14 Ergebnisse für „jahr wohnung spekulationssteuer verkauft“

Leserforumvon Blue1991 | Steuerrecht | 1 Antwort | 16.05.2019 10:21
Guten Morgen, mich beschäftigt momentan eine Frage zum oben genannten, fiktiven Thema und ich wäre über Hilfe sehr dankbar: Person A hat vor 5 Jahren eine Wohnung gekauft und möchte sie in diesem Jahr wieder verkaufen. A hat die Wohnung von Anfang an selbst bewohnt. ... Fällt die Spekulationssteuer an, wenn A die Wohnung noch in diesem Jahr verkauft?
Leserforumvon bodenboden | Steuerrecht | 1 Antwort | 01.01.2021 12:28
Die Wohnung soll nun während 2021 verkauft werden. Es stellt sich jetzt die Frage ob wir die Wohnung ohne Spekulationssteuer verkaufen können, da Sie sich noch 2019 gemeldet hat (laut Netz zählen die Randjahre). VG und frohes neues Jahr
Leserforumvon BieneB123 | Steuerrecht | 5 Antworten | 19.10.2021 23:55
Nun habe ich die Wohnung in 2021 verkauft und frage mich, ob denn nun eine Spekulationssteuer fällig wird oder nicht? Da er sie 2012 gekauft hat und 2020 verstorben ist und ich die Wohnung in 2021 verkauft habe, ist die 10 Jahresfrist natürlich leider noch nicht rum. ... Da mein Vater jedoch 2020 verstorben ist und ich die Wohnung erst 2021 verkaufen konnte, trifft die Aussage mit dem "im Jahr des Verkaufes" ja hier nicht zu.
Leserforumvon Curnami | Steuerrecht | 4 Antworten | 09.10.2022 15:24
Hallöchen, Ich habe eine Frage zur Spekulationssteuer. Beispiel. 2 Familienhaus - 1 Wohnung vermietet (40% der Wohnfläche) und 1 Wohnung selbst bewohnt (Rest). ... Vermiete Wohnung wird gekündigt in 08/2020 und ab diesem Zeitraum selbst genutzt. 04/22 wird das Haus verkauft.
Leserforumvon amz634915-4 | Steuerrecht | 5 Antworten | 25.05.2023 14:35
Davon ausgehend, dass sowohl Oldtimer als auch Wohnung im Privatbesitz sind, können imho folgende Steuern anfallen: Grunderwerbsteuer (die fällt sicher an sicher) Spekulationssteuer (falls der Oldtimer kürzer als 1 Jahr in deinem Besitz war) Spekulationssteuer (falls die Wohnung kürzer als 10 Jahre im Besitz des anderen war, und er sie nicht zuletzt selbst bewohnt hat) Stefan Am 25.5.2023 von amz634915-4 [quote=reckoner]Hallo, grundsätzlich muss man die Geschäfte trennen, es ist steuerlich kein Unterschied, ob man etwas verkauft und mit diesem Geld dann etwas anderes kauft, oder ob man direkt tauscht. Davon ausgehend, dass sowohl Oldtimer als auch Wohnung im Privatbesitz sind, können imho folgende Steuern anfallen: Grunderwerbsteuer (die fällt sicher an sicher) Spekulationssteuer (falls der Oldtimer kürzer als 1 Jahr in deinem Besitz war) Spekulationssteuer (falls die Wohnung kürzer als 10 Jahre im Besitz des anderen war, und er sie nicht zuletzt selbst bewohnt hat) Stefan[/quote] Mit der Wohnung muss ich nachfragen, ich habe mein Auto schon ewig. ... Ein Oldtimer im Privatvermögen kann jedoch nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden.
Leserforumvon Dickerchen123mitglied | Steuerrecht | 2 Antworten | 21.08.2014 15:28
Hallo zusammen, wir haben letztes Jahr unsere ETW gewinnbringend verkauft. Da ich dort ein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht habe, fällt für dieses ja "Spekulationssteuer" an. ... Bis dahin haben wir die Wohnung auch selbst bewohnt bzw. das Arbeitszimmer genutzt.
Soekulationssteuer 4 von 5 Sterne
Leserforumvon Inso | Steuerrecht | 5 Antworten | 27.02.2018 05:12
Hallo zusammen, Ich habe mir mit 4 Kindern 1997 eine Wohnung 150 qm gekauft, 2004 habe ich geheiratet und aus privaten Gründen meine Wohnung offiziell an meinen Mann verkauft, im Jahr 2005 ging die Wohnung über Versorgungsausgleich u Schenkung zurück an mich u 2016 folgte die Scheidung sowie der Verkauf der Wohnung weil die Kinder zwischenzeitlich außer Haus waren u alles zu groß wurde. ... Fallen hier keine Spekulationssteuer für den Verkauf 2016 an???? Danke Gruß Inso Am 27.2.2018 von Garfield73 Da Du die Wohnung offenbar selber bewohnt hast (und weil außerdem seit Anschaffung, egal welchen Zeitpunkt man nimmt, bereits mehr als 10 Jahre vergangen sind) fällt keine Spekulationssteuer an.
Leserforumvon go552862-69 | Steuerrecht | 3 Antworten | 26.07.2020 19:47
- Eltern besitzen eine Wohnung - Volljähriger Sohn (kein Kindergeldbezug) bewohnt die Wohnung mietfrei seit 3 Jahren - Eltern schenken dem Sohn die Wohnung (innerhalb des Schenkungsfreibetrags) - Sohn verkauft die Wohnung zügig nach Schenkung - Wohnung hat zwischen Kaufzeitpunkt der Eltern und Schenkung an den Sohn ca. 15% an Wert gewonnen Eigentlich gilt ja, dass keine Spekulationssteuer anfällt, sofern der Verkäufer die Wohnung im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat. ... -- Editiert von go552862-69 am 26.07.2020 19:48 Am 26.7.2020 von nyr Dazu wäre erstmal interessant zu wissen, ob der Sohn sie mit Gewinn verkauft hat. Weiterhin, wie lange die Eltern die Wohnung besessen haben.
Leserforumvon Valaskjalf | Steuerrecht | 3 Antworten | 31.08.2011 01:17
Hallo, ich habe im Jahr 2010 durch eien Erbschaft ein Eigenheim erworben, in welchem ich jedoch nicht wohnen wollte. Habe dieses für 75.000€ verkauft und mit eine Eigentumswohnung gekauft. ... Spekulationssteuer fällt aber auch dann nicht an, wenn das Haus seit der Anschaffung selbstgenutzt war.
Leserforumvon Hemus | Steuerrecht | 10 Antworten | 18.12.2020 11:01
Fallen für mich nun Spekulationssteuer an? ... Auf der sicheren Seite bist Du, wenn die Wohnung erst in 2022 verkauft wird. -- Editiert von hh am 18.12.2020 13:18 Am 18.12.2020 von Hemus Hallo hh, vielen lieben Dank für Deine Meinung. ... Naja, umgehend kann man ja wohl nicht sagen, die Schenkung ist nächsten Monat 1 Jahr her.
Leserforumvon Miko60 | Steuerrecht | 1 Antwort | 02.10.2019 15:22
Hallo, ich habe eine Frage zur Spekulationssteuer aus Immobilienverkäufen. ... Nach der Trennung von meinem Bruder im Juli 2008 hatte seine Freundin mir ihre Hälfte verkauft, so dass ich ab diesem Zeitpunkt alleinige Eigentümerin der Wohnung war. Ende 2017 habe ich die Wohnung verkauft.
Leserforumvon billgateszugut | Steuerrecht | 3 Antworten | 29.10.2010 19:54
Ich habe am 06.09.2007 eine Eigentumswohnung gekauft, und am 01.07.2010 gewinnbringend wieder verkauft (Kosten für Renovierung entsprechen dem Gewinn). Zwischen Kauf und Verkauf habe ich die Wohnung ausschließlich allein selbst bewohnt (keine Untervermietung usw.). ... "Spekulationssteuer" an, oder nicht?
Leserforumvon forumseeker | Steuerrecht | 9 Antworten | 08.05.2014 15:24
Ich (Meine Mutter) will eine Wohnung verkaufen. ... Muss sie etwas (was) versteuern, wenn sie die Wohnung in 2014 verkauft ? ... Beispiel: Wird eine Immobilie in 2008 gekauft und ab Dezember 2010 selbst bewohnt und im Januar 2012 wieder verkauft, so ist keine Spekulationssteuer zu zahlen.
Leserforumvon guest-12318.06.2013 11:28:59 | Steuerrecht | 8 Antworten | 24.04.2013 21:45
In § 23 Absatz 1 Nr. 1 EStG wird ausgeführt: "Ausgenommen von der Spekulationssteuer sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden" . ... Wenn man nur kauft, drin wohnt .. und hinterher wieder verkauft, dann sollte es wohl steuerfrei sein. ==> Andernfalls waere es eine Benachteiligung von Wohneigentum gegenueber dem Mieten ... . ... Die neue Wohnung kostet ja ebenfalls im Schnitt 30% mehr.
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