Mein AG möchte mir meine Lohnsteuerkarte nicht zurückgeben. ... Und jetzt brauche ich die Lohnsteuerkarte, um eine Steuererklärung zu erheben. ... Könnte vielleicht er meine Steuer von Finanzamt kriegen?
Kann ich diese einfordern, da der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte ja schon hatte und sie wohl verloren hat? MFG ----------------- "" Am 5.12.2011 von guest-12311.06.2012 09:58:36 Da der AG die Steuer bereits ans Finanzamt abgeführt hat, bleibt Ihnen nur der Lohnsteuerausgleich am Ende des Jahres. ... Ich hätte nämlich in Deinem Fall erwartet, dass Du noch nie eine Lohnsteuerkarte erhalten hast oder hast Du vor der Ausbildung bereits einen anderen Job auf Steuerkarte gemacht?
Nun ist die Lohnsteuerkarte 2006 weg, er hat sie wohl verlegt. ... Die Abrechnung von dieser Stelle hing an der Lohnsteuerkarte und die ist ja nun weg. ... Am 12.2.2007 von hh Dann teilst Du dem Finanzamt das so mit und legst als Nachweis für die Höhe des Einkommens und der gezahlten Steuer die Lohnabrechnungen bei.
Und zwar habe ich 2003 bei meinem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte abgegeben, und deshalb wurde mir dann Steuer von meinem Lohn abgezogen (Steuerklasse 6).
Wirkt sich dies auf die Steuer der Abfindung aus? ... Im Falle des "Minijobs auf Lohnsteuerkarte" aber schon.
Also, zwei Arbeistverhältnisse mit Lohnsteuerkarte und eben auch Steuer- und SV-Abzügen für 2017.
Jetzt bekomme ich ca. 50 Euro Steuer abgezogen, weil die bei 400-Euro-Jobs ueber Lohnsteuerkarte bei Klasse 5 wohl faellig wird. ... Gebt ihr EINE gemeinsame Steuererklärung ab, fliessen beiden Einkommen in einen Topf und dann wird auf das gemeinsame Einkommen die Steuer berechnet.
Dies lief immer über meine Lohnsteuerkarte Klasse 1. ... Dieses lief auf eine zweite Lohnsteuerkarte Klasse 6. ... Lohnsteuerkarte Klasse 6.
Leider finde ich keine schlüssige Antwort in Richtung meines Anliegens, deshalb bitte ich um kurze Hilfe: In 2013 habe ich nach dem Tod meiner Mutter eine Lohnsteuerkarte der Klasse 6 erhalten.
Sie ist jetzt im dritten jahr der Ausbildung. jeder von uns hat die Lohnsteuerkarte nummer 4.
Hallo, folgendes, bin hauptberuflich unterwegs (Lohnsteuerkarte 3 - 2500 Brutto) und 2 mal die Woche nebenberuflich tätig wo ich in der Woche 48,- Euro dazuverdiene.
Ich bin gerade dabei, meine Einkommensteuererklärung für 2004 mit Hilfe von Quick Steuer von Lexware. ... Daher ist die abgezogene Steuer zu niedrig. ... Lohnsteuerkarte liegt monatlich bei 836 Euro.
Ich habe mehrere Steuererklärungen abzugeben, aber von einer früheren ist noch was auf meiner Lohnsteuerkarte zu klären (Arbeitgeber hat falsche Versicherungsbeiträge eingetragen, was aber für die Steuer egal sein dürfte, da ich allein schon aufgrund der Höhe des Bruttolohns alle Steuer wiederbekommen müßte). ... Wie gesagt, wenn ich die vorige Steuererklärung auch abgebe und das FA sich dann länger damit aufhält und deshalb meine 2013er Steuer erst später bearbeitet wird, dann könnte es für meine 2013er-Rückzahlung zu spät sein. (zu spät deshalb, weil ich dann voraussichtlich ALG2 beziehe und das Jobcenter mir das Geld dann anrechnet) Am 19.3.2014 von hh quote:Ich habe mehrere Steuererklärungen abzugeben, aber von einer früheren ist noch was auf meiner Lohnsteuerkarte zu klären (Arbeitgeber hat falsche Versicherungsbeiträge eingetragen, was aber für die Steuer egal sein dürfte, da ich allein schon aufgrund der Höhe des Bruttolohns alle Steuer wiederbekommen müßte).
Der AG hat nun eine weitere Lohnsteuerkarte für letztes Jahr ausgedruckt und die Steuer und Sozial-und Krankenkasse abgezogen. Wann soll ich nun die Summe veranlagen, zum Zeitpunkt der Zahlung oder zum Zeitpunkt auf der neuen Lohnsteuerkarte?
Nachdem was ich bisher gelesen habe, hieße das, dass wir keine Änderung der Lohnsteuerkarte mehr machen würden für 07, aber in der Steuererklärung evtl. rückwirkend für 07 ihr StKl V und mir StKl III zuweisen könnten und dadurch Vorteile aus dem Splitting erhalten würden, stimmt das so oder ist das nicht richtig?? ... Also entsprechnde Steuer aus Vermietung und Verpachtung.
man müsste wahrscheinlich die Steuer nachzahlen aber ab welchem Zeitpunkt? ... Da die Kirchensteuer von der Steuer absetzbar ist, etwa so wie Spenden an gemeinnützige Organisationen, kriegen Sie einen Teil davon sogar noch per Steuererklärung zurück.
Und hab zudem ein Kind auf der Lohnsteuerkarte stehen !
Nun hat er festgestellt, das auf seiner Lohnsteuerkarte keine Lohnsteuer steht. ... ----------------- " " Am 23.12.2010 von guest-12303.05.2014 11:07:52 Wenn keine weiteren Einkünfte bei beiden Ehepartner vorliegen, sollte die Steuer eigentlich komplett mit Klasse 3 abgedeckt sein. Sieht so aus, als wird der Grundfreibetrag nicht überschritten, wenn keine Steuer abgezogen wurde.
Davon musste ich noch nie einen Cent an Abgaben zahlen, geschweige denn die Lohnsteuerkarte abgeben. Es reichte immer nur die Steuer-ID oder eine Kopie der Lohnsteuerkarte. ... ----------------- "" Am 18.9.2013 von muemmel Es handelt sich offenbar nicht um einen "echten" Minijob, sondern um einen Minijob auf Lohnsteuerkarte, und da zahlt man halt Lohnsteuern, zumindest in der Lohnsteuerklasse 5 oder 6.
Hallo, ich bin Teilzeitangestellte auf Lohnsteuerkarte. ... Wie läuft das mit der Steuer, mit den Rechnungen usw.