 1. ich bin nachweislich 2005 aus dem gemeinsamen haus ausgezogen und war fortan für mich und meine tochter selbst finanziell verantwortlich. des lieben frieden willens (und auch aus unwissenheit) unterschrieb ich bis 2007 noch die einkommenssteuererklärung mit ihm gemeinsam - nicht wissend, dass er dem finanzamt ab 2005 - meine rente verschwieg. meine rente ist so niedrig, dass ich laut gesetz gar keine einkommenssteuererklärung abgeben muss, dies wurde mir heute vom finanzamt noch einmal versichert. es geht nur darum, dass mein exmann in den besagten jahren 2005-2007 diese verschwiegen hat. ich lebe mit meiner tochter noch immer von dieser kleinen rente. sie studiert und hat ebenfalls keine einkünfte. sprich: wir leben eh am existenzminimum und jetzt kommt das finanzamt und möchte von mir nachträglich renteneinkünfte 2 jahre lang nachversteuern? ... Dein Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von aktuell 7.834 EUR. ... Das wird wahrscheinlich abgeschmettert, aber der zusätzliche Hinweis, dass dein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt sollte dich sowieso aus der Schusslinie brringen.
Leserforumvon BenSch36 | Steuerrecht | 26 Antworten | 21.03.2019 13:40
Weiterhin hat diese die Einnahmen auch ordnungsgemäss in ihrer Einkommensteuererklärung angegeben.
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