38 Ergebnisse für „steuerklasse heirat jahr verdient“

Leserforumvon krisztak | Steuerrecht | 3 Antworten | 27.10.2008 21:29
Nach der Hochzeit im Sept.habe ich die Steuerklasse 3 genommen, mein Mann die 5, da er als Student weniger verdient. ... In der Steuerklasse IV/IV ergibt sich eine Verteilung der Steuerlast von 7895€ zu 509€, insgesamt also 8404€. ... Der Steuervorteil durch die Heirat beträgt jedoch tatsächlich nur 632€ im Jahr.
Leserforumvon Sukkubi2001 | Steuerrecht | 8 Antworten | 13.10.2017 02:48
Wir haben beide noch die Steuerklasse 1. - Wie sollten wir am besten unsere Steuerklasse setzen ? ( Ich habe dazu unterschiedliche Meinungen gehört ) - Wie schaut es bei der Rückzahlung für dieses Jahr aus... theoretisch müsste man doch bis zur Geburt alles mit Steuerklasse 1 berechnen & dann ab der Geburt mit SK 3 / 5 ... oder werden dann die 3 Monate auch zur SK 3 / 5 gezählt ? ... Ganz vereinfacht gesagt wird da geschaut, was beide das ganze Jahr verdient und an Steuern bereits gezahlt haben und hätten zahlen müssen.
Leserforumvon mshnx | Steuerrecht | 3 Antworten | 11.10.2011 12:12
Meine Frau verdient 2000 € Brutto, ich dagegen verdiene nur 90 € in einer geringfügigen Aushilfsbeschäftigung. ... Ist die Steuerklasse dann für das ganze Jahr gedacht und wir kriegen somit die Steuern die zuviel gezahlt worden sind zurück? ... Ist die Steuerklasse dann für das ganze Jahr gedacht und wir kriegen somit die Steuern die zuviel gezahlt worden sind zurück?
Leserforumvon ichauch | Steuerrecht | 4 Antworten | 28.11.2008 20:10
Die Steuerersparnis durch die Heirat beträgt daher 1.257€ pro Jahr. ... Für die Zeit nach der Heirat solltet Ihr die Steuerklasse III/V wählen. ... Dein Freund muss dann jedoch in Steuerklasse V Steuern zahlen und zwar 1.137€ im Jahr.
Leserforumvon Nevi21 | Steuerrecht | 7 Antworten | 26.10.2017 11:23
Ich habe aber gelesen, dass man die Steuerklasse nur bis spätestens 30.11. eines Jahres wechseln kann. ... Das gilt für das laufende Jahr, d.h. man kann noch bis zum 30.11.2017 die Steuerklasse mit Wirkung in 2017 ändern. ... Als Beispiel: Ehemann verdient 200.000€/Jahr, Ehefrau verdient 60.000€/Jahr Steuervorteil durch die Heirat: 0€ Steuerklassen 3/5 machen keinen Sinn.
Leserforumvon cheshire cat | Steuerrecht | 8 Antworten | 13.08.2006 23:01
Dies wird mit der Steuerklasse 4 nachgebildet und entspricht damit eigentlich der Situation vor der heirat. ... Wann legt man denn die Steuerklasse fest, darf man sie am Ende des Jahres (wenn sich abzeichnet ob nun jemand mehr verdient hat und die 3/5-Regelung passen würde) noch ändern? ... Die Steuerklasse bestimmt nur, wieviel Steuern Du das Jahr über zahlst, sprich wie hoch das Darlehen ist, dass Du dem Staat gibst.
Leserforumvon markus118d | Steuerrecht | 6 Antworten | 09.03.2017 13:27
Dankeschön für die Hilfe, Gruß Markus Am 9.3.2017 von hh Eine Heirat noch im Dezember 2017 führt dazu, dass für das gesamte Jahr 2017 die Zusammenveranlagung gewählt werden kann. ... Nach der Heirat wird sie am Ende der Elternzeit auf 80% arbeiten, d.h. die Wahl der Steuerklasse wird sowieso 4/4 sein. ... Steuervorteil von 1.200€/Jahr durch die Heirat wird deutlich kleiner ausfallen.
Leserforumvon schuckero | Steuerrecht | 16 Antworten | 02.02.2007 12:09
Als Anhaltspunkt: Wenn Deine Freundin 2.000€ brutto verdient und Du einen Gewinn von 4.000€ im Monat hast, dann führt eine Heirat zu einem Steuervorteil von ca. 700€ im Jahr. ... In Summe zahlt Ihr dann allerdins trotzdem weniger Steuern als vor der Heirat. ... Der Vorteil durch die Heirat entspricht dann dem Unterschied zwischen den Steuerklasse I und III.
Leserforumvon Steve291 | Steuerrecht | 6 Antworten | 30.11.2020 11:55
Ergeben sich für uns Steuervorteile durch die Heirat, wenn wir noch in diesem Jahr heiraten würden & in welcher Höhe würden diese grob ausfallen? ... Vielen Dank LG Steve Am 30.11.2020 von hh Zitat:Ergeben sich für uns Steuervorteile durch die Heirat, wenn wir noch in diesem Jahr heiraten würden Ja, bekommt Ihr denn noch einen Termin im Standesamt für dieses Jahr? ... Wenn Sie noch dieses Jahr heiraten, werden Sie für das ganze Jahr 2020 im Splittingtarif veranlagt - darauf kommt es an, nicht auf die Steuerklasse.
Leserforumvon str516605-53 | Steuerrecht | 3 Antworten | 03.12.2019 22:32
Hallo, meine Partnerin ist Beamtin und verdient 2300 Brutto bei 50% Teilzeit. ... Lohnt sich eine Heirat finanziell für uns? ... Welche Steuerklasse wäre die beste?
Leserforumvon Mischalia | Steuerrecht | 1 Antwort | 10.11.2019 22:20
Beide bisher in Steuerklasse 4. Zu meiner eigentlichen Frage: Dadurch, dass ich im Jahr 19´kaum verdient habe ausser Elterngeld und die drei Monate Teilzeitgehalt, würde sich bis ende November ein Steuerklassenwechsel zu 3/5 wegen Heirat positiv auf unsere Lohnsteuerklärung 2019 auswirken lohnt sich sowas denn überhaupt? Da man oft hört, dass wegen Heirat diese für komplettes Jahr rückwirkend wirkt?
Leserforumvon 1968alex | Steuerrecht | 25 Antworten | 10.07.2006 13:26
Werden demzufolge eine gemeinsame Steuererklärung am Ende des Jahres machen. wird mir dann die Steuerklasse 3 für das ganze Jahr 2006 und meiner Frau die Steuerklasse 5 für das ganze Jahr verrechnet ??? ... D.h. 60% des Familieneinkommens verdient der besser verdienende Ehegatte. ... Am 10.7.2006 von hh Für das Jahr 2006 sieht es so aus, dass 1/2 Jahr die Steuerklasse I/I gegolten hat und dann ein halbes Jahr die Steuerklasse III/V.
Leserforumvon ulla meyer | Steuerrecht | 9 Antworten | 02.04.2008 23:01
Ulla ----------------- "ulla" Am 3.4.2008 von hh Solange Du Alleinverdiener bist, ist für Dich die Steuerklasse III nach einer Heirat am günstigsten. ... Nach einer heirat, wäre also Steuerklasse 4 die richtige für beide. ... Eine Heirat am 31.12. reicht, um für das gesamte Jahr den Anspruch auf den Splittingtarif zu erhalten.
Leserforumvon Kärchen | Steuerrecht | 9 Antworten | 28.06.2020 20:25
Ich habe nicht mit einer deutlich höheren Erstattung gerechnet mit den gleichen Beträgen wie im Jahr zuvor schon. ... Wir haben mehr verdient als im Vorjahr und konnten aber die gleichen Dinge (da hat sich nix geändert) absetzen.. ... Ich habe im Jahr 2018 etwa 10t Euro brutto mehr verdient als mein Partner (75t zu 65t).
Leserforumvon tracking87 | Steuerrecht | 2 Antworten | 19.03.2017 00:15
Guten Tag, meine Freundin und ich wollen dieses Jahr heiraten. ... Nun habe ich eine Frage zur Steuerklasse. ... Am 19.3.2017 von Eugenie wenn die Ehefrau 450,-- verdient, hat sie doch einen Minijob, da gibt es keine Steuerklasse!
Leserforumvon grady | Steuerrecht | 3 Antworten | 03.09.2008 11:01
Meine Freundin ist Studentin und verdient noch nichts. ... Das hat aber nichts mit ihrer Steuerklasse zu tun. ... Nur, wenn beide Partner ein identisches Einkommen haben, ist die Steuer nach der heirat genauso hoch, wie vor der Heirat.
Leserforumvon SilviaSp1292 | Steuerrecht | 3 Antworten | 09.02.2020 20:05
Ich bin Studentin und habe eine Werkstudentenstelle (steuerfrei, da ich nicht über 600€ im Monat komme) und mein Partner verdient 40 000€ brutto im Jahr. ... Wechselst du in Steuerklasse V, werden bei 600 € brutto ca. 55 € Steuern abgezogen. Gleichzeitig sinkt bei einem Wechsel von Steuerklasse I in III die monatliche Steuervorauszahlung deines Mannes.
Leserforumvon friz | Steuerrecht | 23 Antworten | 21.03.2021 10:08
Meine Freundin verdient deutlich weniger als ich. ... Dann ist es tatsächlich so, dass derjenige mit Steuerklasse 5 höhere Lohnsteuerabzüge hat als vor der Heirat in Steuerklasse 1. ... Es ergibt sich also eine Steuerersparnis in Höhe von 348€ im Jahr durch die Heirat.
Leserforumvon Diekadeel | Steuerrecht | 1 Antwort | 05.12.2011 20:44
Dieses Jahr habe ich mehr verdient als er. Also meine Frage, inwiefern wirkt sich die heirat auf die Steuererklärung aus? Welche Steuerklasse sollte ich dieses Jahr angeben?
Leserforumvon jacqy | Steuerrecht | 9 Antworten | 26.03.2006 12:52
Hallo, da ich nächstes Jahr vorraussichtlich ohne Job sein werde und auch kein Geld vom Amt bekomme, da mein Freund zuviel verdient, wollen wir heiraten. ... ALG II) zusteht, dann kann Dein Freund den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen bis zu 7680€/Jahr. ... 1485€ brutto -> Steuerklasse 1: 121,16€ LSt + 6,66€ SolZ 1485€ brutto -> Steuerklasse 1 mit Unterhaltszahl.: 0,00€ LSt + 0,00€ SolZ 1485€ brutto -> Steuerklasse 3: 0,00€ LSt + 0,00€ SolZ 1485 netto = ca. 2420 brutto 2420€ brutto -> Steuerklasse 1: 378,41€ LSt + 20,81€ SolZ 2420€ brutto -> Steuerklasse 1 mit Unterhaltszahl.: 197,66€ LSt + 10,87€ SolZ 2420€ brutto -> Steuerklasse 3: 118,66€ LSt + 0,00€ SolZ Bei den Unterhaltszahlungen bin ich jeweils vom Maximalbetrag von 7680€ im Jahr ausgegangen.
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