602 Ergebnisse für „höhe gehen sache“

Leserforumvon Wagener. S. | Inkasso | 4 Antworten | 23.06.2014 22:00
Daraufhin teilte besagter Mitarbeiter meine Mutter mit "ihre Tochter würde ihre Schulden in Höhe von ..... nicht begleichen." ... Denn es ist mir selbstverständlich nicht recht, dass meine Eltern wissen wo ich in welcher Höhe Schulden habe. ... Wenn sie in der Sache und Höhe berechtigt sind, kann "dagegen vorgehen" die Bereitschaft, Vergleiche zu schließen ggf. gegen 0 sinken lassen.
Leserforumvon wellwellwell | Inkasso | 2 Antworten | 21.05.2005 01:28
Da es sich um eine ältere Sache handelt müßte es nach BRAGO gehen oder?
Leserforumvon Mama1944 | Inkasso | 19 Antworten | 25.11.2014 22:20
Nach drei Jahren tritt üblicherweise Verjährung ein, so dass die Sache dann endgültig erledigt ist. ... Neben Inkassokosten in Höhe von 45€ wurden vom Inkasso permanent Gebühren frei erfunden (Schreibenkosten, Buchungskosten). ... Sie zahlen monatlich eine Rate in Höhe von EUR 5,00-EUR 10,00.
Leserforumvon APunktSPunkt | Inkasso | 12 Antworten | 17.08.2013 17:47
Auch ein Schufa-Eigenvertrag für 35€ ist deren eigene Sache; nicht erkennbar, warum man das bezahlen soll (wenn es nicht im VB steht). 124€ für Gerichtsvollzieher? ... Außerdem muss man sicher gehen, dass da wirklich nur GV-Kosten und für Inkasso nur Anwaltskosten-Äquivalent drin sind, nicht noch weitere Fantasiekosten. ... Nur meine Befürchtung ist das die dann denken warum Ratenzahlung in 35,-€ höhe wenn 160,- mit einmal da sind !
Leserforumvon esc | Inkasso | 3 Antworten | 22.11.2004 20:42
Man hat sich dann nicht weiter bei mir gemeldet und ich dachte, die Sache habe sich erledigt. ... Ich habe in meinen Kontoauszügen nachgeschaut um nochmals sicher zu gehen, das ich damals die 3,80 EUR überwiesen habe uns stellte fest: die Überwiesung wurde ausgeführt.
Leserforumvon Elmander9 | Inkasso | 5 Antworten | 12.03.2021 13:46
Bevor die Sache geklärt war, kam auch ein Vollstreckungsschreiben. ... Was und wie soll ich dran gehen? ... Fürs nächste Mal: Mahnbescheid heisst, da stellt einer eine Forderung und man sollte die Sache prüfen.
Leserforumvon Tombirger | Inkasso | 23 Antworten | 23.04.2005 14:00
Zusammen 113,02 Euro Ärgerlich an der Sache ist auch, das ich noch eine Gutschrift bei 1&1 über die verkürzte Vertragsdauer von 11,42 Euro habe. ... gruß nanet Am 27.4.2005 von Tombirger Hallo, >Um ganz sicher zu gehen kann man auch einfach noch die Hälfte der Kosten an das Inkassobüro zahlen. ... Ich überlege nur noch, ob ich die Sache dem Anwalt geben soll.
Leserforumvon Fassungslos2017 | Inkasso | 34 Antworten | 07.03.2017 09:19
Der nette Herr am Telefon hatte mir dann gerade gesagt, dass ich zunächst deren Kosten zahle und erst wenn diese beglichen sind, meine Einzahlungen auf die eigentliche Hauptforderung gehen. ... Zitat:Der nette Herr am Telefon hatte mir dann gerade gesagt, dass ich zunächst deren Kosten zahle und erst wenn diese beglichen sind, meine Einzahlungen auf die eigentliche Hauptforderung gehen. ... Beantworte bitte mal, ob es in der Sache einen Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid gibt und was da alles an Gebührenpositionen drauf steht.
Leserforumvon zyklon | Inkasso | 36 Antworten | 22.05.2011 20:44
Für mich war daher die Sache klar und ich habe diese Mail gelöscht was sich jetzt als sehr sehr sehr ungünstig herausstellt. ... AG Jever vom 21.08.97 AZ.: 5 C 368/97 AG Cottbus vom 18.05.99 AZ.: 38 C 455/98 Ein Gläubiger verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er nach erfolglosen Mahnungen ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung seines Anspruchs beauftrag und kann deshalb in einem späteren Klageverfahren die durch das Inkassounternehmen entstandenen Kosten nicht verlangen AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 "Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Innkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies.
Leserforumvon Peter 09 | Inkasso | 16 Antworten | 13.07.2007 20:43
Kann jeder selbst entscheiden lg -- Editiert von thehellion am 14.07.2007 22:23:10 Am 15.7.2007 von Peter 09 Ok, aber die sache ist ja auch die! ... Gehen wir mal von aus das die Affen dann doch damit zum Anwalt oder vors Gericht gehen! ... Nutzen Sie diese kostengünstige Gelegenheit und begleichen Ihre noch ausstehende Forderung in Höhe von € 42,98(ist wieder teurer durch die Zinsen geworden) mit dem beiliegenden Überweisungsträger.Sollte es zu einer gerichtlichen Geltendmachung kommen,wird das Verfahren nur unnötig noch teurer.
Leserforumvon nonamehh | Inkasso | 20 Antworten | 15.09.2010 19:22
Haben sie dann auch, haben nochmal abgebucht, es war bis dahin Ende Juli, und, wie sollte es anders sein, sie haben Freitag abgebucht, ich habe es im Onlinebanking gesehen, habe direkt am Sonntag ne Nachricht an meine Bank geschickt, dass sie die Abbuchung nicht zurück gehen lassen sollen, ich würde direkt Montag das Geld einzahlen, was ich auch tat, war halt Ende des Monats, und ich hatte noch Bargeld und kein Platz mehr nach unten auf der Bank … Die Bank hat gepennt, hat es dennoch zurück gehen lassen. ... AG Jever vom 21.08.97 AZ.: 5 C 368/97 AG Cottbus vom 18.05.99 AZ.: 38 C 455/98 Ein Gläubiger verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er nach erfolglosen Mahnungen ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung seines Anspruchs beauftrag und kann deshalb in einem späteren Klageverfahren die durch das Inkassounternehmen entstandenen Kosten nicht verlangen AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 "Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Innkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies.
Leserforumvon Nete | Inkasso | 18 Antworten | 15.12.2009 15:34
Dabei geht es ja nicht nur um die Höhe und das Datum der Fälligkeit, sondern auch die Kontoverbindung und Rechnungsnummer. ... Sciherlich ist mir auch die Höhe der Gebühren etwas suspekt. ... Die Recherche mußt Du nicht zahlen und die Mahnkosten auch nicht, weil sie in der Höhe nicht gerechtfertigt sind.
Leserforumvon Carl32 | Inkasso | 30 Antworten | 20.11.2012 14:16
Dies scheint auch anderen so zu gehen, die sich z.B. auf facebook auskotzen) und E-Plus hat für dieses Problem eigens eine kostenlose Hotline erstellt, aber Hilfe bekommt man dort nicht . ... Wenn diese sogar nur per Mail versendet worden wären, nicht einmal diese Höhe.
Leserforumvon Silk | Inkasso | 1 Antwort | 13.05.2016 11:13
Hallo , auch wir haben nun insgesamt 3 Nachforderungen in Höhe von insges. 362,00 € aus dem Jahre 2011 und 2013 !!! ... "Report Mainz" , Reporter decken oder ähnliches, damit zu beauftragen, der Sache auf den Grund zu gehen???
Leserforumvon Jogi229 | Inkasso | 3 Antworten | 21.07.2007 14:04
Folgendes: Im April 2002 bekam mein Mann eine Forderung eines Partnerinstituts von nicht geringer Höhe. ... LG jogi229 Am 21.7.2007 von ikarus02 Warum soll er zum Rechtsanwalt gehen? ... Die Sache ist sicher verjährt.
Leserforumvon TheScientist | Inkasso | 15 Antworten | 12.08.2016 13:30
Dass gerade Kleinforderungen dann vervielfacht werden, liegt einfach in der Natur der Sache. ... Was mich stört, sind die hohe Inkassogebühren und auch das das Stromunternehmen die Forderung nach schon einer Mahnung ans Inkasso weitergegeben hat. ... Ist mit Risiko verbunden, dass ein Richter so weit nicht gehen will, wenn es vor Gericht gehen würde.
Leserforumvon millenniumstar | Inkasso | 1 Antwort | 07.04.2013 23:31
Allerdings habe ich nicht eingesehen auch noch Kontoführungsgebühren in Höhe von 12,- EUR zu bezahlen. ... Muss ich zahlen oder kann das bis vors Gericht gehen? ... Ich möchte die Sache vom Tisch haben. ----------------- ""
Leserforumvon Mexx784 | Inkasso | 5 Antworten | 10.11.2011 10:45
Letzte Woche habe ich dann den Restbetrag in Höhe von ca. 250 Euro auf einmal überwiesen (inkl. aller Zinsen). ... Sah Ihre Ratenzahlungsvereinbarung also ggf. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,- EUR im Falle einer Ratenänderung vor? ... Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. ----------------- Herzliche Grüße, TachelesNow -- Editiert TachelesNow am 10.11.2011 12:03 Am 10.11.2011 von thehellion Seh ich ähnlich : Wurdest Du schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt das diese gebühr anfällt ?
Leserforumvon snooshy | Inkasso | 6 Antworten | 25.01.2008 20:33
Ich zahle nun knapp 1 1/2 Jahre Raten in Höhe von 25 bzw 50 Euro. ... Inzwischen liegt die Sache bei Rechtsanwälten Schneider bzw Finsterer. ... wie soll das gehen?
Leserforumvon Jana31 | Inkasso | 2 Antworten | 22.05.2007 15:00
in höhe von 84,45 Euro betragen! Meine Telefonrechnungen gehen alle über T-Com und ich bezahl immer. ... Fordere vom Inkassounternehmen eine Kopie des Titels zusammen mit der Gläubigervollmacht gem BGB § 174 Hast Du mal einen Mahnbescheid bzw einen Vollstreckungsbescheid 2004 in dieser Sache bekommen ?
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