Meine Frage ist nun: Wird der Verlust gegen die Einnahmen beider Jobs aufgerechnet? ... Ganz offensichtlich war der zweite Job keine geringfügige Beschäftigung - sonst wäre keine Lohnsteuer angefallen. ... Tja - da stellt sich die Frage, ob es wirklich eine geringfügige Beschäftigung war.
Ich bitte um Hilfe bei folgendem Fall: A geht einer kleinen Beschäftigung nach, bei der er insgesamt rund 1000 Euro jährlich an Lohnsteuer zahlt. ... Und verrechnet werden die Verluste mit den Einkünften aus nichtselbständiger Beschäftigung, nicht mit der gezahlten Lohnsteuer! ... Am 13.12.2019 von reckoner Hallo, eine Frage wäre auch noch was das für Ausgaben waren.
Wie so oft fehlen bei der Frage entscheidende Details. ... Eigentlich verstehe ich den Hintergrund der Frage gar nicht. ... Bei einem Minijob (offiziell "geringfügige Beschäftigung", bis 450,00 € Arbeitsentgelt monatlich) wird pauschale Lohnsteuer an die Knappschaft abgeführt, damit ist der Käs' gegessen (also ist die Lohnsteuer bezahlt und der Stpfl. kann die Einkünfte nicht mehr in der ESt-Erklärung angeben).
Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000€ sinkt bei einem Wechsel von Stkl. 1 nach 3 die Lohnsteuer von 261,41€ auf 39,00€. ... Er wird ca 4000 Euro brutto verdienen und ich bin derzeit vollzeit Mama ( mit eventuellem minimal Einkommen durch freischaffende Beschäftigung) Meine Frage ist jetzt ob man Verlust macht wenn man erst im Dezember heiratet oder ob man dann die gesamten Steuervorauszahlung zurück erhält? ... Vielmehr wird sie bei Verheirateten nach dem Splittingtarif ermittelt und die Lohnsteuer wird darauf angerechnet.
Ich stelle mir die Frage, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt und würde Euch bitten mir grob zu sagen, was ich für einen Verlust bzw. ... Vielleicht würde sich die Sache ja dann noch lohnen... ist nur die Frage was und mit wieviel Aufwand man absetzten kann!? ... Meinst Du demnach kann die Beschäftigung nach §3 Nr. 26 EStG geführt werden?