56 Ergebnisse für „zweitwohnsitz anmelden wohnung“

Leserforumvon markuswinderl | Steuerrecht | 2 Antworten | 23.01.2010 21:50
Ich fahre aber noch oft in meine alte Wohnung die meinen Eltern gehört wo ich vorher gewohnt habe um dort Freunde zu besuchen. ... Kann ich für meine Wohnung wo ich vorher gewohnt habe einen Zweitwohnsitz anmelden? ... ----------------- "" Am 24.1.2010 von hh quote:Kann ich für meine Wohnung wo ich vorher gewohnt habe einen Zweitwohnsitz anmelden?
Leserforumvon Ralph Mair | Steuerrecht | 2 Antworten | 15.06.2005 09:10
Lsietnpreises zu sparen möchte ich als Zweitwohnsitz die Wohnung eines Kollegen angeben. ... Die Gemeinde, wo ich den Zweitwohnsitz anmelden möchte, verlangt keine Vorlage des Mietvertrages. ... Maßgebend für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte (auch für die Berechnung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens) sind immer die tatsächlichen Verhältnisse, nicht ein formal angemeldeter Wohnsitz.
Leserforumvon mr_grappa | Steuerrecht | 2 Antworten | 13.04.2010 14:20
Soll ich die 20 km entfernte Wohnung als Zweitwohnsitz und somit zur Besteuerung des Dienstwagens nehmen? ... Oder Soll ich die 20km entfernte Wohnung jetzt als Hauptwohnsitz anmelden und die 80km entfernte als Zweitwohnsitz und Ende des Jahres dann wieder genau umgekehrt... Könnte ich dann die 20km entfernte Wohnung als Zweitwohnsitz und zur Versteuerung beibehalten!?
Leserforumvon Hein_nieH | Steuerrecht | 9 Antworten | 31.05.2018 13:23
NICHT am der Klassifizierung der Wohnung als Haupt- oder Zweitwohnsitz sondern wie o.g. an Lebensmitttelpunkt etc.. ... Der Nebenwohnsitz (an dem ich mich anmelden muss) wurde ja nur aus beruflichen Gründen notwendig. ... Und da man diese Wohnung i. d.
Leserforumvon ImmoBesitz | Steuerrecht | 1 Antwort | 24.02.2008 16:07
Ich habe im Juni 2007 eine Wohnung gekauft, muss ab April jedoch noch einen Zweitwohnsitz anmelden, da ich beruflich unter der Woche in eine andere Stadt muss. Meine Wohnung möchte ich jedoch als Hauptwohnsitz behalten und auch am Wochenende nutzen. Wenn ich die Wohnung nun in 2 Jahren Juni 2009 verkaufen möchte, und Gewinne erwirtschafte (war ebenfalls ein Schnäppchenkauf), sind diese dann noch zu versteuern wenn diese 2 Jahre lang Hauptwohnsitz war?
Leserforumvon khelben | Steuerrecht | 5 Antworten | 31.01.2009 22:03
Kann ich meine alte Wohnung (Eigentumswohnung - also keine Miete, sondern Darlehensraten) als Zweitwohnsitz angeben und steuerlich absetzen? ... ++Kann ich meine alte Wohnung (Eigentumswohnung - also keine Miete, sondern Darlehensraten) als Zweitwohnsitz angeben und steuerlich absetzen?++ Wenn Du Dich überwiegend bei Deiner Freundin aufhälst, dann kannst Du auch diese Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden und die der Freundin als Erstwohnsitz.
Leserforumvon markirgi | Steuerrecht | 0 Antworten | 02.08.2006 09:31
Nun meine Fragen: 1) In Köln will ich eine Wohnung suchen und diese als Zweitwohnsitz anmelden.
Leserforumvon go533994-27 | Steuerrecht | 7 Antworten | 18.12.2019 17:11
Nun erzählte mir jemand, dass das Anmelden einer Zweitwohnung steuerlich sehr sinnvoll sein kann. Meine Frage also: Kann ich 1a) bei meiner Freundin, oder falls der Vermieter da Ärger macht, 1b) bei meinen Eltern, einen Zweitwohnsitz anmelden? ... Wie ich geschrieben habe, geht es mir darum wenn ich für den Zweitwohnsitz keine Miete zahle.
Leserforumvon ip8545 | Steuerrecht | 0 Antworten | 03.11.2014 21:03
Da mir die Wohnung an Ort B für das erste Jahr von der Firma gezahlt wird, musste ich auf anraten meiner Firma nach Ort C umziehen (Haus meiner zukünftigen Schwiegereltern), da die Firma sonst steuerrechtliche Probleme bekommen hätte, wenn ich mich am Ort B angemeldet hätte. ... Müsste / Sollte ich mich an Ort B nun zumindest als Zweitwohnsitz anmelden und oder habe ich sonst noch was zu beachten? Bei meinem letzten längeren Aufenthalt auf Montage wurde mir die Wohnung auch gezahlt, aber ich musste mich nicht dort als Zweitwohnsitz anmelden.
Leserforumvon maniac1982 | Steuerrecht | 5 Antworten | 28.11.2011 14:43
Welches Finanzamt ist zuständig, wenn ich praktisch sämtliche Fahrten zur Arbeit von der neuen Wohnung aus antreten würde? ... Wie gesagt: Ich würde gerne alles wie bisher laufen lassen mit der Kfz Anmeldung und der Steuererklärung beim bisherigen Finanzamt und mich mit dem Zweitwohnsitz (zumindest für die ersten 1-2 Jahre) bei meiner Freundin anmelden, damit ich den Weg zur Arbeit von ihr aus steuerlich geltend machen kann. ... Deinen Fahrkosten wirst du kaum geltend machen können wenn du einen Zweitwohnsitz hast, der weiter weg ist.
Leserforumvon fb456546-94 | Steuerrecht | 1 Antwort | 29.12.2016 17:14
Ich würde gerne einen Zweitwohnsitz in Deutschland bei meinem Vater machen und mich mit meiner Familie in Deutschland anmelden da er pflegebedürftig ist und rund um die uhr Betreuung braucht. Geht das obwohl wir noch eine Wohnung in Frankreich haben,oder werde ich dann in eine neue steuerklasse fallen?
Leserforumvon mueller809 | Steuerrecht | 2 Antworten | 15.04.2005 00:18
Also muss ich mir dort eine Wohnung suchen. ... Oder mich gar nicht dort anmelden? ... Danke und Gruß Ina Am 15.4.2005 von Miad gar nicht anmelden ist eine ordnungswidrigkeit zweitwohnsitz kann unter umständen mit einer Zweitwohnsitzsteuer belegt sein (z.b. berlin) mehr kann ich nicht beitragen ...
Leserforumvon bossmann | Steuerrecht | 7 Antworten | 15.11.2023 16:02
Wenn Ich mich in Deutschland anmelde dann kann Ich nicht sagen das das Deutsche kleine Studio mein Zweitwohnsitz ist (ist wohl nicht erlaubt) 11. ... [/quote] Und wenn Ich die Wohnung auf der Ehefrau umschreibe als alleinige Eigentümerin. ... Die Zählung gilt nur für Deutschland und somit kann man in Deutschland keinen Zweitwohnsitz haben, wenn man hier keinen Erstwohnsitz hat.
Leserforumvon roter-kaiser | Steuerrecht | 1 Antwort | 19.10.2022 09:19
Alle Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung sind erfüllt, der Wohnsitz in Bayern bleibt Familienmittelpunkt und Erstwohnsitz, Berlin wird Zweitwohnsitz. Um einen reibungslosen Umzug zu ermöglichen habe ich seit Mitte Oktober schon eine Wohnung und will Ende November in Berlin meinen Zweitwohnsitz anmelden (erster freier Termin im Bürgeramt (!)). ... Zu meinem Arbeitsantritt wird die Wohnung dann bezugsfertig sein.
Leserforumvon Pendler1234 | Steuerrecht | 0 Antworten | 05.03.2019 19:58
Hallo, bislang habe ich eine Eigentumswohnung im Rhein-Main-Gebiet in der Nähe meines Arbeitsplatzes, demnächst erwartet meine Freundin allerdings unser Baby und wir werden zusätzlich eine Wohnung in Berlin mieten, da sie aus der Nähe kommt. ... Was mir nicht ganz klar ist, muß ich einen Wohnsitz in Berlin anmelden um Fahrten steuerlich abzusetzen?
Leserforumvon SHarms | Steuerrecht | 3 Antworten | 13.06.2005 16:07
Muss ich überhaupt die Zweitwohnung anmelden? ... Harms Am 13.6.2005 von hh Die Zweitwohnung musst Du anmelden, um nicht gegen das Melderecht zu verstoßen. ... Du kannst jedoch bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die echten Fahrten nach zwischen Bonn und Dortmund ansetzen, da die Wohnung in Dortmund jetzt Dein Hauptwohnsitz ist.
Leserforumvon steuerfuchs0815 | Steuerrecht | 6 Antworten | 03.02.2013 22:20
Dort werde ich zur Einkommenssteuer veranlagt und habe eine 3 Zimmer, 60qm Wohnung mit Gartenanlage. ... Ich habe in Nürnberg eine kleine 1,5 Zimmer 40qm Wohnung. Fragen: Muss ich mich in Nürnberg anmelden?
Leserforumvon guest-12321.06.2018 20:13:15 | Steuerrecht | 0 Antworten | 30.10.2017 15:41
Hallo, Ich habe einen Zweitwohnsitz (Zwecks Studium) seit November 2015. ... Werde mich in der Wohnung nur noch bis 20.12.17 und von Mitte März 2018 bis Mitte Juni in der WG aufhalten. ... - Muss ich mich anschließend nochmals anmelden?
Leserforumvon mykoplasma | Steuerrecht | 4 Antworten | 15.10.2018 22:14
Nun wollte ich mich dort nicht extra als Zweiwohnsitz anmelden. ... Muss ich mich dafür zwingend in der Stadt anmelden? ... Muss ich mich dafür zwingend in der Stadt anmelden?
Leserforumvon rassimich | Steuerrecht | 1 Antwort | 16.08.2022 10:22
Jetzt hat er sich aber zusammen mit seiner Partnerin eine Wohnung gemietet, die ca. 120 km von der Arbeitsstelle entfernt ist und wo er die restlichen Wochentage verbringt. Nun möchte sich Person A in der neuen Stadt Anmelden, um dann auch die neue Adresse dem Arbeitgeber mitzuteilen. Macht es nun aus steuerlicher Sicht mehr Sinn das Haus der Eltern als Erstwohnsitz zu lassen oder sollte Person A lieber die neue Wohnung als Erst- und dann das Elternhaus als Zweitwohnsitz anmelden?
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