23 Ergebnisse für „veranlagung steuerberater euro jahr“

Leserforumvon Dachs | Steuerrecht | 6 Antworten | 08.10.2004 14:14
Habe ich damit gedroht sie dann in Regress (zivilrechtlich) zu nehmen, sie hat ja schließlich auch von meinem höheren Einkommen profitiert als wir noch zusammen waren Wenn wir nicht gemeinsam Veranlagen muss ich ca. 3500 Euro nachzahlen, bei der gemeinsamen Veranlagung würden wir ca. 1000 Euro wiederbekommen. ... Der (im jeweiligen Jahr) besser verdient habende Ehepartner muß allerdings dem geringer verdient habenden zusichern, daß letzterer finanziell nicht schlechter gestellt sein wird als bei getrennter Veranlagung. ... Falls der (Noch-)Ehepartner dazu nicht bereit ist, würde ich das weitere Vorgehen - Klage auf Zustimmung - mit einem Steuerberater oder Anwalt absprechen.
Leserforumvon erna1 | Steuerrecht | 4 Antworten | 03.07.2008 22:30
Spielt es eine Rolle dabei, dass die Trennung mitten im Jahr stattfand? ... Am 4.7.2008 von Schtreicher Im Jahr der Trennung sind beide Veranlagungsformen möglich. ... Im besten Fall setzen Sie sich mit ihm zusammen und lassen den Fall von einem Steuerberater durchrechnen.
Leserforumvon knuddl60 | Steuerrecht | 5 Antworten | 06.01.2016 17:21
-Erklärung durch die gemeinsame Veranlagung dann doch meine Rente angeben?! ... Sollten wir lieber zum Steuerberater gehen? ... Sollten wir lieber zum Steuerberater gehen?
Leserforumvon dina | Steuerrecht | 3 Antworten | 22.03.2005 18:36
Bei der Einkommensteuererklärung von 2003 muß nun 400 euro nachgezhalt werden. ... Die Frau war ansonsten nicht verpflichtet, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen. ... Da hat sie gerade im ganzen Jahr 800 euro verdient. für 2003 und 2004 hat sie die Steuererklräung auch unterschrieben, hat aber in den beiden Jahren ebenfalls nur so wenig verdient.
Leserforumvon Zotteline | Steuerrecht | 1 Antwort | 28.08.2006 15:27
Jetzt müssen wir die Steuererklärung für letztes Jahr machen und mich würde interessieren, wie bei gemeinsamer Veranlagung herauszurechnen ist, wem was von einer Steuererstattung zusteht. ... Er hat in der dreier SK dafür letztes Jahr monatlich noch ca. 600 Euro netto mehr zur Verfügung gehabt. ... Wir hatten unsere Unterlagen schon beim Steuerberater, aber was ich da zum Unterschreiben zurückbekommen habe war voll von Fehlern.
Leserforumvon henriette68 | Steuerrecht | 4 Antworten | 25.06.2007 08:41
Letztes Jahr z. B. hat er mir 150 Euro in die Hand gedrückt (die Rückzahlung war bei etwa 1700 Euro). ... Wie das Ergebnis dann aussehen würde, musst Du Dir allerdings von einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder mit Hilfe einer entsprechenden Software ausrechnen.
Leserforumvon xjr1200 | Steuerrecht | 3 Antworten | 22.06.2011 16:13
Hallo Forum, mich ärgert es gerade, da mein Steuerberater nicht erreichbar ist. ... An meinem Brutto-Verdienst aus nicht selbständiger Tätigkeit hat sich nichts verändert(53000 Euro/Jahr) Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit von 1200 Euro. ... Sonderausgaben hatte ich im Zuge der Scheidung im Jahr 2010 ca. 650 Euro.
Leserforumvon sina11062002 | Steuerrecht | 4 Antworten | 02.12.2005 20:44
Bescheid für das Jahr 2001 ergangen ist. ... Das können mehrere tausend Euro sein. ... Ich kann mich noch an des Besuch beim Steuerberater 2001 erinnern, bei dem uns der Steuerberater mitgeteilt hat, dass Mann künftig mit Vorauszahlungen zu rechnen hat, da sein Einkommen zu hoch ist.
Leserforumvon 000pazan000 | Steuerrecht | 3 Antworten | 30.05.2011 12:59
hallo, ich brauche mal eure hilfe. meine frau hat sich mitte letzten jahres von mir getrennt (verheiratet seit okt.2008 + 2,5 jähriger sohn). daraufhin bin ich ausgezogen und bezahle trennungsunterhalt und kindesunterhalt. wir haben uns auf gesammt 1000 euro im monat geeinigt. laut düsseldorfer tabelle und div. internetforen und rechnern passt das zu meinem gehalt. jetzt müssen wir eine steuererklärung machen und sie will natürlich die hälfte des betrages haben den wir eventuell zurückerstattet kriegen. aber wenn ich den trennungsunterhalt absetze und ihr noch die hälfte des erstatteten zahle, profitiert sie ja dopellt, weil sie letztes jahr nicht gearbeitet hat und somit auch keine steuern bezahlt hat. ich bin der meinung das das geld dann mir gehört. nun die frage, kann ich eine steuererklärung alleine machen mit steuerklasse 3 und meine noch ehefrau 5 oder muss die steuererklärung zusammen gemacht werden da wir ja noch verheiratet sind und nur ín trennung leben. sie hat mir auch schon geäußert das im falle, dass ich eine alleine machen würde und sie ihre unterschrifft oder unterlagen her geben müsste, sie es verweigern würde. bitte um schnelle antwort und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bevor ich den teueren weg zum steuerberater angehe. ----------------- "" -- Editiert am 30.05.2011 12:59 -- Editiert am 30.05.2011 13:01 Am 30.5.2011 von hh quote:aber wenn ich den trennungsunterhalt absetze Den kannst Du im Jahr der Trennung nicht absetzen. quote: ich bin der meinung das das geld dann mir gehört. ... Eine solche Pflicht besteht nicht, jedoch bringt die gemeinsame Steuererklärung erhebliche Vorteile mit sich, auf die man bei einer getrennten Veranlagung verzichten würde. quote:sie hat mir auch schon geäußert das im falle, dass ich eine alleine machen würde und sie ihre unterschrifft oder unterlagen her geben müsste, sie es verweigern würde.
Leserforumvon Superwoman11 | Steuerrecht | 9 Antworten | 25.04.2015 14:55
Dieses Jahr sind uns 100 Euro erstattet worden - eine Freundin (arbeitet beim Steuerberater hat mal durchgerechnet) und sagte wir haben Glück gehabt, eigentlich hätten wir Nachzahlen müssen. ... Am 25.4.2015 von muemmel Ja, wenn Sie für 100.000 Euro eine ETW kaufen und vermieten, dürfen Sie 2.000 Euro im Jahr als Abschreibung absetzen. Nur wird die Miete für die Wohnung wohl mehr als 2.000 Euro im Jahr betragen.
Leserforumvon Null Plan | Steuerrecht | 7 Antworten | 08.04.2013 15:58
Bisher lagen ihre Gewinne immer unter 17500 Euro. ... Fragen: 1.Meines Erachten unterliegt die Musiklehrerin mit ihrem privaten Unterricht dem Status des Freiberuf nach EkStG §18, und bezahlt somit auch bei >17500 Euro immer nur EKSt vom Gewinn aus GuV mit der EKSt Veranlagung ihres Mannes. ... Sofern dieser in den Jahren vor 2011 unter 17.500 Euro lag, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem 01.01.2012, d.h. für alle Umsätze im Jahr 2012 besteht grds.
Leserforumvon guest-12320.06.2018 13:54:58 | Steuerrecht | 5 Antworten | 28.05.2018 11:05
etwas herauskommt, kann man erst sagen, wenn das Jahr vorbei ist - übrigens müssen Sie sowieso eine Erklärung abgeben durch die Klasse 6! ... Deshalb wäre es interessant zu wissen, wieviel man am Jahresende durch die gemeinsame Veranlagung zurückbekommen würde. ... Fragen Sie doch Ihren Steuerberater!
Leserforumvon love-music | Steuerrecht | 7 Antworten | 25.05.2023 22:14
[/quote] Wenn der Vorjahresumsatz 22.000 Euro nicht überstieg. ... Es wäre dann unter Umständen sinnvoll, selbst auch zur Veranlagung zur Umsatzsteuer zu optieren. Aber das bespricht man sinnvollerweise für den konkreten Einzelfall mit einem Steuerberater.
Leserforumvon El Carbid | Steuerrecht | 7 Antworten | 01.03.2010 18:40
Sie hatte wohl getrennte veranlagung beantragt, muss nun 4000 Euro nachzahlen, da sie Steuerklasse drei inne hatte. ... Lediglich für das Jahr der Trennung war dein Exmann verpflichtet eine Zusammenveranlagung durchzuführen. ... Dein Steuerberater hat unrecht.
Leserforumvon fb520706-74 | Steuerrecht | 5 Antworten | 24.07.2019 21:33
Ich war das ganze Jahr über berufstätig. ... Es wäre zu prüfen ob eine getrennte veranlagung nicht günstiger wäre. ... Vielleicht mal von einem Steuerberater oder in eurem fall von einem Hilfe-Verein beraten lassen.
Leserforumvon TalaXL | Steuerrecht | 6 Antworten | 22.08.2009 17:09
Ich habe keinen Steuerberater und habe die Steuererklärung selbst gemacht. ... Dann müssen die kompletten Steuern über die Veranlagung nachgezahlt werden und eine Vorauszahlung für das kommende Jahr ist auch wahrscheinlich. ... Im Jahr 2007 hast Du jedoch den Grundfreibetrag um bereits 4.481€ überschritten.
Leserforumvon guest-12313.12.2012 14:18:38 | Steuerrecht | 37 Antworten | 04.10.2010 15:53
hallo zusammen, ich bräuchte dringend meinungen zu meinem problem. folgendes: ich (43) beziehe seit 1994 eine erwerbsunfähigkeitsrente (damalige höhe 700 euro - heutige höhe 804 euro) von 1998 bis 2008 war ich verheiratet. mein mann (angestellter bei der stadt, einkommen rund 1700 euro netto + 600 euro mieteinnahmen aus eigenem mehrfamilienhaus) arbeitete all die jahre in lohnsteuerklasse 3. 2005 kam es zur trennung und ich zog aus dem gemeinsamen haus aus in eine mietwohnung. kontakt fand nur noch über rechtsanwälte statt. in den darauf folgenden jahren (2006/2007) kam er nur zwei mal kurz bei mir vorbei um sich die üblichen unterschriften für die einkommensteuererklärung von mir geben zu lassen. seine bergründung damals: "wir können uns ja bis zur scheidung gemeinsam veranlagen lassen, haben ja keinen ärger miteinander. ich kann weiter in lohsteuerklasse 3 arbeiten, bekomme mehr geld und du hast ja auch keinen nachteil davon" ich habe mir damals wirklich nichts dabei gedacht, als ich die erklärungen (2005 - 2007) unterschrieb, schließlich hatte er all die jahre einen steuerberater und es gab auch nie unregelmäßigkeiten. 2008 wurde wir dann geschieden. seit 2005 wohnte ich wie gesagt mit meiner tochter (der ich ebenfalls zum unterhalt verpflichtet bin) in einer mietwohnung. heute bekam ich vom finanzamt dann post. es ginge um die einkommenssteuer für die kalenderjahre 2005-2007. mein exmann hat in diesen jahren meine rente nicht angegeben. nun sei beabsichtigt, meine rente für die besagten jahre der besteuerung zu grunde zu legen. ich solle mich in den kommenden 4 wochen zum sachverhalt äußern. ich werde gefragt, ob ich mit den steuerbescheiden aus diesen jahren einverstanden bin oder nicht. falls ich mich nicht äußere, wird der steuerbescheid rückwirkend entsprechend geändert. ich habe so gleich die sachbearbeiterin angerufen und mitgeteilt, dass ich seit 2005 (trotz gemeinsamer veranlagung) nie einen steuerbescheid erhalten habe und mir nicht bewusst war, dass mein exmann ab 2005 meine rente (von damals 760 euro) nicht angegeben hat. mir ist JETZT auch klar warum er das getan hat.. denn er hätte sicherlich nicht die üblichen rückzahlungen erhalten (von deren höhe ich nie erfuhr - aber auch gar nichts hätte haben wollen) fakt ist: mein exmann hat noch bis 2008 (scheidung im juni) in lohnsteuerklasse 3 gearbeitet und nicht wie er es hätte eigentlich tun müssen, in lohnsteuerklasse 1. ich bin nachweislich 2005 aus dem gemeinsamen haus ausgezogen und war fortan für mich und meine tochter selbst finanziell verantwortlich. des lieben frieden willens (und auch aus unwissenheit) unterschrieb ich bis 2007 noch die einkommenssteuererklärung mit ihm gemeinsam - nicht wissend, dass er dem finanzamt ab 2005 - meine rente verschwieg. meine rente ist so niedrig, dass ich laut gesetz gar keine einkommenssteuererklärung abgeben muss, dies wurde mir heute vom finanzamt noch einmal versichert. es geht nur darum, dass mein exmann in den besagten jahren 2005-2007 diese verschwiegen hat. ich lebe mit meiner tochter noch immer von dieser kleinen rente. sie studiert und hat ebenfalls keine einkünfte. sprich: wir leben eh am existenzminimum und jetzt kommt das finanzamt und möchte von mir nachträglich renteneinkünfte 2 jahre lang nachversteuern? ... Ergebnis: Alles wird gut. ----------------- "" Am 5.10.2010 von guest-12313.12.2012 14:18:38 hallo flawless, danke für deine antwort die mir wirklich mut macht.. denn schlaflos wegen der ganzen geschichte sitze ich hier grübelnd am rechner.. ein von mir in der sache vorhin kontaktierter steuerberater aus dem freundeskreis, gab mir nämlich tipps.. die ich ganz und gar nicht nachvollziehen kann. er schlug mir vor, kommentarlos rückwirkend auf getrenntveranlagung zu bestehen. kommentarlos.. weil ich mich durch meine wahrheitsgemäßen aussagen (wie lange wir tatsächlich getrennt waren bzw ich trotzdem unterschrieb) erst recht in teufels küche brächte.. genau das könnte mir die nächsten probleme bereiten.. ich seh die sache aber ganz anders. ich werde dem FA ausführlich erklären, dass ich 10 jahre lang die jährliche erklärung unterschrieb und mir wirklich nichts dabei dachte, als ich dies - denn wir waren ja noch immer verheiratet - bis zur scheidung weiter tat. mir war wirklich zu keiner zeit bewusst, dass unrechtes tu. daher nochmals: deine ausführungen und auch das urteil machen mir wirklich mut.. ----------------- " " Am 5.10.2010 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote:er schlug mir vor, kommentarlos rückwirkend auf getrenntveranlagung zu bestehen.
Leserforumvon fb434184-24 | Steuerrecht | 19 Antworten | 06.02.2016 07:38
Am 6.2.2016 von Eugenie es ist mir unklar, dass bei der Veranlagung der Jahre 2012 bis 2014 keine Anforderungen zur Abgabe der USt-Erklärungen kamen! ... Wenn Sie nicht weiterkommen, suchen Sie sich einen Steuerberater, der Ihnen behilflich ist. ... Wenn ja (auf ein paar Euro kommt es dabei nicht an), dann hast du nicht viel zu befürchten.
Leserforumvon 1968alex | Steuerrecht | 25 Antworten | 10.07.2006 13:26
Trotz einer möglichen Nachzahlung ist der Splittingtarif günstiger als eine getrennte Veranlagung. ... Am 10.7.2006 von hh Für das Jahr 2006 sieht es so aus, dass 1/2 Jahr die Steuerklasse I/I gegolten hat und dann ein halbes Jahr die Steuerklasse III/V. ... Da der Arbeitsweg meines Partners ca. 70 km beträgt, haben wir letztes Jahr eine Steuerrückerstattung von ca. 1300,- Euro bekommen ..... vorwiegen wegen der Werbungskosten (denke ich).
Leserforumvon numa26 | Steuerrecht | 7 Antworten | 20.06.2016 22:50
Für 2012 + 2013 und 2014 sollen wir ~ 7000 Euro nachzahlen. ... Ob man im Klageverfahren das hingebogen bekommt, wird ein Steuerberater oder Anwalt beantworten können. ... Für 2012 + 2013 und 2014 sollen wir ~ 7000 Euro nachzahlen."
12