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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage die zwar wahrscheinlich schon oft gestellt worden ist, ich konnte diese jedoch leider bei der Suche im Forum so nicht finden. Nun kurz und knapp: Ich haben eine Rechnung nicht gezahlt, daraufhin zwei Mahnungen mit Frist verpasst, dann gezahlt und eine Woche später kam ein schreiben des Anwalts des Gläubigers mit der Forderung den ursprünglichen Betrag plus Anwaltskosten zu entrichten. Die Frage: Bin ich verpflichtet die Anwaltskosten zu entrichten, obwohl ich den Betrag vor Eingang des Schreibens des Anwalts entrichtet habe ?
Sonst bliebe ich auf den Anwaltskosten sitzen obwohl ich Recht bekäme. Ich hatte gedacht, die Anwaltskosten stehen in einem Zusammenhang mit dem Streitwert, daher meine Frage. ... Zitat:Ich hatte gedacht, die Anwaltskosten stehen in einem Zusammenhang mit dem Streitwert, daher meine Frage.
Ich habe eine Frage zu einem Fall, zu dem ich leider nichts finden konnte. ... Und bis 300€ Streitwert gibt es eine Pauschale von 45€ für Anwaltskosten oder? ... Oder muss ich die Anwaltskosten, abzüglich der Inkassokosten zahlen?
Nun erhielt sie am 26.06. ein Schreiben vom Anwalt dieses Unternehmens der ihr nun folgendes berechnet: Hauptforderung 49,75€ Verzugszinsen 0,02 Kaufmännische Mahnkosten 10 € Anwaltsgebühr 58,50€ Auslagenpauschale 11,70 € ------------------------------------- Gesamt 129,97 € Meine Frage ist nun, ob das rechtens ist ? Zusätzlich zu den 50 € für 3-5 Minuten, was meiner Meinung nach schon an Wucher (§ 138 BGB) grenzt, kommen jetzt nochmal fast der doppelte Betrag an Anwaltskosten hinzu !?
Nun wieder etwas später erfolgte eine Schreiben von deren Anwalt, dass der Betrag noch offen ist, jedoch mit zusätzlichen Anwaltskosten von etwa 20 Eur. ... Die Anwaltskosten fallen nicht an bzw. brauchen laut AGB nicht vom Gläubiger bezahlt werden, wenn der Schuldner nicht oder nur teilweise zahlt ;-) Die AGB verstoßen in einem Punkt gegen das RDGEG. ... Und zum Schluss eine Frage: Von welchem Anwalt habt ihr ein Schreiben erhalten?
Meine Frage wäre jetzt ob ich auch die Anwaltskosten begleichen muss/sollte.
Nun ist daher meine Frage: Ist dieses Geschäftsgebahren grundsätzlich zulässig? Sind Inkassogebühren + Anwaltskosten in den jeweiligen Höhen zulässig, bzw. können beide in Zusammenhang mit der Hauptforderung (die z.Zt. des RA-Schreibens beglichen war) geltend gemacht werden? ... Darüberhinaus: Ist es legitim und entspricht es dem seriösen Auftreten eines Anwalts, in einem Schreiben direkt weitere Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) anzudrohen und diese auch noch exakt mit Nachkommastellen zu beziffern?
Meine Frage an die Experten im Forum, was sind für Konsequenzen zu erwarten, wenn ich die Hauptforderung der debitel ohne Anwaltskosten an debitel überweise? Kann die Anwaltskanzlei dann die Anwaltskosten gegen mich gerichtlich geltend machen? ... Wie würden dann die Anwaltskosten einzutreiben versucht?
Nun zu meiner Frage: A ist Inhaber eines Telefonanschlusses bei der örtlichen Telefongesellschaft. ... Muss A nun auch die Anwaltskosten bezahlen, weil eben Verzug eingetreten ist oder kann die Telefongesellschaft A wegen dieser Kosten nicht belangen, weil A aller Vorraussicht den Nachweis des Missbrauch erbringen kann (zumindest mittels Zeugen, ob der Verursacher dies einräumt ist noch unklar)? ... ist nicht megaviel Anwaltskosten(unter 100), aber ärgerlich!
Moin zusammen, meine Frage vorweg: Wer übernimmt meine Anwaltskosten? ... Deswegen die Frage: Wer übernimmt die Anwaltskosten? ... MfG Norman -- Editiert von Baltic78 am 10.09.2019 07:54 -- Editiert von Baltic78 am 10.09.2019 07:56 Am 10.9.2019 von Harry van Sell Zitat (von Baltic78):Deswegen die Frage: Wer übernimmt die Anwaltskosten?
Frage zu Verjährung einer Arzt-Rechnung und geltend gemachter Anwaltskosten+Zinsen.
4 von 5 Sterne
Liebe Community, für eine Freundin möchte ich Euch eine Frage stellen. ... Die Frage ist halt, ob da nicht doch was tituliert wurde. 500€ Gebühren klingt etwas hoch. ... Die ca. 500.-€ Kosten neben der Hauptforderung setzten sich aus den Anwaltskosten und den Zinsen auf die Hauptforderung zusammen.
Also dass sowohl Inkasso- als auch Anwaltskosten gefordert werden? ... Anwaltskosten gibt es also nicht. ... Auch wenn wie gesagt überraschenderweise keine Anwaltskosten gefordert werden.
Hallo, ich habe mal eine Frage. ... Ich habe irgendwo gelesen, dass der Bund Deutscher Inkasso-Unternehmen seinen Mitgliedern empfiehlt sich an der Höhe vergleichbarer Anwaltskosten zu orientieren.
So weit so gut, als Antwort kam eine Schreiben vom Anwalt und kurz darauf ein Mahnnbescheid dem er teilwidersprochen hat (die Anwaltskosten erkennt er nicht an, die HF schon), jetzt will er sich sich in der verhandlung selbst verteten, wie formuliert er jetzt die Schriftsätze?
Jetzt habe ich die Inkasso/Anwaltskosten gesehen und da er sich wohl nicht darum kümmern wird, werde ich das Ganze übernehmen. ... Das war meine Frage. ... Das war meine Frage.
Grundsätzliche Frage Inkasso
2,67 von 5 Sterne
Moin, aus Interesse habe ich eine grundsätzliche Frage. ... Ab dem Zeitpunkt des Verzugs können dann aber auch Inkasso- oder Anwaltskosten geltend gemacht werden (siehe §288 Abs. 4 BGB). ... BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 Zitat:Ab dem Zeitpunkt des Verzugs können dann aber auch Inkasso- oder Anwaltskosten geltend gemacht werden (siehe §288 Abs. 4 BGB).
Nun habe ich aber, mehr durch Zufall, einen Bericht über nicht zulässige Inkasso- und Anwaltskosten gesehen, allerdings nicht gut genug aufgepasst, weshalb ich euch hier mal die in Rechnung gestellten Beträge offenlegen möchte, damit Ihr mir sagen könnt, was davon ich bezahlen muss bzw. was ich gar nicht hätte zahlen müssen.
Am 17.11.2015 von mepeisen Dann stellt sich die Frage, ob überhaupt hätte bezahlt werden müssen. ... Das der Herr Arzt jetzt allerdings auch noch seine Anwaltskosten auf mich abwältzen will damit seine Löscherei Negativer Bewertungen refinanziert wird sehe ich nicht so recht ein? ... Deswegen meine Frage, ob die 40€ so korrekt vereinbart wurden.
Dabei handelt es sich um Anwaltskosten, nicht um Inkassokosten. ... Dabei handelt es sich um Anwaltskosten, nicht um Inkassokosten. ... Hinsichtlich der Anwaltskosten würde ich persönlich vom Anwalt einen Kontoauszug verlangen als Nachweis, dass der Gläubiger die Anwaltskosten jemals bezahlt hat.
Ansich ja schon eine dumme Frage!