146 Ergebnisse für „einspruch werbungskosten“

Leserforumvon andrew_vd | Steuerrecht | 4 Antworten | 15.08.2008 12:42
Es heißt, ein Einspruch sei nicht notwendig. ... Der Einspruch ist aber trotzdem zulässig. ... Sinne spekuliert, der sollte Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegen und darin fordern, dass die Rentenbeiträge nach § 9 EStG als Werbungskosten anerkannt werden.
Leserforumvon ankg | Steuerrecht | 1 Antwort | 12.03.2006 20:33
Werden Werbungskosten nicht anerkannt, man legt Einspruch ein, zieht diesen aber am Ende doch wieder zurück. Kann man dann diese Werbungskosten ein Jahr später wieder versuchen durchzubekommen, oder ist mit diesem Rückzug des Einspruch der Abzug der WBK für immer vom Tisch?
Leserforumvon Mussil | Steuerrecht | 2 Antworten | 17.03.2006 09:56
Letztes Jahr habe ich die Werbungskosten in der Anlage SO geltend gemacht und das Verfahren ruhen lassen. ... Ist das soweit korrekt gedacht und ist beim Einspruch der Verweis auf § 22 EStG noch korrekt, weil er auf Sonstige Einkünfte verweist? ... Ein Einspruch ist ebenfalls nicht notwendig, da die Steuerbescheide in diesem Punkt vorläufig ergehen.
Leserforumvon karamel | Steuerrecht | 7 Antworten | 17.08.2005 12:30
Ich mache jetzt erst meine Lohnsteuererklärung und wüsste gern, ob ich die REntenbeiträge jetzt schon zu den Werbungskosten rechnen sollte mit Hinweis auf das Verfahren, oder ob es besser ist, erst bei Erhalt des Bescheids Einspruch zu erheben. ... Sollte das auch in Deinem Steuerbescheid so sein, so ist ein Einspruch nicht notwendig. ... Und für die Steuererklärung 05 setzt man dann ganz einfach die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten an und geht ggfs. abermals in Einspruch insoweit der Bescheid nicht vom FA bereits vorläufig erlassen wird?
Leserforumvon amz433992-55 | Steuerrecht | 1 Antwort | 08.04.2019 23:18
Jetzt hab ich meine Steuererkklärungen für die letzten 3 Jahre aber schon fleißig gemacht und gegen die Bescheide damals keinen Einspruch eingelegt. Kann man auch noch nachträglich die Werbungskosten angeben, oder hat es sich mit der akzeptierten Steuerklärung für diese Jahre endgültig erledigt?
Leserforumvon ankg | Steuerrecht | 5 Antworten | 19.02.2006 08:27
Gegen einen Steuerbescheid wurde Einspruch eingelegt, da ein Laptop für die berufliche Nutzung einfach gestrichen wurde. ... " und weiter sinngemäß (was er aber auch so schon wusste) dass dann der Werbungskosten-Pauschbetrag nicht überschritten wird. ... Nun soll er im Endeffekt seinen Einspruch wieder zurückziehen.
Leserforumvon Marcus Schäfer | Steuerrecht | 2 Antworten | 23.11.2005 20:26
Die in der Zeit vom Januar bis April 2004 angefallenen anteiligen Kosten der Grundsteuer, der Gebäudeversicherungen und der Grundstücksentwässerung wurden in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt. Das FA stimmt diesem Ansatz nicht zu, solche Kosten könnten nicht als Werbungskosten abgesetzt werden und seien "Privatvergnügen". ... Da würde ich einen Einspruch (oder Widerspruch) einlegen.
Leserforumvon henrus | Steuerrecht | 4 Antworten | 05.01.2005 15:47
Der Einspruch wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass das Erststudium generell nicht absetzbar sei. ... Gegen den Einspruch hätte Klage erhoben werden müssen, die Frist hierzu sei jetzt abgelaufen. ... Unter "Pilotenlehrgang als Werbungskosten" hast Du (hh) die Meinung vertreten, daß eine Erstausbildung nicht allgemein als Werbungskosten ansetzen darf.
Leserforumvon Fahrtkosten123 | Steuerrecht | 8 Antworten | 13.07.2017 07:01
Dort wird Dein Einspruch nochmals geprüft. ... Dort wird Dein Einspruch nochmals geprüft. ... Ich habe die Fahrten unter Werbungskosten als Entfernungspauschale angegeben, also der weg von Arbeitsstätte zur Zweitwohung.
Leserforumvon Conny01 | Steuerrecht | 3 Antworten | 12.03.2012 16:19
Hallo, nachdem ich den Steuerbescheid für 2011 bekam stellte ich fest das die Position Werbungskosten/Fahrtkosten halbiert wurde seitens des FA. ... Dieser Einspruch wurde jetzt als nicht begründet abgelehnt. ... Darauf kann man dann antworten, dass der Einspruch nicht zurückgenommen wird, sondern dass man eine Einspruchsentscheidung erwartet.
Leserforumvon fawn | Steuerrecht | 12 Antworten | 13.10.2010 00:17
Am 13.10.2010 von Lisa_Lisa Könnte es denn nicht sein, dass Sie gegen etwas Einspruch eingelegt haben wo der Einspruch noch vorläufig war? ... Nehmen Sie Ihren Einspruch zurück. ... Als Extrapunkt neben der Pendlerpauschale bei den Werbungskosten, ja?
Leserforumvon schimmelus | Steuerrecht | 7 Antworten | 14.01.2021 08:32
Gegen diesen Bescheid wurde Einspruch eingereicht. ... Wenn es aber sinn gemäß weiter geht "Es sind noch xxx € Werbungskosten zu berücksichtigen!", dann wurde eindeutig nur Einspruch gegen die ESt-Festsetzung eingelegt.
Leserforumvon go429877-70 | Steuerrecht | 2 Antworten | 05.12.2015 12:48
. § 173 AO zu ändern und Aufwendungen, die ihm für sein Erststudium entstanden sind, jeweils als Werbungskosten zu berücksichtigen. ... Einspruch ein. ... Hier war mein Einspruch bzgl.
Leserforumvon Ritux | Steuerrecht | 1 Antwort | 24.06.2010 11:00
Eine entsprechende Recherche im hiesigen und diversen anderen Foren ergab die Meinung, dass die Kosten idR. als Sonderausgaben bis max. 4T EUR anerkannt werden, allerdings ergibt sich ein Abzugsverbot nach §12 Nr.5 als Werbungskosten. ... Ist die genannte Begründung somit valide oder falsch und wäre es somit lohnenswert, Einspruch zu erheben?
Leserforumvon Christianca | Steuerrecht | 10 Antworten | 21.04.2015 22:00
Selbst die Werbungskosten iHv 1832Eur wurden für 2014 anerkannt. ... Ich gehe aber davon aus, dass ich dies nicht als einfache Begründung im Einspruch angeben kann. ... Werbungskosten 2013 hatte ich ca 2500,- und nun 1900,-Eur.
Leserforumvon speedy.05 | Steuerrecht | 2 Antworten | 11.05.2017 18:53
Die Ausgaben für das Erststudium sollen als Werbungskosten geltend gemacht werden (Stichwort: Verlustvortrag). ... Dagegen soll man laut Internet - wie ich jetzt lese - innerhalb von einem Monat Einspruch erheben. ... Kann ich nun auch noch einen Einspruch erheben oder hab ich es nun verbockt?
Leserforumvon Timm1 | Steuerrecht | 1 Antwort | 14.07.2017 12:37
Da ich das Studium tatsächlich mit der Absicht begonnen habe, meine Position als Angestellter zu verbessern, habe ich die Studienkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit angegeben. ... Ich habe Einspruch eingelegt der jetzt abgelehnt wurde, da mir ja durch die andere Zuordnung des Finanzamtes keine steuerlichen Nachteile entstehen würden. ... Der Sachbearbeiter sagte mir am Telefon, dass er das nicht ändern kann und schlägt daher vor, dass ich den Einspruch zurücknehmen soll und in einem Schreiben die Situation erläutere, damit dieses dann zu den Akten gelegt werden kann.
Leserforumvon StefanHAM | Steuerrecht | 7 Antworten | 15.06.2016 13:30
Einspruch. ... Dort stellt er fest, dass ein Posten der Werbungskosten nicht akzeptiert wurde. ... Um welchen Posten bei den Werbungskosten geht es denn?
Leserforumvon =Paul= | Steuerrecht | 2 Antworten | 23.09.2004 23:48
Steuerbescheides vom 2002, erstattet fast alles richtig, fast alle Werbungskosten, sind nur paar Sachen vergessen worden, also Einspruch. ... Fehler: anerkannt wurde nur die Pauschale, statt der entstandenen Werbungskosten (ca 6.000€ ), 2. ... Wenn man Werbungskosten in Höhe von X geltend macht und das FA nur Y anerkennt, muß das eigentlich auffallen, da man seinen Steuerbescheid schon durchlesen muß.
Leserforumvon fb448699-11 | Steuerrecht | 2 Antworten | 14.11.2017 19:35
Auch in diesem Jahr habe ich als Werbungskosten den Betrag angesetzt, Siehe Anlage 1 (Bestätigung Gehaltsabzug). ... Nun wird mir gesagt, dass ich für das Jahr 2015 keinen Einspruch eingelegt habe. ... Das ist kein Einspruch.
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