Nun frage ich mich, ob ich den in 2011 erhaltenen Kindesunterhalt für meine Tochter irgendwo als Einnahme angeben muss. Den Unterhalt, den ich von meinem (Noch)Mann erhalten habe, habe ich angegeben. Oder ist der Unterhalt für meine Kleine nicht anzugeben?
Sind Sie sicher, dass es sich nicht um Unterhalt für Sie selbst gehandelt hat? Am 19.5.2019 von amz515594-31 Ich bekomme keinen Unterhalt für mich. Lediglich Kindesunterhalt.
Ich bin etwas ratlos, was den Kindesunterhalt meines Mannes an seine Kinder aus früherer Ehe angeht. Eigentlich kann man Kindesunterhalt in der Steuererklärung absetzen. ... Aber wenn wir keinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben, das Kindergeld der Kinder aus der ersten Ehe an die Exfrau gezahlt wird und mein Mann Unterhalt zahlt.... warum dürfen wir dann keinen Unterhalt geltend machen?
Ich zahle für 2 Kinder aus erster Ehe Unterhalt. ... Am 31.5.2004 von hh Kindesunterhalt ist mit dem Kinderfreibetrag abgegolten. ... Die Mutter muss aus diesem Grund den Kindesunterhalt auch nicht bei der Steuer angeben.
Er lebt geschieden, zahlt Unterhalt, in dem das Kindergeld verrechnet ist. ... Wenn Anspruchauf Kindergeld besteht, dann kann der Kindesunterhalt steuerlich nicht geltend gemacht werden. ... Kann man denn freiwillig auf Kindergeld verzichten, um eben den Unterhalt steuerpfl. geltend zu machen?
für eure antworten danke ich im vorraus. lg beccy Am 20.9.2004 von blauregen33 hallo-kindesunterhalt ist nicht absetzbar,nur der unterhalt,der an die ex gezahlt wird.
Ich weiß, daß Kindesunterhalt grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar ist. Es soll aber eine Ausnahme geben und zwar bei Kindern, für die Unterhalt gezahlt wird aber kein Kindergeldanspruch besteht. ... Zur Vorlage beim Finanzamt braucht man Kontoauszug, wonach der Unterhalt abgesandt wurde und Bestätigung der Bank des Empfängers, dass der Unterhalt eingegangen ist. ----------------- "" Am 4.2.2013 von Park8 Danke für die schnelle und umfassende Erklärung Gruß, park8 ----------------- " "
Erschwerendes Problem ich zahle noch Kindesunterhalt für meinen Sohn und Unterhalt an dessen Mutter (mit der ich nie zusammen war) Sie bekommt ALG2, einen Teil davon muss ich als Unterhalt die nächsten 2 jahre noch zahlen. ... In so einem Fall kannst Du auch den Unterhalt nicht steuerlich geltend machen. ... Das gilt nicht für den Kindesunterhalt. ----------------- " " Am 19.2.2010 von Diedreifragezeichen Ok, danke für die Infos, ich hatte mal gelesen, dass es in eienr eheähnlichen gemeinschaft kein Thema ist...
Hallo, ist es korrekt, dass der vom ehemaligen Partner gezahlte Unterhalt an die gemeinsamen Kinder beim Empfänger in der Steuererklärung steuerfrei ist und nicht als Einnahme angegeben werden muss? ... Am 17.6.2019 von hh Richtig und der Zahler kann den Kindesunterhalt auch nicht absetzen.
Hallo zusammen, vielleicht wurde das Thema irgendwann schon mal behandelt; ich konnte es jedoch nicht finden: Es geht um die Diskrepanz zwischen dem zu zahlenden Kindesunterhalt und dem zur Verfügung stehenden Kinderfreibetrag. ... Beispiel: Angenommen, man zahlt für zwei Kinder jeweils monatlich einen Unterhalt in Höhe von 327 Euro, was sich im Jahr zu einer Summe von 7848 Euro addiert.
Wird mir der Unterhalt auf meine Steuer angerechnet? ... Am 6.12.2008 von hh Auf den Kindesunterhalt darfst Du gar nicht verzichten. ... Kindesunterhalt für Kinder, die Anspruch auf Kindergeld haben, kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Gruß wagnerma Am 23.4.2009 von hh Der Kindesunterhalt ist steuerlich nicht absetzbar. Der Unterhalt für die Ex-Frau ist jedoch absetzbar. ... Deine Frau muss dann den Unterhalt nicht versteuern.
Lebensjahr, kann ich den Unterhalt ja nicht mehr so einfach steuerlich geltend machen. ... Es ist doch genau umgekehrt - da, wo das Kindergeld entfällt, kann man Kindesunterhalt absetzen. ... Geburtstag kann man den Unterhalt nicht geltend machen, danach kann man das.
Dann kannst du den Unterhalt nicht steuerlch geltend machen, da es kine Unterhalt für die Mutter war, sondern für das Kind. ----------------- "" Am 30.4.2011 von Alex94 Nein es hat nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun, dieser wurde vom 1. ... Es handelt sich dabei um den Unterhalt für die Mutter. ... Dafür muss die Anlage Unterhalt ausgefüllt werden.
Außerdem habe ich Unterhalt bezahlt monatlich, knapp 200 €. ... Am 2.8.2004 von guest123-16 > Außerdem habe ich Unterhalt bezahlt monatlich, knapp 200 €. ... Mit anderen Worten: Umgangskosten und KINDesunterhalt können steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Ab der Trennung 01.07.2007 hatte ich Unterhalt für das Kind bezahlt (mit Anrechnung des hälftigen Kindergeldes). ... Deine Noch muß aber diesen Unterhalt dann versteuern und du mußt ihr ALLE Nachteile daraus ersetzen. ... Kindesunterhalt ist übrigens NICHT absetzbar sondern nur Trennungs- bzw.
Geburtstag Unterhalt gezahlt. ... Nach Volljährigkeit wurde dann der Unterhalt im letzten Jahr komplett beglichen. ... Gibt es eine Möglichkeit den geleisteten Unterhalt vom letzten Jahr steuerlich geltend zu machen?
Hallo, ich bin seit Ende 2008 geschieden und ich zahle seit April 2008 für meinen Sohn unterhalt.
Hallo, bei der Günstigerprüfung von meiner Steuererklärung 2002/2003 trat folgende Problematik auf: Ich bin einkommensteuerpflichtig (Wenigverdiener) und zahle Unterhalt für zwei minderjährige Kinder (die festgesetzten Unterhaltsbeträge zahle ich regelmäßig).
Hallo, habe mal eine Frage zahle jeden Monat 360€ an meine Ex-Frau Unterhalt für mein Kind (15 Jahre).