Aber wie ist das denn beim Verkauf einer Immobilie?! ... Wo ich jetzt so darüber nachdenke, wie ist das denn bei Verkäufen, wo der Verkäufer irgendwann einem geringen Kaufpreis zustimmt, weil er die Immobilie sonst nicht los wird? Da kommt das Finanzamt doch auch nicht auf die Idee und geht von einer (Teil-)Schenkung aus, oder?!
Konkret geht es darum, dass ich jetzt die zweite selbstgenutzte Immobilie mit großem Gewinn verkaufen möchte, weil ich mich von einer kleinen Wohnung zum Haus "weiterentwickelt" habe (Familiengründung). 2018 verkaufte ich eine ausschließlich selbstgenutzte Immobilie mit etwa 70.000 Euro Gewinn. Ich erhielt die Rückfrage vom Finanzamt, ob ich mit der Wohnung Mieteinnahmen erzielte oder diese selbst bewohnt hätte. ... Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass der Verkauf einer zweiten Immobilie innerhalb von 5 Jahren nur dann als gewerblicher Immobilienhandel eingestuft werden kann, wenn der Ausnahmetatbestand Tz: 28-29 erfüllt ist.
Jetzt wurde er vom Mieter gefragt, ob er die Wohnung verkaufen würde. ... Spätestens mit dem Verkauf fällt das nämlich auf. ... Das interessiert das deutsche Finanzamt aber im Zweifel nicht.
Müsste ich mir das Haus quasi selber verkaufen um den Wert "festzulegen"? ... Das braucht ihr für einen Verkauf sowieso. ... Ein Verkauf "an sich selbst" geht nicht.
Immobilie aus GmbH in Privatvermögen
4,5 von 5 Sterne
Oder gibt es einen klügeren Weg die Immobilie in den Privatbesitz zu bekommen ? Am 11.5.2016 von Charlie@098 Der Verkauf des Grundstückes ist nach par.4 9a Umsg. von der Umsatzsteuer befreit. ... Du willst jetzt aber verkaufen für Zitat (von onlinehandel2014): 100.000 Grund und Boden 180.000,00 Euro Gebäude.
Hallo, mal angenommen ich möchte meinen Eltern meine Eigentumswohnung (Wert ca. 100.000€) verkaufen. ... Gilt es auch in die entgegengesetzte Richtung (Verkauf von Tochter an Vater)? ... Zitat:Gilt es auch in die entgegengesetzte Richtung (Verkauf von Tochter an Vater)?
Wie machen wir es jetzt richtig oder anders gefragt, wie sparen wir Erbschaftssteuer: Selbst hin zum Finanzamt und die Erbschaft anmelden oder warten bis sich das Finanzamt meldet. ... Wir wollen das Haus baldigst verkaufen, können es uns leider nicht leisten, es zu modernisieren bzw. zu sanieren. ... Es ist richtig, dass eine Immobilie im Ertragswertverfahren bewertet wird.
Nachdem die Immobilie aber verkauft werden soll, wird das Finanzamt prüfen, ob die Kosten abzugsfähig sind. ... Dann sollte ich das Haus wohl nicht verkaufen, vorläufig vermieten oder gar so lange als möglich leer stehen lassen ??? ... Einkommensteuer natürlich - die kann auch beim Verkauf einer Immobilie anfallen, und zwar namentlich dann, wenn man sie nicht selbst nutzt. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Dies bedeutet, dass ich meinen gesamten Besitz (Haushalt/Hausrat - rund 400-450qm, Haus (Verkauf selbstgenutzter Immobilie ist bekanntlich steuerfrei), Möbel, Geschirr, Kleidung, Kunst, Werkzeug, Elektronik, Alles!) innerhalb der nächsten 4 Jahre verkaufen möchte. ... Durch den Verkauf würde sicherlich eine größere Summe jährlich eingenommen werden.
Ich besitze mit meinen beiden Geschwistern eine Immobilie von im Wert von 360.000€ (Wert erfragt beim Finanzamt => Sie waren so freundlich und haben mir den Wert mitgeteilt). ... Damit ergibt sich ein Wertzuwachs von insgesamt 130.000, der bei einem Verkauf (anteilig) steuerpflichtig wäre. ... Beim Verkaufen wäre nur der Gewinn steuerpflichtig (eben die besagten 130.000 bzw. 43.333 für den einen Teil).
Wäre es dann möglich, zumindestens nach drei bzw. zwei Jahren zu verkaufen, ohne dass ein eventueller Gewinn versteuert werden muss? - Oder wäre dies davon abhängig, dass man zuvor vermietet hat - und danach zwei Jahre selbst die Immobilie bewohnt. ... Kauf im Mai 2013, Einzug im Dezember 2013 und angenommen, Finanzamt erkennt Altenative 1 nicht mehr an, greift dann bei Auszug und Verkauf in 2015 automatisch die 2.
die Nebenkosten (Makler, Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Fahrtkosten etc.) fallen ja nicht viel beim Verkauf . ... Und da das Finanzamt das auch weiß, wird es vielleicht einen Beleg über den wirklichen Wert der Renovierungen/Umbauten verlangen. ... Die Abschreibung gibt es ja gerade dafür, weil eine Immobilie theoretisch jedes Jahr ein wenig weniger Wert wird.
Vorher könnte man die Immobilie auch verkaufen, der Betrag müßte aber versteuert werden. ... Zitat: Vorher könnte man die Immobilie auch verkaufen, der Betrag müßte aber versteuert werden. ... Deine Verluste aud dem Verkauf interessieren das Finanzamt nicht. ----------------- " " -- Editiert am 02.05.2010 07:14 Am 2.5.2010 von Stueber Hallo HH, mit welcher Begründung würdest du die 500,00 € nicht bezahlen?
Mutter ist dabei Sohn A. eine Immobilie zu schenken. ... Also kann ich verkaufen, ohne irgenwelche Fristen einhalten zu müssen. ... Bei einem kurzfristigen Verkauf macht es sich das Finanzamt nämlich einfach und setzt den erzielten Verkaufserlös als Grundlage für die Schenkungssteuer an (§ 183 Abs. 1 Satz 1 BewG).
Anders könnte es aussehen, wenn die Spesen beim Verkauf bereits höher als der Erlös waren. ... [quote=reckoner]Anders könnte es aussehen, wenn die Spesen beim Verkauf bereits höher als der Erlös waren. ... Auch bei privaten Veräußerungsgeschäften wird wohl kaum jemand draufzahlen wollen (etwa, etwas bei Ebay für 4 Euro verkaufen und dann 6 Euro Porto bezahlen, oder eine Immobilie für den symbolischen einen Euro und dann auf den Notarkosten sitzen bleiben).
Insidertipp: Steuerfrei schenken - Ihre Meinung?
4,84 von 5 Sterne
Am 5.4.2009 von lollom lieber-doc schrieb:quote:Offenbar eignen sich für die Rolle des Dritten an Besten eng vertraute Personen Bei Verträgen unter Angehörigen wird das Finanzamt schnell ein Umgehungsgeschäft für bloße Beauftragung annehmen! ... Am 6.4.2009 von lieber-doc @ lollom Zunächst: Der Clou an dem Steuertipp ist, dass er anders als die meisten Steuertipps primär keine Empfehlungen gibt, wie man dem Finanzamt etwas darstellt, sondern dass man diesem den Sachverhalt erst gar nicht anzeigen muss. Normalerweise ist deshalb das Finanzamt mit der Angelegenheit gar nicht befasst.