274 Ergebnisse für „brief vollstreckungsbescheid inkassobüro“

Leserforumvon Rage123 | Inkasso | 14 Antworten | 09.02.2020 10:29
Sie hat vor kurzem einen Brief erhalten vom Inkassobüro mit einer Forderung. Leider lässt sich anhand des Briefes nicht erkennen um was es hier geht. auch meine Großmutter weiß davon nichts. im Brief steht was vom Vollstreckungsbescheid, konnte aber in den Unterlagen meiner Großmutter nichts finden. kann ich bei den leuten vom Inkassobüro eine Kopie vom Vollstreckungsbescheid verlangen? ... Ja Am 12.2.2020 von Rage123 so, hatte gestern kopie vom vollstreckungsbescheid beim inkassobüro per email verlangt.
Leserforumvon Stef83 | Inkasso | 7 Antworten | 07.01.2018 17:24
Hallo zusammen, ich habe von einem Magdeburger Inkassobüro am Freitag einen Brief bekommen. ... Es liegt ein Vollstreckungsbescheid vor. ... Am 29.1.2018 von Stef83 Hallo zusammen, ich habe nun den Vollstreckungsbescheid vorliegen, damalige Adresse, Name und Vormund sind korrekt.
Leserforumvon Samcos | Inkasso | 17 Antworten | 25.05.2007 14:33
Muss mir das Inkassobüro trotzdem nicht eine Vollmacht vorzeigen, sonst könnte sich ja rein theoretisch jeder auf den VB berufen und Geld einfordern?! ... Es wurde halt nach dem zweiten Brief widersprochen. ... Ich habe heute mal mit der Versicherung gesprochen, wie es aussieht haben Sie die Forderung an das Inkassobüro verkauft. d.h. den Titel hat wohl das IB selbst.
Leserforumvon tco13 | Inkasso | 2 Antworten | 10.06.2010 11:44
Mein Problem besteht darin, dass meine Mutter vor ein paar Tagen einen Brief vom Inkassobüro bekommen hat. Es handelt darum, dass sie angeblich im Jahre 2002 eine DVD nicht zurück gebracht haben soll und diese Firma schon damals einen Brief zur Begleichung der Schuld geschickt haben. ... Also das Standartvorgehen: Mahnbescheid --> Vollstreckungsbescheid.
Leserforumvon joerg123 | Inkasso | 6 Antworten | 23.07.2005 23:00
Verlange erst Mal die Vollmacht vom inkassobüro ! ... gruß thehellion Am 24.7.2005 von thehellion Nachtrag wann ist der vollstreckungsbescheid gekommen ? ... Also wird die Forderung schon in Ordnung sein. ----------------- " " Am 24.7.2005 von thehellion ja zu 98,5 % hast Du recht aber - lieber zuviel gefragt als zuwenig - Am 24.7.2005 von joerg123 die hauptforderung waren 238 euro. plus anwaltsgebühren und gerichtskosten für den mahnbescheid sind das dann insgesamt 343 euro. diese forderung ist auch nicht strittig, selber schuld, wenn ich sowas liegen gelassen habe. was mich jetzt stört sind die kosten, die das inkassobüro verlangt: Inkassokosten i.h.v. 79,92 auslagenpauschale i.h.v. 25,56 und das dafür, dass sie mir einen brief geschickt haben, wo sie mir mitteilen, dass sie den vollstreckungstitel haben und ich den doch innerhalb von 14 tagen bezahlen soll.
Leserforumvon Ratlos268 | Inkasso | 6 Antworten | 15.06.2014 13:43
Lt der beim Inkassobüro angeforderten Forderungsaufstellung existiert ein Vollstreckungsbescheid aus 2010 (Hauptforderung 20000 plus Zinsen 2400), ab 2011 wurden von meinem ehemaligen Arbeitgeber Lohnabtretungen bis 2013 geleistet, so dass sich der Forderungsstand nun auf Hauptforderung 6000 plus 4000 Euro Zinsen beläuft. ... Zuflussprinzip werden die Zahlungen mit Steuerklasse 6 besteuert) an das Inkassobüro abführen. ... Fragen: ist es überhaupt rechtens, dass ein Inkassobüro Lohnabtretungen einfordern kann und wenn ja müssten diese geleistet werden wenn ich dem Inkassobüro nun einen Vergleichsvorschlag unterbreite, wie hoch sollte dieser Vergleichsvorschlag sein?
Leserforumvon crystalclear | Inkasso | 31 Antworten | 30.09.2006 11:20
Vollstreckungsbescheid: (Hauptforderung:294,30€). ... Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid !! ... Ob das Inkassobüro will, oder nicht, die Gerichtskosten fallen an.
Leserforumvon 5tephan | Inkasso | 10 Antworten | 19.01.2019 14:32
Im Internet habe ich von sehr schlechte Erfahrungen mit dem Inkassobüro gelesen. Kann ich dem Inkassobüro einfach die Forderung überweisen und damit hat sichs? ... Wie ist der exakte Wortlaut im Brief?
Leserforumvon meingeldistmein | Inkasso | 33 Antworten | 02.06.2005 16:16
Dann wäre die Sache eingeschlafen Keine Zahlungen und keine kommunikation mit einem inkassobüro !!!!! ... Ob das Inkassobüro will, oder nicht, die Gerichtskosten fallen an. ... Dem Brief liegt eine Kostenrechnung bei die mit keiner der bisherigen Forderungen (MB / VB) übereinstimmt.
Leserforumvon silverstar26 | Inkasso | 7 Antworten | 01.04.2011 19:07
In der Zwischenzeit kam es zu einem Mahn- und jetzt auch zu einem Vollstreckungsbescheid! ... Ein Inkassobüro war nicht zwischengeschoben ? ... Wo ist der Heulsmilie :,( Ob ein Inkassobüro dazwischen war, weiß ich nicht, weil das dann ja auch noch an die alte Adresse gegangen sein könnte... auch, nachdem ich die Adresse zum dritten Mal bekannt gegeben habe... man weiß ja nie Der Vollstreckungsbescheid ist schon ziemlich an der Grenze der 2 Wochen, die man für einen Einspruch Zeit hat...
Leserforumvon dnyle | Inkasso | 3 Antworten | 21.01.2016 06:28
Das Schreiben mit weiteren Information vom Inkassobüro kam dann am 4. ... Jedoch war in diesem Brief eine andere Kontonummer angegeben als jenewelche die mir zuvor mitgeteilt wurde. ... Die kurze Variante wäre, die zweite Rate wie geplant zu überweisen (mit der neuen Kontonummer) und dann das Inkasso aufzufordern, dir den entwerteten Vollstreckungsbescheid/Titel auszuhändigen.
Leserforumvon gacko | Inkasso | 10 Antworten | 09.03.2016 12:04
Nach zwischenzeitlichem Rückstand des Darlehenskontos wurde das Inkassobüro EOS Field beauftragt, die Forderung einzutreiben. ... Sieht das Inkassobüro natürlich anders. ... Hier lag doch kein Vollstreckungsbescheid oder ähnliches vor oder?
Leserforumvon guest-12303.02.2010 22:26:32 | Inkasso | 40 Antworten | 11.01.2010 18:36
Ich habe einen Vollstreckungsbescheid vom 27.09.2000 für Quelle AG. ... Auch habe ich seit dem Vollstreckungsbescheid nichts mehr über Quelle AG gekauft. ... Gibt sich das Inkassobüro als Forderungsinhaber aus ?
Leserforumvon AbsolutUnwissender | Inkasso | 10 Antworten | 02.04.2008 15:27
Nach 3 Raten Rückstand, haben die das Konto gekündigt und an ein Inkassobüro weitergeben. ... Meine Frage nun: Ist der Mahnbescheid und der Vollstreckungsbescheid gegen mich überhaupt so gültig? ... Wie gesagt, seit der Verhandlung meiner Schwester absolut nichts, kein Brief, kein GV.
Leserforumvon homerthegreat | Inkasso | 17 Antworten | 21.02.2008 10:25
Wahrscheinlich geht es beim Inkassobüro schneller! ... Und eine Einstellung der Vollstreckung kann man ja wohl nur beantragen, wenn ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist. ... Es erging ein Vollstreckungsbescheid damals!
Leserforumvon Tsuzu | Inkasso | 14 Antworten | 13.03.2015 00:30
Weitere Informationen konnten sie mir angeblich nicht geben, weil sie die Akte ja an das Inkassobuero weiter gegeben hatten. ... Ich bin beim Inkassobuero einen Schritt weiter, die Dame hat sich verplappert und meine, ihre ABTEILUNG kuemmert sich nicht drum. ... Von 'Vollstreckungsbescheid', 'ZVA mit Geb' und was weiss ich nicht was wie in der Aufstellung fuer den Mobilfunkvertrag ist ueberhaupt keine Rede.
Leserforumvon Torstenwa | Inkasso | 12 Antworten | 07.12.2022 13:41
Hallo Meine Frau hat von einem Inkassobüro einen Brief bekommen in dem sie aufgefordert wird 5000€ zu zahlen innerhalb 14 Tage Angeblich aus einem mobilfunkvertrag von 2008. ... Die Frau antwortet dem Inkassounternehmen, dass die Adresse auf dem Vollstreckungsbescheid gar nicht stimmt.
Leserforumvon go505981-41 | Inkasso | 5 Antworten | 24.12.2018 04:40
Servus, leider muss ich mich nun als Student während der Weihnachtstage mit dem Inkassobüro Infoscore bzw. ... Bei den Inkassomahnungen von Infoscore lag auch gleich der gelbe Brief mit dem gerichtlichen Mahnbescheid bei. ... Der Vollstreckungsbescheid lag schon im Briefkasten.
Leserforumvon lmbd | Inkasso | 12 Antworten | 16.02.2007 18:34
Muss ich diesen Antrag per Brief an den Antragsteller oder an das Amtsgericht schicken ? ... Am 16.2.2007 von thehellion Wurde ein Inkassobüro zwischengeschaltet ? ... Oder das Inkassobüro ?
Leserforumvon juski | Inkasso | 15 Antworten | 07.02.2011 12:41
und ist per email ok oder muss ich da noch porto zahlen und einen brief schicken. ----------------- "" Am 7.2.2011 von anephan Quatsch! ... Ausnahme: Es gäbe einen Vollstreckungsbescheid. ... Also einen Brief schreiben in dem sinngemäß steht: Da es sich um eine Forderung aus dem Jahr 2003 handelt mache ich die Einrede der Verjährung geltend.
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