Hauptforderung bezahlt danach Post vom Inkasso
3,5 von 5 Sterne
Sehr gehrter Herr RA XYZ, die Hauptforderung wurde vor Einschaltung des Inkassos und Ihrer Beauftragung bereits direkt an den Gläubiger bezahlt. ... Sehr gehrter Herr RA XYZ, die Hauptforderung wurde vor Einschaltung des Inkassos und Ihrer Beauftragung bereits direkt an den Gläubiger bezahlt. ... Sehr geehrte Frau ..., wie Sie sicher wissen, ist die Forderung in Höhe von Eur 70,27 noch nicht bezahlt.
Nun kam ein Brief vom Anwalt, in dem der Betrag, welcher an die Internetfirma gezahlt wurde, abgezogen wurde als bereits bezahlt, aber die Bezahlung der ganzen Inkassogebühren und Anwaltsgebühren usw verlangt wird. ... Laut meiner Rechtsauffassung entsteht eine Forderung, die per Post gestellt wird, erst mit dem Zugang der Post. ... Die angemahnte Summe wurde bezahlt.
Aushändigung Titel - Forderung bezahlt
2,67 von 5 Sterne
Ich habe fleissig Raten bezahlt. ... Schreiben des GV zur Abgabe der EV belief sich die Forderung am 05.05.2012 auf 924,26€ und ich habe seitdem 950€ bezahlt. ... Nach meiner Rechnung wurden sie bereits überbezahlt.
Dies habe ich dem Caterer mitgeteilt. weitere 4 Monate später erhalte ich Post vom Anwalt des Caterers indem die Zahlung eingefordert wird. Habe die Forderung direkt auf das Konto des Caterers angewiesen ohne Anwahltkosten. ... Rechtlich ist es wohl so, dass hier schon eine Zahlungsabsprache besteht, aber, wie meine Vorredner bereits ausführten, es schwierig wird, diese auch zu beweisen bei einem eventuellen Klagefall.
Hallo, ich habe Post von einem Inkasso Unternehmen bekommen (Coeo Inkaasso). ... Diese habe ich bezahlt, allerdings nicht ganz fristgerecht. ... Ich habe dem Schreiben wiedersprochen und dem Inkasso Unternehmen mitgeteilt, dass die Forderung bereits beglichen ist, trotzdem wird auf die Restforderung bestanden.
Der lebt seit kurzem hier und hat die Post reingeholt. ... Der lebt seit kurzem hier und hat die Post reingeholt. ... Hat mepeisen doch bereits angedeutet.
Dann wäre das ein Indiz dafür, dass du auch das bezahlt hast, da es ihm auch vorlag. ... Außerdem auch der Rechtsgrund auf dem die Forderung beruht und die Höhe der Forderung. ... Am 30.4.2016 von karo69 In meinem letzten Post schrieb ich, das sich vor 2013 niemand wg. dieser Forderung bei mir gemeldet hat.
Am 16.05.2008 habe ich nun Post vom Anwalt bekommen welcher von mir 46,41 fordert der eigentliche Rechnungsbetrag liegt bei 6 Eur. ... Bezahlt hast du die Hauptforderung direkt an die Hostfirma. ... Dann teilst du dem Inkasso mit das die Forderung nicht existent ist und Du Ihnen den Rechtsweg anheim stellst.
Hallo, ich habe ein Münzenabo bei der Deutschen Post gehabt. ... Ich teilte denen mit, das ich den angemahnten Betrag also 20€ bereits eine Woche vorher bezahlt hätte und für die "neue Münze" noch keine Zahlungserinnerung erhalten hatte. Leider hatte ich die Mahnkosten der Deutschen Post in höhe von 5,10€ damals nicht mit überwiesen.
Jetzt hat meinen Mann eine Forderung non Infoscore bekommen, da Ebay auf seinen Namen läuft. ... Überwiesen an Paypal (Europe) am 21.05.2015- das ist auch auf meinem Kontoauszug bereits vermerkt. ... Wenn auf Rechnung gekauft wurde, wieso soll dann eine Forderung von PayPal bestehen?
Rechnung bezahlt, aber weiter "Drohungen"
3,25 von 5 Sterne
Nach einer Mahnung dieser Firma habe ich die Rechnung bezahlt. ... Da ich bezahlt hatte, ignorierte ich das Schreiben. ... Ansonsten sofort einen Brief an das Inkasso schreiben und als Einwurf-Einschreiben absenden: "Sehr geehrte Damen und Herren, auf die Forderung des (Gläubiger) habe ich bereits am xx.xx.20xx den Betrag von yyy Euro überwiesen.
Da ich bereits bezahlt hatte und davon ausging das der Geldeingang einfach noch nicht registriert wurde, habe ich diese Mahnung ignoriert. Als ich 1 Woche später die 2.Mahnung erhielt habe ich mich telefonisch an die Telekom gewandt, und nochmals nachgefragt, ob wirklich alles bezahlt sei, oder ob ich die angemahnte Forderung bezahlen solle. ... Der Verzug war bereits eingetreten und der Gläubiger hatte das Recht, die Forderung zur Betreibung abgegeben.
Darin eine Forderung in Höhe von 35€ von meiner Versicherung. ... Ansonsten hatte ich die rechnung sofort bezahlt. ... Sollte ich den Antwortbrief per Mail oder per Post zu den schicken?
Das Inkassounternehmen hat Ihm mit geteilt, das die Forderung bezahlt ist, es stellt dies aber in Frage und droht mir mit einer Klage da er sein Geld haben will, aber ich habe bereits bezahlt, auch eine schriftliche Bestätigung des Inkassounternehmens liegt mir vor, aber er behauptet es seinen immer noch eine Restforderung bei Ihm / bzw. beim Inkasso offen. ... Kann er noch etwas gegen mich in die Wegeleiten ob wohl nun die Forderung beim Inkasso bezahlt ist ? ... Du beweist dann das du "DIESELBE" Forderung bezahlt hast.
Ich habe im November einen Einkauf über 13,46 Euro mit Karte bezahlt. ... Am 26.3.2024 von Harry van Sell [quote=Maqua ]trotzdem kam ein Monat später eine weitere Forderung mit Gebühren für einen weiteren Zahlungsverzug.... [/quote] War wohl heute morgen nicht ganz wach Wann genau kamen das Schreiben des IB und wann hast du bezahlt?
Da es keine offene Schuld gibt und die Hauptforderungen bezahlt wurden weise Ich die Forderung vollumfänglich zurück. ... Bereits aus diesem Grund weise Ich ihr Schreiben zurück. ... Auch die Kostendopplung von Anwalt- und Inkassokosten ist bereits völliger Quatsch.
KSP berechnet laut meinen Recherchen ja wohl gern "Kaufmännische Mahngebühren" obwohl ich Mahnkosten bereits bei Paypal bezahlt habe. ... Ich liste mal auf welchen Plan ich mir jetzt zurecht gelegt habe und wäre um Ergänzungen dankbar. 1) Forderung plus Zinsen aus der letzten Mail zahlen -> bereits getan 2) Zinsen für die Zeit vom letzten Fristtag in der Mail zum tatsächlichen Buchungsdatum bei Paypal überweisen (18.04.-24.04.) am 24. wird beI Paypal die ÜW wohl ankommen 3) Falls eine Mail von KSP kommt -> der Forderung wiedersprechen, weil diese bereits bezahlt worden ist oder alternativ weil kene Vollmachtsurkunde im Original vorlag -> Was ist hier besser? ... Danach erneute Drohung (Mail und Post) erheblicher Kosten.
Die Hauptforderung samt der Ruecklastschriftgebuehren habe ich an den Glaeubiger (Ingenico) ueberwiesen, dem Rest der Forderung (Geschaeftsgebuehr) habe ich widersprochen. ... Warum CCS jetzt BID beauftragt, noch dazu fuer den bereits bezahlten Betrag, erschliesst sich mir nicht, aber das ist in meine Augen eine grobe Frechheit. Nachdem der Betrag nachgewiesenermassen ja bereits bezahlt ist, muss ich mich bei BID diesbezueglich melden oder soll ich einfach warten, was passiert und dann einem eventuellen Mahnbescheid widersprechen?
Wir haben aber am 30.10 bezahlt. ... Wir haben am 30.11 bezahlt. ... Damit also nachdem ich bezahlt hatte.
Der KSP würde ich senden, dass du die Hauptforderung bezahlt hast, dass du nie eine Mahnung bekommen hast und deswegen auch nicht in Verzug bist. ... Kann ich denen per Mail schreiben oder muss sowas per Post ablaufen ? -- Editiert von go518406-19 am 27.06.2019 22:27 Am 28.6.2019 von mepeisen Ich würde per Post und Einschreiben bevorzugen.