Kann ich Werbungskosten (Mietkosten und Zugfahrten) für meine Steuererklärung geltend machen? ... Zitat (von muemmel):Nö, nicht ohne doppelte Haushaltsführung. ... Anlage N "Werbungskosten: Entfernungspauschale" (Nummer 35)?
Sehr geehrtes Forum, über das Thema "doppelte Haushaltsführung" habe ich mich bereits ausgiebig informiert, wobei es allerdings jetzt doch noch ein paar offene Fragen gibt, bevor die Steuereklärung abgegeben werden kann. ... Hier sind jetzt unsere offenen Fragen: - Können wir für das gesamte Steuerjahr 2018 sämtliche Kosten, wie Unterkunftskosten am Beschäftigungsort (in dem Fall in Stg), Fahrtkosten (hier Flugkosten), etc. unter dem Begriff doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten absetzbar ? ... - Wo gibt man in einem solchen Fall die Steuererklärung ab ?
Die Umzugskosten sind jedoch beruflich bedingt und daher absetzbar. ... Die Umzugskosten sind jedoch beruflich bedingt und daher absetzbar. ... kann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Zeitersparnis beim Arbeitsweg (einfache Strecke) mindestens 30 Minuten (also für Hin- und Rückfahrt 60 Minuten) beträgt. => Das wäre erfüllt, allerdings sind diese Kosten auch so zu deklarieren und nicht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzusetzen.
UMZUG STEUERLICH ABSETZBAR??? ... UMZUG STEUERLICH ABSETZBAR??? ... Die Steuererklärung muss am Hauptwohnsitz abgegeben werden.
Ich habe bereits einen Job in Frankfurt angenommen und würde die Wohnung in FFM als ZWS deklarieren, um doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung angeben zu können. ... Die Fahrtkosten wären jedoch mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzbar. ... Wie genau meinst du die Entfernungspauschale als Werbungskosten ist absetzbar?
Wo muss ich denn meine Studiengebühren vom Auslandssemester & die Miete im Ausland bei meiner Steuererklärung eintragen? ... Nein, dann ist die Miete nicht absetzbar. ... Entweder handelt es sich um doppelte Haushaltsführung, dann ist die Miete in den entsprechenden Feldern einzutragen oder es handelt sich nicht um doppelte Haushaltsführung, dann ist die Miete nicht absetzbar.
Ab Steuererklärung 2018, falls man überhaupt eine abgeben muss. ... Ab Steuererklärung 2018, falls man überhaupt eine abgeben muss. ... Ich rate, im nächsten Jahr einfach mal mit Elster eine Steuererklärung auszufüllen (erstmal ohne Werbungskosten).
Wie können wir nun bei der Steuererklärung für 2016 vorgehen? Sind die Familienheimfahrten von 1.1.-31.8. absetzbar? ... weitere Kosten der doppelten Haushaltsführung und eventuell berufsbedingte Umzugskosten könnten noch als Werbungskosten geltend gemacht werden
Und zwar kann man ja in dem ersten Verdienstjahr nach Abschluss des Studiums die Kosten der letzten 7 Jahre (Werbungskosten, Pauschalen usw.) in der ersten Steuererklärung angeben. ... Literatur u.ä. sind auch absetzbar. ... Miete beträgt hier 550€, ist das auch absetzbar?
Zur doppelten Haushaltsführung. ... Sonst wäre ja nur eine Fahrt je Monat absetzbar. ... Sonst wäre ja nur eine Fahrt je Monat absetzbar.
Meine Frage ist nun, ob der doppelte Wohnsitz und die damit verbundenen Kosten für die 2014er Steuererklärung bereits ab 1.12. beruflich veranlasst sind - wenn der Vertrag im Januar 2015 startet. ... Und wenn die Veranlassung gegeben ist und die Voraussetzungen erfüllt sind, sind die Kosten absetzbar ("Für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort können Sie Pauschbeträge für Verpflegung von der Steuer absetzen.") ... Gruß Jan ----------------- "" Am 1.1.2015 von Eugenie die Ausgaben 2014 können Sie nur für 2014 als Werbungskosten angeben, denn es kommt immer auf das Jahr der Ausgabe an.
Diese Fahrten habe ich als aussergewöhnliche Belsatung in meiner Steuererklärung 2006 angegeben. ... Die Fahrten, die getätigt wurden, um das eigene Kind zu sehen, sind privater Natur - das wäre ja noch schöner, wenn die absetzbar wären! Die zuletzt von Ihnen angesprochenen Fahrten sind Fahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, die Werbungskosten darstellen, weil sich der Arbeitsplatz räumlich verändert hat und nicht, weil sich die Familie auseinander gelebt hat.
Dann muss aber der Fahrer damit rechnen, diese Beiträge in s e i n e r Steuererklärung als negative Werbungskosten wiederzufinden. ... Sind die Fahrtkosten in diesem Fall nicht mehr absetzbar? ... Die Feststellung von "jjgoldmann" (Dann muss aber der Fahrer damit rechnen, diese Beiträge in s e i n e r Steuererklärung als negative Werbungskosten wiederzufinden. ) war schlicht falsch, hatte "hh" ja auch schon geschrieben.
Daneben scheinst Du eventuell eine doppelte Haushaltsführung ansetzen zu können. ... Am 9.5.2007 von hh Kosten, die im Jahr 2006 für das Studium angefallen sind, sind bis zu einer Höhe von 4.000€ als Sonderausgaben in der Steuererklärung 2006 absetzbar. ... Daneben scheinst Du eventuell eine doppelte Haushaltsführung ansetzen zu können.
Eine 'Mindestmiete' wäre allenfalls für die Eltern von Belang, weil bei einer stark vergünstigten Miete die Werbungskosten aus der Vermietungstätigkeit uU nicht voll absetzbar wären. Mit der doppelten Haushaltsführung hat das aber überhaupt nichts zu tun. ... Von den Mieteinnahmen können noch Werbungskosten (z.B.
Frage 2: Ist das richtig, dass ich dann im Jahr 2015 somit keine Verluste gemacht habe und somit die Ausgaben, die in diesem Jahr angefallen sind nicht im Verlustvortrag ausweise, sondern in einer „normalen" Steuererklärung für das Jahr 2015 als Werbungskosten/Sonderkosten absetzen kann? ... Und dann hat man halt keine doppelte Haushaltsführung und kann die Wohnkosten auch nicht absetzen. ... Mit den Wohnkosten habe ich ebenfalls vermutet, dass es bei Erstwohnsitz nicht absetzbar ist.
Im Rahmen der Steuererklärung 2003 machte der Antragsteller wegen der Behinderung seines Sohnes Fahrtkosten für 15.000 Kilometer (0,30 EUR pro Kilometer gleich 4.500 ,-- EUR) als außergewöhnliche Belastung geltend. ... Grundsätzlich seien alle Fahrten des Behinderten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, die weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben seien.