47 Ergebnisse für „lohnsteuer lohnsteuerjahresausgleich“

Leserforumvon T.D. | Steuerrecht | 3 Antworten | 04.01.2007 22:20
Folgendes...........kann ich für meine 23 jährige Tochter noch einen Lohnsteuerjahresausgleich von den Jahren 2001 2002 und 2003 machen? ... Am 6.1.2007 von Schtreicher Also ob man von der bezahlten Lohnsteuer etwas zurückbekommt, hängt keineswegs davon ab, WAS man macht, oder WIE man beschäftigt ist, sondern lediglich davon, ob man monatlich evtl auf Steuerkarte zuviel Steuern bezahlt hat. ... Hat man allerdings gar keine Lohnsteuer bezahlt, weil das monatl.
Leserforumvon Stefan121081 | Steuerrecht | 1 Antwort | 06.04.2021 12:58
Hallo :-) Meine Frage und zwar wenn man von Januar bis Dezember Arbeitslos war ein ganzes Jahr und als Beispiel 1700 Euro an Arbeitslosengeld bekommen hat wenn man dann seine Lohnsteuer macht würde man eine Rückerstattung bekommen oder eher nachzahlen ?Oder man wäre 6 Monate Arbeitslos und 6 Monate hätte man gearbeitet ist es eher schlechter für den Lohnsteuerjahresausgleich das man was Rückerstattet bekommt ?
Leserforumvon Snyff | Steuerrecht | 22 Antworten | 24.03.2017 17:26
Kann ich von meinem AG verlangen, dass er mehr Lohnsteuer überweist? ... Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung. ... Dann hat dieser wahrscheinlich am Ende des Jahres keinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht.
Leserforumvon Trulla123456 | Steuerrecht | 6 Antworten | 01.10.2017 23:06
Somit mache ich auch keinen Lohnsteuerjahresausgleich. ... Macht es Sinn, in Zukunft einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen, obwohl ich weder Lohn- noch Einkommensteuer zahle? ... Ich war immer der Meinung, da ich bisher keine Lohnsteuer/Einkommenssteuer gezahlt habe, bekomme ich auch nix wieder.
Leserforumvon steuermann | Steuerrecht | 3 Antworten | 17.03.2011 16:55
steuer mann ----------------- "" -- Editiert am 17.03.2011 16:56 Am 17.3.2011 von Eugenie das heisst seit vielen Jahren Einkommensteuererklärung und ob sich das lohnt, hängt von der Höhe der Einnahmen, Ausgaben und der bereits abgeführten Lohnsteuer und Soli ab - ferner von der Sonderausgaben usw. ... E. ----------------- "Rike" Am 17.3.2011 von steuermann hallo ich hab gar keine lohnsteuer in der ausbildung bezahlt!
Leserforumvon fb484339-41 | Steuerrecht | 15 Antworten | 16.02.2018 11:20
Hallo an alle, meine Frage ist, unter welchen Bedingungen Nachforderungen des Solizuschlags beim Lohnsteuerjahresausgleich zulässig sind. ... Wenn der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich macht/machen muss, dann gilt das auch für Kirchensteuer und Soli. ... Er beträgt 20% der auf die Einmalzahlung entfallenden Lohnsteuer.
Leserforumvon SirGottfried | Steuerrecht | 4 Antworten | 18.12.2004 10:17
Hallo Gemeinde, ich bin das ganze Jahr 2004 Arbeitslos gewesen, und habe nun die frage, ob ich ein Recht habe, einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. ... Wenn ich richtig informiert bin, so zahlt man auch als Arbeitsloser Lohnsteuer, und deshalb Interessiert mich diese Thematik. ... Allerdings erhalten Sie keine Erstattung, da vom ALG keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt wird.
Leserforumvon maxluban | Steuerrecht | 6 Antworten | 24.08.2019 13:54
Hallo, ich habe Schwierigkeiten mit dem Lohnsteuerjahresausgleich 2018. ... Ich habe für den gesamten Zeitraum einen einzigen Lohnsteuer-Ausdruck bekommen, obwohl ja die Abrechnung in zwei verschiedenen Steuerklassen erfolgt ist. ... Aber ich habe ja die Beträge gar nicht, wenn das alles auf einem einzigen Lohnsteuer-Ausdruck steht.
Leserforumvon Yorkie | Steuerrecht | 2 Antworten | 27.08.2008 15:58
Weiterhin habe ich gehört, dass das Finanzamt so rechnet , als hätte ich das ganze Jahr über Lohnsteuerklasse 3 und nicht 1 (vor der Heirat), dann bekämme ich doch gutes Geld bei dem Lohnsteuerjahresausgleich raus?
Leserforumvon Stevven | Steuerrecht | 5 Antworten | 14.08.2012 12:51
Hallo, ich habe eine Frage zum Lohnsteuerjahresausgleich. ... Ich habe keine Ahnung wie ich das alles im Lohnsteuerjahresausgleich angeben soll? ... Wie trage ich das beim Lohnsteuerjahresausgleich ein?
Leserforumvon PD12 | Steuerrecht | 12 Antworten | 01.02.2021 00:52
[/quote] Ein Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht erfolgt. ... Ich tippe auf eines der beiden Dinge (Lohnsteuerjahresausgleich, oder keine Anlage Vorsorgeaufwand). ... Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass es keinen Lohnsteuerjahresausgleich gab.
Leserforumvon Adelinda2024 | Steuerrecht | 4 Antworten | 21.02.2024 12:09
Die Abfindung wurde voll versteuert/ Lohnsteuer, damit war fast 50% weg von der Abfindung. Nun habe ich die Info vom Steuerberater erhalten, dass ich dieses Jahr Steuern auf die Abfindung zahlen muss beim Lohnsteuerjahresausgleich?? ... Sonst hätte er Dir gesagt, dass Du keinen Lohnsteuerjahresausgleich machen kannst.
Leserforumvon icecycle | Steuerrecht | 2 Antworten | 01.04.2009 12:10
Am 1.4.2009 von Mathiasla ergibt sich aus dem Begriff heraus, Lohnsteuerjahresausgleich kann nur von Arbeitnehmern gemacht werden, welche auch Lohnsteuer bezahlt haben und genau dabei hilft der Lohnsteuerhilfeverein
Leserforumvon Sailas | Steuerrecht | 3 Antworten | 21.07.2022 22:42
Hat ehemaliger Arbeitgeber die zuviel gezahlte Lohnsteuer X zurück zu erstatten? ... Beste Grüße, Am 21.7.2022 von hh [quote=Sailas]Hat ehemaliger Arbeitgeber die zuviel gezahlte Lohnsteuer X zurück zu erstatten?... Beim Wechsel des Arbeitgebers läuft das immer über die Einkommensteuererklärung, selbst ein Lohnsteuerjahresausgleich* ist dann nicht zulässig (und praktisch ist das was jetzt im Juli erfolgen soll das Gleiche).
Leserforumvon silence03 | Steuerrecht | 6 Antworten | 06.01.2016 16:12
Das Ergebnis wird mit der einbehaltenen Lohnsteuer verglichen und der Unterschiedsbetrag erstattet. ... Wenn Du beim gleichen AG geblieben bist, dann ergibt sich aus diesen Umständen weder ein Vor- noch ein Nachteil, da der AG einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat. ... Am 11.1.2016 von reckoner Hallo, Zitat:da der AG einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat.Das macht aber nicht jeder Arbeitgeber.
Leserforumvon ALTF3 | Steuerrecht | 2 Antworten | 14.01.2024 14:48
Einbehaltene Lohnsteuer: 6.908,65 € 22a. ... Einbehaltene Lohnsteuer: 5.194,65 € 22a. ... Nur wenn der neue Arbeitgeber, die alte Lohnsteuerwerte vollständig in seine Lohnabrechnungssystem übernimmt, darf ein interner Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden.
Leserforumvon bapelt | Steuerrecht | 0 Antworten | 14.03.2009 17:40
Wenn ich nun die Lohnsteuer auf die Abfindung rechne, lege ich dann als voraussichtliches Gesamtjahres-Brutto nur die 20.000,-- EUR, ziehe also die Differenz aus der Jahressteuer auf 20.000,-- und auf 30.000,-- oder rechne ich mit dem Gehalt hoch, dass er erhalten hätte, wenn er weiterbeschäftigt wäre, also 38.000,-- und 48.000,--? Wenn ich nicht davon ausgehe, dass der MA auch weiterhin Einkünfte haben wird, berechne ich dann nicht eine zu niedrige Lohnsteuer und kommt es dann nicht zu einer Nachforderung beim Lohnsteuerjahresausgleich / bei der Einkommensteuererklärung des MA?
Leserforumvon stressopa | Steuerrecht | 6 Antworten | 02.07.2008 23:06
(ca. 250,-/Monat) Muss ich diese Einnahme versteuern bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben? ... Am 3.7.2008 von Schtreicher Wenn der Arbeitgeber des 400 Euro-Jobs für Sie 2 % Pauschalsteuer abführt (dies wird in der Regel der Fall sein), dann braucht der 400-Euro Job in der Steuererklärung nicht angegeben zu werden und wird auch nicht versteuert. ----------------- "Schtreicher, Mönchengladbach" Am 3.7.2008 von Potzblitz > > und wird auch nicht versteuert > Genaugenommen zahlt der Arbeitgeber dafür die Lohnsteuer pauschal, d.h. der Lohn IST dann bereits versteuert. ... So wie Du es geschrieben hast, könnte man annehmen 400 EUR Jobs werden grundsätzlich nicht versteuert (Lohnsteuer/Einkommensteuer).
Leserforumvon guest-12316.03.2022 21:56:28 | Steuerrecht | 5 Antworten | 01.11.2020 22:44
Wie müssen wir das beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben und was wäre Absetzbar ? ... Der Lohnsteuerjahresausgleich ist etwas anderes. ... Die Lohnsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer lediglich in ihrer Erhebungsform.
Leserforumvon Leila15 | Steuerrecht | 4 Antworten | 21.10.2005 21:58
Am 22.10.2005 von fix Wenn damit gemeint ist, daß die Einreichung einer freiwilligen ESt-Erklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich genannt) für 2001/2002 vergessen worden ist und man das jetzt nachholen will: nein, da ist nichts zu machen, da es eine Ausschlußfrist gibt. ... Wenn im Kalenderjahr 2002 jedoch Einkünfte erzielt wurden, von denen Lohnsteuer einbehalten wurde (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), kann die Erklärung für 2002 noch bis zum 31.12.2005 eingereicht werden (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG).
123