43 Ergebnisse für „steuerklasse elterngeld berechnung“

Leserforumvon Kirsche487 | Steuerrecht | 7 Antworten | 07.03.2013 15:16
Nun überlege ich die Steuerklasse zu wechseln wenn ich Elterngeld beziehe. ... Das ist die Berechnung für 2013, wo ich insgesamt 4500 Euro Elterngeld angesetzt habe - 2014 werden es dann noch etwa 200 Euro mehr. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!" ... Das habe ich so gerechnet, da auch das Mutterschaftsgeld in die Berechnung eingeht.
Leserforumvon go577307-84 | Steuerrecht | 2 Antworten | 02.04.2021 16:04
Ich habe eine Frage bezüglich der 3/5 Steuerklasse um das Elterngeld zu erhöhen. ... Also wird dann für das Elterngeld der Ganze Mai mit Steuerklasse 3 berechnet? ... Dadurch wird die Steuerklasse 3 für die Berechnung des Elterngeldes akzeptiert?!
Leserforumvon Naive_Lise | Steuerrecht | 4 Antworten | 29.12.2008 23:31
Aber ist das nicht zum Nachteil für die Berechnung meines Elterngeldes. ... Gruß Matthias Am 25.12.2012 von Brett88 Es stimmt, dass ein Zusammenhang zwischen dem Elterngeld und der Steuerklasse besteht. ... Die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist der Nettolohn der letzten 12 Monate.
Leserforumvon Michelle123mitglied | Steuerrecht | 4 Antworten | 08.12.2019 13:17
Ich werde nach dem Mutterschutz 2 Jahre Elterngeld beziehen. ... Zählt mein Elterngeld unter diesen Punkt "keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn"? ... Aber ich dachte es kommt drauf an, dass bei der Berechnung des Elterngeldes die Steuerklasse herangezogen wird, die zeitlich überwiegt.
Leserforumvon Beo | Steuerrecht | 4 Antworten | 02.12.2009 11:53
Sie ist schwanger und Elterngeld wird es vorraussichtlich ab April geben. ... Auf der anderen Seite wird das Mutterschaftsgeld für die Zeiten des Mutterschutzes und des Beschäftigungsverbotes bei der berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt, so dass ein Wechsel der Steuerklasse jetzt keine Auswirkung mehr auf die Höhe des Elterngeldes hat. Das Mutterschaftsgeld richtet sich aber nach der Steuerklasse.
Leserforumvon sandra_ol | Steuerrecht | 1 Antwort | 14.07.2011 00:06
Elterngeld besser ausfallen wird. ... Elterngeld natürlich höher. ... Und von den 12 zur Berechnung des Elterngeldes heranzuziehenden Monate sind 4 schon mit der Steuerklasse 4 "belastet".
Leserforumvon djwieli | Steuerrecht | 2 Antworten | 17.08.2008 14:26
Würde das Elterngeld auf Basis des Nettolohns meiner Frau von Steuerklasse I errechnet werden? ... Bisher hatten die Elterngeld-Richtlinien dies verhindert, wenn ein weniger verdienender Ehegatte die Steuerklasse III wählt nur um so das Elterngeld zu erhöhen. Das Elterngeld der Ehefrau wird nun nach Steuerklasse I berechnet und muss in der Steuererklärung des Jahres des Zuflusses angegeben werden.
Leserforumvon AlexD1979 | Steuerrecht | 4 Antworten | 25.11.2012 22:28
Hallo, In 2013 ändert sich ja die Berechnung des Elterngeldes. ... Das soll nun nicht mehr möglich sein, da ab 2013 das Bruttoentgeld für die Berechnung herangezogen wird. ... Also wäre es doch rein logisch völlig egal was man für eine Steuerklasse davor hatte, ganz abgesehen was man netto hatte!
Leserforumvon pa443056-47 | Steuerrecht | 0 Antworten | 12.08.2019 10:28
Kind ist aus aktueller Sicht recht kurzfristig denkbar Wir haben, mit konkretem Angehen des Kinderwunsches in 08/18, unsere Steuerklassen geändert auf 5 / 3, um uns für die spätere Elterngeld-Berechnung gut aufzustellen. ... Kind - Elterngeld 10/19 - 08/20 - z.B. 10/19 Frau Steuerklasse 5 - 12/20 Geburt 2. Kind Die Lücke zwischen Ende Elterngeld 08/19 und Beginn Mutterschutz 10/20 betrachten wir für den Moment mal nicht, mir geht es im Beispiel nur um die Wahl der Steuerklasse: Wenn der Fahrplan so eintritt: Welche Steuerklasse gilt dann für die Frau bei Berechnung des EG für Kind Nummer 2?
Leserforumvon picaresque | Steuerrecht | 6 Antworten | 09.04.2011 23:14
Oder bleibt es bei der Grund-Berechnung nach der Lohnsteuerklasse 1? ... Die Frist von 3 Monaten gilt für das Mutterschaftsgeld, nicht jedoch für das Elterngeld. ... Deine Steuerklasse spielt während des Bezugs von Elterngeld keine Rolle. ----------------- " " -- Editiert am 10.04.2011 10:28
Leserforumvon MarkusMeyer | Steuerrecht | 7 Antworten | 10.07.2007 18:43
Sie verdient 1300 brutto und ich 2800 brutto. welche steuerklasse sollen wir wählen? ... Sollte irgendwann mal Elterngeld zu beziehen sein oder Arbeitslosengeld, so wäre anzuraten, die Steuerklassen IV/IV zu wählen. ... In Bezug auf Elterngeld wäre die Steuerklasse IV/IV besser.
Leserforumvon Schlaubi1975 | Steuerrecht | 11 Antworten | 08.02.2009 19:13
Seit 2008 Steuerklasse bei mir 3, bei meiner Frau 5. ... Zur genauen Berechnung ist das Bruttoeinkommen Deiner Frau in 2008, sowie die Höhe des Mutterschaftsgeldes auch notwendig. ... Bis zur Geburt unserer Tochter hatten mein Mann und ich Steuerklasse 4.
Leserforumvon Sukkubi2001 | Steuerrecht | 8 Antworten | 13.10.2017 02:48
Achtung: Elterngeld zählt bei der Berechnung mit, deshalb würd ich mir überlegen erst nächstes Jahr 3/5 zu wählen und das Restjahr noch 4/4. ... Und auf das Elterngeld wirkt sich die Steuerklasse jetzt auch nicht mehr aus. ... Am 13.10.2017 von guest-12313.10.2017 21:10:35 Zitat (von muemmel):Und auf das Elterngeld wirkt sich die Steuerklasse jetzt auch nicht mehr aus.
Leserforumvon Woody110 | Steuerrecht | 3 Antworten | 13.11.2013 13:26
Welche Vor-/Nachteile haben wir bei einem Wechsel in die Steuerklasse III/V in diesem Jahr und auch im kommenden Jahr? ... Für die Berechnung des anstehenden Elterngelds ist Klasse 3 für Frau auch vorzuziehen, da hier die Netto-Bezüge Berechnungsgrundlage sind. Vorausgesetzt beim Mann ändert sich nichts Gravierendes. ----------------- "" Am 13.11.2013 von Woody110 Dass sich das Elterngeld nach dem netto Einkommen berechnet, stimmt meines Wissens nach nicht.
Leserforumvon sherry_16 | Steuerrecht | 5 Antworten | 10.04.2007 13:06
Steuerklasse IV/IV) Netto Sie: 1761,62 Euro Netto Er: 1200,17 Euro Gesamt: 2961,79 Euro Das wäre dann für mich ein Elterngeld von 1179,87 Euro, also hätten wir zusammen 2379,87 Euro zur Verfügung. ... Viel wichtiger ist hier das Elterngeld. ... Ist es denn überhaupt möglich, dass mein Mann dann sofort in die Steuerklasse III wechselt, sobald ich Elterngeld beziehe oder gibt es dazu bestimmte Fristen?
Leserforumvon Boas | Steuerrecht | 5 Antworten | 27.04.2017 16:27
Meine Frau ist seit kurzem in Elternzeit und bezieht Elterngeld. ... Das gilt auch für den Fall, dass Dein Frau einen 450€-Job hat und Du in Steuerklasse 3 bist. Da der 450€-Job bei der Berechnung der Gesamtsteuerlast nicht mitzählt und auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, bist Du dann steuerrechtlich Alleinverdiener.
Leserforumvon sherry_16 | Steuerrecht | 6 Antworten | 28.03.2007 08:11
Hierzu eine Frage, wenn ich jetzt nach der Hochzeit als Frau in die Steuerklasse 3 wechsele und mein Mann in die 5 (damit ich dann im Durchschnitt mehr Elterngeld bekomme wenn wir Nachwuchs bekommen), ist es dann möglich, dass wenn ich das Kind bekommen habe, wir sofort in die 4/4 wechseln können? ... Ein dadurch erzieltes höheres Elterngeld wird nämlich nicht im Rahmen der Steuererklärung ausgeglichen. ... Welche Steuerwahl im Hinblick auf ein Kind (Elterngeld) ist zu empfehlen.
Leserforumvon RUM01 | Steuerrecht | 16 Antworten | 09.09.2019 16:49
Habe ich das so richtig kalkuliert oder habe ich wichtige Dinge bei der Berechnung vergessen? ... Das Elterngeld hingegen ist aber bei Steuerklasse 4 höher als bei 5. ... Und ich stelle mir hauptsächlich die Frage, wie hoch die Steuernschzahlung nach der Steuererklärung 2020 wäre, wenn ich in die Steuerklasse 3 gehe währenddem meine Frau das ganze Jahr die 860 Euro Elterngeld bezogen hat.
Leserforumvon jacksilver | Steuerrecht | 9 Antworten | 16.07.2019 22:09
Meine Partnerin wechselt in Steuerklasse 5. ... Wird die Einzelveranlagung gewählt wird, erfolgt die Berechnung der Einkommensteuer im Grundtarif und damit im Grunde genauso wie es dem jetzigen Zustand entspricht. ... Auch wenn es zu einer Steuernachzahlung kommen kann, sofern ein Ehegatte die Steuerklasse 3 hat und der andere Elterngeld bezieht, so zahlt man dennoch deutlich weniger Steuern als Unverheiratete in der gleichen Situation.
Leserforumvon lichtenberger | Steuerrecht | 15 Antworten | 07.02.2024 20:48
Einen Einfluss auf meine Frau gibt es nicht, weil das Elterngeld schon berechnet ist. ... Durch die Steuerklasse 5 sinkt aber das verbleibende Nettoeinkommen. ... Mit so einem Einkommen hat man in Steuerklasse 5 ein Nettoeinkommen von 4.106€ und in Steuerklasse 3 von 5.618€.
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