18 Ergebnisse für „unterhalt anlage kindergeld kinderfreibetrag“

Leserforumvon Stern1993 | Steuerrecht | 3 Antworten | 29.07.2013 09:29
Stern1993 ----------------- "" Am 29.7.2013 von hh Kinderfreibetrag und Kindergeld gibt es für Kinder, die älter als 25 Jahre sind, nicht mehr. ... Hierzu ist dann in der Steuererklärung nicht mehr die Anlage Kind, sondern vielmehr die Anlage Unterhalt auszufüllen. ... Der komplette Kinderfreibetrag kann daher nur dann übertragen werden, wenn der andere Elternteil weder das Kind erzieht, noch Unterhalt für das Kind zahlt.
Leserforumvon mümmelmann | Steuerrecht | 3 Antworten | 07.03.2012 21:06
Welche Anlage muß ich nutzen "Unterhalt" oder Anlage "Kind" Zu meiner Person, ich bin ledig, das Kind unehelich und lebt bei seiner Mutter, ich zahle 180 Euro Unterhalt und habe auf der Lohnsteuerkarte einen Kinderfreibetrag von 0,5 , beide Anlagen habe ich mir angesehen, komme trotzdem nicht zurecht. ... Ich habe es probiert Anlage KIND, Anspruch auf Kindergeld 1108. Der Unterhalt für Kinder ist nicht abzugsfähig, dieser ist mit dem Kindergeld abgegolten!
Leserforumvon redrobin | Steuerrecht | 3 Antworten | 17.10.2004 22:44
Eine Anrechnung von Kindergeld auf meinen Unterhalt erfolgt somit nicht, auch wird an mich kein Kindergeld ausgezahlt. ... Bei meiner EST für 2003 habe ich auf der Anlage K entsprechend o,-- € eingetragen für ausgezahltes, angerechnetes Kindergeld und einen entsprechenden Beleg des Jugendamtes beigefügt. ... Sowohl der Kinderfreibetrag als auch das Kindergeld werden unabhängig davon wer es tatsächlich erhalten hat, beiden Elterteilen jeweils zur Hälfte angerechnet.
Leserforumvon celestine | Steuerrecht | 3 Antworten | 21.02.2006 14:50
Wollte euch mal fragen wieviel Kindergeld für 2005 eingetragen werden muss, hat sich das nicht verändert? ... danke Am 21.2.2006 von hh Als Alleinerziehder steht Dir der halbe Kinderfreibetrag zu und somit musst Du das halbe Kindergeld angeben (924€ in Anlage Zeile 2 der Kind). Den Freibetrag für Alleinerziehende beantragst Du in den Zeilen 37-41 der Anlage Kind.
Leserforumvon H. Odensack | Steuerrecht | 3 Antworten | 13.08.2009 11:59
Das Kindergeld erhält die Ex-Frau. ... Eventuell unter Unterhalt für nicht im Haushalt lebende Personen?) ----------------- "" Am 13.8.2009 von Eugenie nein, dem Vater steht das halbe Kindergeld und damit ein halber Kinderfreibetrag zu: Anlage KIND für dieses Kind aus 1.
Leserforumvon Schwabe1769 | Steuerrecht | 10 Antworten | 27.01.2017 22:45
Ich bekomme zwar für ihm das Kindergeld monatlich überwiesen, aber keinen Unterhalt - weder von der Mutter, die das alleinige Sorgerecht weiterhin hat, noch vom leiblichen Vater. ... Kann man diese Kosten evtl. auch unter Anlage U (Unterhalt bzw. ... Über die Anlage Unterhalt bekommen Sie nichts, da die Voraussetzungen nicht vorliegen.
Leserforumvon Alex94 | Steuerrecht | 6 Antworten | 29.04.2011 11:50
MfG Alex ----------------- " " Am 29.4.2011 von hh Wenn es sich ursprünglich um Unterhalt für Deine Kinder gehandelt hat, dann ist eine Absetzbarkeit nicht möglich, da die Steuervorteile bereits durch Kindergeld und Kinderfreibetrag gewährt werden. ----------------- " " Am 29.4.2011 von guest-12317.05.2011 21:04:02 Landratsamt = Jugendamt = Unterhaltsvorschuss? ... Dafür muss die Anlage Unterhalt ausgefüllt werden. Außerdem muss im Mantelbogen auf Seite 3 (Zeile 67) angegeben werden, dass eine Anlage Unterhalt abgegeben wird. ----------------- " "
Leserforumvon Cavalera | Steuerrecht | 3 Antworten | 24.02.2009 12:03
Walter Am 24.2.2009 von Eugenie nein, dafür haben Sie einen halben Kinderfreibetrag - Anlage KIND ausfüllen! ... Am 24.2.2009 von Cavalera Hallo, im Elster steht ein Einagbefeld unter "Anlage Kind - Angaben zum Kind" Anspruch auf Kindergeld oder vgl Leistungen für 2008 in Euro. ... Ich bekomme kein Kindergeld, das geht direkt an die ex Frau und der Kinderfreibetrag in Euro ist mir unbekannt.
Leserforumvon Mette | Steuerrecht | 8 Antworten | 09.09.2005 13:48
In der Anlage KIND wird nach der Höhe des Kindergeldes gefragt. ... Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, kannst Du den vollen Kinderfreibetrag beantragen. ... Kindergeld und Kinderfreibetrag sind also miteinander gekoppelt.
Leserforumvon guest123-53 | Steuerrecht | 6 Antworten | 29.05.2004 16:00
Falls Du bisher falsche Angabe zum Kindergeld und zum Unterhalt gemacht hast, hat das eher Konsequenzen für Dich. ... Aus der Formulierung bzgl. des Kindergeldes entnehme ich, dass Du das Kindergeld in dem entsprechenden Feld der Anlage "Kinder" nicht angibst. ... In der Anlage schreibe ich auch im Klartext dazu dass das Kindergeld die Mutter in voller Höhe erhält.
Leserforumvon Destino30 | Steuerrecht | 12 Antworten | 29.05.2023 22:16
Frage 2) dort (Anlage Kind) hat er doch dann, solange für die Unterhaltspflichtigen Kinder Kindesunterhalt gezahlt wird, entsprechend seinen Anspruch auf Kindergeld mit der Hälfte des ausgezahlten Jahresbetrag an Kindergeld zu berücksichtigen, richtig? ... Die zweite Variante ist rechtlich auch gar nicht möglich, denn steuerrechtlich wird das halbe Kindergeld auch dann angerechnet, wenn der volle Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird. ... Was würde das denn steuerrechtlich für ihn bedeuten, wenn das Kindergeld in „Anlage Kind" berücksichtigt, er aber davon scheinbar ja nichts hat?
Leserforumvon Stern1993 | Steuerrecht | 2 Antworten | 14.05.2013 16:34
Vielen Dank für Antworten ----------------- "" Am 14.5.2013 von Eugenie nei, die Unterhaltszahlungen sind nicht absetzbar, wenn für das Kind noch Kindergeld bezogen wird. Sie erhalten einen halben Kinderfreibetrag bzw. das halbe Kindergeld wird in der Anlage KIND eingetragen und bei der Günstigerprüfung berückichtigt.
Leserforumvon Mika2206 | Steuerrecht | 7 Antworten | 04.11.2019 10:08
Am 4.11.2019 von Mika2206 Nein, ich bekomme keinen Unterhalt. ... Man bekommt entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Bei Dir ist das Kindergeld günstiger, so Dass Du keinen Kinderfreibetrag erhältst.
Leserforumvon Lächeln | Steuerrecht | 3 Antworten | 13.06.2016 12:52
Sie haben die Möglichkeit innerhalb eines Monats.............die Anlage Kind nachzureichen damit ihnen ein halber Kinderfreibetrag gewährt werden kann." ... Dieses ist bei Kindern, für die man Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält gesetzlich ausgeschlossen. ... Wenn das Kindergeld an den Vater ausgezahlt würde, wäre halt der Unterhalt dementsprechend höhe (so zumindest die Fiktion im Steuerrecht).
Leserforumvon 123Boogie | Steuerrecht | 4 Antworten | 13.03.2008 10:19
Wer kann den Kinderfreibetrag beatragen, nur die Frau oder ich auch? ... Das Kindergeld bekommt nur ein Elternteil und der andere zahlt Unterhalt. ... Sie könnten das aber auch erst mit der Jahreserklärung durch die Anlage KIND machen, wenn Ihnen das andere zu umständlich ist!
Leserforumvon Kussi | Steuerrecht | 7 Antworten | 22.10.2008 09:28
Der Vater hat noch nie unterhalt für seine Kind gezahlt. ... Dort tragen Sie in der Anlage KIND ein, dass der Vater keinen Unterhalt bezahlt und dann wird ggf. eine Erstattung rauskommen - zumindest bei Soli und Kirchensteuer. ... Ich bekomme also ausser dem kindergeld nichts.
Leserforumvon gregorrecht123 | Steuerrecht | 10 Antworten | 13.01.2020 17:04
Es muss zur Steuererklärung die Anlage Unterhalt abgegeben werden. ... Es ist die Anlage Unterhalt auszufüllen und nicht die Anlage U. ... Für die Anlage Unterhalt ist die Steuer-ID nicht erforderlich.
Leserforumvon NN1306 | Steuerrecht | 16 Antworten | 11.02.2019 15:10
Ich habe monatlich 250 € Miete erhalten, im Gegenzug hat meine Tochter das Kindergeld als Unterhalt erhalten. In diesen Jahren habe ich die Anlage V+V mit der Einkommensteuererklärung abgegeben und den geringen Überschuss verteuert. ... Am 11.2.2019 von taxpert Ausschließlich die unentgeltliche Überlassung an ein Kind für das Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht gilt im Sinne des §23 EStG als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.
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