7 Ergebnisse für „eltern frau freibetrag haus“

Leserforumvon Falcon | Steuerrecht | 5 Antworten | 08.01.2006 10:40
Hallo, ein schönes neues Jahr wünsche ich noch, meine Frau und ich haben im letzten Jahr das Haus meiner Eltern überschrieben bekommen, wobei auch meine Frau im 2. ... Jetzt sollen wir auch das Haus IHrer Eltern bekommen. - wie wirkt sich das Steuertechnisch aus, wenn auch ich dort im Grundbuch eingetragen werde? ... Über Antworten auch zu einzelnen Punkten würde ich mich sehr freuen. ciau falcon Am 9.1.2006 von hh Als leibliches Kind hat Deine Frau einen Freibetrag von 205.000€.
Leserforumvon Steuerzahler123 | Steuerrecht | 6 Antworten | 27.10.2023 00:23
Das Haus ist aus 1910. ... Kann man steuerlich unschädlich in 2023 eine Wohnung an meine Frau für 200T€ verkaufen und ihr einen Kredit zu 2% geben, so dass man quasi die Nettomieteinnahmen von 6480Eur nahezu steuerfrei erhält oder gibt es Ärger wegen der geringen Schenkungshöhe um die Freibeträge der Eltern nicht zu stark zu belasten? ... Schenkung (da liefen die 200T einfach durch, war ja weit unter dem Freibetrag, fertig).
Leserforumvon SamSamSamson | Steuerrecht | 48 Antworten | 29.07.2022 10:07
Hallo zusammen, wir möchten gerne ein Haus kaufen und sanieren. ... Hier liegt der Freibetrag ja nur bei 20k. ... __blob=publicationFile&v=2]Kapitalwert[/link] für die Rente einer 65-jährigen Frau das 21,12-fache der Jahresrente.
Leserforumvon Micha1286 | Steuerrecht | 13 Antworten | 28.01.2024 11:57
In das erste Haus möchten wir gerne meine Eltern einziehen lassen. ... Könnten meine Frau und ich das ganze trotzdem absetzen da meine Eltern dann keine Miete bezahlen würden? ... Soweit ich es richtig gelesen hab, gibt es bei meinen Eltern doch auch einen Freibetrag von 20.000 EUR den ich schenken könnte?
Leserforumvon jimmi34 | Steuerrecht | 9 Antworten | 04.10.2004 21:35
, meine Eltern sind Rentner Umgekehrt von eltern nach Kind wäre es ca.200.000 Euro Am 4.10.2004 von guest123-56 Eine Erbschaft oder Schenkung von einem Kind an seine Eltern hat einen erheblich geringeren Freibetrag als umgekehrt. ... Die Frau raubt mir den Schlaf.... ... Ich würde sagen, dass Du gar keinen Unterhalt zahlen musst. zu 2) Natürlich darfst Du Dein Haus verkaufen.
Leserforumvon XYZzz | Steuerrecht | 5 Antworten | 21.03.2009 23:54
Beide Kinder führen aber nun einen eigenen Haushalt was ja durch die gezahlten BAB Leistungen an die Kinder schon bewiesen ist denn würden die Kinder noch bei uns im Haus Wohnen bekämen sie die BAB Leistungen ja nicht!!! ... Am 22.3.2009 von XYZzz Da steht aber in der Spalte: Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes !! ... die Fahrtkosten der Kinder wirken sich bei der Erklärung der Eltern nicht aus, da sie nicht abzugsfähig sind!
Leserforumvon Lena91 | Steuerrecht | 20 Antworten | 30.10.2020 16:05
Hallo zusammen, folgender Kurzzusammenfassung des Sachverhaltes: Im Notarvertrag ist geregelt, dass meine Schwester das Haus meiner Oma erhält und ich dafür ausgezahlt werde. ... Der Freibetrag von 400T€ gilt auch bei direkter Zahlung von Deiner Schwester an Dich. ... Ich dachte, dass dieser Fall hier vorliegen könnte, weil ich aufgrund der Zahlung meines Vaters an mich auf alle Pflichtteilsansprüche bezogen auf das Haus verzichte.
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