1.021 Ergebnisse für „bgb forderung inkasso inkassobüro“

Leserforumvon Nugget | Inkasso | 2 Antworten | 22.06.2010 14:07
Habe Probleme mit dem Inkassobüro Gothia. ... Auch haben sie in ihrem letzten Schreiben auf einen Paragraphen (Stichwort Verzugsschaden) verwiesen um ihrer Forderung mir gegenüber wohl noch ein wenig Nachdruck zu verleihen. ... Das Inkassobüro vertritt NICHT die Interessen des Schuldners !
Leserforumvon pal404285-64 | Inkasso | 7 Antworten | 06.09.2016 23:21
Geschäftsgebühr (§§ 280, 241, 286, BGB, NR. 2300 VV RVG) 45,00€ 6. ... Was macht das Inkasso? Wozu wird das Inkasso gebraucht?
Leserforumvon Dingo333 | Inkasso | 9 Antworten | 12.12.2013 07:52
Dies ist ja schonmal falsch, denn ich habe ja das Inkassobüro um Unterlagen gebeten, die es mir möglich machen die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung zu prüfen. ... Dem Inkasso-Büro schreibe ich nochmal, dass ich gerne die Unterlagen über details der Forderung hätte(?). ... Und zwar erwähnst du §174 BGB.
Leserforumvon Satirist | Inkasso | 21 Antworten | 27.05.2012 19:44
----------------- "" Am 30.6.2012 von thehellion Kurze Version : Fax ans Inkasso Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und empfehle den Klageweg Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes werden zu keiner Zahlung führen Mit der Kontaktaufnahme per telefon bin ich nicht einverstanden. Ich untersage die Weitergabe meiner daten gem BDSG Lange Version ( für Genieser ) Fax ans Inkasso Betrifft Ihr Schreiben vom xx.xx In meinem Schreiben an Ihren Vertragsanwalt vom xx.xx habe ich die Forderung Vorlage der Abtretungsurkunde gem BGB § 410 zurückgewiesen Bisher haben Sie mir immer noch nicht diesen Legitimationsnachweis vorgelegt Nur die Übersendung der Originalurkunden genügt den Anforderungen des § 410 BGB – vgl. insoweit OLG Köln, Urt. v. 20.9.1999 , Az: 16 U 25/99. ... Außerdem hat § 410 BGB den Zweck, dem Schuldner ein Beweismittel an die Hand zu geben, um die Rechtsposition, die er nach § 409 BGB erlangt hat, auch leicht beweisen zu können.
Leserforumvon manu1968 | Inkasso | 13 Antworten | 30.10.2009 21:01
Dann würde ich gegenüber dem Inkassobüro die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen und auf den Rechtsweg verweisen. ... und mich gleich auf das Inkasso Kanzlei verwies hat sich die Post entschuldigt. ... und mich gleich auf das Inkasso Kanzlei verwies hat sich die Post entschuldigt.
Leserforumvon ey-dschey | Inkasso | 12 Antworten | 16.01.2015 13:13
Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... Forderung ist tituliert ? ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon danysahne01 | Inkasso | 42 Antworten | 07.12.2012 12:42
Es scheut die Mühe und verkauft nun die Forderung an eine Inkasso-Gesellschaft GE. ... Nun beauftragt GE mangels Zahlung ein weiteres Inkasso-Unternehmen FO, das erstmal Gebühren verlangt, die mit BGB oder gar nicht begründet werden. ... Wieso sollte das Inkassobüro für eine eigene FOrderung Inkassokosten erheben?
Leserforumvon sburger | Inkasso | 3 Antworten | 12.04.2011 10:49
Problem an der Sache ist nur, dass ich, wie gesagt, die Forderung bereits beglichen hatte, bevor ich überhaupt nur von der Existenz dieses Inkasso-Unternehemens wusste. ... Tenor : ...........Sehr geehrtes Inkassobüro ich weise die Forderung vollumfänglich zurück ! ... Mehr, als eine Forderung anzumahnen, kann auch das Inkassobüro nicht tun.
Leserforumvon Merlin2504 | Inkasso | 5 Antworten | 10.01.2017 14:50
Die Summe passt aber mit einer ganz alten Forderung aus 2005 zusammen, die letztmalig das Nürnberger Inkasso in 2009 eintreiben wollte. ... Komisch ist das jetzt ein neues Inkassobüro nach den vielen Jahren kommt? ... Zitat:"..Sehr geehrtes Inkasso Team, zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich um Zusendung der Titelkopie, sowie einer detailierten Forderungsaufstellung gem BGB 367, und der Vollmacht/Abtretungsurkunde gemäß BGB"
Leserforumvon MarcMan | Inkasso | 12 Antworten | 19.09.2014 18:46
Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon Sternchen46 | Inkasso | 12 Antworten | 01.07.2014 18:26
Ggf. dem Inkasso einen Dreizeiler schicken "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. ... So dumm dürfte kein normales Inkassobüro sein. ... Ich weise sie gemäß §174 BGB ausdrücklich zurück, da mir die Vorlage der Vollmacht ausdrücklich verweigert wurde.
Leserforumvon Frostelchen | Inkasso | 2 Antworten | 26.12.2005 02:01
Habe heute erfahren, daß wohl ein Inkasso-Unternehmen eine Forderung an mich hat und diese auch durchführen will. ... wenn es dann an Deine echte Anschrift geht : fax ans inkassobüro: "ich lehne die Forderung mangels vorlage der vollmacht gem. §§ 174,410 BGB ab" gruß
Leserforumvon Tombien | Inkasso | 18 Antworten | 31.05.2010 15:06
Par 286,288 BGB). ... Gegenüber dem Inkassobüro würde ich die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen. quote:Diese wird aber vermutlich ihre Forderung gerichtlich geltend machen. ... Die eigentliche Forderung, die das Inkasso-Institut glaubte einziehen zu dürfen, war hochstreitig.
Leserforumvon Sisyphus | Inkasso | 15 Antworten | 18.10.2005 14:03
Ausnahme : Folgendes Fax ans inkassobüro "Ich lehne die Forderung mangels vorlage der vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB ab " nichtstrittige summe ans kto des hauptgläubigers überweisen (ohne gebühren) Die vollmacht muß im orginal kommen und die forderung muß mit dabei sein ! ... Ist die Forderung ans inkassobüro verkauft worden ?? ... (BGB 174,410) Das Inkassobüro muß antworten und sich legitimieren !
Leserforumvon Moneypenny200 | Inkasso | 17 Antworten | 04.05.2007 18:18
Könnt ich theoretisch bei irgendeiner Forderung dem Inkassobüro einen Vergleich anbieten oder gibt es da Voraussetzungen? ... Die Forderung stammt nicht von meiner Bank. ... Das Inkasso verrechnet sonst wenn der zusatz fehlt gem BGB 367 zuerst mit den eigenen Gebühren !
Leserforumvon Xamyca | Inkasso | 22 Antworten | 09.10.2010 19:21
Nun habe ich heute am 9.10 post von infoscore inkasso bekommen (geschrieben am 8.10) mit einer Forderung des geammten Betrags + Inkasso gebühren. ... Ergo, deine Forderung wurde am 01.10. ... Dann warte doch erst mal ob sich der Inkassoladen nochmal meldet Mit der zweckgebundenen Direktzahlung an den GL ink Mahngebühren bist Du M:M ohnehin aus dem Schneider da das Inkasso nicht mehr gem BGB 367 mit den eignen Gebühren verrechnen kann.
Leserforumvon RedTigerchen | Inkasso | 14 Antworten | 09.12.2010 12:06
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit weise ich Ihre Forderung, wegen einer mir nicht vorliegender Vollmacht im Orginal (Abtretungsurkunde), laut §174, 410 BGB zurück. ... Diese ist laut BGB 367 (BGB 367. 2 ) ausgeschlossen. ----------------- " " Am 21.12.2010 von thehellion quote:laut gläubiger (telefonat von gerade) wird jede zahlung sofort an das inkasso weitergeleitet.. Glaube ich nicht ( siehe BGB 367.2) - das sagt der MA nur weil der Versorger mit dem ext Inkasso einen Vertrag hat ;-) Zahl weiter wenn möglich in 2 oder 3 Raten zweckgebunden an den Gläubiger direkt ohne zunächst auf das Inkasso in irgendeiner Weise einzu gehen !
Leserforumvon NicoleCon | Inkasso | 3 Antworten | 18.09.2015 17:04
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Inkassobüro mit einer Forderung von ca. 94€. ... Am 19.9.2015 von mepeisen Ich würde nur die Hauptforderung begleichen und dem Inkasso schreiben "Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Verzug zurück. ... Eine Ausnahme gemäß BGB sehe ich nicht.
Leserforumvon Guido47057 | Inkasso | 29 Antworten | 03.04.2008 08:08
Das Inkassobüro verlang insgesamt 80 Euro. ... Das wäre ja Wettbewerbsverzerrung seitens des Inkasso. ... Dann muss sich seine Majestät, das Inkasso, ja auch vor Gericht verantworten, bezüglich §254 BGB, § 788 ZPO der Schadensminderungspflicht - z.B. die Tatsache, dass bei 20 Euro Streitwert gleich 85 Euro Inkassogebühren verlangt werden?
Leserforumvon bigrooster | Inkasso | 4 Antworten | 13.04.2011 09:50
(tku) BGB § 254, BGB § 280, BGB § 286 Abs. 1, BGB § 286 Abs. 3 Das AG Bochum hatte mit Urteil vom 6.10.2006 (75 C 187/06, JurBüro 2007, 91) über geltend gemachte Inkassokosten zu entscheiden. ... Mehr, als eine Forderung anzumahnen, kann auch das Inkassobüro nicht tun. ... Beauftragt ein Unternehmen oder sonst ein Berufsangehöriger oder eine Einrichtung mit hinreichender Geschäftserfahrung ein Inkassobüro mit der Einziehung einer Forderung, so besteht gegen den Schuldner, wenn nachträglich noch ein Rechtsanwalt beauftragt
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