40 Ergebnisse für „steuer euro zusammenveranlagung“

Leserforumvon friz | Steuerrecht | 23 Antworten | 21.03.2021 10:08
Auf die im Rahmen der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuer wird die vom Gehalt abgezogenen Lohnsteuer angerechnet. ... Beispiel: Freundin zahlte vor der Heirat: 10.000 Euro Steuern Ich zahle vor der Heirat: 50.000 Euro Steuern Nach der Heirat zahlen wir beide bei Zusammenveranlagung 50.000 Euro Steuern. ... [editmessage]-- Editiert von friz am 21.03.2021 13:39[/editmessage] Am 21.3.2021 von Alter Sack [quote=friz]Freundin zahlte vor der Heirat: 10.000 Euro Steuern Ich zahle vor der Heirat: 50.000 Euro Steuern Nach der Heirat zahlen wir beide bei Zusammenveranlagung 50.000 Euro Steuern.
Leserforumvon Lupin | Steuerrecht | 4 Antworten | 28.12.2005 16:35
Im Wesentlichen kann ich folgende Positionen absetzten: •1950 Euro Fahrtkosten •2500 Euro Umzugskosten (die Zeitersparnis durch den Umzug ist größer als eine Stunde) •Arbeitszimmer, etc. 1000 Euro Meine Frau (Flugbegleiterin) hat im Jahr ca. 30.000 € brutto verdient und ca. 4800 EK-Steuer, 260 € Solidaritätszuschlag und 430 € Kirchensteuer bezahlt. ... Also EK-Steuer + Soli + Kirchensteuer? ... Zusammenveranlagung ist in den meisten Fällen günstiger.
Leserforumvon Kamelie | Steuerrecht | 2 Antworten | 30.06.2009 11:44
Frage: Kann bei einer Zusammenveranlagung (100% meines Einkommens und 60 % des (zu versteuernden) Rentenanteils, neben den üblichen Werbungskosten wie alle Jahre jetzt zusätzlich noch der persönliche Steuerfreibetrag von ca 7.500 Euro meiner Guten verwendet werden ? ... Am 30.6.2009 von Eugenie warum sollte es als Rentner anders sein, Zusammenveranlagung mit 2 x Grundfreibetrag usw.
Leserforumvon Georg1972 | Steuerrecht | 2 Antworten | 15.02.2012 16:07
Meine getrenntlebende Frau erhält von mir keinen Ehegattenunterhalt od. ähnliches.Es handelt sich um einen von uns beiden festgelegten Betrag von 700 Euro seit März 2011 bis Dezember 2011, also insgesamt 7000 Euro.Es besteht kein Titel od. ähnliches. ... Wenn erst ab 2011 getrennt, ist doch noch eine Zusammenveranlagung mit Ehefrau möglich!
Leserforumvon Steuer_Moritz | Steuerrecht | 6 Antworten | 31.03.2022 19:41
Meine "Frau" bekommt dann 1800 Euro , ich verdiene weiterhin 60 000 Euro. Heißt: Ich wechsle in Steuerklasse 3 ; Meine Frau muss sowieso keine Steuer bezahlen und ist in 5? ... Im Rahmen der Steuererklärung gibt es nur die Zusammenveranlagung und die Einzelveranlagung.
Leserforumvon stebra | Steuerrecht | 4 Antworten | 09.01.2005 15:38
Ich bin gerade dabei, meine Einkommensteuererklärung für 2004 mit Hilfe von Quick Steuer von Lexware. ... Lohnsteuerkarte Klasse 6 Bruttolohn: 10029,36 Lohnsteuer: 1836,00 Soli: 100,92 Kirche: 165,24 Ich bin verheiratet, Zusammenveranlagung. ... Daher ist die abgezogene Steuer zu niedrig.
Leserforumvon Donmermo | Steuerrecht | 4 Antworten | 29.11.2017 08:35
-Euro Ehegattenunterhalt gezahlt. ... Sie hat 2016 eine zusammenveranlagung gewählt dabei kommt raus das ich mehr zahlen muss als ich durch das Realsplitting gut mache. ... Mit freundlichen Grüßen Am 29.11.2017 von hh Zitat:Sie hat 2016 eine zusammenveranlagung gewählt dabei kommt raus das ich mehr zahlen muss als ich durch das Realsplitting gut mache.
Leserforumvon schimmel18 | Steuerrecht | 5 Antworten | 11.09.2019 20:03
V. 20,000 Euro zu. Auf den Ehemann entfallen ca 4500 euro auf die Ehefrau (Gewerbe) 16000 Euro. ... Kann Ehepaar trotz des splits der Alten Jahre zukünftig Steuer zusammen einreichen und in den Genuss des Ehegattensplittings kommen oder geht eine Zusammenveranlagung dann nicht mehr?
Leserforumvon blackhawk3000 | Steuerrecht | 3 Antworten | 20.12.2020 16:22
Jetzt komme ich aber zum Ehegattensplitting, also der Zusammenveranlagung und ich komme einfach nicht auf die Zahlen, in dem Rechner. ... Würde also eine Ersparnis von guten 6.000 Euro im Jahr machen. ... Zusätzlich sagt der Rechner auch eine Steuerlast von 47.550 Euro..
Leserforumvon luzerner | Steuerrecht | 2 Antworten | 02.10.2017 20:10
Steuerrückzahlung für meine Ehefrau von ein paar Hundert Euro. ... Kommt es infolge einer Zusammenveranlagung zu einer Steuererstattung, so ist die Erstattungsberechtigung nach § 37 Abs. 2 AO zu bestimmen und nicht nach den §§ 268 ff. ... Die Ehegatten sind nicht Gesamtgläubiger, sondern erstattungsberechtigt ist der Ehegatte, der die zu erstattende Steuer an das FA gezahlt hat oder auf dessen Rechnung bezahlt wurde (BFH, Beschluss v. 14.12.2007, III B 102/06).
Leserforumvon Frischling987 | Steuerrecht | 3 Antworten | 29.04.2023 08:12
Hallo, ich muss zugeben, dass ich ein ziemlicher Steuer-Nerd bin, aber meine Steuererklärung mit WISO krieg ich normalerweise noch hin, allerdings hat sich der Umstand dieses Jahr etwas geändert. Folgende Frage: Meine Frau war ca. 1 Jahr selbständig mit hohen Verlusten (ca. 100.000 Euro in einem Jahr und keine Einnahmen), ich bin ein normaler Angestellter mit einem Einkommen (ca. 100.000 Brutto), keine sonstigen Einnahmen. ... Grundsätzlich würden die bei Zusammenveranlagung verrechnet werden.
Leserforumvon melters84 | Steuerrecht | 3 Antworten | 09.09.2017 17:50
Meine Frau hat ebenfalls Kapitalerträge in diesem Jahr, könnte aber ca. 400 Euro Freibeitrag einbringen. ... In 99% aller Fälle ist die Zusammenveranlagung günstiger. ... Im Grundsatz wäre aber bei getrennten Freistellungsaufträgen die Rückholung über die Steuer möglich?
Leserforumvon 1a2b | Steuerrecht | 13 Antworten | 22.04.2020 12:08
Person A: 5625 Steuer Person B: 9375 Steuer Aber ob das gerecht ist? ... Man macht also die gemeinsame Steuererklärung mit so einer Software und bekommt als Ergebnis die Steuer für die Zusammenveranlagung. ... Er möchte aber trotzdem seinen Beruf nicht komplett aufgeben und arbeitet halbtags für 1000 Euro im Monat.
Leserforumvon Matthias321 | Steuerrecht | 17 Antworten | 28.01.2023 19:55
Das bedeutet, dass für die zusätzlichen 16.000 Euro etwa 5.600 Euro Steuern zu entrichten sein werden. ... Dann kommt man auf einen Grenzsteuersatz von ca. 38%, und einer zusätzlichen Steuer von etwa 6100 Euro (was bei einer groben Rechnung aber noch in der Toleranz ist). ... Im Gegenteil deuten die zusätzlichen 16.000 Euro [b]auf nur einer Seite[/b] eher auf deutlich unterschiedliche Einkommen, und gerade dann lohnt sich die Zusammenveranlagung.
Leserforumvon Pfennigpfuchser | Steuerrecht | 13 Antworten | 27.07.2023 10:19
Die Steuer auf das gesamte Einkommen bei Zusammenveranlagung läge bei ca. 30%. ... Die Steuer auf das gesamte Einkommen bei Zusammenveranlagung läge bei ca. 30%.... [/quote] Ca. 180.000 Euro
Leserforumvon k.com | Steuerrecht | 3 Antworten | 27.08.2008 11:08
haben folgendes Problem: mein Mann hat eine feste Arbeitsstelle, ich studiere noch und arbeite nicht. haben eine Zusammenveranlagung. die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 07 wollen wir erst jetzt machen. zusammem haben wir ca.30.000 Einkommen. was können wir vom Steuer absetzen?? ... Ich denke du kommst, egal ob 3 oder 5 Tage die Woche, zusammen mit Studiengebühren und Aufwendugnen für Bücher und Büromaterial locker über die 4.000 Euro.
Leserforumvon misskiss | Steuerrecht | 3 Antworten | 05.09.2006 10:46
Ich die ganze Zeit Angestellte Arzthelferin in eine rPraxis.2005 haben wir geheiratet.Haben nun Steuererklärung gemeinsam gemacht .Habern ein Bescheid bekommen das wir eine Rückerstattung bekommen von 1213 Euro davon wurde entstandene Säumnisszuschläge abgezogen und nun blieb der rst von 1090 E über.Wir dachten nach dem Bescheid würde das Geld dann aufs Konto überwiesen.Aber nach 2 Woche rief ich beim Finanzamt an wo das Geld bliebe.Die sagten mir das wurde mit den Steuerschulden die mein Mann aus Selbständigkeit entstanden sind verrechnet ahben.Wir haben kein bescheid bekommen noch sonst was nur diese Telefonische aussage. ... Da Sie eine Zusammenveranlagung Ihrer Steuer gemacht haben, ist das Vorgehen des FA legitim.
Leserforumvon DerKönig | Steuerrecht | 9 Antworten | 01.12.2017 18:27
KV=3600Euro RV=4000 Euro AV= 700 Euro PV=600 Euro. ... Da gibt es nur die Einzel- und die Zusammenveranlagung. ... Bei den genannten Verhältnissen ist die Zusammenveranlagung erheblich vorteilhafter gegenüber der Einzelveranlagung.
Leserforumvon magda71 | Steuerrecht | 16 Antworten | 01.09.2022 21:51
[/quote] Keine Zusammenveranlagung? ... [quote=hh]eine Zusammenveranlagung? ... Am 20.9.2022 von hh Tatsächlich kommen ich bei einem Jahresbrutto von 30.218€ auf eine Steuer in Höhe von 3.359€ für 2021.
Leserforumvon sm7777 | Steuerrecht | 86 Antworten | 05.03.2022 11:52
Bei Steuerklasse 3 hätten nur gut 700 Euro Lohnsteuern abgeführt werden dürfen. Und was sind das für 9.000 Euro? ... Und was sind das für 9.000 Euro?
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