1.068 Ergebnisse für „forderung adresse frage“

Leserforumvon Frostelchen | Inkasso | 2 Antworten | 26.12.2005 02:01
Habe heute erfahren, daß wohl ein Inkasso-Unternehmen eine Forderung an mich hat und diese auch durchführen will. ... Frage: Habe ich irgendwelche Massnahmen zu befürchten? ... wenn es dann an Deine echte Anschrift geht : fax ans inkassobüro: "ich lehne die Forderung mangels vorlage der vollmacht gem. §§ 174,410 BGB ab" gruß
Leserforumvon themindset | Inkasso | 21 Antworten | 13.04.2016 11:49
-Das CarSharing Unternehmen hat zwar die richtige Adresse aber den falschen Namen, da wir umgezogen sind und zusätzlich geheiratet haben. ... Und teilen auch mit, das Sie die falsche Adresse bzw den falschen Namen haben. ... Wenn die Forderung bestritten wird, dann nicht.
Leserforumvon neptun230 | Inkasso | 6 Antworten | 31.07.2019 16:04
Meine Frage nun, kann ich diesen Betrag von 132€ von der nun gerechtfertigten Forderung abziehen, da es nicht mein verschulden war, oder muss ich den Verlust hinnehmen, weil ich auf die unberechtigte Forderung der KSP eingegangen bin. ... MFG Am 31.7.2019 von mepeisen Zitat:Meine Frage nun, kann ich diesen Betrag von 132€ von der nun gerechtfertigten Forderung abziehen Kurz und Knapp: Ja. ... Einmal mit der falschen Adresse und einmal mit der falschen Rechnung.
Leserforumvon StefanHAM | Inkasso | 4 Antworten | 15.04.2014 03:17
Hallo allerseits ... eine kurze Frage ... wenn ich jemandem einen Mahnbescheid zukommen lasse, sieht der Empfänger dann meine Adresse bzw. falls ja, gibt es eine Möglichkeit, dass der Empfänger meine Anschrift nicht erfährt? ... Oder zweite Frage ... welche Alternative gäbe es den Betrag einzufordern ohne die Adresse übermitteln zu müssen? ... Ich sehe exakt 0 Gründe, eine Forderung so betreiben zu wollen, dass man anonym bleibt.
Leserforumvon Pwnzer | Inkasso | 3 Antworten | 19.11.2012 19:36
Was mich stutzig macht ist, dass ich nie eine Mahnung/Vorladung oder ähnliches erhalten habe und auch die Adresse auf dem erworbenen Titel nicht stimmt. ... Freundliche Grüsse, Peter ----------------- "" Am 19.11.2012 von mepeisen Die Wichtigste Frage ist zunächst einmal, ob die Forderung wirklich auch inhaltlich gerechtfertigt ist. ... Wenn du den Behörden deine neue Adresse in der Schweiz nicht hinterlassen hast, ist auch erklärbar, warum nie was kam seither.
Leserforumvon derjenige | Inkasso | 6 Antworten | 01.07.2010 10:56
Die Forderungen sind NICHT berichtigt, siehe auch: OLG Koblenz (Urt v. 18..03.2009 - Az.: 4 U 1173/08) Es ist daher zu raten, die Forderung schlichtweg zu ignorieren und sich ggf. an die Verbraucherzentrale zu wenden. ... ----------------- "" Am 2.7.2010 von derjenige danke erstmal dafür. ich frage mich dann nur warum das Inkassounternehmen Geld für die Ermittlung der Adresse verlangt? ... Kann ich also den Brief ignorieren, da er ja nicht an eine Adresse ging, wo ich je gemeldet war, sondern an die Adresse meiner Mutter?
Leserforumvon brauche_rat! | Inkasso | 6 Antworten | 13.03.2008 19:07
Hallo, ein Bekannter bekam eben einen Anruf von seiner Eltern, im Briefkasten befand sich ein Schreiben eines GV, dieser will eine Forderung eintreiben und kündigt sich für nächste Woche an. ... Hallo, ja neue Adresse ist ordentlich gemeldet... ... Danke Am 14.3.2008 von danysahne01 wozu dann deine frage???
Leserforumvon Niko92 | Inkasso | 1 Antwort | 09.01.2019 15:16
Das eigentliche Problem allerdings ist, dass ich seit ungefähr dem gleichen Zeitpunkt kein Kunde mehr von Maxdome bin und die Rechnung, bzw danach eine Mahnung, an eine nicht mehr aktuelle Email-Adresse gingen. ... Heute erhielt ich allerdings (auf eine neue Email-Adresse) eine neue Forderung mit zusätzlichen kosten (Verzugsschaden) in Höhe von 16,20€. ... Meine Frage an euch wäre jetzt ob ich Maxdome gegenüber in der Pflicht wäre meine neue, aktive, Email-Adresse mitzuteilen auch, wenn ich nicht mehr Kunde bei ihnen bin und die Forderung seitens infoscore rechtens sind.
Leserforumvon little-beagle | Inkasso | 19 Antworten | 01.11.2017 13:25
Anschließend kam lange nichts, dann eine Drohung zur Konto- und Gehaltspfändung, auf die ich erneut mit Bestreiten der Forderung und Aufforderung zum Nachweis geantwortet habe. ... Die Forderung war ja auch schon 2015 lange verjährt; sehe ich das richtig, dass nach der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" ich erneut einen Mahnbescheid (an meine aktuelle Adresse) erhalte, dem ich dann fristgemäß widersprechen kann. ... Der Knackpunkt ist also, wieso das auf der alten Adresse stattfand und was da ermittelt wird.
Leserforumvon guest-12312.01.2012 12:12:54 | Inkasso | 13 Antworten | 09.12.2010 19:35
Allerdings ist sogar im Vertrag zusätzlich die Adresse des Erstwohnsitzes festgehalten. ... Das Unternehmen hatte eine Adresse, an die man die Rechnungen hätte zustellen können. Jetzt ist nur die Frage: Gibt es da irgendeine gesetzliche Regelung?
Leserforumvon go569179-70 | Inkasso | 6 Antworten | 23.01.2021 23:55
Die Frage ist, ob er rechtsgültig ist. ... Die hätten doch die Adresse vor dem MB ermitteln müssen? ... Das der Titel ungültig ist, was gleichbedeutend damit wäre, das die Forderung verjährt ist?
Leserforumvon Derawa | Inkasso | 3 Antworten | 13.10.2017 14:47
(streite mit denen schon seit 2 jahren drüber, da sie angeblich meine neue adresse nicht gefunden haben.) oft les ich ja das man solche forderungen dann für nichtig erklären kann, da man ja gezahlt hat und vom inkasso nichts wusste. meine frage ist jetzt was stimmt? ... Wusste der Anbieter deine neue Adresse? ... Wusste der Anbieter deine neue Adresse?
Leserforumvon Inkassounbekannt | Inkasso | 8 Antworten | 25.09.2021 08:08
[/quote] Falsche Frage. ... Ansonsten lass dir vom Amtsgericht das nochmal zuschicken und überprüfe die Adresse. ... Wichtig: Direkt am ersten Tag, wenn du die Kopie erhältst, die Adresse prüfen und nochmals hier melden.
Leserforumvon wumy1984 | Inkasso | 6 Antworten | 03.08.2009 11:55
Vielen Dank für eure hilfe Gruß wumy ----------------- "" -- Editiert am 03.08.2009 11:56 -- Editiert am 03.08.2009 11:57 -- Editiert am 03.08.2009 12:01 Am 3.8.2009 von anephan Hallo, die Frage ist doch nicht, an welche Adresse die Schreiben gehen, sondern ob die Forderungen berechtigt sind!? ... Ist die Forderung nicht tituliert, dann könnten Sie sich weiter tot stellen, hätten aber das Risiko, dass die Forderung durch (hohe) Zinsen und Bearbeitung (z.B. ... v=fLp63WBV-Ic&feature=related" Am 3.8.2009 von wumy1984 Ich finde die Frage der Adresse ist schon entscheident, weil davon doch abhänigig isst ob ich in verzug bin oder nicht.
Leserforumvon Schalla | Inkasso | 8 Antworten | 19.09.2013 00:19
Der in Frage kommende Arzt wäre in V... ... Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. ... Bis dahin weise ich die forderung zurück.
Leserforumvon guest-12301.10.2023 10:57:35 | Inkasso | 3 Antworten | 13.04.2019 18:14
Hallo zusammen, ich habe einen Schufaeintrag mit einer titulietrten Forderung meines Handyvertrags. ... Am 13.4.2019 von Mr.Cool Die Forderung ist korrekt? Am 13.4.2019 von mepeisen Die spannende Frage ist zudem: An welcher Adresse wurden MB/VB zugestellt?
Leserforumvon hundschnautzertiere | Inkasso | 2 Antworten | 21.02.2014 19:56
Vorige Woche bekam ich eine Forderung von 999,00€ von Haas& Kollegen.Das soll ein Rückstand von 1990 beim Versandhaus Klingel sein.Ich rief die Kanzelei gleich an und forderte eine Aufstellung dieser Forderung an.Diese will sie mir zuschicken.Dann rief ich bei Klingel an.Die Dame in der Rechtsabteilung sagte mir,daß keine Fordeung bestehe und somit ein Betrugsfall vorliege.Das koriose,Name und Geburtsdatum stimmt,aber die Adresse nicht.Das ist die Adresse meines Sohnes ,der aber erst 1996 dort hingezogen ist.Mahnugen sind nie angekommen.Was mache ich jetzt.Sollte ich eine Anzeige wegen Betrug gegen Haas &Kollegen machen? ... Selbst wenn es einen Titel gäbe, ihr aber sicher seid, nie dort zu dem Zeitpunkt gewohnt zu haben, kommt evtl. eine provozierte Personenverwechslung in Frage.
Leserforumvon Miss S. | Inkasso | 42 Antworten | 03.11.2009 15:31
Jetzt meine Frage(n): Wie soll ich handeln? ... Die Forderung besteht daher zu Recht. ... Wenn Briefe kamen, sind sie wahrscheinlich an die alte Adresse gegangen.
Leserforumvon RombTaider | Inkasso | 8 Antworten | 30.11.2017 12:58
Ebensowenig beglich ich die Forderung. ... Die von Ihnen geltend gemachte Forderung ist mir nicht bekannt, eine Zahlung auf diese Forderung wird daher nicht erfolgen. ... Mittlerweile bin ich deutlich genervt und Frage mich u.a., ob ich für die EOS auch noch tätig werden muss und in deren Sinne Strafanzeige wg.
Leserforumvon manu1968 | Inkasso | 13 Antworten | 30.10.2009 21:01
Meine Frage sind: a) Wie kommen wir an die Information, ob die Hauptforderung gerechtfertig ist? ... c) Wird die Anforderung höher wenn ich nach mehr Information beim Inkassobüro frage? ... an meine alte Adresse geschickt...
123·5·10·15·20·25·30·35·40·45·50·54