1 Ergebnisse für „einkommen zurück alg übergangsgeld“

Leserforumvon sr11 | Steuerrecht | 2 Antworten | 13.01.2015 22:06
Meine Frage: In der ESt-Erklärung wird gefragt nach Beitragspflichten Einnahmen: - Beitragspflichtige Einnahmen in der GRV - Entgeltersatzleistungen - Tatsächliches Entgelt Kurze Info meiner persönlichen finanziellen Lage der letzten 3 Jahre: 2014 - Kurze Zeit ALG II (HartzIV) und dann in die Beschäftigung 2013 - ALG I, ALG II, dann Übergangsgeld (Weiterbildung Arbeitsamt) und dann zurück zu ALG II 2012 - Übergangsgeld (Arbeitsamt aufgrund einer Umschulung) Ich habe bei der Riester die Jahre 9000,- als Einkommen unverändert angegeben gehabt. ... Am 14.1.2015 von hh - Beitragspflichtige Einnahmen = Bruttolohn (0€ bei Dir in 2013) - Entgeltersatzleistungen = ALG I, Übergangsgeld, nicht jedoch ALG II - Tatsächliches Entgelt = keine Angabe, wenn es keine Abweichung zwischen dem tatsächlichen Entgelt und dem Entgelt, für das Sozialversicherungsbeiträge gibt ----------------- " "
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