Mittlerweile kauft, repariert und verkauft Herr X diese Automaten in seiner Freizeit dadurch verdient er sich im Monat zwischen 400 -1000,- Ist er verpflichtet das steuerlich anzugeben oder fällt es unter Liebhaberei/Hobby Bisher hat er in diversen Foren, Auktionshäusern und privat ge- und verkauft. ... Was kann ihm passieren wenn das Finanzamt Nachforschungen anstellt?
Steuerlich hast Du Dein Gewerbe ja sicher beim Finanzamt angemeldet, oder? ... [quote=Garfield73]Steuerlich hast Du Dein Gewerbe ja sicher beim Finanzamt angemeldet, oder?... [quote=Markus1988]Als Gewerbe anmelden ?
Hallo zusammen, ich habe vor ca. 1/2 ein Gewerbe angemeldet. ... Dies ist allerdings schon jetzt mind. 20 mal vorgekommen und mir erscheint es so, als ob diese Person etwas zu verbergen bzw. das Finanzamt prellen will was weis ich... Ich habe ihn schon daraufhingewiesen, dass es nicht legal ist was er da macht und ein Gewerbe anmelden muss!
Nun zu meinen Fragen: - Ich sehe also richtig dass das Finanzamt die Freiberuflichkeit nun 'gestrichen' hat? ... - Habe ich nun Strafen zu erwarten, da ein Gewerbe nie angemeldet worden ist? ... [quote=Serenee73]Habe ich nun Strafen zu erwarten, da ein Gewerbe nie angemeldet worden ist?
(Ich werde mich zunächst bei der Handwerkskammer als Fotograf anmelden, ein Gewerbe anmelden (da ich auch Aufträge annehmen möchte). ... Wenn ich ein Gewerbe anmelde, wird automatisch das Finanzamt informiert? ... -Informiert das Finanzamt den Arbeitgeber in irgendeiner Form darüber?
Ich habe bis dato kein Gewerbe in jeglicher Art angemeldet, sondern stehts frei verkauft. ... Wie wird dieses Vergehen, eben ohne Gewerbe knapp über 17,5k verdient zu haben geahndet? ... Natürlich hätten Sie Ihr Gewerbe früher anmelden müssen, was Ihnen evtl. ein kleines Bußgeld einbringt, aber steuerlich ist alles okay.
das ferienhaus werde ich vorauss. ende 2006 bzw. im frühjahr 2007 bauen und fertigstellen, sodass ich ab 2007 vermieten kann. wie belege ich es dem finanzamt, dass dieses grundstück für die vermietung vorgesehen ist und welche kosten kann ich jetzt bereits steuerlich geltend machen? ... Im Sep.04 habe ich ein EFH gekauft da ich bereits selbständig bin wollte ich ein Gewerbe bei mir zu Hause anmelden, allerdingst nur ab Jan.05. Das Finanzamt teilte mir mit dass ich kann die Gewerbe jetzt anmelden -im Sep.04-oder im Jan.05 mit Rückwirkende Datum seit die Kauftermin sogar und somit alle Kosten -Anteilig- giltend machen kann.
(Gewerbe dafür anmelden) Nun wollte ich mal fragen wie das Steuerlich aussieht und was es sonst noch zu beachten gibt, bevor ich mal ins Finanzamt gehe. ... Danke Gruss Peter ----------------- "" Am 24.5.2013 von muemmel Steuerlich kommt da gar nichts - die Umsatzsteuer entfällt wegen der Kleinunternehmerregelung, und Einkommensteuer fällt bei 9000 Euro im Jahr auch noch nicht an (die geringfügige Beschäftigung zählt da nicht mit). ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Wozu will er dort sein Gewerbe anmelden aber nicht betreiben? ... Im Übrigen bleibt steuerlich sein Wohnsitz relevant und nicht eine einfache Postanschrift. ... Bei meinem Gewerbe geht es um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, welches im Gewerbegebiet seinen (einen) Betriebssitz haben muss.
Jetzt war es aber in der Vergangenheit bei einer anderen Stufe so, dass wegen Steuerhinterziehung die Probleme mit dem Finanzamt bekommen haben. ... Danke schon mal im Voraus, Aaron PS: Wir haben von besagtem Anwalt schon gehört, dass wir theoretisch ein Gewerbe anmelden könnten, allerdings ist das für eine einmalige Sache ja relativ zwecklos... ... Der Gewinn ist steuerlich relevant.
Kann ich diese trotzdem steuerlich geltend machen? ... Ich würde jetzt also Stadt A rückwirkend abmelden und dann ab Datum XY Stadt C anmelden. ... Kann ich diese trotzdem steuerlich geltend machen?
Ich handle in meinem Gewerbe mit Bitcoins und weiß jetzt nicht ganz wie ich meine Beschaffungen/Einkäufe belegen muss, sodass es dem Finanzamt ausreicht. ... ----------------- "" Am 16.2.2015 von Eugenie zunächst müssen Sie sich steuerlich anmelden und da wird auch nach der Umsatzsteuer gefragt: bei Neugründungen gibt es bei USt-pflicht immer zwei Jahre mit monatlichen Voranmeldungen, das mit der jährlichen Anmeldung frühestens im 3. ... Allerdings kann es gut sein, dass sich das Finanzamt trotzdem dafür interessiert.
Einziger Nachteil: Du musst jeden Monat eine Vorsteueranmeldung beim Finanzamt abgeben und am Ende des Jahres eine Steuererklärung für Dein Gewerbe machen. ... Ansonsten gibt es eine Tabelle wie lange das genutzt werden muss - steuerlich. ... Demnach müsste ich also entweder ein Gewerbe anmelden oder freiberuflich tätig werden.
Auf Anraten des Finanzamtes sollte sie dafür ein Gewerbe anmelden - um auf der "sicheren Seite" zu sein. ... Große Gewinne konnte sie daher nie machen, sie meldete aber die Einkünfte und Ausgaben stets beim Finanzamt nur an - auch deshalb, um steuerlich mit weißer Weste dazustehen. ... Das ist ganz sicher falsch, und so auch bestimmt nicht vom Finanzamt gesagt wurde.
Was spricht eigentlich dagegen ein Gewerbe anzumelden(das kostet ja max.60,- Euro) ,es nur im Minusbereich zu bewirtschaften und darüber alles steuerlich abzusetzen was sich absetzen lässt. -Fahrkosten -Arbeitszimmer -Autokosten Letztlich könnte ich dies Aktion doch 3 Jahre laufen lassen und dann ein neues Gewerbe anmelden...weil ich das erste als gescheitert betrachte. ... Nun gut, ernsthaft gesagt, solche Späße laufen nicht mit dem Finanzamt.
Auch wenn mein Nebenjob freiberuflich ist, ich ein Gewerbe anmelden muss? Am 17.1.2017 von muemmel Auch wenn mein Nebenjob freiberuflich ist, ich ein Gewerbe anmelden muss? ... Am 17.1.2017 von hh Zitat:Auch wenn mein Nebenjob freiberuflich ist, ich ein Gewerbe anmelden muss?
Ich würde nicht freiwillig ein gewerbe anmelden, das kostet nur gebühr und nachher bist du zwangsmitglied in der ihk. 2. ... Oder muss ich mich beim Finanz- oder Gewerbeamt in irgendeiner Weise anmelden? ... Ich würde bei Einnahmen von 500 - 1000 € nie im Leben ein Gewerbe anmelden, dann kann er seinen Gewinn gleich an IHK und Gewerbeamt abführen. 3.
Sie müssen also auch ein Gewerbe anmelden. Dazu kommt Anmeldung bei Finanzamt. ... Nach § 56 EStDV muss man daher steuerlich nichts machen.
Muss ich dennoch ein Gewerbe anmelden? ... [quote=Aliander11]Muss ich dennoch ein Gewerbe anmelden?... [/quote] Steuerlich wäre es unbeachtlich.
Für diesen kleinen Betrag möchte ich auch nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden. ... Oder geht's gar nicht ohne angemeldetes Gewerbe? ... Der Gewinn wirkt steuerlich übrigens wie eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe.