67 Ergebnisse für „brief vollstreckungsbescheid vollstreckung hauptforderung“

Leserforumvon BrokenIkarus | Inkasso | 21 Antworten | 03.12.2019 21:32
Dazu ein weiterer Brief mit einem Vollstreckungsbescheid mit Datum 26.11. ... Ist es noch möglich der Vollstreckung zu widersprechen ohne dafür in einem Gericht erscheinen zu müssen? ... Die Hauptforderung ist bezahlt.
Leserforumvon homerthegreat | Inkasso | 17 Antworten | 21.02.2008 10:25
Und eine Einstellung der Vollstreckung kann man ja wohl nur beantragen, wenn ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist. ... Also erstmal zumindest die Hauptforderung begleichen. ... Es erging ein Vollstreckungsbescheid damals!
Leserforumvon meingeldistmein | Inkasso | 33 Antworten | 02.06.2005 16:16
Was nun folgt könnt irh euch sicher denken, ich erhielt einen Vollstreckungsbescheid (noch immer über die Hauptforderung + Inkasso und weiteren Kosten). Auf dem Vollstreckungsbescheid wird meine Zahlung der Hauptforderung nun als Zahlung des Antragsgegner aufgeführt. ... Am 2.6.2005 von luDa weil die gebühren offen standen die du nunmehr schleunigst zahlen solltest, da sie vollstreckbar sind und die vollstreckung wieder geld kostet.
Leserforumvon anni27 | Inkasso | 14 Antworten | 17.01.2009 10:32
MFG anni P.s. wie mir grad auffiel haben die auch nicht meine letzte Direkte überweisung die den Vermerk hatte "zur verwendung auf Hauptforderung aus dem Titel " ,auch auf die Hauptforderung umgesetzt, da in dem Kontosauszug seit 2007 eine Hauptforderung von 447 besteht. ... Am 10.6.08 berechnet die Gegenseite für 1 Brief (titulierte Forderung) ca 118 € inkl mwst. ... Nach § 788 ZPO kann der Gläubiger ja alle Kosten erstattet verlangen, die ihm im Zusammenhang mit der Vollstreckung enstanden sind.
Leserforumvon toschm | Inkasso | 12 Antworten | 12.01.2020 09:33
Die Geldforderung wird ja wahrscheinlich dann auf einer Forderungsaufstellung als "Hauptforderung" ausgewiesen. ... Ok, drohen ist ja das eine... aber die könnten dann doch keine Kontopfändung betreiben oder nen Gerichtsvollzieher antanzen lassen weil ich ja belegen kann, dass die Kosten aus dem Vollstreckungsbescheid beglichen sind, oder? ... eigentlich ja, es geht ja dann um die Hauptforderung... oder?
Leserforumvon Moppat | Inkasso | 9 Antworten | 07.08.2017 17:15
Diesen Vorgang hat dann meine Mutter nicht weiter verfolgt und so konnte es zu einem Vollstreckungsbescheid kommen. ... In dieser wird bestätigt das ich seit 2008 Hauptwohnsitzlich in Magdeburg und in Brandenburg nur noch als Nebenwohnsitz gemeldet bin) Des Weiteren wird mir von dem Gereicht geraten meinen Einspruch zurück zu ziehen, da durch Zahlung am 11.08.2016 der Hauptforderung die Hauptforderung unstrittig wurde und ich deshalb auch „in jedem Fall" (Zitat Beschluss vom 28.07.2017) die Kosten und Zinsen des Mahnverfahrens tragen muss. ... Die genannten Kosten beziehen sich übrigens auf das Einspruchsverfahren und nicht auf den Vollstreckungsbescheid!
Leserforumvon DKN-Berlin | Inkasso | 7 Antworten | 06.02.2013 13:48
Wenn du nur einen Mahnbrief bekommen hast, dann auch nur ein Mahnschreiben (2,50€ pro Brief in etwa). ... Wenn es einen Vollstreckungsbescheid gibt (und nur dann) sowas wie Vollstreckungskosten. ... Die Forderung ist augenscheinlich noch nicht zur Vollstreckung abgegeben.
Leserforumvon neo2015 | Inkasso | 18 Antworten | 04.09.2015 02:45
Mehr steht nicht in diesem Brief!!! ... In der Forderung steht vom 31.12.2003 wegen Warenlieferung und ab 01.02.2004 Fällige Hauptforderung losging. ... -ist ein Vollstreckungsbescheid ein Titel?
Leserforumvon AxelK | Inkasso | 29 Antworten | 27.08.2021 17:46
Aber der Reihe nach: Es geht um eine Forderung, die mit Vollstreckungsbescheid vom 20.03.2008 tituliert ist. ... Da muss man noch mal einen Brief zusammenstellen, mit gerichtsfester Zustellung. ... Notfalls muss man gegen eine nicht ordnungsgemäße Vollstreckung klagen.
Leserforumvon Sonne40 | Inkasso | 6 Antworten | 19.07.2021 23:05
Ich danke jedem der sich die Mühe macht zu antworten und wünsche einen schönen Abend [editmessage]-- Editiert von Sonne40 am 19.07.2021 23:07[/editmessage] Am 20.7.2021 von Harry van Sell [quote=Sonne40]so meldete sich der Gelbe Brief in zweifacher Ausführung Mahnung + Vollstreckung und weiteren kosten von nun schon : 296,87 € stand 20.05.21[/quote] Das kann so nicht gewesen sein. Erst kommt der Mahnbescheid, dann mindestens 14 Tage später der Vollstreckungsbescheid. ... Erst kommt der Mahnbescheid, dann mindestens 14 Tage später der Vollstreckungsbescheid.
Leserforumvon Lucky444 | Inkasso | 29 Antworten | 29.05.2013 14:34
Also ich habe ja am 24.5.13 den Brief von Infoscore erhalten. ... Nun bekomme ich einen Brief von Infoscore, (04.06.13) letzte Inkassomahnung. ... Bei einem Vollstreckungsbescheid ist es nicht anders.
Leserforumvon Sprite2111 | Inkasso | 6 Antworten | 28.11.2012 11:16
Zahlungspflichig ist man für: - schriftliche Mahnungen, Papier und Porto, max. 3-5€/Brief. ... Bei Vollstreckung nochmal ein etwas höherer Betrag dazu. - gerichtlicher Mahnbescheid, 23€, wenn Hauptforderung bis 300€, sonst teurer. - bei Vollstreckung die Anwaltskosten (googeln!) ... Man kann Verhandlungen versuchen, aber da muss man dann doch noch meist ein erhebliches "Entgegenkommen" in Sachen Gebühren zeigen, notarielles Schuldanerkenntnis oder ähnliches unterschreiben, was dann auch nicht billiger ist als eine Vollstreckung und eigentlich nur den Vollstreckungsbescheid vorweg nimmt.
Leserforumvon Mark.B | Inkasso | 19 Antworten | 17.02.2020 18:12
Am 18.2.2020 von mepeisen Ist denn schon ein Brief eines Gerichts bei dir angekommen oder ist es das nicht? ... Der Brief vom Gericht ist noch nicht ankommen, nein. 12.02.2020GK Mahnbescheid 32,00 € 12.02.2020Titulierungsgebühr25,00 € Mit den Kosten für Mahnbescheid und Gebühr sind es dann wieder 300 Euro. ... Zur Zeit sieht die Aufstellung dort so aus: Hauptforderung 241 Euro offene Zinsen: 0,50 Cent Gebühren: 57 Euro -- Editiert von Mark.B am 18.02.2020 20:08 Am 19.2.2020 von mepeisen Im Moment erst mal diese Kosten gedanklich streichen.
Leserforumvon ravenhawk90 | Inkasso | 22 Antworten | 11.02.2017 19:23
Jetzt habe ich einen Brief vom Rechtsanwalt (Haas & Kollegen RA-Gesellschaft GmbH), die anzeigten, dass sie infoscore anwaltlich vertreten werden. ... Bis jetzt ist noch kein Vollstreckungsbescheid oder so eingetroffen, d.h. der Widerspruch ist vllt noch wirksam, wenn ich es gleich einschicke und der Anwalt noch keine Vollstreckung beantragt hat, oder? ... Ich habe nochmal in dem ursprünglichen Brief nachgeschaut.
Leserforumvon Fassungslos2017 | Inkasso | 34 Antworten | 07.03.2017 09:19
Die Hauptforderung besteht seit dem 31.01.2012 mit einer Summe von 2384,95 EUR. ... Wie gesagt, Mahnbescheid als auch einen Vollstreckungsbescheid gab es nicht. ... Schicke, wie von @mepeisen vorgeschlagen einen Brief per Einschreiben und warte auf die schriftliche Antwort.
Leserforumvon Fostex31 | Inkasso | 14 Antworten | 22.01.2019 21:18
Nun zum Problem: --- Der titulierte Betrag wurde bezahlt: --- In der neuen Forderung von 45€ ist jetzt die Rede, dass der Mandantin jedoch während der Vollstreckung weitere, nicht in dem Vollstreckungsbescheid enthaltene Verzugsschäden entstanden sind. ... Am 23.1.2019 von mepeisen Zitat:In der neuen Forderung von 45€ ist jetzt die Rede, dass der Mandantin jedoch während der Vollstreckung weitere, nicht in dem Vollstreckungsbescheid enthaltene Verzugsschäden entstanden sind. ... Unserer Mandantin sind jedoch während der Vollstreckung weitere, nicht im Vollstreckungsbescheid enthaltene Verzugsschäden entstanden, die Sie ebenfalls nach den §§ 280, 286 ff BGB zu ersetzen haben.
Leserforumvon C4m0 | Inkasso | 26 Antworten | 03.08.2015 21:41
Verwendungszweck sollte "Hauptforderung+Mahnkosten" lauten. ... Hauptforderung Warenlieferung gem. ... bereits einen Brief geschickt hätten.
Leserforumvon BlutOrange | Inkasso | 13 Antworten | 08.06.2017 11:52
Mit Bearbeitungskosten, Inkassokosten, Hauptforderung usw? ... Mit Bearbeitungskosten, Inkassokosten, Hauptforderung usw? ... Am 8.6.2017 von hausfrau66 Ist Dir der Vollstreckungsbescheid bekannt oder völlig unbekannt ?
Leserforumvon lancers | Inkasso | 3 Antworten | 13.03.2005 01:34
Ein knappes Jahr später bin ich aus der Wohnung ausgezogen und dann allerdings einen Brief an die T-Online mit der Kündigung geschickt, allerdings ohne Kündigungsbestätigung. ... Soll ich auf die Schreiben vom Amtsgericht Widerspruch gegen die Hauptforderung einlegen? ... Damit würden die strittigen Forderungen erst einmal ins gerichtliche Verfahren überführt werden, aber zumindest kann kein Vollstreckungsbescheid oder gar eine Vollstreckung durch den GV durchgeführt werden.
Leserforumvon guest-12303.09.2023 09:13:06 | Inkasso | 19 Antworten | 15.02.2021 23:15
Gestern bekam meine Mutter dann einen Brief des Amtsgerichts( Vollstreckungsbescheid) Antragsteller: Der Inkassoladen. ... Hauptforderung gem.Rechnung vom 12.04.2017 [b]II.Ve[b]rfahrenskosten(Streitwert: 278,40€ 1. ... [editmessage]-- Editiert von Hondo2019 am 15.02.2021 23:16[/editmessage] [editmessage]-- Editiert von Hondo2019 am 15.02.2021 23:18[/editmessage] Am 15.2.2021 von Harry van Sell [quote=Hondo2019]Gestern bekam meine Mutter dann einen Brief des Amtsgerichts( Vollstreckungsbescheid)[/quote] Was ist denn aus dem Mahnbescheid geworden?
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