10 Ergebnisse für „veranlagung trennen“

Leserforumvon sunset100 | Steuerrecht | 3 Antworten | 11.08.2010 14:21
Hallo Forum, ist es möglich, wenn prinzipiell keine Pflicht zur Steuererklärung besteht trotzdem eine getrennte Veranlagung nur von einer Person des Ehepaares einzureichen? ... ... und wie wäre es, wenn man "getrennt lebt" bzw. zwar noch zusammen wohnt, sich aber in absehbarer Zeit trennen möchte ? Anders gefragt: unter welchen Voraussetzungen wäre eine getrennte Veranlagung möglich?
Leserforumvon Observator | Steuerrecht | 16 Antworten | 18.01.2024 16:03
Mann und Frau trennen sich in 10.2021. ... Mann gibt in 10.2022 seine Steuererklärung für 2021 ab, getrennte Veranlagung. ... Bei gemeinsamer Veranlagung hätten die 10.000 für beide Ehegatten gereicht und auch für die Frau bei getrennter Veranlagung.
Leserforumvon krafts | Steuerrecht | 3 Antworten | 06.03.2015 23:19
Hallo, mal angenommen, Eheleute trennen sich im März 2013 und starten einen Versönungsverusch im Dezember 2014. Nach 2 Monaten, also Ende Januar 2015 scheitert der Versönungsversuch und sie trennen sich erneut und unwiderruflich und sie reichen die Scheidung ein. ... Jahr ausreichend für eine erneute gemeinsame Veranlagung.
Leserforumvon Ria Winter | Steuerrecht | 4 Antworten | 05.08.2009 14:55
Wenn Ehepartner sich trennen, werden sie dann im Laufe der Trennungszeit bis zur Scheidung zusammen veranlagt oder können sie auch getrennt veranlagt werden? ... Es ist jedoch richtig, dass bei einer getrennten Veranlagung die Steuerbelastung der Steuerklasse 1 bzw. 4 entspricht. ... Der Besserverdienende kann den Ehegatten für das Trennungsjahr zur gemeinsamen Veranlagung verpflichten.
Leserforumvon Ma.Lau | Steuerrecht | 4 Antworten | 15.04.2005 16:58
Im letzten Jahr haben wir uns geeinigt uns zu trennen und gaben beim Einwohnermeldeamt als Trennungszeitpunkt den 01.01.2004 an. ... Wenn Eure trennung tatsächlich am 01.01.2004 erfolgt ist, dann habt ihr m.E. einen Anspruch auf die gemeinsame Veranlagung. ... Wenn Ihr Euch also nicht schon am 31.12.2003 getrennt habt, sondern erst am 01.01.2004 im Laufe des Tages, dann sollten die Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung vorliegen.
Leserforumvon felix220102 | Steuerrecht | 8 Antworten | 17.09.2011 10:08
Ist für das Jahr 2010 überhaupt noch eine gemeinsame Veranlagung möglich? ... Dann besteht natürlich Anspruch auf die gemeinsame Veranlagung, die man auch gegen die Ex-Frau durchsetzen kann. ----------------- " " Am 19.9.2011 von Jo.H123 quote:Ersetze jeweils das Wort "Minuten" durch "Wochen", dann wird es schon richtiger. ... Am 19.9.2011 von hh Man muss hier unterscheiden zwischen denjenigen, die einerseits am 31.12. heiraten oder sich am 01.01. trennen und andererseits einem Versöhnungsversuch zwischen getrennt lebenden Ehegatten.
Leserforumvon manuinberlin | Steuerrecht | 5 Antworten | 14.08.2010 20:14
Die derzeitige Situation ist möglicherweise dann günstiger, wenn weiterhin die gemeinsame Veranlagung beasntragt wird. ... Die gehen jetzt allerdings in der gemeinsamen Veranlagung unter. ... Das ist ja genau meine Überlegung - mich offiziell zu trennen und nein, natürlich machen wir nicht auch noch doppelte Haushaltsführung geltend.
Leserforumvon attestant | Steuerrecht | 2 Antworten | 04.07.2022 11:25
Mehr wäre toll, aber da uns 320km trennen , 4-5 Stunden Bahnfahrt (wenn alles gut läuft). ... Wie kann ich das bei einer gemeinschaftlichen Veranlagung gestalten? ... Wie kann ich das bei einer gemeinschaftlichen Veranlagung gestalten?
Leserforumvon paulaus | Steuerrecht | 11 Antworten | 02.06.2010 18:51
Bei einem diesbezüglichen Telefongespräch mit dem Finanzamt, erfuhr ich nebenbei, dass ich die Kapitalerträge schon immer hätte trennen müssen. ... Grundsätzliche Anmerkung: Ich gehe natürlich von gemeinsamer Veranlagung aus.
Leserforumvon guest-12313.12.2012 14:18:38 | Steuerrecht | 37 Antworten | 04.10.2010 15:53
hallo zusammen, ich bräuchte dringend meinungen zu meinem problem. folgendes: ich (43) beziehe seit 1994 eine erwerbsunfähigkeitsrente (damalige höhe 700 euro - heutige höhe 804 euro) von 1998 bis 2008 war ich verheiratet. mein mann (angestellter bei der stadt, einkommen rund 1700 euro netto + 600 euro mieteinnahmen aus eigenem mehrfamilienhaus) arbeitete all die jahre in lohnsteuerklasse 3. 2005 kam es zur trennung und ich zog aus dem gemeinsamen haus aus in eine mietwohnung. kontakt fand nur noch über rechtsanwälte statt. in den darauf folgenden jahren (2006/2007) kam er nur zwei mal kurz bei mir vorbei um sich die üblichen unterschriften für die einkommensteuererklärung von mir geben zu lassen. seine bergründung damals: "wir können uns ja bis zur scheidung gemeinsam veranlagen lassen, haben ja keinen ärger miteinander. ich kann weiter in lohsteuerklasse 3 arbeiten, bekomme mehr geld und du hast ja auch keinen nachteil davon" ich habe mir damals wirklich nichts dabei gedacht, als ich die erklärungen (2005 - 2007) unterschrieb, schließlich hatte er all die jahre einen steuerberater und es gab auch nie unregelmäßigkeiten. 2008 wurde wir dann geschieden. seit 2005 wohnte ich wie gesagt mit meiner tochter (der ich ebenfalls zum unterhalt verpflichtet bin) in einer mietwohnung. heute bekam ich vom finanzamt dann post. es ginge um die einkommenssteuer für die kalenderjahre 2005-2007. mein exmann hat in diesen jahren meine rente nicht angegeben. nun sei beabsichtigt, meine rente für die besagten jahre der besteuerung zu grunde zu legen. ich solle mich in den kommenden 4 wochen zum sachverhalt äußern. ich werde gefragt, ob ich mit den steuerbescheiden aus diesen jahren einverstanden bin oder nicht. falls ich mich nicht äußere, wird der steuerbescheid rückwirkend entsprechend geändert. ich habe so gleich die sachbearbeiterin angerufen und mitgeteilt, dass ich seit 2005 (trotz gemeinsamer veranlagung) nie einen steuerbescheid erhalten habe und mir nicht bewusst war, dass mein exmann ab 2005 meine rente (von damals 760 euro) nicht angegeben hat. mir ist JETZT auch klar warum er das getan hat.. denn er hätte sicherlich nicht die üblichen rückzahlungen erhalten (von deren höhe ich nie erfuhr - aber auch gar nichts hätte haben wollen) fakt ist: mein exmann hat noch bis 2008 (scheidung im juni) in lohnsteuerklasse 3 gearbeitet und nicht wie er es hätte eigentlich tun müssen, in lohnsteuerklasse 1. ich bin nachweislich 2005 aus dem gemeinsamen haus ausgezogen und war fortan für mich und meine tochter selbst finanziell verantwortlich. des lieben frieden willens (und auch aus unwissenheit) unterschrieb ich bis 2007 noch die einkommenssteuererklärung mit ihm gemeinsam - nicht wissend, dass er dem finanzamt ab 2005 - meine rente verschwieg. meine rente ist so niedrig, dass ich laut gesetz gar keine einkommenssteuererklärung abgeben muss, dies wurde mir heute vom finanzamt noch einmal versichert. es geht nur darum, dass mein exmann in den besagten jahren 2005-2007 diese verschwiegen hat. ich lebe mit meiner tochter noch immer von dieser kleinen rente. sie studiert und hat ebenfalls keine einkünfte. sprich: wir leben eh am existenzminimum und jetzt kommt das finanzamt und möchte von mir nachträglich renteneinkünfte 2 jahre lang nachversteuern?
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