Die Versicherung wollte das ich einen Gutachter den Schaden begutachten lasse. Dieses Gutachten besagte nun das der Schaden 7.000 Euro seien und der Wiederbeschaffungswert für meinen Wagen bei ca. 4500 Euro liegen würde und noch einen Restwert von 650 Euro also müsste die Versicherung 3900 Euro bezahlen. ... Die Versicherung legt bei Ihrer Abrechnung einen niedrigeren WBW zugrunde als das Gutachten.
Im Anschluss habe ich den Schaden der Versicherung des Verursachers gemeldet. ... Ja, es wurde ein Gutachten erstellt und ca. zwei Wochen nach dem Unfall der Versicherung zugesandt. ... Zitat (von Staml):Ja, es wurde ein Gutachten erstellt Beauftragt von der Versicherung?
Die Vers des Hortes zahlt nicht den Schaden da angebl. keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt.( sie würden nach dem hess.Schulgesetz das Regeln und da wären in dem alter die Kinder nicht mehr unter der Aufsichtspl. oder so ) auf jeden Fall hat die eine Vers der Eltern nun den Schaden (laut Gutachten 6000 Euro) übernommen und soll das Geld von meiner und der anderen eintreiben. ... Wenn die Kinder aber selbst haften müssen (äußerst unwahrscheinlich), dann gäbe es auch keine Versicherung dieser Welt, die statt dessen einspringen würde. Warum eine Versicherung der Eltern den Schaden übernommen hat, ist mir schleierhaft.
Bin dann zum Gutachter, der einen Gutachten erstellt hat und an die Versicherung geschickt hat. ... Die Versicherung weigert sich nach dem Gutachten zu handeln und bestimmt eine Regionale Fachwerkstatt die eine Summe von 83€ ergibt. ... Es ist von den Versicherungen immer ein billiger Trick, nach dem das meiste vom Schaden beglichen ist, nach zu verhandeln.
Könnte es passieren, dass im Falle eines festgestellten Bagatellschadens ich das Gutachten selbst zahlen darf? Oder reicht die obige Begründung, damit die Versicherung das Gutachten bezahlt? ... Die schätzen den Schaden und erledigen das mit dem Gutachten wenn es erfoderlich ist.
Seit vier Wochen liegt das Gutachten vor und die Versicherung weigert sich den Schaden zu regulieren (Einstandsverpflichtung???)... Das Gutachten grundsätzlich als so genanntes *Parteien-Gutachten* ablehnen, wenn es wesentlich von Ihrem Gutachten abweicht. ... Das Gutachten von Car-Expert?
Die Gemeinde hats ja auch ihrer Versicherung gemeldet, das einzige, was ich schriftlich habe: einen Brief der Versicherung, dass der Schaden gemeldet ist. ... :Die Gemeinde hats ja auch ihrer Versicherung gemeldet, das einzige, was ich schriftlich habe: einen Brief der Versicherung, dass der Schaden gemeldet ist. ... Als ich der Versicherung geschrieben hatte, dass ich einen Sachverständigen möchte, schrieben sie, der Assistent wär einer, irgendwie belegt haben sie's nicht.) die Versicherung schreibt, sie könne mir erst antworten, wenn das Gutachten des "Sachverständigen" vorliege.
Wie schaut es aus, wenn der Schaden schon über ein Monat her ist und damals auf verlangen von der Versicherung ein Kostenvoranschlag vom Autohaus erstellt und weiter gegeben wurde. Jezt nach über einem Monat Funkstille will die Versicherung einen Gutachter beauftragen. ... Schlieslich wurde auf Verlangen der Versicherung ein Kostenvoranschlag gemacht.
Ich bin nicht schuld und die gegnerische versicherung bezahlt auch den Schaden. Die versicherung wollte ein Gutachten haben was wir auch gemacht haben und zur versicherung geschickt haben.. ... Da ich das Fahrzeug aber erst später Reparieren lassen will habe ich angekreuzt ich möchte den betrag vom erstellten Gutachten haben.
Die Polizei hat den Fall aufgenommen und die Schäden festgehalten. ... Wir haben dann bei der Versicherung angerufen und zu erkennen gegeben, daß nach Gutachten abgerechnet werden soll. ... Wandt Die Versicherung kann natürlich ein eigenes Gutachten erstellen.
da kann ich ja meinen besten kumpel, der kfz-sachverständiger ist, beauftragen ein gutachten für mich zu schreiben.....und die versicherung kanns net prüfen? ... Natürlich darf die Versicherung prüfen, warum bei einem geringfügigen Schaden eine Achsvermessung notwendig ist. Am 5.4.2005 von Mthielemann Hallo, der Gutachter von der Versicherung war gestern da und das Gutachten ist auch da.
Und zwar ist mir mit meiner Tochter als Beifahrerin eine junge Frau aufgefahren(Auto wirtschaftlicher Totalschaden) Schleudertrauma beide Kosten fürs Gutachten um die 580.- fürs Auto bekommen wir noch 980.- es hat wie erwähnt wirtschaftlichen Totalschaden wir haben alles dem Rechtsanwalt übergeben. Nun hat die gegnerische Versicherung das Auto bezahlt und das Gutachten dass aber nur in Höhe von 376.- sie berufen sich auf einen Paragraphen wir müssen erwähnen dass uns zu keinem Zeitpunkt von der gegnerischen versicherun angeboten wurde dass sie einen Gutachter kommen lassen wollen zudem ist es einem doch freigestellt selber einen zu beauftragen wir haben das Auto in eine Werkstatt gegeben und dort kam dann ein Gutachter und erstellte es wie sieht es nun aus: Müssen wir damit rechnen obwohl wir nur Schäden haben(Auto und Gesundheit)dass wir uns ein billigeres Auto als es noch wert gewesen wäre besorgen müssen,weil wir einen Teil des Gutachtens selber zahlen müssen Wir haben keinerlei Schuld am Unfall gehabt,keine Polizei aber eindeutige Situation die die Unfallgegnerin ihrer versicherung gegenüber auch zugab ich danke sehr für alle Antworten wir erreichen den Anwalt erst in wenigen tagen deshalb stellen wir die Frage hier ----------------- ""
Habe den Schaden der Gegenversicherung gemeldet (und auch Fotos am Unfallort gemacht) und warte jetzt auf eine Kostenübernahmebescheinigung von der Versicherung. Bei einem Annruf teilte mir die Versicherung mit, dass der Schaden von ihrem Versicherungsnehmer (also meinem Unfallgegner) noch nicht gemeldet sei. Bei einem direkten Anruf von mir bei meinem Unfallgegner sagte der mir, das er den Schaden seiner Versicherung schon gemeldet habe.
Gutachten, unter Abzug der MWST, zu erstatten. ... Gutachten - bezahlt haben. ... Entweder Rep. nach Gutachten oder Gebot annehemn ???
Jetzt bekommt mein Anwalt und auch ich nicht das Gutachten von dem Sachverständigen und lehnt den Schaden ab. ... Nur auf das letzte Antwortschreiben der Versicherung haben wir schon 5 Wochen gewartet. ... Dass ein Schaden ohne Begründung abgelehnt wird, ist unüblich.
Gutachten nach dem Schaden nicht mehr betriebssicher, Notreparatur nicht möglich. ... Dies haben wir aber dem Gutachter alles mitgeteilt und der Schaden war auch im Gutachten vermerkt. ... Jetzt teilte uns die Werkstatt mit, das die Versicherung aufgrund des vorhandenen Schadens an der Tür die Zahlung verweigert.
Ein Schaden wurde auch in der Werkstatt nicht festgestellt. ... Der mutmaßlich Geschädigte muß einen Schaden beweisen. ... Dies ist erstattungsfähig über Versicherung, habe ich mittlerweile im Internet gelesen, bei Bagatellschäden nur per Kostenvoranschlag und nicht durch Gutachten, aber immerhin.
Die Werkstatt, der Gutachter oder die Versicherung die den Gutachter beauftragt hat? ... Da noch Ansprüche gegen den damaligen Unfallverursacher bestehen, hat die Versicherung des Unfallgegners daraufhin einen Sachverständigen damit beauftragt, den Schaden zu begutachten. ... Ist es möglich noch einen zweiten Sachverständigen zu beauftragen, der das Gutachten des von der Versicherung beauftragten Sachverständigen prüft oder bleibt die Geschädigte aufgrund dieses Gutachtens jetzt auf ihrem Schaden sitzen?
Der Verursacher hat mir seine Versicherung genannt und ich muss mich an die Versicherung wenden. ... (das ist meine Recherche) Die Tage war ich bei einem Gutachten, dieser hat den Sachverhalt wie folgt erklärt. 7450€ schaden insgesamt. ... Zitat:Die Tage war ich bei einem GutachtenWas mich wundert, normalwerweise setzt dieser auch einen Wiederbeschaffungswert in seinem Gutachten mit an.
Die Versicherung der Reinigung hat daraufhin einen Gutacher eingeschaltet, welcher festgestellt hat, dass der Rock nicht dem Material entsprechend mit Raffnähten versehen war, welche bei der Reinigung zu Löchern geführt haben. ... Dieser hat nun Stellung dazu genommen und sagt, dass die Reinigung mit zu starken Mitteln gearbeitet hat und sie den Schaden nicht verantworten müssten. ... Denke das Gutachten von einem Textilingenieur hat doch wohl eine gewisse Aussagekraft...