35 Ergebnisse für „steuererklärung lohnsteuer werbungskosten fahrtkosten“

Leserforumvon Freddy2 | Steuerrecht | 3 Antworten | 03.06.2016 17:25
Demnach bekäme ich ja bereits über die Fahrtkosten meine gesamte Lohnsteuer zurückerstattet, richtig? Meine Frage nun: Gibt es irgendeinen Grund weshalb ich in meiner Steuererklärung noch alle weiteren Werbungskosten aufführen sollte die ich ja noch zusätzlich habe. ... Gibt es sonst noch Situationen in denen es sinnvoll sein könnte, dass ich mir die Mühe mache meine restlichen Werbungskosten in der Steuererklärung anzugeben?
Leserforumvon ihef | Steuerrecht | 25 Antworten | 03.10.2011 21:32
Hallo, Kann man eigentlich vom Finazamt nach Steuererklärung mehr Geld bekommen als man an Lohnsteuer bezahlte ?? ... Grundsätzlich haben Sie für eine FREIWILLIGE Steuererklärung 4 Jahre Zeit. ----------------- " " Am 4.10.2011 von hh quote:Fahr jeden Tag insgesamt 65 km zur Arbeit um hin und zurück zu kommen, habe also ca. 260 Euro im Monat Fahrtkosten, ohne den Verschleiß zu berücksichtigen... ... Sollte ich über diese Grenze gelangen, gibts nur noch die Werbungskosten begründeten Beträge anrechnungsfrei und nicht mehr die gesamte Lohnsteuer zurück...
Leserforumvon silence03 | Steuerrecht | 6 Antworten | 06.01.2016 16:12
"Hi ich würde nun gerne meine erste Steuererklärung für das Jahr 2015 machen. ... Zitat:Was hier von bzw. kann ich überhaupt hier an Fahrtkosten/-entfernung absetzen ? ... Am 11.1.2016 von Eugenie der AG berücksichtigt dabei aber keine Werbungskosten über 1000,--, es sei denn es ist ein Freibetrag eingetragen dafür und dann muss sowieso eine Steuererklärung gemacht werden.
Leserforumvon Steuerneuling1 | Steuerrecht | 5 Antworten | 04.06.2020 11:45
Für die Jahre 2017 und 2018 habe ich bereits eine Steuererklärung abgegeben und aufgrund der nicht gezahlten Lohnsteuer auch kaum etwas wiederbekommen. ... Sie hätten die Fahrtkosten in den jeweiligen Steuererklärungen als Werbungskosten angeben müssen. ... Meine Berufsschullehrerin meinte damals, dass sich die Steuererklärung im Jahr nach der Ausbildung besonders lohnt, da die Ausgaben der Ausbildung (Fahrtkosten wurden explizit erwähnt) auch zusätzlich mit in die Berechnung einfließen.
Leserforumvon guest-12304.08.2019 14:11:03 | Steuerrecht | 9 Antworten | 28.07.2018 18:01
Momentan ist Person L im Ausbildungsverhältnis, zahlt bisher keine Lohnsteuer und hat sich bisher noch nicht mit einer Steuererklärung beschäftigt. ... Man darf allerdings keine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, wenn diese Kosten von der Arbeitsagentur ersetzt wurden. ... Zitat:Man darf allerdings keine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, wenn diese Kosten von der Arbeitsagentur ersetzt wurden.
Leserforumvon BellaVista | Steuerrecht | 16 Antworten | 25.09.2022 23:54
Jetzt hat mich das Finanzamt aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben. Ist es sinnvoll Werbungskosten (Fahrtkosten zum Arzt, Haftpflicht, Gewerkschaftsbeiträge usw.) anzugeben oder kann man sich das alles sparen weil man ja keine Lohnsteuer bezahlt hat? ... Dann liegst Du damit richtig: [quote=BellaVista]kann man sich das alles sparen[/quote] Am 26.9.2022 von hh [quote=BellaVista]Ist es sinnvoll Werbungskosten (Fahrtkosten zum Arzt, Haftpflicht, Gewerkschaftsbeiträge usw.) anzugeben[/quote] Ja [quote=BellaVista]oder kann man sich das alles sparen weil man ja keine Lohnsteuer bezahlt hat?
Leserforumvon go642337-79 | Steuerrecht | 13 Antworten | 21.09.2023 13:37
Kann ich Werbungskosten, Fahrtkosten, Arbeitskleidung, etc.. nur dann absetzen, wenn ich auch Lohnsteuer gezahlt habe ? ... [quote=go642337-79]Kann ich Werbungskosten, Fahrtkosten, Arbeitskleidung, etc.. nur dann absetzen, wenn ich auch Lohnsteuer gezahlt habe ?... Dass Du beim Jobben Geld zurück bekommen hast, liegt daran, dass Du damals Lohnsteuer bezahlt hast - die kam dann, da das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag lag, mit Hilfe der Steuererklärung zurück - mit Werbungskosten hatte das nichts zu tun.
Leserforumvon guest-12328.11.2020 13:37:30 | Steuerrecht | 10 Antworten | 04.09.2019 09:41
In der Steuererklärung ist dein ALG dein Einkommen. ... Nein - 60 oder 67 % des Leistungsentgeltes: Das ist deutlich weniger als 60 oder 67 % des realen Nettolohnes. -- Editiert von muemmel am 04.09.2019 16:02 Am 4.9.2019 von muemmel Auch könnte ich laut Leistungsbescheid Werbungskosten u.ä. geltend machen, da ich ja Lohnsteuer gezahlt habe Werbungskosten kann man auch für Jahre geltend machen, in denen man keinen Cent Lohnsteuer zahlt - das ist als "Verlustvortrag" ein alltäglicher Vorgang. ... Zitat:Werbungskosten kann man auch für Jahre geltend machen, in denen man keinen Cent Lohnsteuer zahlt - das ist als "Verlustvortrag" ein alltäglicher Vorgang.Nur der Vollständigkeit halber: Aber nicht wenn sie direkt mit den Lohnersatzleistungen zusammenhängen (etwa Fahrtkosten*).
Leserforumvon wupoijos99 | Steuerrecht | 7 Antworten | 02.05.2022 21:34
Lohnsteuer, für Dezember? ... In dem Fall kann die Rückzahlung nur als Werbungskosten über die Steuererklärung 2022 geltend gemacht werden. ... Angaben zu Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Fortbildungen etc...
Leserforumvon insomnia2k | Steuerrecht | 2 Antworten | 07.05.2020 07:14
Ich habe eine Frage bezüglich meiner Steuererklärung aus 2019 und würde mich sehr über Hilfe freuen, weil ich aus eigener Recherche einfach nicht mehr weiterkomme. ... Insgesamt bin ich weit über dem Grundfreibetrag, sodass ich potenziell die (komplette) Lohnsteuer, KS und den SB erstattet bekommen könnte. ... - Fahrtkosten sollten eindeutig sein!?
Leserforumvon Pepper111 | Steuerrecht | 2 Antworten | 11.01.2010 10:26
Daher meine Fragen: Kann ich die Fahrtstrecke zur Arbeit als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen, obwohl ich keine Lohnsteuer bezahlt habe? ... Denn nur durch Geltendmachung von Werbungskosten über € 920,-- pro Jahr ergäbe sich dann eine Erstattung von Lohnsteuer + Soli. ... Fragen Sie doch mal Ihren Arbeitgeber, ob er sich an den Fahrtkosten beteiligt .- der Staat kann es nicht, da keine Lohnsteuer ( = Erhebungsform der Einkommensteuer ) angefallen ist.
Leserforumvon Despi | Steuerrecht | 3 Antworten | 08.04.2008 17:55
Ich greife schon etwas vorweg, meine Fragen beziehen sich nämlich auf die Steuererklärung 2008. ... Schließlich zahle ich während des Zivildienstes keine Lohnsteuer. ... Kann z.B. ein Tierpfleger Eintrittskarte und Fahrtkosten für einen Zoobesuch geltend machen?
Leserforumvon Shirin | Steuerrecht | 3 Antworten | 02.12.2009 07:19
Muss ich in Deutschland eine Steuererklärung machen ? ... Kann ich auch die Fahrtkosten mitangeben ? ... Die Berechnung der Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse I ist gemäß § 39d EStG korrekt.
Leserforumvon Keineahnungmann | Steuerrecht | 28 Antworten | 19.10.2017 13:44
Bei den Fahrtkosten kommt es darauf an, ob die 60 km einfache Entfernung sind oder hin und zurück. ... Wenn nicht dann gibt es höchstwahrscheinlich sämtliche abgeführte Lohnsteuer zurück. ... Ich rate, im nächsten Jahr einfach mal mit Elster eine Steuererklärung auszufüllen (erstmal ohne Werbungskosten).
Leserforumvon Misanthropic | Steuerrecht | 8 Antworten | 26.03.2021 15:38
Mein Hintergrund: Mein Studium gilt als zweite Ausbildung (ich habe davor eine kaufmännische Ausbildung absolviert), weswegen ich prinzipiell Fahrtkosten als Werbungskosten ansetzen kann. ... Fahrtkosten und anderen Werbungskosten: [/u]Soweit ich weiss konnte man die Fahrtkosten bis 2015 jeweils für zwei Fahrten pro Tag ansetzen und ab 2016 nur noch einfach. ... Meiner Meinung nach sollte ich zumindest bis 2015 die Fahrtkosten doppelt ansetzen können, da neue Gesetze niemals rückwirkend Anwendung finden (auch, wenn ich die Steuererklärung erst nach 2015 abgegeben habe).
Leserforumvon max3820 | Steuerrecht | 4 Antworten | 15.10.2022 22:06
Auf Nachfrage nach einer Lohnsteuer-Bescheinigung wurde geantwortet, dass es keine geben wird, aufgrund von Minijob. - Wenn ich Fahrtkosten als Werbungskosten geltend mache, muss ich Nachweise bereithalten? ... [quote=max3820]- Muss ich das Einkommen in der Steuererklärung angeben? ... [quote=max3820]- Wenn ich Fahrtkosten als Werbungskosten geltend mache, muss ich Nachweise bereithalten?
Leserforumvon BenX | Steuerrecht | 1 Antwort | 04.02.2009 22:43
Seit 01.04.2008 stehe ich nun im Berufsleben und zahle Lohnsteuer. ... Da ich meine Steuererklärung mit einem Pc-Programm erledige bin ich bei dem Punkt Werbungskosten/Umzug angekommen. Dort habe ich die Kosten für den Wohnungsvermittler angegeben und einen Teil der Fahrtkosten.
Leserforumvon Lisa1994 | Steuerrecht | 6 Antworten | 23.05.2014 18:40
Nun ist Person A aber beim ausfüllen der vereinfachten Steuererklärung ganz überfordert, da die benötigten Felder für 2 verschiedene Orte (1. frühere Firma und 2. Fortbildungseinrichtung) bei den Fahrtkosten nicht vorhanden sind und sie ist sich auch nicht sicher ob sie weitere Werbungskosten wie Berufskleidung (für 1. frühere Firma) und Laptop, teure Fachbücher und Schreibwaren (für 2. ... Also sind die ganzen Werbungskosten wahrscheinlich überflüssig.
Leserforumvon Bluelion307 | Steuerrecht | 2 Antworten | 08.01.2009 10:06
Lohnsteuer betrug laut Bescheinigung insgesamt ca. 1700 € für diese Zeit Wie sieht es hier mit dem Steuerfreibetrag aus? ... Macht laut meinen Berechnungen (Arbeitstage*einfache Strecke*0,30) auf dem Papier ca. 3200 € Werbungskosten/Fahrtkosten. ... Wird diese Zeit auch in der Steuererklärung berücksichtigt?
Leserforumvon LostInTaxes | Steuerrecht | 2 Antworten | 09.05.2021 14:26
Elster kommt aber auf eine Lohnsteuer von 639 €, entsprechend eine Forderung von 211 € ?) ... (Habe unten alle Informationen die ich in Elster eingetragen habe, und Zusatzinfos in [ ] angefügt) Mit freundlichen Grüßen, LostInTaxes Hier möglichst alle Infos, damit meine Situation transparent ist (alles, was von mir im Elsterformular eingetragen wurde): [ Ich bin Lohnsteuerklasse 1, war vom 01.01 - 31.04.2019 arbeitslos 01.05 - 31.12.2019 angestellt 01.01 - 31.12.2019 Minijob auf 450 € Basis ] Einkommensersatzleistungen (Arbeitslosengeld II): 2.112 € Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit: 15.356 €, davon abgeführt 427,98 € Lohnsteuer [Davon durch Minijob 4.356 €, abgeführte Lohnsteuer 0 €; davon durch Anstellung 11.000 €, abgeführte Lohnsteuer 427,98 € ] Werbungskosten/ Fahrtkosten / Arbeitsmittel: -2.023 € Altersvorsorgeaufwendungen Arbeitnehmeranteil: 1.180 € Arbeitgeberanteil: 1.331 € Arbeitgeberanteil ges. Rentenvers. : 307 € Kranken- Pflegeversicherung: Arbeitnehmerbeiträge KV : 869 € Arbeitnehmerbeiträge PV: 195€ Arbeitslosenversicherung: 137 € Am 9.5.2021 von amz529033-63 Der Minijob gehört nur dann in die Steuererklärung, wenn es kein echter Minijob war - bei einem solchen führt der AG pauschal 2 % Lohnsteuer ab.
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