Hallo, ich habe meine Kosten für mein Studium für die Jahre 2012 bis 2015 fesstellen lassen und aktuell besteht bei mir ein Verlust der genannten Jahre. ... Die Verluste (Kosten Studium, Zweitausbildung) bestehen noch und sind nicht verrechnet worden. ... Am 4.1.2018 von muemmel Die Verluste (Kosten Studium, Zweitausbildung) bestehen noch und sind nicht verrechnet worden.
In meiner aktuellen Recherche bin ich auf den Hinweis gestossen, dass Kosten für das Studium jetzt noch Rückwirkend bis 2002 beim Finanzamt gemeldet werden können und dieser Verlust bis zum Jahr 2004 aufsummiert werden kann. Jetzt bin ich aber durch die Änderung ab 01.01.2004 verwirrt, dass eben Kosten für das Studium nur noch Sonderausgaben sind. ... Kann ich die Kosten für das Studium absetzen, als welche Ausgabe (Sonderausgabe oder Werbungskosten) und bringt mir das überhaupt einen Vorteil in Form von Verlustvortrag?
Im Einkommenssteuergesetz §9 Werbungskosten Abschnitt/Absatz (6) steht allerdings: Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
Heyhey, man darf ja ab dem Zweitstudium die Kosten für Das Studium als Werbungskosten geltend machen, um damit ggf. zu einem Verlustvortrag zu kommen. ... Wenn ich beispielsweise 3000 Euro Kosten für mein Zweitstudium habe, aber einen Minijob (individuell besteuert) habe, bei dem ich 4000,- im Jahr verdiene - wären dann dennoch diese 3000 Euro der Verlustvortrag, den ich im Folgejahr abziehen kann, oder wäre dies erst der Fall, wenn ich weniger verdiene als ich "Kosten" für Das Studium habe? ... [i]oder wäre dies erst der Fall, wenn ich weniger verdiene als ich "Kosten" für Das Studium habe?
Kann ich die Kosten von dem ersten Studium (also Studiengebühren, Fahrtkosten, Wohnungskosten etc.) auch deklarieren? ... Ja bei dem dualen Studium seit 2018 zahle ich keine Steuern ... aber ich war selbständig von 2017-2019 und hatte so 25.000€ Einnahmen aus einem Gewerbe Und ich könnte doch bei dem dualen Studium zumindest die Kosten als Verlustvortrag geltend machen? Ich habe halt 2 Wohnungen wegen dem dualen Studium für die monatlich mehr als mein Gehalt draufgeht Am 26.1.2020 von hh Zitat:Und ich könnte doch bei dem dualen Studium zumindest die Kosten als Verlustvortrag geltend machen?
Hallo, folgender Fall: X hat letztes Jahr mit Studium angefangen. ... Ich weiss nur das er das Studium angegeben hat um die Kosten hierfür abzusetzen. ... Am 6.11.2017 von hh Wenn er die Kosten für das Studium absetzen will, muss er selbstverständlich das Studium angeben.
Im Oktober 2004 habe ich nun ein BWL- Studium an der Fernuni Hagen begonnen, mit entsprechenden Kosten. ... Kann ich diese Kosten mit der Einkommenssteuererklärung unter Anlage N als Sonderkosten Erststudium absetzen?
Hallo Liebes Steuer Forum, ich habe einen Mandanten (Nicht EU-Bürger) der in 2015 + 2016 eine Zweitausbildung in Deutschland absolviert hat. Hierfür ist er aus einem Nicht EU Land für die Präsenzzeiten und Prüfungen nach Deutschland eingereist. Insgesamt war er pro Kalenderjahr für ca. 20 Tage in Deutschland.
Diese Kosten sind also endgültig 'weg'. In der Steuererklärung 2008 können aber noch Ausgaben für das Studium aus dem Jahr 2008 geltend gemacht werden, oder? ... Wie werden diese Kosten geltend gemacht?
Kosten für das Erststudium sind nach aktueller Rechtslage nicht zu berücksichtigen. ... Den Job übt sie neben dem Studium aus. ... Kosten für ein Erststudium können bis zu 6.000€/Jahr als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Hallo, habe ein paar Fragen zur Steuererklaerung, hier mit den Daten fuer 2012: Eigenkuendigung meines Jobs zum 30.9.12 ab 02.09.12 MBA Studium in USA (Erststudium war BBA in Business Management) seit 28.8.12 aus D abgemeldet Meine Fragen nun: 1.) ... Wenn ja, die Gesamtkosten fuer das Studium oder fuer 2012 die tatsaechlich angefallenen Kosten (hier zahlt man per Semester, also dann Sept.... Oder koennte ich alle Kosten bis Studienende in der Steuererklaerung ansetzen?
hast du vor dem Studium eine Ausbildung gemacht? ... Ausbildung ist zu Ende, Studium noch nicht. ... ----------------- "" Am 16.2.2011 von guest-12302.03.2011 15:57:58 Wenn das Studium nach ein erfolgter Berufsausbildung mit deinem jetzigen Beruf in Zusammenhang steht und dient die Erzielung der Einnahmen aus dieser Tätigkeit, dann handelt es sich bei den Kosten nicht um Sonderausgaben, sondern um Werbungskosten.
Der Betreffende hat ein Studium der Wissenschaft A abgeschlossen. ... Wenn das Studium im gleichen Ort stattfindet wie der Job, was für Kosten & Pauschalen (außer Literatur und Semestergebühren) werden typischerweise und regelmäßig vom Finanzamt anerkannt? ... Die Kosten für ein Erststudium sind nur als Sonderausgaben, nicht jedoch als Werbungskosten absetzbar.
Ich weiß ja nicht ob ich da etwas falsch verstanden habe, aber dachte beim Verlustvortrag geht es darum solange man noch keiner steuerpflichtigen Arbeit nachgeht die Kosten fürs Studium/Berufsausbildung zu summieren, um sie später beim steuerpflichtigen Job von den Steuern absetzen zu können? Am 25.3.2019 von hh Zitat:Ich weiß ja nicht ob ich da etwas falsch verstanden habe, aber dachte beim Verlustvortrag geht es darum solange man noch keiner steuerpflichtigen Arbeit nachgeht die Kosten fürs Studium/Berufsausbildung zu summieren, um sie später beim steuerpflichtigen Job von den Steuern absetzen zu können? ... Eigentlich bekommt man bei einem dualen Studium doch Geld.
Soweit ich informiert bin ist es unter gewissen Umständen möglich die Kosten für eine Unterkunft während dem Studium als Sonderausgaben geltend zu machen. ... Studierender macht seine Steuererklärung für die Studiums-Zeit, aber die Kosten für die Unterkunft werden als Sonderausgaben nicht anerkannt. ... Ist es in diesem Fall also nicht möglich die Kosten für Unterkunft als Sonderausgaben geltend zu machen?
Mein Studium als Grafikdesigner auf einer Privatakademie kostete pro Monat 750.- €. ... Nun wollte ich von den 8.577.- Einnahmen die 4000.- Sonderausgaben für das Studium abziehen, sowie 1.870.- Fahrtkosten. ... Aber auch hier kann man je weitere Kosten angeben, wie z.B.
Moin moin, meine Frau hat derzeit in ihrem Studium sehr früh gelegene Arbeitszeiten und übernachtet auswärts. ... Wenn ja, in welchem Umfang wäre dies Eurer Meinung nach möglich und fallen diese Kosten unter die 4000 E Sonderausgaben?
Nun hab ich meine Einkommensteuer fr 2002 und 2003 erledigt, allerdings wurden mr meine Ausgaben für das Studium nicht als Werbungskosten anerkannt. ... Am 22.9.2004 von alida Das BWL-Studium ist so allgemein, dass es bestimmt keine Werbungskostenanerkennung gibt. ... Wenn ich vor dem Studium gearbeitet habe, dann müsste dies doch gehen, oder?
Das heisst, die im Studium erworbene Expertise muss zum Geldverdienst führen. ... Angenommen, Studium von 2000 bis Mitte 2006. ... Wenn die Auslagen für das Studium insgesamt höher waren als die Steuer für 2006, kann man den diesen übersteigenden Teil auch 2007 ansetzen?
Dieses Jahr beginne ich eine dreijährige Studium zur Hundetrainerin und wüsste gerne ob und in welchem Umfang es möglich ist diese abzusetzen. ... Mein Ziel ist es mich nach dem Studium Selbstständig zu machen. Da das Studium weder bei einer konventionellen Schule ist, noch mit meinem jetzigen Beruf in Verbindung steht, bin ich mir unsicher ob ich meine Kosten über Werbungskosten SA oder auf anderem Wege absetzen kann.