50 Ergebnisse für „einkommen verlustvortrag euro jahr“

Leserforumvon msembach | Steuerrecht | 3 Antworten | 28.11.2014 19:40
Jetzt ist ein Verlustvortrag in Höhe von 10k aus dem Jahr vorhanden. ... Version A : Ich ziehe den Verlustvortrag komplett ab und ermittel ein zu versteuerndes Einkommen von 2k (ohne verleibenden Verlustvortrag) Version B : Ich ziehe den Verlustvortrag bis zur Grenze (8.130 Euro) ab und nehme den verleibenden Verlsutvortrag (6.130 Euro, da 3.870 gezahlt um von 12k auf 8.130 zu gelanden) mit ins nächste Jahr. Am 28.11.2014 von Eugenie da ist vieles falsch. die Lohnsteuer mindert nicht das zu versteuernde Einkommen - und der Verlustvortrag wird abgezogen in voller Höhe und kann nicht bis auf den Grundfreibetrag (jetzt 8.354,-) begrenzt werden!
Leserforumvon Mathias1509 | Steuerrecht | 5 Antworten | 21.03.2017 11:09
Leider habe ich letztes Jahr erst im Oktober angefangen zu arbeiten, so dass der Verlustvortrag fasst verpuffen würde. Kann ich den Verlustvortrag nun tatsächlich ein Jahr weiter schieben. ... Am 21.3.2017 von Mathias1509 Hallo, das bei einem Einkommen von 20tsd Euro und einem Verlustvortrag von 21tsd Euro bleiben nur 1tsd Euro an Verlustvortrag für das folgende Jahr übrig und die 8600.- die eh steuerfrei wären verpuffen an Verlustvortrag?
Leserforumvon svde_schoeni | Steuerrecht | 5 Antworten | 20.04.2017 14:22
Hallo zusammen, 5ich habe im Jahr 2014 ein steuerpflichtiges Einkommen von rund 9.000 Euro gehabt. ... Aus den Vorjahren besteht ein Verlustvortrag von ca. 12.000 Euro. ... Er wird daher Kraft Gesetzes automatisch berücksichtigt. taxpert Am 20.4.2017 von hh Zitat:Ich habe im Jahr 2014 ein steuerpflichtiges Einkommen von rund 9.000 Euro gehabt.
Leserforumvon wasko2002 | Steuerrecht | 5 Antworten | 16.10.2019 20:17
taxpert Am 17.10.2019 von muemmel Bei einem Verlustvortrag sollten doch meine Werbungskosten (230 EUR) voll als Verlust angerechnet werden, da mein Einkommen unter dem „Steuergrundfreibetrag" lag, oder ? ... Ich werde absehbar mit meinen Werbungskosten nicht über meinen Einkommen liegen, und damit hat sich das Thema Verlustvortrag für mich erledigt. ... B. 5.000 Euro Werbungskosten bei 8.000 Euro Einkommen, nützt einem das absolut gar nichts...
Leserforumvon fb481285-79 | Steuerrecht | 2 Antworten | 02.01.2018 17:46
Nun wurde mir gesagt, da ich ja in einem Überschuss gewesen sei (10.000 Euro Gesamteinnahmen übers Jahr und ca. 7000 Euro Ausgaben, könne ich keinen Verlustvortrag machen. ... Sonst blieben mir ja für das gesamte Jahr nur 3000 Euro zum leben und ich bin aber gleichzeitig nicht Sozialhilfeberechtigt. ... Selbst wenn Sie irgendwie zu einem Verlustvortrag kämen, hätten Sie dadurch in dem betreffenden Jahr nicht einen Cent mehr.
Leserforumvon Jan_1983 | Steuerrecht | 4 Antworten | 08.09.2017 10:34
Hallo, kann man einen Verlustvortrag aus Studienzeiten nach Abschluss und Jobeintritt in der ersten oder zweiten Steuerklärung einbringen, so dass er das zu versteuernde Einkommen mindert? ... Im folgenden Jahr wird der Verlustvortrag mit einem positiven GdE verrechnet bzw. ein erneut negativer GdE erhöht den Verlustvortrag auf den 31.12.. Es ergeht wieder ein gesonderter Bescheid, ggf. mit 0 Euro!
Leserforumvon Astrafan | Steuerrecht | 5 Antworten | 24.05.2011 14:40
Ich habe einen Verlustvortrag aus dem Jahr 2008 und 2009 in Höhe von ca. 1000 Euro angesammelt anhand meiner schulischen Ausbildung. ... Jetzt habe ich Post bekommen vom Finanzamt, die ca. 200 Euro bekomm ich zurück, jedoch wird mein Verlustvortrag auf 0 Euro gesetzt und das ist doch nicht ok oder? ... Am 24.5.2011 von Eugenie das FA hat es richtig gemacht: der Verlustvortrag tötet das zu versteuernde Einkommen immer bis auf 0,-- und somit ist er jetzt weg.
Leserforumvon guest-12323.01.2021 15:02:11 | Steuerrecht | 7 Antworten | 16.10.2020 12:59
Frage: Nun braucht Max Mustermann eine negative Einkommensbilanz, um den Verlustvortrag in das Jahr 2021 vortragen zu können, richtig? ... Am 5.1.2021 von Fraglich123 Ich habe es nun so verstanden: Ein bestehender Verlustvortrag wird immer mit sämtlichen positiven Einkommen verrechnet, der Verlustvortrag wird subsidiär zum Grundfreibetrag angewandt. Ein Verlustvortrag geht nur dann vollständig "verloren", wenn man jedes Jahr im Grundfreibetrag verdient, bis der Verlustvortrag abgebaut ist.
Leserforumvon Elr0nd | Steuerrecht | 10 Antworten | 29.10.2020 21:57
Mein Brutto Einkommen für 2020 liegt knapp über 20.000€. ... Ganz vereinfacht gesagt, werden sich dann noch 10.000 Euro im nächsten Jahr auswirken. ... Am 1.11.2020 von hh Zitat:Ganz vereinfacht gesagt, werden sich dann noch 10.000 Euro im nächsten Jahr auswirken.
Leserforumvon React9898 | Steuerrecht | 5 Antworten | 09.05.2023 17:24
Aber wie Sie am Jahr 2021sehen, kann ein solches "Guthaben" auch ganz wirkungslos verpuffen. ... [/i] 5.230 Euro hätten bei entsprechend hohem Einkommen durchaus 2.000 Euro Steuerersparnis bringen können. [i]Einkommen von 6250€ gehabt[/i] Und das lag halt unter dem Grundfreibetrag und daher hat der Verlustvortrag exakt 0 Euro Steuerersparnis gebracht.
Leserforumvon Frederic1 | Steuerrecht | 12 Antworten | 13.09.2017 15:55
Danach bin ich für ein Jahr im Ausland gewesen und habe nun ab dem 01.08.2017 angefangen zu arbeiten. ... B. mit 10.000 Euro Verlustvortrag aus dem Studium und haben im ersten Arbeitsjahr 5.000 Euro Einnahmen. Dann geht die Rechnung so: 5.000 Euro minus Werbungskostenpauschale minus VV, also 5.000 Euro minus 1.000 Euro minus 10.000 Euro ergibt einen Rest-Verlust von 6.000 Euro, der dann ins nächste Jahr wandert.
Leserforumvon Justice123mitglied | Steuerrecht | 2 Antworten | 27.01.2020 21:11
Aufgrund hoher Werbungskosten wegen eines Auslandssemesters, wurde ein Verlustvortrag von 5.523 Euro für das Jahr 2017 errechnet. ... Nach dem Abzug der Werbungskosten lag mein Einkommen sogar nur noch bei 7.323 Euro für das gesamte Jahr. Jetzt wurde der gesamte Verlustvortrag aus dem Jahr 2017 (5.523) angerechnet, womit der Verlustvortrag nun wieder bei 0 liegt, obwohl ich keinen Einnahmeüberschuss hatte.
Leserforumvon Dimi2807 | Steuerrecht | 12 Antworten | 16.06.2015 15:42
Frage 2: Ist das richtig, dass ich dann im Jahr 2015 somit keine Verluste gemacht habe und somit die Ausgaben, die in diesem Jahr angefallen sind nicht im Verlustvortrag ausweise, sondern in einer „normalen" Steuererklärung für das Jahr 2015 als Werbungskosten/Sonderkosten absetzen kann? ... Den Verlustvortrag kannst du jedenfalls nicht schieben wie du willst, du wirst 2015 Einkommen haben, also wird der Verlust damit verrechnet. ... Für den Verlustvortrag wäre das besser.
Leserforumvon Textmarker123 | Steuerrecht | 2 Antworten | 01.10.2022 12:51
Nach meinem Verständnis werden diese Aufwendungen demnach über mein Studium aufsummiert und sobald ich einer Tätigkeit nachgehe, die Einkommenssteuerpflichtig ist, mindert der Verlustvortrag mein Einkommen und ich zahle letztendlich weniger Steuern. ... Ich bekomme Bafög und darf demnach nur maximal 450 EUR / Monat bzw. 5.400 EUR / Jahr verdienen. ... Der Grundfreibetrag liegt bei ca. 10.000 Euro, Minijobs zählen grundsätzlich nicht dazu.
Leserforumvon mel0296 | Steuerrecht | 5 Antworten | 06.02.2022 08:13
Meine Einkünfte im Jahr 2021 sind: - Wohngeld von Januar bis inkl. ... Ich habe noch Studiengebühr (270), Krankenkassenbeiträge (freiwillig versichert, gesamt ca 1200 Euro) und Bewerbungskosten (500 Euro) bezahlt. Zu mal ich ein für die Arbeit ein Laptop gekauft habe (800 Euro) und 2 Monate Fahrtkosten (35km einfache Tour).
Leserforumvon Mark72 | Steuerrecht | 4 Antworten | 02.06.2014 23:55
currentModule=home Dann wird der Verlustvortrag wohl weitgehend wirkunglos verpuffen - evtl. auch vollständig, wenn der Verdienst unter 8500 Euro lag. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!" ... Es wird in das Jahr 2007 übertragen! ... E. ----------------- "Rike" Am 3.6.2014 von Mark72 Hallo, da das zu versteuernde Einkommen in 2007 bereits unter 7.200 EUR lag, würde der Verlust aus 2006 völlig verpuffen.
Leserforumvon tomate2 | Steuerrecht | 5 Antworten | 17.10.2020 16:49
Hallo zusammen, ich habe im Jahr 2015 eine gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu Einkommenssteuer auf den 31.12.2015 von 3.660 Euro vom Finanzamt bekommen, da ich meine Masterstudium angegeben habe. ... Für das Jahr 2017 habe ich gemeinsam mit meiner Ehefrau (haben 2016 geheiratet) eine Einkommenssteuererklärung abgegeben, aber ich habe vergessen den Verlustvortrag aus 2015 von über 3.660 Euro anzugeben. ... Nun musste ich auf dem Steuerbescheid feststellen, dass man mir den Verlustvortrag aus 2015 nicht angerechnet bzw. mit meinem Einkommen in 2018 berücksichtigt hat.
Leserforumvon osposp | Steuerrecht | 10 Antworten | 22.05.2023 11:34
LG Am 22.5.2023 von muemmel Nein, das stimmt so nicht - steuerpflichtiges Einkommen ist abzuziehen. ... Wenn ich beispielsweise 3000 Euro Kosten für mein Zweitstudium habe, aber einen Minijob (individuell besteuert) habe, bei dem ich 4000,- im Jahr verdiene - wären dann dennoch diese 3000 Euro der Verlustvortrag, den ich im Folgejahr abziehen kann, oder wäre dies erst der Fall, wenn ich weniger verdiene als ich "Kosten" für Das Studium habe? Am 22.5.2023 von muemmel [i]wären dann dennoch diese 3000 Euro der Verlustvortrag[/i] Nein.
Leserforumvon go622904-45 | Steuerrecht | 6 Antworten | 12.12.2022 21:06
Moin ich bin ein ü. 30 Jahre alter Student und habe dieses Jahr meine Steuererklärung für 2021 abgegeben und auch eine Antwort erhalten. ... [/quote] Die festzusetzende Steuer beträgt dann null Euro. ... Es gibt weder eine Steuererstattung, noch einen Verlustvortrag oder andere Vorteile.
Leserforumvon Nutzer01 | Steuerrecht | 11 Antworten | 27.12.2020 00:12
Hallo zusammen, ich habe im Jahr 2016 als Student 2 Praktika und eine Bachelorarbeit in einem Unternehmen gehabt. ... Ebenfalls habe ich 0,00 Euro Erstattung obwohl ich alles ausgefüllt habe. ... Möglicherweise verpufft der Verlust auch durch Einkünfte von weniger als 10.000 Euro im ersten Jahr mit Einkünften.
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