245 Ergebnisse für „betrag forderung mahn“

Leserforumvon bandit | Inkasso | 0 Antworten | 27.01.2005 09:42
Die Forderung ist von 1997 und ist ein Lehrgangsvertrag mit der Handwerkskammer, es gab damals Streit, weil mehrere Stunden ausfielen, die normal bezahlt werden sollten, ich brach den Kurs ab und mündlich wurde vereinbart das der Kurs zum anderen Zeitpunkt wiederholt und bezahlt werden müsste. ... Nun, nach 8 Jahren, wird die übrige Summe eingefordert, hierüber existiert weder ein Mahn- noch Vollstreckungsbescheid noch wurde dieser Betrag irgendwie vorher angemahnt. Ist dies rechtens, oder ist diese Forderung verjährt?
Leserforumvon slingshot | Inkasso | 3 Antworten | 19.10.2011 17:40
. - 18.10.11: Brief vom Inkassounternehmen - Rechnungsbetrag hat sich inzwischen durch Mahn-/Inkassogebühren mehr als verdreifacht. ... Ebenso wenig möchte ich den Betrag einfach so überweisen, weil es zum einen inzwischen zu einer Prinzip-Sache geworden ist und ich zum anderen keinesfalls die Mahn-/Inkassogebühren übernehmen werde. ... Ich würde die unstrittige hauptforderung ohne Gebühren zweckgebunden auf das Konto des Inkassoladens überweisen Verwendungszweck : Nur hauptforderng ----------------- ""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)" Am 21.10.2011 von Albarion Noch ein kleiner Tip meinerseits: Sofern die HF schon vor "langer Zeit" abgebucht/bezahlt worden ist, UNBEDINGT mit einem knappen 2-zeiler WIDERSPRUCH gegen die Forderung einlegen.
Leserforumvon go516546-9 | Inkasso | 2 Antworten | 31.05.2019 18:48
Am 24.05.2019 erhielt ich dann 2x 0,01€ überwiesen mit folgender Forderung: Empfänger/Zahlungspflichtiger: Ingenico Payment Services GmbH Verwendungszweck 1: Wir erwarten Ihren Geldeing Verwendungszweck 2: ang zur Forderung [b]102.51[/b]Eur Verwendungszweck 3: o -siehe oben- bis 06.06.19 Verwendungszweck 4: aufs Konto ... ... Ingenico Payment Services GmbH Verwendungszweck 1: Offene Forderung 102.51Euro Verwendungszweck 2: aus Kartenzahlung vom 13.0 Verwendungszweck 3: 5.19 bei A.T.U. ... 96.24 Verwendungszweck 4: KAUF + 3.80 BANK+ 2.47 Mahn Verwendungszweck 5: spesen EREF: RUECKLASTSCHRI Verwendungszweck 6: FT-AZ... ... Bin ich denn gesetzlich dazu verpflichtet den vollen Betrag zu überweisen oder reicht es die Forderung von 96,24€ zu begleichen?
Leserforumvon Antus | Inkasso | 4 Antworten | 01.01.2008 16:10
Würde mal so spontan sagen, dass die Forderung verjährt ist, wenn die Forderung nicht tituliert wurde. ... Betrag genannt? ... Mahn- oder Vollstreckungsbescheid hat es zuvor nicht gegeben.
Leserforumvon NormaleBürger | Inkasso | 16 Antworten | 03.12.2018 17:52
Habe sofort gehandelt und den Betrag plus Gebühren zurück überwiesen und als Verwendungszweck folgendes geschrieben „ xx,x Betrag gekauft am xx.xx.18 in (Stadt) mit der Referenznummer" Seit ca 5 Monaten bekam ich trotzdem von der Hanseatischen Inkasso Dienst (beauftragt von H&M) Mahnungen die ich dann mit der Begründung „Forderung beglichen bitte um Forderungsaufstellung" abgewimmelt habe. Es tat sich nichts, nun bis vor 3 Wochen, es wurde mir Mahn und Vollstreckungsbescheid gesendet vom Amtsgericht, die ich widersprochen habe. ... Ich habe daraufhin den Rechtsmittel zurück gezogen, nun bekam ich vor 4 Tagen ein Schreiben wodrin folgendes stand : „wir teilen mit das im November auf mehrmalige Anfrage beim Onlineshop von H&M Ihre Zahlung in Höhe von 57,13 weitergeleitet wurden" „Uns bleibt daher lediglich Sie zu bitten, die entstandenen Gerichtskosten für den Mahn- und Vollstreckungstitel an uns auszugleichen diese wären 113€ „ Nun meine Frage ist, wieso soll ich diese Zahlen wenn H&M so dumm ist und ein zurückgezahlen Betrag auch nach Monaten nicht weiterleitet und stattdessen ein Inkassobüro einschaltet ?
Leserforumvon michael2010 | Inkasso | 21 Antworten | 19.03.2010 13:14
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. ... Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch." ... Bekommen haben wir aber nur eine Tabelle mit Infos zu Buchungskonto, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, bezeichnung und Betrag.
Leserforumvon ops123 | Inkasso | 3 Antworten | 21.09.2009 14:43
Aktuell habe ich jetzt in meinem Email-Postfach eine Forderung von 95 Euro (!!)... Meine Frage: ist die Forderung rechtens? ... Grüße, Patrick -- Editiert am 21.09.2009 14:44 Am 21.9.2009 von AndiStifte Von wann ist denn die Forderung?
Leserforumvon LiliM | Inkasso | 8 Antworten | 23.10.2009 16:45
Es folgten noch einige Mahn- oder vielleicht besser Drohbriefe, auf die ich nicht mehr geantwortet habe. ... Anderenfalls gilt die Forderung als angenommen. ... Die Dienstleister sollen so lange arbeiten ( für einen pauschalen Betrag) bis es euch passt?
Leserforumvon Shelbomelbo | Inkasso | 6 Antworten | 01.06.2018 11:23
Nur den ursprünglichen Betrag. Nicht die Inkassogebühren. -- Editiert von mepeisen am 02.06.2018 16:49 Am 20.6.2018 von Shelbomelbo Jetzt is die nächste Frage, in der forderung vom inkasso steht das real mit ein betrag x (glaube 80€) erlassen... wieso machen die das? ... Am 20.6.2018 von Shelbomelbo Jetzt is die nächste Frage, in der forderung vom inkasso steht das real mit ein betrag x (glaube 80€) erlassen... wieso machen die das?
Leserforumvon go474166-28 | Inkasso | 43 Antworten | 07.09.2017 22:07
Warum fordert dann das Inkasso noch einen Betrag von 100 Euro wenn dieser schon längst gezahlt wurde........ ... Mai 2017 Forderung von IDENT Inkasso mit 104 Euro. ... Hier wurden Mahn und Zinskosten + Hauptforderung von 34,23 Euro gefordert.
Leserforumvon Enthusiastic | Inkasso | 2 Antworten | 11.11.2016 17:48
Zuletzt habe ich im August 2016 erneut Post von den RAe Brinkmann in Köln erhalten mit dieser Forderung und natürlich auch in diesem Fall am 30.08.16 wieder (per E-Mail) nach Nachweisen zu der angemahnten Forderung gefragt und auch mitgeteilt, dass ich die Forderung, sofern sie sich als gerechtfertigt herausstellt, zu begleichen. ... Ich habe dann sofort bei den RAe Brinkmann in Köln angerufen und den Fall geschildert; man hat mir lediglich angeboten, den Betrag (plus noch einmal knapp 60€ für einen Vollstreckungsbescheid, der mir nach Ablauf der Frist des Mahnbescheides (2 Wochen) zugestellt werden wird, in 3 Raten ohne weitere Zinsen/Gebühren zu begleichen. ... Was ich aber am wenigsten möchte, ist ein Eintrag bei der Schufa wegen des Mahn- oder Vollstreckungsbescheides.
Leserforumvon Beautyholic18 | Inkasso | 15 Antworten | 14.07.2020 15:34
Ich hatte eine offene Forderung von Coeo und einen Mahnbescheid bekommen. ... Mir wurde nur gesagt, daß Coeo das stoppen kann, indem sie denn Mahn Bescheid zurücknehmen. ... Ich habe ja die komplette Forderung plus deren Gebühren bezahlt.
Leserforumvon Martin Henke | Inkasso | 4 Antworten | 04.07.2004 17:20
Die Forderung von KSP sieht folgendermaßen aus: Forderung EUR 17,67 Mahn/Wechselkosten EUR 5,00 Mahnschreiben vom 03.05.2004 EUR 20,00 Mahnschreiben vom 03.05.2004 EUR 3,00 Zinsen auf Hauptsache EUR 2,09 ====================================== EUR 47,76 Nun hatte ich von KSP einen Einzelverbindungsnachweis angefordert (und erhalten) und dann folgende Rechnung aufgemacht: Hauptforderung EUR 17,67 6,22% Zinsen EUR 2,12 Mahn/Wechselkosten EUR 5,00 ============================ EUR 24,79 Den Betrag von EUR 24,79 habe ich dann auch überwiesen. ... Beste Grüße, Martin Am 4.7.2004 von guest123-57 Es wurde hier schon mehrfach erläutert, daß es sich bei den nach EDV-Programm ausgewiesenen Mahnkosten von Inkassounternehmen vom gleichen Tag bei dem höheren Betrag (hier 20 Euro) um die em Inkassobüro analog BRAGO zustehenden Kosten handelt.
Leserforumvon connlon | Inkasso | 3 Antworten | 17.09.2008 10:47
Ich habe eine berechtigte Forderung einer städtischen Behörde übersehen und bin erst durch eine Mahnung dieser Behörde vom 13.07. darauf gestoßen, habe aber erst am 11.09. den Betrag + Mahnkosten überwiesen. Nun bekomme ich mit Datum 16.09. von meiner Kreiskasse eine "Ankündigung der Pfändung", auf der noch zusätzliche Mahn- und Vollstreckungskosten aufgeführt sind. Ich habe erst einmal vorsorglich Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, dass die Forderung schon beglichen wurde.
Leserforumvon xDDDx | Inkasso | 25 Antworten | 29.09.2020 16:09
Die Forderung besteht wohl schon Jahre. ... Am 29.9.2020 von Ex Inkassomitarbeiter Welcher Betrag ist tituliert. ... Müsste die 3. auf diese Forderung sein.
verjährung bei schulden 5 von 5 Sterne
Leserforumvon kettenglied | Inkasso | 3 Antworten | 28.06.2012 19:47
Die Forderung stammt aus dem Jahr 10/2003. ... Auch auf mehrmaliger Anfrage konnten sie mir jedoch keinen Titel in Kopie vorlegen und ich selber bin der Meinung der Betrag sei völlig aus der Luft gegriffen! ... Mit freundlichen Grüssen ----------------- "" Am 28.6.2012 von thehellion Forderung aus 2003 ist längst verjährt Mahn - Inkasso und Anwaltsbriefe ändern nichts an diesem Sachverhalt Setz den Inkassoladen darüber in kenntnis und der Spuk hat ein Ende ----------------- ""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)" Am 28.6.2012 von kettenglied ok hab vielen dank für die schnelle beratung!
Leserforumvon nikolai85 | Inkasso | 36 Antworten | 22.06.2018 09:14
COEO behauptet nun, die Forderung sei von Klarna und ich hätte den Betrag + Inkassogebühren zu begleichen. ... Zitat:COEO behauptet nun, die Forderung sei von Klarna und ich hätte den Betrag + Inkassogebühren zu begleichen. ... Den grundsätzlichen Ablauf der weiteren Schritte, falls die Forderung unbezahlt bleibt, möchten wir Ihnen im Folgenden kurz beschreiben: -Beantragung des Mahn- und -Vollstreckungsbescheids -Erwirkung eines gerichtlichen Schuldti
Leserforumvon guest-12303.02.2010 22:26:32 | Inkasso | 40 Antworten | 11.01.2010 18:36
Es soll eine andere Forderung sein! ... Keiner von der Inkasso kann den Betrag erklären, nur das er von Quelle AG stammt! ... Kann das Inkasso einen erneuten Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erheben über die noch angeblich geforderte Summe?
Leserforumvon koarlheinz | Inkasso | 1 Antwort | 06.05.2010 17:08
Im Anschreiben handelt es sich um eine Hardwareforderung + Mahn- und Inkassokosten der Firma O2 über 89,53. ... Handykosten klar, versteh ich ja, aber ich wurde über diesen Betrag niemals angemahnt. ... Den Betrag habe ich wohl nicht gezahlt, konnte mich auch nicht an eine gesonderte Rechnung erinnern, geschweige denn an eine Mahnung...
Leserforumvon Synthia73 | Inkasso | 35 Antworten | 29.12.2012 19:26
Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch....... Ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon ausdrücklich Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden " Ist die Forderung aus 2008 oder früher ist verjährt Mahn - Inkasso bzw RA - briefe ändern nichts an diesem Sachverhalt. ----------------- "Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen " -- Editiert thehellion am 29.12.2012 19:48 Am 29.12.2012 von Synthia73 Erst mal Danke für die schnelle Antwort. ... Außerdem berufe ich mich vorsorglich auf die Verjährung der Forderung gem. § 194ff.
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