4 Ergebnisse für „umsatzsteuer berechnung elster ust“

Leserforumvon nochmalnochmal | Steuerrecht | 11 Antworten | 26.06.2016 07:21
Bei Verkäufern mit USt-ID erfolgt die Berechnung ohne Steuer (vermutlich mit Hinweis auf das reverse-Charge-Verfahren, Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger). ... (Zeile 15 bei Elster). Doch Ust.
Leserforumvon Karmann1974 | Steuerrecht | 0 Antworten | 01.01.2016 16:53
Bisher ohne Innergemeinschaftlicher Erwerbe habe ich mit Elster meine Umsatzsteuervoranmeldung so gemacht: - In Feld 81 (19%) und Feld 86 (7%) habe ich meine Nettoumsätze eingetragen (Elster errechnet daraus die USt) - In Feld 66 habe ich die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternemern ( Rechnungen an mich ) eingetragen. - Elster errechnet dann ein Guthaben bzw, eine Schuld. - Nun habe ich Ware im EU Ausland gekauft. - Ich besitze eine USt-ID-Nr - der Verkäufer aus dem EU Ausland hat meine USt-ID-Nr auf der Rechnung an mich berücksichtigt und keine USt. ausgewiesen. a) ist es richtig, dass ich auf den Rechnungsbetrag die USt. errechen muß (Rechnungsbetrag +7%)? 7% da es Nährmittel sind. b) den Rechnungsbetrag trage ich in Feld 93 ein, die errechnete Umsatzsteuer in Feld 61 richtig ? c) ich stelle fest, dass die Eintragung in Feld 93 und 61 keine Auswirkung auf die Berechnung der Umsatzsteuer hat (es hebt sich auf) ich habe Elster die Umsatzsteuer wie oben beschrieben mal mit und mal ohne Eintrag in Feld 93 und 61 berechnen lassen in der von Elster berechneten Umsatzsteuer macht es keinen Unterschied -ist das richtig?
Leserforumvon sulz | Steuerrecht | 8 Antworten | 05.11.2020 19:47
USt-Jahreserklärung! ... In der jedermann zugänglichen Anleitung steht: Zitat:Zur Berechnung der Abschlusszahlung bzw. des Erstattungsanspruchs auf Grund der Umsatzsteuererklärung ist die verbleibende Umsatzsteuer bzw. der verbleibende Überschuss um das Vorauszahlungssoll für das Kj. zu mindern. ... Zitat (von sulz):vom Finanzamt (Österreich)Das sollte mit ELSTER schwierig sein!
Leserforumvon Strong5 | Steuerrecht | 15 Antworten | 18.11.2021 18:11
Nun ist meine Frage zunächst: Ist es auch als regelbesteuerter Unternehmer heute noch statthaft, seine Umsatzsteuer "analog" auszurechnen und diese einfach via Elster zu übermitteln? ... Ist es sinnvoll diese 40 % auf der Rechnung handschriftlich zu vermerken und meine Berechnung für die neue USt.... [quote]Ist es auch als regelbesteuerter Unternehmer heute noch statthaft, seine Umsatzsteuer "analog" auszurechnen und diese einfach via Elster zu übermitteln?
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