(Beide stünden im direkten Familiären Verhältnis zueinander) Person A ist allerdings nicht Haftpflichtversichert und Person B hat keine Hausratsversicherung (jedoch eine Haftpflichtversicherung) Würde Person A die Kosten alleine tragen müssen oder könnte Person B dies über die eigene Haftpflicht abklären? Am 25.1.2020 von fm89 Zitat (von Vosko93):Würde Person A die Kosten alleine tragen müssen Ja, solange er den Schaden verursacht hat Zitat (von Vosko93):könnte Person B dies über die eigene Haftpflicht abklären?
Hallo, Ein Teil einer Person wurde beschädigt und dr Schaden wurde über die private Haftpflichtversicherung abgewickelt. ... So wie es auch bei einem Kfz Schaden die Möglichkeit gibt? ... So wie es auch bei einem Kfz Schaden die Möglichkeit gibt?
Hallo, ich hätte da eine Frage bezüglich Haftpflichtversicherung. ... Lebensjahr) deliktsunfähig und kann für einen Schaden, den er mit dem Fahrrad anrichtet, nicht haftbar gemacht werden. ... Lebensjahr) deliktsunfähig und kann für einen Schaden, den er mit dem Fahrrad anrichtet, nicht haftbar gemacht werden.
Ich habe als Beifahrer im Auto meiner Frau einen Schaden an einem anderen Auto verursacht. ... Es geht nicht um die Schuldfrage sondern darum, ob zur Schadensregelung statt der Auto-Haftpflichtversicherung meine persönliche Haftpflichtversicherung eingesetzt werden kann. ... Häufig ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn man im Zusammenhang mit der Benutzung von KfZ Schäden verursacht.
Hallo, ich habe eine - vielleicht etwas unspektakuläre - Frage zum Thema Schadenersatz / Haftpflichtversicherung: Person A hat Person B ihr Handy leihweise für einen begrenzten Zeitraum überlassen. ... Person B meldet den Schaden seiner Haftpflichtversicherung mit der Bitte um Regulierung. ... Einige Wochen später erhält Person A einen Brief, dass der Schaden nicht reguliert wird, da das Gutachten ergab, dass der Schaden nicht wie beschrieben entstanden sein kann (Schadenshergang wurde garnicht beschrieben).
Leider habe ich als Hauptmieter keine Haftpflichtversicherung (ich weiß selber, dass das dumm ist... habe jetzt eine abgeschlossen) und der Vermieter fordert, dass ich für den Schaden aufkomme. ... Besagte Mitbewohnerin hat eine Haftpflichtversicherung. ... Denn sie hat den Schaden ja nicht verursacht.
A weist am Ende der Veranstaltung den Vermieter auf den Schaden hin. ... Weil jetzt A den Verursacher nicht ermitteln kann, wendet sich A an seine Haftpflichtversicherung. ... Außerdem muss es sich um einen privatrechtlichen Schaden handeln.
Seine Haftpflichtversicherung bezahlt die Reparatur. ... Was ist mit dem Schaden, den ich dadurch hatte , dass ich keinen PC hatte?
Bei Vorsatz zahlt jedoch die Haftpflichtversicherung nicht. ... Du kannst also davon ausgehen, dass der Vorfall nicht der Haftpflichtversicherung gemeldet wurde. Eine Strafanzeige ist natürlich möglich, führt aber nicht dazu, dass Du Deinen Schaden ersetzt bekommst.
Sowohl die Mieterin als auch deren Lebensgefährte haben eine Haftpflichtversicherung... ... Müsste dann nicht seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen? ... *Niemand* haftet dafür, was Dritte mit seinem Eigentum für Schäden anrichten (von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, etwa bei grober Fahrlässigkeit des Eigentümers). > Müsste dann nicht seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen?
Um diese Situation vorab abzuwenden empfiehlt es sich eine Haftpflichtversicherung abzuschließen die auf die Schäden von deliktunfähigen Kindern (unabhängig von einer Aufsichtspflichtverletzung) abdeckt. ... [quote]Um diese Situation vorab abzuwenden empfiehlt es sich eine Haftpflichtversicherung abzuschließen die auf die Schäden von deliktunfähigen Kindern (unabhängig von einer Aufsichtspflichtverletzung) abdeckt.... Kinder unter 7 sind nun mal deliktunfähig, und wenn sie einen Schaden verursachen, weil die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, dann leistet die Haftpflichtversicherung auch ohne solche Klausel.
Welchen Anspruch habe ich gegenüber der Haftpflichtversicherung meines Bekannten? ... In Ihrem Fall richtet sich der Schaden also direkt an Ihren Bekannten. ... Macht es denn Sinn, eigenen Sachverständiger einzuschalten, oder erst mal abwarten, was der Sachverständiger von der Haftpflichtversicherung sagt?
Hallo Forum, eine kurze Frage zur Haftpflichtversicherung: Wenn beim Zeitungsaustragen (geringfügige Beschäftigung) im Rahmen der Tätigkeit versehentlich (ohne Vorsatz/Fahrlässigkeit) eine Haustürscheibe zu Bruch geht (Fahrrad ist dagegengefallen), muß er den Schaden dann wirklich selbst bzw. seine eigene Privathaftpflichtversicherung zahlen? Dürfte der Verlag nicht eine Haftpflichtversicherung für seine Austräger haben?
Alles kein Problem, er hat ja eine private Haftpflichtversicherung. ... Wie soll denn sonst die Versicherung den Schaden begutachten können, oder soll ein Gutachter zu Ihnen geschickt werden?
----------------- "" Am 18.10.2012 von justice005 quote:Infolgedessen war ich mit den beiden bei der Polizei und habe Anzeige gegen Anonym erstattet, und meine Haftpflichtversicherung trägt den Schaden. ... Denn die Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn DU einem anderen einen Schaden zufügst. ... Vollkasko den Schaden übernimmt?
Leider kann sich niemand erklären wie es zu dem Schaden kam, keiner will einen Schaden verursacht haben. ... Am 5.6.2018 von little-beagle Da würde ich direkt mal meine Haftpflichtversicherung anrufen und den Schaden melden. ... Ich soll den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden obwohl ich persönlich den Schaden definitiv nicht verursacht habe?
Papi/Mami von dem Kleinen werden sicher eine Haftpflichtversicherung haben; das zu regeln sollte kein Problem sein. Nachdem die 'Gegnerpartei' den Vorfall ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet hatte, bekam ich einen Brief von selbiger in der festgehalten wurde, dass es sich um einen Schulunfall handele und daher die zuständige Unfallversicherung zuständig ist. ... Melde ich den Schaden (Rechnung des Optikers liegt vor) einfach der Unfallkasse (in meinem Fall wäre es die "Unfallkasse Nordrhein-Westfalen") und harre der Dinge die da kommen, oder müssen bestimmte Formalitäten eingehalten werden?
[/quote] Normalerweise sind Umzugsunternehmen gegen solche Schäden versichert... Hast du der Firma den Schaden denn schon gemeldet? ... Da du den Schaden nicht selber verursacht hast, wird deine Haftpflichtversicherung vermutlich nicht eintrittspflichtig sein.
Bei der Haftpflichtversicherung in den betriebskosten handelt es sich um eine Grundstückshaftpflicht, die für solche Schäden nicht aufkommt. Am 28.6.2006 von babu 'Bei der Haftpflichtversicherung in den betriebskosten handelt es sich um eine Grundstückshaftpflicht, die für solche Schäden nicht aufkommt.' Die Haftpflichtversicherung des Vermieters für das Gebäude umfasst regelmäßig Gebäude und Grundstück.
Würde das auch für mich zutreffen und ich könnte mich darauf berufen oder müsste ich den restlichen Schaden dann selbst bezahlen? ... Am 26.3.2018 von Lazyboy Doppelpost https://www.123recht.net/Schadensersatz-bei-Hundebiss-Haftpflichtversicherung-__f535187.html