Lebensjahr nicht für Schäden im Verkehr haften müssen, den sie anrichten. ... Dies hätten die Eltern wissen müssen und sie hätten es nicht zulassen dürfen, dass das Kind mit dem Fahrrad auf der Straße fährt. ... Es ist somit fast eindeutig, dass dieses Kind auf dem Fahrrad unsicher ist.
Haftung der Eltern. ... Keine Haftung. ... @powerseller, Zwischen 7-18 Jahren ist es möglich, dass das Kind haften muss.
Haftung bei Schäden durch (kleine) Kinder
5 von 5 Sterne
Die Eltern weigerten sich mit dem Hinweis, das Kind wäre noch nicht 8 Jahre alt und daher würden sie nicht haften. ... Haften müsste das Kind selbst, es sei denn es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. "Eltern haften für ihre Kinder" ist völliger Blödsinn!
Dein Kind nicht, da es unter 4 Jahren ist. ... Kind ist unterr 7, also haftet es nicht, § 828 BGB. Eltern haften nicht, weil sie keine Aufsichtspflicht verletzt haben.
Die Frau wird sicherlich sagen, dein Kind wäre unaufmerksam gewesen und hätte sie angefahren. ----------------- "" Am 22.6.2010 von guest-12325.06.2010 19:41:01 --- editiert vom Admin Am 22.6.2010 von guest-12311.10.2014 11:33:25 Das Kind ist deliktunfähig. ... Die Eltern haften nur wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. ... ----------------- "" Am 25.6.2010 von quiddje Der Unterschied ist, dass dein Sohn mit seinem Rad auf dem Fußweg fahren muss (da unter 8 Jahre alt) und du dort nicht Fahrrad fahren darfst.
Mein Sohn (13) wird beschuldigt, mit seinem Fahrrad eine Gehwegplatte zum Lösen gebracht zu haben. ... Selbst wenn das Kind den Schaden verursacht hätte müssen die Eltern nicht zahlen. ... Wie oben schon gesagt: DU musst sowieso nichts zahl n, eine Haftung deines Kindes ist auch nicht erkennbar.