306 Ergebnisse für „schaden haften“

Leserforumvon silkana | Schadensersatz | 2 Antworten | 15.07.2006 17:50
Muss ich nun für den Schaden haften ?
Leserforumvon soriwa | Schadensersatz | 5 Antworten | 31.01.2009 10:31
Nun steht in der Beschreibung, die wir unterschreiben sollen "ich bin damit einverstanden, dass die gesamte Gruppe-also jeder Teilnehmer- für kostenpflichtige Schäden jeglicher Art mithaftet, falls der Verursacher dieses Schadens nicht zu ermitteln ist." ... Ich würde es aber ebenfalls ablehnen, eine Vereinbarung zu unterschreiben, bei der man verschuldensunabhängig für nicht aufklärbare Sachverhalte haften muss. Im Übrigen ist die Formulierung "kostenpflichtige Schäden" ei echtes Highlight unter den Vertragsklauseln.
Leserforumvon Padreic | Schadensersatz | 12 Antworten | 11.01.2010 11:44
Wieso sollten Deine Eltern für einen Schaden haften, den Du verursacht hast? ... Eltern haften NICHT für Ihre Kinder, auch wenn die Schilder das seit Menschengedenken suggerieren. ... Eltern haften NIE für das Verschulden Ihrer Kinder.
Leserforumvon amz432164-81 | Schadensersatz | 2 Antworten | 16.06.2016 15:10
Nun meine Frage: Muss ich in diesem Fall haften und den entstandenen Schaden regulieren? ... Wobei man selbst den Schaden dann gegen den eigentlichen Schädiger gelten machen kann. Aber ganz am Anfang steht ja, das die Vermieterin den Schaden nicht nur behaupten sondern auch beweisen muss, dazu zählt auch wer den Schaden verursacht hat.
Leserforumvon It´s me | Schadensersatz | 11 Antworten | 22.02.2012 20:34
Nun meine Frage: Müssen wir haften??? ... Ein "Eltern haften für ihre Kinder" gibt es nicht. ... Melden Sie den Schaden Ihrer Haftpflicht.
Leserforumvon schnueffel | Schadensersatz | 4 Antworten | 15.03.2010 20:58
(meiner meinung nach ist es immer noch ein Schaden den der Schülerhort tragen müsste) Danke Schnüffel Am 16.3.2010 von VivaColonia Die Eltern können ihre Aufsichtspflicht ja schon rein logisch nicht verletzt haben, also haften sie auch nicht. ... "Eltern haften für ihre Kinder" gibt es nämlich nicht. ... Wenn die Kinder aber selbst haften müssen (äußerst unwahrscheinlich), dann gäbe es auch keine Versicherung dieser Welt, die statt dessen einspringen würde.
Leserforumvon Visiongirl | Schadensersatz | 10 Antworten | 14.06.2007 08:10
(wie immer)( es sind auch schon kinder über den zaun abgehauen aber das is ne andere geschichte). also nun züruck. es heisst jetzt die eltern sollen für den schaden an dem auto aufkommen. aber des kann ja eigentlich net sein. weil in dem moment die erziehrinnen ihre aufsichtspflicht verletzt haben . ausserdem sind die kids unter 7. wer muss haften??? ... Am 14.6.2007 von KleinerJurist Die Kinder haften aufgrund ihres Alters auf keinen Fall. ... Die Eltern haften aus meiner Erfahrung für den Schaden auf keinen Fall.
Leserforumvon fb320019-31 | Schadensersatz | 5 Antworten | 02.12.2017 10:32
Aufgrund einer grob fahrlässigen Handlung richtet B einen Schaden an, welcher (wenn nicht gestoppt) noch weiteren Personen Schaden zufügen könnte. ... Am 2.12.2017 von 0815Frager Zitat (von fb320019-31):Eigendlich sollte nach einer beispielhaften Satzung doch der Verursacher haften? ... Diese wird den Schaden und auch die Kosten des Feuerwehreinsatzes übernehmen.
Leserforumvon Racer1976 | Schadensersatz | 5 Antworten | 30.05.2009 00:16
Wer haftet für den enstandenen Schaden? ... Eine "Gefährdungshaftung" gibt in dem Sinne, daß der Mieter für alle Schäden haften soll, die "im Zusammenhang mit dem Transport seines Eigentums" entstehen, gibt es nicht (zumal es zum Schadenszeitpunkt gar nicht mehr das Eigentum des Mieters war). ... Für Schäden am Eigentum Dritter ja; für Schäden am Eigentum desjenigen, dem sie geholfen haben, AFAIK nein.
Leserforumvon Skalar123 | Schadensersatz | 16 Antworten | 13.10.2009 11:13
Wer haftet bzw. wer kommt für den Schaden auf? ... Da ich auch nicht die Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern sehen kann (dann würden diese haften), bleibt der Schaden leider an Ihnen hängen. ----------------- "Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz." ... „Eltern haften für Ihre Kinder" ist so verbreitet wie falsch, denn Eltern haften für Ihre eigene Aufsichtspflichtverletzung.
Leserforumvon MRR | Schadensersatz | 3 Antworten | 20.07.2004 07:05
Bringt es etwas, wenn ich ein Schild aufstelle, auf dem steht, dass das Betreten auf eigene Gefahr erfolgt und Eltern für ihre Kinder haften? ... Inhaltlich ist es sogar falsch, da Eltern nicht für ihre Kinder haften, auch dann nicht, wenn so ein Schild aufgestellt wird. ... Wenn man im Zusammenhang mit einer Straftat einen Schaden erleidet, kann man nicht den Grundstücksbesitzer haftbar machen.
Leserforumvon willy1976 | Schadensersatz | 10 Antworten | 23.05.2007 21:33
Am 26.5.2007 von Mareike123 ob A trotzdem, oder nur B zahlen muss Wenn XYZ verurteilt wurden, gehe ich davon aus, daß A und B gesamtschuldnerisch haften, folglich P sich aussuchen kann, von wem er das Geld einfordert. ... In jedem Fall wäre der Schaden auf die Prozeßkosten begrenzt; die 10.000 hätten ja offenbar in jedem Fall bezahlt werden müssen, auch wenn B dem A direkt die Wahrheit gesagt hätte. ... Wenn A und B dem P aus dem Urteil gesamtschuldnerisch haften, kann P auch bei A die Kosten eintreiben, wenn er will.
Leserforumvon donquixote | Schadensersatz | 5 Antworten | 21.01.2009 18:13
Muss ich dafür haften? ... Selbst wenn ihr noch zusammen wäret: Wer anderen einen Schaden zufügt, muß diesen Schaden ersetzen.
Leserforumvon Rechti0815 | Schadensersatz | 12 Antworten | 07.09.2022 12:14
Der Schaden ist durch das Öffnen der Garage durch Mieter A entstanden. ... Ob jemand anderes haften muss, ist unklar. ... Der Schaden ist durch die gerissene Feder entstanden.
Leserforumvon Orgamaus79 | Schadensersatz | 2 Antworten | 18.03.2008 11:04
WER kommt für diesen Schaden auf? Hat die Mitarbeiterin sich nicht grob fahrlässig verhalten und muss für den Schaden gerade stehen? ... Bei grob fahrlässigem Verhalten haften normale Angestellte i.d.R. nicht, wenn überhaupt ist die Höhe der Haftung stark eingeschränkt und richtet sich u.a. auch nach dem Verdienst der Person. -- Editiert von armesocke am 19.03.2008 12:24:01
Leserforumvon maria 29 | Schadensersatz | 10 Antworten | 21.03.2017 19:44
Dafür hat sie sich heute gemeldet und behauptet dass die Motorhaube komplett schaden hätte.... meine frage wer haftet für den Schaden. ...... ... Zitat (von maria 29):meine frage wer haftet für den Schaden. ... Eltern haften nicht, weil sie keine Aufsichtspflicht verletzt haben.
Leserforumvon Heike L. | Schadensersatz | 5 Antworten | 17.10.2012 16:14
Oder würdest umgekehrt du haften wollen, wenn jemand aus deiner Wohnung heraus Unsinn macht oder nach dem Verlassen deiner Wohnung bei deiner Geburtstagsfeier? ... Denn die Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn DU einem anderen einen Schaden zufügst. ... Vollkasko den Schaden übernimmt?
Leserforumvon Kaminzimmer | Schadensersatz | 11 Antworten | 05.03.2013 15:05
Aber das lese ich bisher aus dem Beitrag nicht.) ----------------- "" Am 6.3.2013 von wirdwerden Die Eltern haften ohnehin nicht. ... Und dabei müsste auch die Verjährung beachtet werden, daher ist zwingend ein Titel erforderlich (der auch wieder Kosten verursacht). quote:Die Eltern haften ohnehin nicht. ... Ich hatte doch geschrieben: Eltern haften nie für ihre Kinder, und das gilt auch für untersiebenjährige (das nur so nebenbei, hat ja mit dem Thema hier nicht viel zu tun). quote:Abgesehen davon können sich nicht Eltern zusammensetzen, um zu entscheiden, dass ein Dritter, hier die Versicherung, den Schaden zu tragen hat.
Leserforumvon guest-12330.07.2016 09:52:01 | Schadensersatz | 6 Antworten | 01.02.2015 12:49
Schaden lt Kostenvoranschlag ca 550 Euro. Der Hausherr ist sauer und will den Schaden gemäß BGB haben. ... Selbst wenn er gebohrt hätte, müsste er nicht automatisch haften.
Leserforumvon sweetgee | Schadensersatz | 8 Antworten | 18.10.2011 14:07
jemand muss doch dafür haften. ... jemand muss doch dafür haften. ... Ich möchte ungern auf meinem Schaden sitzen bleiben.
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