11 Ergebnisse für „inkassobüro zahl bahn euro“

Leserforumvon jupp Mueller | Inkasso | 5 Antworten | 08.01.2008 12:32
lg Am 9.1.2008 von tompetti Du hast doch vom Schaffner einen Wisch bekommen, mit dem und der Nummer würde ich mich an die Bahn wenden. Am 15.1.2008 von jupp Mueller Die Forderung ist berechtigt, aber den ersten Brief gleich mit einer abgelaufenen Frist vom Inkassobuero zu kriegen ist sicher nicht rechts oder? Am 15.1.2008 von Jotrocken Welche Frist war denn ursprünglich für die Zahlung der 40 Euro vorgesehen?
Leserforumvon leonie87hh | Inkasso | 5 Antworten | 11.11.2007 13:40
Von da an habe nichts mehr von der Bahn erhalten weder eine Bahncard noch eine Rechnung, eine Kündigungsbestätigung oder Mahnung. ... Bei der Bahn meinte man nur zu mir, dass sich das Inkassobüro darum kümmert. ... Mit dem Einlieferungsbeleg der Kündigung können Sie dann ja vor Gericht die Kündigung nachweisen. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon landratte | Inkasso | 16 Antworten | 12.09.2006 20:41
Ich bin dummerweise einmal mit der Deutschen Bahn schwarz gefahren und wurde dann von dieser aufgefordet 40 Euro zu zahlen. ... Am 12.9.2006 von thehellion zahl morgen früh die mahnung an die bahn warte den nächsten inkassobrief ab und negiere ohne auf den ersten inkassobrief einzugehen die forderung und verweise auf den rechtsweg. ... habe vorallem angst vor einem schufa eintrag Am 13.9.2006 von thehellion wie oben : zahl die mahnung an die bahn warte den nächsten (!)
Leserforumvon BlnPhoenix | Inkasso | 43 Antworten | 30.07.2011 14:27
Letztlich ist doch nur entscheidend, ob der Anwalt bzw. die S-Bahn Truppe von Peter Buchner den Fahrgast tatsächlich verklagen, obwohl dieser die Hauptforderung von 7 Euro Gebühr bezahlt hat. ... Wenn mir ihr mir sagen wollt "zahl den Mist, weil du eh keine andere Wahl hast und es sonst nur schlimmer kommt", dann tut das bitte! ... Dem Inkassobüro würde ich keine persönlichen Daten mehr mitteilen. i.d.R. zahlen Studierende bis zum Ende des 25.
Leserforumvon AndiStifte | Inkasso | 141 Antworten | 28.03.2009 16:43
Kontoführungsgebühr: 39,50 Euro. = 79,58 Euro. ... Die HF ist weg Du hattest ja ans 1 Inkassobüro überwiesen ? ... Betrag: 39,55 Euro -40,00 Euro (überwiesen) HF: 40,00 Euro -0,45 Euro Foerderung: 39,55 Euro Die verrechnung erfolgt gemäß §367 BGB."
Leserforumvon Rächer | Inkasso | 12 Antworten | 06.09.2008 20:37
Hallo allerseits, auch ich bin ein Bahn- und Infoscore-Geschädigter. ... Wie kommt die Bahn dazu, an meine Bank heranzutreten und durch eine Rücklastschrift weitere Kosten zu verursachen ? ... Daher Weigerung, weitere 3 Euro auf die Hauptforderung zu zahlen; erwäge straf- und zivilrechtliche Ansprüche gegen die 'DB Fernverkehr AG' oder die 'DB Vertrieb GmbH'. - Ich finde in den „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)" keine Erwähnung, dass die Bahn ihre Forderung abtreten kann; BGB § 399. - Die im ersten Brief genannte Kundennummer ist falsch.
Leserforumvon weisnixe | Inkasso | 18 Antworten | 27.03.2014 13:24
Ich habe fast schon vergessen dass bei der Bahn auch nur Menschen arbeiten. ... Nein,dann sind die 40 Euro fällig. ... Mahnung, Inkassobüro, Rechtsanwalt, gerichtliches Mahnverfahren mit der Möglichkeit zum Widerspruch), zahlen die Kinder und Jugendlichen oder Eltern oft bereitwillig ohne Rechtsgrund.
Leserforumvon nancy74 | Inkasso | 25 Antworten | 12.12.2008 09:32
Nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig : welt.de/finanzen 02.05.2006 (in diesem Fall möchte das Inkassobüro 34 € bei einer 40 € Forderung) ......Außerdem gelten als Obergrenze die Sätze der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG). 34 Euro erscheinen hier jedoch überhöht. ... Bei einer Bußgeldforderung von 40 Euro wären das 13,92 Euro. ... Das beste ist immer, wenn Leute noch versuchen direkt nach dem Einsteigen in die S - Bahn, eine Fahrkarte am Automaten zu lösen.
Leserforumvon Ecky | Inkasso | 29 Antworten | 10.12.2005 19:23
Liste mal die Gebühren auf gruß thehellion Am 11.12.2005 von Zaubermaus71_4 Hallo Ecky, mit mir hat dieses Inkassobüro die gleiche Masche abgezogen, wie mit Allen hier in diesem Forum. ... Forderung ist 89 € Die Gebühren rund 200 € - vor gericht sind derartige gebühren wohl kaum durchsetzbar Da das IB dies weiß wird es Aus diesem Grund w m.e. auch nicht vor gericht gehen Zahl die 89 direkt an edeka und lass büntsch kommen (vollmacht !!!) ... Dann sind es anscheinend nur die üblichen Drohbriefe - ohne wirkliche Substanz Mit den Inkassogebühren Forderungen dürfte das Inkassobüro m.e. wenig chancen vor gericht haben .
Leserforumvon stebra | Inkasso | 432 Antworten | 12.05.2004 13:29
Wer mit einem Inkassobüro über Sinn oder Unsinn von Forderungen verhandelt, löst eine Gebührenpflicht aus. ... Da zahl ich dann also hübsch jedes Jahr meinen Beitrag an das Inkassobüro und halt brav meine Klappe. ... Im übrigen ist es Quatsch, dass "das Inkassobüro seine Kosten bei Dir geltend machen, weil Sie in Deinem Auftrag die Angelegenheit geklärt haben.
Leserforumvon guest-12302.10.2013 10:08:50 | Inkasso | 278 Antworten | 30.03.2013 14:13
. §§ 366/367 BGB von der UMB (Inkassobüro?) ... Dort wird eine Forderung aus dem Jahr 2001 geltend gemacht. 126,13 Euro 2001 --- jetzt 327,75 Euro! ... Evt. um die Kosten von 126 Euro auf 327 Euro hochzutreiben?
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