48 Ergebnisse für „kosten fahrtkosten frage wohnung“

Leserforumvon Körperklaus | Steuerrecht | 3 Antworten | 09.02.2006 17:11
Hab mal eine Frage. ... Frage ist: Kann ich die Fahrtkosten und die Umzüge von der Steuer absetzen? ... Auch die Fahrtkosten sind absetzbar.
Leserforumvon _wolfgang_ | Steuerrecht | 4 Antworten | 14.02.2005 16:04
wir sind gerade dabei ein haus umzubauen. noch es es nicht komplett bewohnt und ich übernachte auch nicht dort. trotzdem fahre ich fast jeden tag nach der arbeit dorthin und die distanz von/zur arbeitsstelle ist weiter als von/zu meinem hauptwohnsitz. daher meine frage: kann ich das "umbauhaus" als zweitwohnsitz abrechnen und die fahrtkosten dafür absetzen? ... Der Begriff Wohnung setzt m.E. voraus, dass man dort auch übernachtet. Aber selbst, wenn Du dort übernachten würdest, könntest Du die Kosten nicht ansetzen, da es sich nicht um Deinen Lebensmittelpunkt handelt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG).
Leserforumvon danyboy | Steuerrecht | 7 Antworten | 30.08.2015 20:49
Zitat (von Mahnman):In der Einnahmeüberschussrechnung bei Betriebsausgaben unter Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten. ... Am 30.8.2015 von danyboy Da steht: Geschäftsfahrten mit privatem Pkw Hier können Sie Aufwendungen aller Geschäftsfahrten eintragen, die nicht von der Wohnung zur ersten Betriebsstätte führen. ... Am 31.8.2015 von danyboy Eine Frage hätte ich noch, wo werden EInlagen eingetragen?
Leserforumvon Xane | Steuerrecht | 15 Antworten | 22.07.2019 12:10
Egal, wie die Entscheidung auf die erste Frage ausfällt, sind die Kosten zwingend in der Feststellungserklärung anzugeben. ... Es kann die Kosten aber nur derjenige geltend machen, der sie hatte. ... Die Fahrtkosten stellen dann keinen sofort abzienbaren Aufwand dar.
Leserforumvon go481734-39 | Steuerrecht | 2 Antworten | 09.01.2018 17:10
Genauso natürlich weiterhin die Kosten für meine Wohnung in der Heimat. Nun stellt sich mir die Frage, wie ich die oben genannten Kosten absetzen kann? ... Viele Grüße und vielen Dank im Voraus, Fabian -- Editiert von go481734-39 am 09.01.2018 17:23 Am 9.1.2018 von reckoner Hallo, du kannst die Fahrtkosten und für 3 Monate die Verpflegungspauschale absetzen (google mal nach den Begriffen), mehr sehe ich nicht.
Leserforumvon Stavi20 | Steuerrecht | 2 Antworten | 15.04.2017 11:42
Meine Frage: Was gilt hier als erste Tätigkeitsstätte? ... Sie können die nachgewiesenen Kosten ansetzen - die liegen aber bei zumindest bezüglich der Fahrtkosten bei null. ... Fahrtkosten haben Sie keine, aber Sie können, da Sie vermutlich mehr als 8 Stunden am Tag von Ihrer Wohnung abwesend sind, den Verpflegungsmehraufwand geltend machen (12 Euro/Tag).
Leserforumvon Klartext01 | Steuerrecht | 3 Antworten | 01.02.2020 11:03
Hallo, ich habe eine Frage : Herr A hat einen behinderten Sohn mit folgenden Merkmalen im Schwerbehindertenausweis : G, B, H . ... Schließlich trägt er als Fahrzeughalter die Kosten und ein Teil der aussergewöhnlichen Belastungen (km mit dem behinderten Sohn) und schließlich hat die Tochter auch für ihn Fahrten mit dem Sohn unternommen, um ihn zu entlasten. Und noch eine Frage : Was ist, wenn Herr À mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit gefahren wäre?
Leserforumvon michi0177 | Steuerrecht | 15 Antworten | 22.04.2017 12:19
Aber auch alle Kosten, die Du für die Hütte aufwenden musst (incl. fahrtkosten). ... Danach werde ich in die Wohnung einziehen, außer die Wohnung trägt sich so gut wie von selbst und ich finde in der Zeit etwas anderes das mir gefällt. ... Sieht toll aus, kaschiert echte Probleme und erhöht den erzielbaren Preis der Immo um das 3 bis 4 fache der aufgebrachten Kosten!
Leserforumvon roter-kaiser | Steuerrecht | 1 Antwort | 19.10.2022 09:19
Daher fallen in diesem Jahr schon Kosten für Fahrtkosten, Handwerker, Einrichtung der Wohnung (Waschmaschine, Möbel, etc.) an. Zu meinem Arbeitsantritt wird die Wohnung dann bezugsfertig sein. Meine Frage ist jetzt, ob ich die Kosten, die dieses Jahr anfallen, bereits im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich absetzen kann?
Leserforumvon Andycisa | Steuerrecht | 0 Antworten | 23.03.2007 20:19
., bis jetzt beide in D lebend + angestellt - Sie Steuerklasse V, Er III - Er geht ab 01.07. in die Schweiz, nimmt sich eine (Zweit)Wohnung, arbeitet die Woche ueber in der Schweiz und pendelt am Wochenende (ca. 400km) - Lebensmittelpunkt ist auf Grund groesserer Wohnung in D etc. wohl ziemlich unwiderlegbar in D. - Weitere Einkuenfte in D bestehen aus selbstaendiger Arbeit (nur Er) und Einkuenfte aus Kapital und Vermietung (beide) Schlussfolgerungen: - Er muss sein (schweizer) Gehalt ab 01.07. in der Schweiz versteuern - Die deutschen Einkuenfte von beiden werden wie gewohnt in D besteuert und unterliegen in D zusaetzlich dem Progressionsvorbehalt (also hoeherer Gesamtsteuersatz auf das in D erziehlte Einkommen) Ich hoffe so weit stimmt das Nun meine Frage: kann er die Zweitwohnung und die Fahrten wie bei einer deutschen Zweitwohnung auch als Kosten absetzen?
Leserforumvon Schoetti | Steuerrecht | 6 Antworten | 24.08.2006 14:39
Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage für die Runde: Im letzten Jahr habe ich auf Grund der attestierten Hauterkrankung und Neurodermitis meines Sohnes eine Wohnung an der Nordsee gemietet. ... Für die Wohnung entstehen fast jede Woche Fahrtkosten, monatlich Miete und Verbrauchskosten und jetzt auch jährlich Zweitwohnungssteuer in nicht unbeträchtlicher Höhe. Meine Idee und die Frage hier in die Runde.
Leserforumvon vertriebler86 | Steuerrecht | 4 Antworten | 02.07.2020 07:45
Da für die Geschäftsreisen die gesamten Kosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegungspauschale) vom Arbeitgeber übernommen werden, sind in der Steuererklärung nur die Fahrtkosten Wohnung Erste Tätigkeitsstätte geltend gemacht worden, keine weiteren Reisekosten für beruflich veranlasste Fahrten. ... Deshalb erschließt sich mir auf den ersten Blick auch nicht die Nachfrage nach den erstatteten Kosten für Dienstreisen. ... Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 2.
Leserforumvon DHH_Tricky | Steuerrecht | 6 Antworten | 27.09.2022 11:28
Eigene Wohnung oder lediglich ein Zimmer bei den Eltern?... Würde mich natürlich an den Kosten beteiligen. ... [/quote] Hierzu vllt. noch eine weitere Frage.
Leserforumvon guest-12304.03.2010 20:47:38 | Steuerrecht | 3 Antworten | 04.03.2010 16:43
Hallo, ich habe nun auch die Ehre eine Steuererklärung für das Jahr 2009 abgeben zu dürfen/müssen ;-) Soweit auch gar kein Problem, jedoch habe ich eine Frage. ... Fahrtkosten (Wege zur Arbeit), Kosten für Schreibmaterial,... hatte ich allerdings schon. Ebenso Kosten für meine Wohnung (aber nicht von Beginn an) Da ich während der Ausbildung keine Steuern bezahlt habe, hat für mich eine Steuererklärung bislang auch keinen Sinn gemacht.
Leserforumvon guest-12310.10.2022 17:52:39 | Steuerrecht | 7 Antworten | 21.12.2020 15:30
Ab Januar beziehe ich meine erste Wohnung in Hamburg. ... Nun frage ich mich, ob ich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen könnte, wenn ich meinen Hauptwohnsitz bei den Eltern weiter so im Pass lasse und die Wohnung in Hamburg als Nebenwohnsitz anmelde, um diverse Kosten - wie zb die Steuer für den Nebenwohnsitz - abzusetzen. ... Zitat (von caberhagem):Ich plane zunächst jedes Wochenende zu den Eltern zu fahren.Man kann es doch deutlich sagen: Du möchtest die Fahrtkosten ersetzt haben.
Leserforumvon InforMatix | Steuerrecht | 0 Antworten | 17.07.2022 15:29
Ausgaben wie Essen, Kleidung, Fahrtkosten usw. 3. ... [b]Frage:[/b] Sollte ich die Zahlungen für die Wohnung bzw. das Studentenwohnheim direkt an den Vermieter leisten, oder sollte ich die Kosten an meinen Sohn überweisen, sodass er die Miete daraus selbst an den Vermieter überweist. ... Dort steht: [i]"Sonderthema Wohnkosten: Zahlen Eltern die Miete für die Kinder am Studienort direkt an den Vermieter oder werden sie selbst Mieter der Wohnung, können die Kosten in der Regel nicht bei der Steuer abgesetzt werden."
Leserforumvon Chloe123 | Steuerrecht | 14 Antworten | 20.01.2019 21:06
Frage: Wieviel bekomme ich vom Finanzamt konkret zurück. ... Verhgessen Sie dabei nicht, erstattete Fahrtkosten gegenzurechnen. ... Kosten doppelter Haushalt und Familienheimfahrten) Wenn du das mit den Kosten für die Wohnung vergleichst, kannst du über 50% "Erstatuugn" erreichen, lässt aber außer acht, dass die täglichen Fahrtkosten ja sonst auch abzugsfähig wären.
Leserforumvon ebiro | Steuerrecht | 1 Antwort | 26.07.2012 06:55
Einnahme und Kosten der bedürftige Person werden als Bezüge und Kosten zu den Bezügen in Anlage Unterhalt entsprechend zugeordnet. ... B. verschreibungspflichtige Medikamente, Rollstuhl), Fahrtkosten zum Krankenhaus und Praxis: usw.: - Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reinigung der Wohnung, Gartenpflege, Verpflegung (Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt), usw.: - Rettungsdienst/Notarzt: - Miete und Betriebskosten (Heizung, Strom, Wasserversorgung, sonstige Nebenkosten, usw.): Gesamtsumme: EUR 9.500,- Frage: Sind die Einnahme und Kosten in Anlage Unterhalt falsch eingetragen bzw. zugeordnet? Wenn ja, wo gehören die erklärte Kosten denn?
Leserforumvon derduif | Steuerrecht | 4 Antworten | 05.01.2015 16:05
Die Wohnung in Köln wird von meinem Unternehmen getragen. Da ich für meinen Wohnsitz in Berlin noch die Kosten trage, wird die Wohnung in Köln nicht auf meine Einkommenssteuer angerechnet. ... Dein AG darf die Kosten für die Wohnung in Köln nur deswegen steuerfrei übernehmen, da es sich um Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung handelt. ----------------- " " Am 6.1.2015 von Eugenie es können auch die tatsächlichen Fahrtkosten angesetzt werden, dazu muss man alle Belege aufheben und eine gesonderte Aufstellung dazu machen.
Leserforumvon saftsack | Steuerrecht | 4 Antworten | 02.05.2013 10:10
Jeweils von meiner Wohnung aus. ... Deshalb ja die Frage wie diese Fahrten Wohnung-B steuerlich zu behandeln sind, als Dienstreise oder Einsatz mit Wechseltätigkeit. ----------------- "" Am 4.5.2013 von Mr.Cool Du hast selbst geschrieben: quote:Die Fahrtkosten zu dem anderen Standort B müssen (können) über Dienstreise oder Einsatzwechseltätigkeit abgerechtet werden Das heisst für mich die Firma zahlt. Jedenfalls ist eine Dienstreise im Auftrag und auf Kosten der Firma.
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