87 Ergebnisse für „erklärung gewerbe jahr“

Leserforumvon Jezzbelle | Steuerrecht | 1 Antwort | 06.06.2005 17:10
-Erklärung 2004 geprüft, ob ein Totalgewinn vorliegt. ... Ich möchte dieses Gewerbe nun gerne abmelden, da ich zum einen wieder eine Festanstellung annehmen möchte und zum anderen mein Hauptauftraggeber seinen Betrieb aufgibt. Meine Fragen wäre nun: Kann ich das Gewerbe ohne weiteres mitten im Jahr einfach abmelden, obwohl die Gewinnabzielungsabsicht abschließend immer nicht geklärt ist (ich werde 2005 vorraussichtlich wieder einen Gewinn erzielen)?
Leserforumvon webyogi | Steuerrecht | 8 Antworten | 21.06.2018 21:46
Um das Gewerbe betreiben zu können, hat sie sich zeitnah die gleiche Kamera bei einem vertrauenswürdigen Händler gekauft und in der Steuererklärung für das Jahr 2016 eingesetzt. ... wenn ja, für welches Jahr? ... Erklärung für 2016 schon durch.
Leserforumvon go470459-86 | Steuerrecht | 3 Antworten | 18.07.2017 21:28
Werden die Kosten für eine Jahressteuerungerklärung in meinem Fall ca. 550 € auch fällig, wenn im ersten Jahr meiner Geschäftstätigkeit unter einer der Grenze von Gewerbesteuerfreibetrag ist 24.500€ im Jahr bleibe? Es geht um ein Gewerbe. ... Ist die einige GewSt-Erklärung schwierig?
Leserforumvon chrisk75 | Steuerrecht | 3 Antworten | 18.01.2007 00:42
Muss A jetzt tatsächlich loslegen und ein Gewerbe anmelden (wäre dann ja rückwirkend oder wie?)... Soweit es sich nur um das Jahr 2006 handelt, liegt noch nicht einmal eine Steuerhinterziehung vor, da noch gar keine Abgabefristen für die Steuererklärung abgelaufen ist. Also darauf achten, dass die Erklärung vor dem 31.5.07 einschließlich Angabe der zusätzlichen Gelder in der Anlage N beim Amt sind.
Leserforumvon Dice | Steuerrecht | 7 Antworten | 09.02.2010 21:10
-Berechnung inkl. eines Anschaffungsposten aus, der den Gewinn schmälert aus... bitte mit Netto/Brutto Kennzeichnung bei Erklärung. ... Nur das ich ein Gewerbe angemeldet haben. ... Könnte ja ein 2tes Gewerbe aufmachen...
Leserforumvon Olllllli | Steuerrecht | 15 Antworten | 11.07.2016 11:13
Im Jahr 2016 habe ich größere Anschaffungen für mein Gewerbe. ... Deswegen habe ich gehofft, dass ich die USt von diesem Jahr mit nächsten Jahr verrechnen kann... ... Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.
Leserforumvon FighterFan | Steuerrecht | 3 Antworten | 04.09.2018 15:22
M.E. wäre eine ESt-Erklärung zu machen, wenn - vereinfacht gesagt - der Gewinn mehr als 9.000 EUR betrüge. Da das FA aufgrund der Gewerbe-Anmeldung eine Erklärung anfordern würde, bestünde vermutlich dennoch eine Pflicht. ... Da das FA aufgrund der Gewerbe-Anmeldung eine Erklärung anfordern würde, bestünde vermutlich dennoch eine Pflicht.
Leserforumvon PeterLustiger | Steuerrecht | 0 Antworten | 17.05.2018 12:09
Zu meinem Fall: ich bin Geschäftsführer einer GbR und wir haben im Geschäftsjahr 2017 in Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt auf Grund des Wegfalls eines Geschäftsbereich zum Q3 unser Gewerbe aufgelöst und auf selbständige Besteuerung gewechselt. ... Also je eine für Q1-Q3 gewerblich und eine für Q4 selbständig oder lässt sich dies auch in je einer Erklärung erfassen und wenn ja wie mache ich das korrekt?
Leserforumvon fb377913-36 | Steuerrecht | 3 Antworten | 07.10.2015 07:36
Sein Gewinn daraus wird in diesem Jahr voraussichtlich bei ca. 15.000 Euro liegen. ... Und nun kommt es: Darf er diese Anschaffungskosten aus Gewerbe b) mit in den Gewinn aus Gewerbe a) reinrechnen, auch wenn die beiden Gewerbearten nichts miteinander zu tun haben? ... Das bedeutet also, dass die 2 Gewerbe miteinander erstmal nichts zu tun haben müssen (Grafikdesign / Cocktailbar), da sie am Ende des Jahres in eine Summe auf der ESt-Erklärung verrechnet werden.
Leserforumvon msn99 | Steuerrecht | 6 Antworten | 13.05.2019 20:00
Am 14.5.2019 von Eugenie vermutlich Gewerbe - einfach Belege sammeln und bei ESt schon mal eine EÜR mit Ausgaben machen und elektronisch übermitteln - wenn Sie ganz sicher und korrekt sein wollen: Gewerbe anmelden! ... Erstellung einer ESt-Erklärung) und werden deshalb gar nicht anerkannt oder sie werden als vergeblicher Gründungsaufwand endgültig anerkannt. ... müssen Sie dies in der Erklärung oderim Einspruch deutlich machen.
Leserforumvon crypt | Steuerrecht | 5 Antworten | 01.02.2019 00:06
Sollte sich diese Annahme bestätigen würde sich meine Nachzahlung dieses Jahr drastisch erhöhen, und das wegen einem Gewerbe was nur Verlust gefahre hat? ... Da Sie offenbar noch an der Erklärung sitzen, ist es offenbar rechtzeitig. ... B) Sie geben die Erklärung mit den Angaben zum Kleinunternehmer (Teil B) an.
Leserforumvon Medewerker | Steuerrecht | 5 Antworten | 05.02.2017 15:20
Frage: Warum bekommt Sie für das Jahr 2015 dieses Aufforderungsschreiben? ... Am 5.2.2017 von muemmel Warum bekommt Sie für das Jahr 2015 dieses Aufforderungsschreiben? ... Das Gewerbe wurde im Dezember 2015 angemeldet (SORRY!)
Leserforumvon crypt | Steuerrecht | 7 Antworten | 26.02.2019 22:24
Nun bin ich gerade dabei meine Steuererklärung zu erstellen und scheitere an dem Punkt der Gewinnermittlungsart für jenes zusätzliche Gewerbe, welches nur dieses Jahr bestand, was bereits abgemeldet ist. ... Die schriftliche Mitteilung mit der Erklärung zum Sachverhalt würde ich dann in diesem Fall gesondert per Post an das FA senden? ... Die schriftliche Mitteilung mit der Erklärung zum Sachverhalt würde ich dann in diesem Fall gesondert per Post an das FA senden?
Leserforumvon guest-12318.04.2024 00:02:07 | Steuerrecht | 13 Antworten | 26.02.2023 09:53
Hätte ich da ein zusätzliches GEwerbe anmelden sollen für Kryptowährung-Farming. ... Die Einnahmen betrugen im Jahr 2021 ca. 2700 Euro. ... Ich habe ja dem Finanzamt alle Rechnungen geschickt und gerade eben noch eine Ausführliche Erklärung.
Leserforumvon R.M. | Steuerrecht | 0 Antworten | 22.04.2010 12:54
Obwohl es hieß, dass diese Frau keine Kinder bekommen könne, wurde sie im Jahr 2002 unerwartet Schwanger und nahm nach der Geburt 2003 ein Jahr Erziehungszeit. ... Bereits Herbst 2008 forderte das FA eine Erklärung zur weiteren Gewinnerzielungsabsicht. ... Und die Frau müsse nach Ansicht des FA ihr Gewerbe abmelden (was Quatsch ist, weil kein Gewerbe, sondern Freiberuflich).
Leserforumvon anirako | Steuerrecht | 5 Antworten | 04.06.2018 11:34
Ich habe beim zustänidgen Gewerbeamt ein Gewerbe als "unselbstständige Zweigstelle" angemeldet. ... Sie steht der Gemeinde zu, in der gas Gewerbe betrieben wird. ... Wenn man eine dieser fragen mit JA beantwortet, muss man grundsätzlich zwingend auch die Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages zusätzlich zur GewSt-Erklärung ausfüllen und abgeben!
Leserforumvon Afg001 | Steuerrecht | 6 Antworten | 21.10.2018 21:52
Nebenbei will ich jetzt selbstständig ein Gewerbe betreiben. ... Oder ziehe ich hier tatsächlich 60.000 Euro im Jahr heran und zahle darauf Einkommenssteuer? ... Zitat:Oder ziehe ich hier tatsächlich 60.000 Euro im Jahr heran und zahle darauf Einkommenssteuer?
Leserforumvon icicle | Steuerrecht | 13 Antworten | 24.06.2008 16:24
Ist er damit im Jahr 2007 als Kleinunternehmer nicht mehr USt-pflichtig? ... Sonst meldet man ein neues Gewerbe als z.B. ... Da bereits mindestens vom vorangegangenen Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgegeben wurde, wurde damit auch eine Erklärung nach §19 Abs.2 gegeben.
Leserforumvon mm.a | Steuerrecht | 8 Antworten | 29.04.2019 09:55
Trotzdem haben Sie für das Jahr eine USt-Erklärung abgegeben, in der Sie z.B. ... Trotzdem haben Sie für das Jahr eine USt-Erklärung abgegeben, in der Sie z.B. ... Würde ich die Selbstständigkeit komplett aufgeben, sind bei der Abschluss-Erklärung keine erheblichen Forderungen zu erwarten, sofern ich kein Gewerbe habe, also auch keine materiellen Güter, keine Mitarbeiter .... oder?
Leserforumvon numa26 | Steuerrecht | 7 Antworten | 20.06.2016 22:50
Ich bin noch im Februar hin und habe das Gewerbe rüchwirkend zum April 2013, da ab dem Datum kein Einkommen aus dem Gewerbe erzielt wurde, abgemeldet. ... Da das Gewerbe ja aufgegeben wurde, empfiehlt sich vielleicht, erstmal das Jahr 2014 (ohne Gewerbe) abzugeben, dann wäre die Steuer schon mal weg. 2012 und 2013 müssen dann natürlich auch noch kommen. ... Mit Abgabe der Erklärung für das betreffende Jahr AdV erneut beantragen. 5.
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