244 Ergebnisse für „kosten gerichtsvollzieher hauptforderung euro“

Leserforumvon guest-12328.11.2020 13:37:30 | Inkasso | 1 Antwort | 04.09.2019 09:30
Kosten 78; Hauptforderung 55,14. Über den Gesamten Zeitraum wurden 5% über den Basiszinssatz auf die Kosten von 78 Euro berechnet. ... Nun bin ich ein wenig verwundert, da Zinsen auf der Hauptforderung sowie den 78 Euro berechnet werden.
Leserforumvon MrNFNx | Inkasso | 6 Antworten | 02.02.2021 16:37
Hallo gerne würde ich einmal nachfragen ob die Kosten Legitim sind die das Inkasso Unternehmen aufstellt.. 03.05.2016 Hauptforderung 60Euro 06.03.2017 Gerichtskosten 32,00 Euro 06.03.2017 Rechtsanwaltskosten 25,00 14.06.2017 Gerichtsvollzieherkosten 39,42 14.07.2017 Gerichtsvollzieherkosten 21,60 16.08.2017 Geschäftsgebühr 58,50 Euro 16.08.2017 Post-/Telekommunikationsdienstl. 11,70 27.10.2017 Telefonkosten 15,00 Euro 28.02.2018 Zahlung 50,00 Euro 03.01.2020 Telefonkosten 15,00 Euro 10.11.2020 Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG 67,50 (ich habe mich nie mit dem Inkasso geeinigt) 10.11.2020Post-/Telekommunikationsdienstl. 8,30 Euro 24.12.2020 Telefonkosten 15,00 Euro Dazwischen sind noch einige Zinsen aber diese sind so gering dass ich sie nicht aufgelistet habe bei den Telefonkosten konnte ich nicht einmal ran gehen da das Inkasso meine neue Telefonnummer nicht besitzt, ich hoffe auf eure Hilfe ob die Kosten Legitim sind da ich endlich Schulden-frei sein will und mich echt bemühe alles zu Bezahlen.. ... Am 3.2.2021 von MrNFNx Zitat (von Harry van Sell):Zitat (von MrNFNx):03.05.2016 Hauptforderung 60Euro 06.03.2017 Gerichtskosten 32,00 Euro 06.03.2017 Rechtsanwaltskosten 25,00 Gibt es einen Titel, einen Vollstreckungsbescheid? ... Du hast nie eine Nachricht von einem Gerichtsvollzieher erhalten?
Leserforumvon rasenmann | Inkasso | 13 Antworten | 05.01.2010 16:13
Damit steht also im Teilvollstreckungsbescheid die Korrekte, noch offene Summe der Hauptforderung 3) Man verlangt aber vom Gerichtsvollzieher ebenso die Vollstreckung der angefallenen Gebühren der vorgerichtlichen Auseinandersetzung, sprich, die vollen Kosten des Inkassobüros, PLUS die Kosten für den (nie unterschriebenen) Ratenzahlungsvertrag, PLUS sämtliche Kosten in voller Höhe aus dem Mahnbescheid. ... Das heisst zb die Kosten des Mahnbescheids , laufende Zinsen aus der unbestrittenen Hauptforderung , Kosten des GV usw... ... Dem Teil dem du widersprochenen hast :Kosten / Anteil Hauptforderung MÜSSTE in einer Klage geltend gemacht werden !
Leserforumvon Kubikfranz | Inkasso | 2 Antworten | 21.07.2015 14:06
Hallo Zusammen, es besteht eine Hauptforderung von 337,40 gegenüber einer Rechtsanwältin, die ein Inkassobüro vertritt. ... Hauptforderung: 337,40 Titelforderung: 97,20 15.04.14 Mahnbescheid: 68,00 20.05.14 Vollstreckungsbescheid: 27,00 08.07.14 RA-Gebühr+Gerichtskosten Pfüb: 48,80 07.08.14 Kosten Gerichtsvollzieher: 32,70 28.08.14 Einigungsgebühr: 54,00 Dazu kommen noch Zinsen in Höhe von 10,57, Euro, die natürlich immer schön mitwachsen. Stand heute habe ich 350 Euro gezahlt, es besteht allerdings immer noch ein Rest von 338,85 Euro, die Hauptforderung sind 337,40.
Leserforumvon toschm | Inkasso | 12 Antworten | 12.01.2020 09:33
Wenn nun die Hauptforderung 100 Euro beträgt und diese Summe auch im Vollstreckunsbescheid steht und diese 100 Euro werden bezahlt (und im Verwendungszweck steht "Nur mit Hauptforderung zu verrechnen" o.ä.) - kann das Inkasso dann - um die anderen Forderungen (eigene Kosten, Porto, Gebühren, etc.) - die nicht im Vollstreckbaren Titel aufgelistet sind - einzutreiben - mit dem Vollstreckbaren Titel drohen, z.B. Kontopfändung, Gerichtsvollzieher? ... Hast Du also von den IBs eine Aufstellung i.H. von 150 Euro und die HF beträgt 100 Euro, so werden die (trotz Verwendungszweck) mit Sicherheit sagen, dass die 100 Euro Überweisung erstmal zur Deckung derer Kosten abgezogen worden sind und noch 50 Euro der HF offen wären. - Im Ergebnis: Kein Titel und man wird vermutlich dann drohen weiter zu Vollstrecken, weil die gewittert haben, dass Du doch irgendwie Geld hast.
Leserforumvon fridolin501 | Inkasso | 18 Antworten | 07.06.2009 12:33
Die Hauptforderung und die RA-Kosten der vorher involvierten Kanzlei KSP, die in diesem Titel aufgeführt waren, sind längst beglichen, so dass lediglich Gebühren von HFG und daraus abgeleitete Zinsen noch geltend gemacht werden. ... Nach Fristablauf wird von uns der Gerichtsvollzieher beauftragt. ... Am 10.6.2009 von guest123-2345 --- editiert vom Admin Am 10.6.2009 von fridolin501 Insgesamt waren 249,67 € tituliert (138,97 HF, Kosten 68 Euro, Mahnkosten 10 Euro, Auskünfte 7,45 Euro und Zinsen bis 5.6.07: 2,50 €).
Leserforumvon funkmasterflash | Inkasso | 14 Antworten | 12.03.2012 20:13
H. v. 90,06 €, neben der Hauptforderung enthält die Forderung 5,- € "Bisherige Mahnauslagen", 35,- € "Inkassokosten" und 9,85 € "Kontoführungskosten". ... Möchte das Inkasso hier weiter vorgehen muss es erst einmal die Kosten dieses Vorgehens auslegen. ... Mit der Beantragung des Mahnbescheids bei Gericht fallen folgende weitere Kosten an: RA-Gebühren 30 Gerichtskosten 23" - "Sollte die Forderung rechtskräftig tituliert werden, kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden und ggf. eine Lohn- und Gehaltspfändung bei Ihrem Arbeitgeber durchgeführt werden."
Leserforumvon Nicolechen | Inkasso | 8 Antworten | 02.12.2014 12:34
Und nun die wichtigste Frage....wenn die nun generell nicht von dem Betrag abgehen, wäre es dann klug den Gerichtsvollzieher kommen zu lassen? Der möchte ja nur die Hauptforderung oder? ... Ich möchte diese Forderung nicht zahlen Forderungsaufstellung In Sachen Deutsche Telekom AG Friedrich-Ebert-Allee 140 D - 53113 Bonn gegen XXX Datum: 02.12.14 Vorgangsnummer: XXX Seite:1 / 2 Datum Buchungstext Zahlung Hauptforderung Kosten Zinsen 09.12.99 Hauptforderung Mandant 161,62 09.12.99 9,5% Zinsen aus 161,62 € vom 03.12.99 bis 19.12.99 0,68 09.12.99 Inkassogebühren incl.
Leserforumvon geeny | Inkasso | 3 Antworten | 25.11.2005 00:26
Aufgliederung folgendermaßen: Hauptforderung: 6,14% Zinsen seit 16.03.2003 39,67€ Festgesetzte Kosten: 6% Zinsenseit 08.06.2004 55,63€ Objekt:Datum:unverz. ... Geeny Am 25.11.2005 von luDa den gebührenbezeichnungen nach ist das realistisch und vor allem tituliert (also über den gerichtsvollzieher beitreibbar) also keine 'wunschinkasso' gebühren. weniger zu zahlen steht ihnen höchstens über einen vergleich den der gläubiger auf freiwilliger basis anbietet offen. ... Ist die zugrunde liegende Forderung von 39,xx Euro berechtigt?
Leserforumvon schulden1992 | Inkasso | 20 Antworten | 24.09.2020 19:46
Aktuelle Gesamtsumme sind ca 400 Euro, die ich in 10 Euro Raten abzahlen kann. ... Am Ende wäre aber sogar der weg über einen mahnbescheid und ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher billiger als der Inkasso Irrsinn. ... Gerne können Sie versuchen Ihre erfunden Kosten vor Gericht einzuklagen.
Leserforumvon Anomar | Inkasso | 2 Antworten | 10.04.2007 17:33
Es besteht folgende Forderung (Zahlen jetzt der Einfachheit halber ausgedacht): Hauptforderung 200,00 + Zinsen zur Hauptforderung + Kosten aus Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Es wurden Teilbeträge gezahlt, und zwar 1 x 100,00 Euro (ohne Zweckbestimmung) sowie 5 x 15,00 Euro (jeweils mit der Zweckbestimmung "Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten") Die Gläubigerin hat die Zahlungen sämtlichst angenommen, jedoch die Zweckbestimmung in der Überweisung missachtet und einfach auf Kosten, Zinsen, Hauptforderung verrechnet. ... Nun kam am Do ein Brief vom Gerichtsvollzieher, dass er mich besuchen will. ... Ich hab dann darauf hingewiesen, dass ich mit Zweckbestimmung (Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten) bezahlt habe und offensichtlich diese Zweckbestimmung völlig außer Acht gelassen wurde.
Leserforumvon Frank001 | Inkasso | 45 Antworten | 16.02.2005 12:46
Ich hatte mal vor 3-4 Monaten eine Anzeige auf mobile.de geschaltet die 5 Euro kostet und darauf bezieht sich die Hauptforderung. ... Steht dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür oder wie sehen die weiteren Schritte aus ? ... Sonst wird automatisch die geleistete Zahlung auf Zinsen und Kosten gebucht, so dass letztendlich nicht die Inkassogebühren offen sind, sondern die Hauptforderung.
Leserforumvon B.Liebig | Inkasso | 34 Antworten | 05.08.2015 13:15
Guten Tag, eine Anwaltskanzlei hat einen Mahnbescheid erwirkt in welchem offensichtlich nur deren eigene Kosten und Gerichtskosten gefordert werden. ... Mahnung gefordert, dazu Verfahrenskosten und Zinsen, insgesamt knapp 130 Euro. ... Bei Annahmeverzug aber dürfen laut BGB dem Schuldner die weiteren Kosten nicht zur Last gelegt werden.
Leserforumvon Peterlein | Inkasso | 2 Antworten | 24.11.2006 23:44
Es kam dann auch recht schnell ein freundlicher Gerichtsvollzieher dem ich zusammengeliehene 185,- Euro gegeben habe. ... Sogar der Gerichtsvollzieher taucht mit 150,- Euro auf. ... Ich stelle nun mit Verwunderung fest, dass meine Ratenzahlung ausschließlich mit den Inkasso-Kosten verrechnet wurden und somit die Hauptforderung noch voll besteht und die mir fröhlich wiederhin jeden Monat die kompletten Zinsen auf die Hauptforderung aufbrummen.
Leserforumvon Quattroman | Inkasso | 12 Antworten | 04.02.2016 11:26
Im Pfändungsbeschluss kann ich folgende kosten noch nachvollziehen: - Hauptforderung = 38,40 Euro - Zinsen = 5,13 Euro - Kosten für den Beschluss 41,42 Euro - Kosten für den Gerichtsvolzieher 32,70 Euro Nicht nachvollziehbar sind - titulierte vorgerichtliche kosten 42,67 Euro - Zinsen 3,99 Euro - bisherige Volstreckungskosten 114,96 - gemäß Anlage Titelabrechnung 150,34 Gesammt Summe 429,61 Euro Im Pfändungsbeschluss wurde eine Kostenaufstellung beigefügt bei dennen plötzlich Posten auftauchen die ich nicht gewillt bin zusätzlich zu zahlen. ... Der VB belief sich allerding auf lediglich 186,82 Euro Diese setzten sich damals aus folgenden kosten zusammen - Hauptforderung 38,40 -Gerichtskosten 23,00 Euro - Rechtsanwaltsgebühren 8,75 Euro - Geschäftsgebühr 12,50 Euro - Auslagen 7,50 Euro - MWSt 5,46 Euro Nebenforderung : - Mahnkosten 5,00 - Auskünfte 0,50 Euro - Inkassokosten 35,70 Euro - Vorgerichtliche Anwaltsvergütung 46,41 Euro - Kontoführungsgebühr 2,50 Euro + Zinsen 1,10 Euro Gibt es die möglichkeit gegen den Pfändungs-und Überweisungsbeschluss noch ein Rechtsmitel einzulegen ? ... Fakt ist der VB liegt beim Gerichtsvollzieher und nicht bei der Bank.
Leserforumvon Aining | Inkasso | 25 Antworten | 04.07.2020 21:41
[quote=Aining]also Konzernverbunden[/quote] Und damit betragen die durchsetzbaren Kosten 0,0 EUR [quote=Aining]Aber soll ich das einfach in Raten an die zahlen und fertig?... Verwendungszweck sollte eindeutig sein, also so was wie "Hauptforderung" und das Aktenzeichen. ... Hierzu sei auch ausgeführt, dass die Kosten für außergerichtliche Tätigkeiten bereits mit einem Kostensatz von 1,3 analog Nr. 2300 VV RVG erhoben werden dürfen, wenn
Leserforumvon Stern80 | Inkasso | 7 Antworten | 15.02.2014 15:26
Dann sind das Kosten für genau das. ... Am 15.2.2014 von Stern80 Die Hauptforderung sind 101,35 Euro. ... Es gibt auch eine Überweisung von 14,50 Euro vom Gerichtsvollzieher an das Inkasso, der ja da war.
Leserforumvon icemc | Inkasso | 7 Antworten | 17.07.2017 16:29
Dies habe ich wiedersprochen .Kurze Zeit später kam ein Schreiben von BID mit den Kosten von 1&1 so wie Ihren Auslagen.Darauf habe ich auch wiedersprochen .Nach ca 2 Monaten kam dann ein Schreiben von Hörnlein&Feyler Rechtsanwälten .Dort war zu erlesen das man 1x 412 Euro für Hardware haben wollte und 621 Euro für weitere Vertragsstrafen.Dazu kam das einige Nebenkosten angefallen sind wie Inkasso Kosten Brief Zustellung usw usw . ... Da ich meine Ruhe haben wollte fragte ich wie ich es am besten tilgen kann.Er sagte mir ich soll fragen wegen Raten aber bei jeder Überweisung angeben die Rate bezieht sich auf die Hauptforderung von xy .Die Restlichen Kosten soll ich nicht zahlen . Nun ist es so das der besagte Rechtsanwalt verzogen ist .Ich habe mitlerweile die beiden Summen die hier genannt worden bezahlt per Raten und habe immer bei geschrieben bezieht sich auf die Hauptforderung von xy .Nun habe ich bei Hörnlein&Feyler angerufen und musste erstaunt hören das jeweils noch ca 1)293 Euro und 2) 520 Euro offen sind da man weitere Kosten zu gerechnet hat wie Säumnungszinsen usw .
Leserforumvon kixa | Inkasso | 25 Antworten | 13.08.2019 15:10
Kurze Zeit später kam ein neues Schreiben von PaiJ Service GmbH das man von First Data die Angelegenheit abgekauft habe und nun wie folgt fordert Zusammensetzung der Kosten Hauptforderung 52,80 Euro Verzugszinsen 0,10 Euro Mahngebühr Gläubiger 37,95 Euro Auskunftsgebühren 14,90 Euro Telefon/Postpauschale 2,88 Euro zuzüglich folgender Inkassogebühren Gebühren entspr.§ 13 RVG.Ziff 2300 58,50 Euro Auslagepauschale entsp.§ 13 RVG.Ziff 7002 14,70 Euro Zwischensumme 70,20 Euro Mehrwertsteuer 19% 13,34 Euro Summe Inkassogebühren 83,54 Euro Gesamt 188,39 Euro dazu Plus nun die 90,20 für die Ratenzahlungsvereinbarung muss ich die echt in der Höhe zahlen ? ... [quote]Zusammensetzung der Kosten Hauptforderung 52,80 Euro Verzugszinsen 0,10 Euro Auskunftsgebühren [s]14,90 Euro[/s] [i]10 Euro[/i] [/quote] Das hier musst du meiner Meinung nach bezahlen und nicht mehr. ... Gerichtsvollzieher senden Vollstreckungsankünd
Leserforumvon guest-12310.01.2013 12:24:31 | Inkasso | 7 Antworten | 24.02.2009 20:08
Hallo liebe Gemeinde, ich hätte da mal eine kleine Verständnisfrage: Ich konnte leider im Jahre 2003 eine Forderung von 20 Euro nicht Bezahlen, naja wie es kommen muss dann über KRK Inkasso ein Volstreckungsbescheid im Oktober 2003 über 156 Euro, diese Summe wurde über den Gerichtsvolzieher abgezahlt (Entwerteter Vollstreckungsbescheid liegt vor), nun bekomme ich heute einen Erneuten Mahnbescheid über 343 Euro (bei Hauptforderung steht 185 Euro aus Schuldanerkenntnis vom Januar 2004, der Rest sind dann Quasi nochmals neue Kosten), nun kann es sein das ich im Januar 2004 zwar eine Schuldanerkenntnis und Teilzahlungsvereinbahrung Unterschrieben habe (allerdings ohne Notar wohl über ca. 180 Euro). Muss ich jetzt die vollen 343 Euro zahlen, nur die Differenz zw. den 156 u. den 180 Euro die ich ja an den Gerichtsvollzieher bereits zahlte, oder komplett Einspruch einlegen? ... Am 24.2.2009 von thehellion quote:nun bekomme ich heute einen Erneuten Mahnbescheid über 343 Euro (bei Hauptforderung steht 185 Euro aus Schuldanerkenntnis vom Januar 2004, der Rest sind dann Quasi nochmals neue Kosten), Es handelt sich um die selbe Forderung ?
123·5·10·13