Jetzt droht ein eingeschaltetes Inkassobüro mit Klage auf deren Gebühren. ... Ein Schreiben an das Inkassobüro, dass ich die Hauptforderung bezahlt habe und die Zahlung weiterer Kosten ablehne, wurde beantwortet mit einem Schreiben in dem erklärt wird, dass ich im Verzug des Auftraggebers stand und daher die Kosten für das Büro zu tragen habe. ... http://www.aufrecht.de/urteile/sonstigesr/zur-hoehe-von-inkassogebuehren-olg-koeln-urteil-vom-17-oktober-2003-6-u-6003.html
Ein Widerspruch kann schon darin begründet sein, ob zu hohe Mahngebühren (Inkassogebühren) erhoben wurden. Du wirst in diesem Fall wohl eine Klage einreichen müssen. ----------------- "Recht in Deutschland zu haben, heißt nicht gleich Recht in Deutschland zu bekommen!" ... (Um Kosten zu sparen wurde nur 1 gerichtlicher Mahnbescheid beantrage, welcher alle offenen Rechnungen des Kunden enthält Unter "Nähere Angaben zum Anspruch" wurden alle Rechnungsnummern bis auf 2 aufgefasst .
Umso entgeisterter war ich nun, als ich die Klage auf dem Tisch hatte. Natürlich ist die Forderung seitens des Gläubigers berechtigt (abzüglich der Inkasso-Kosten, was das Gericht ihm auch schon mitgeteilt hat). ... Die jetzige KLAGE kommt jetzt quasi "obendrauf" und das ist das, was ich nicht verstehe und was mich verunsichert.
Wer hat mit Klage gedroht ? ... ----------------- "" Am 3.11.2011 von thehellion Da besteht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein wirkliches Interesse an einer Klage ! Die Hauptforderung ist strittig und die vom Inkasso begehrten Kosten wären ohnehin nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig !
Am 02.12 jedoch reicht der Anwalt eine Klage über einen Betrag in Höhe der Hauptforderung von 850 € +weiteren 250 € bei Gericht ein. ... Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. ... Diese Forderung bestand aus der Hauptforderung in Höhe von 690,39 € zzgl. 0,08 € Zinsen zzgl. 169,50 RA-Kosten.
Extrem hohe Inkasso Gebühren
4 von 5 Sterne
Zur Klage dürfte es bei den Kosten nicht kommen. ... Zu einer Klage gegen dich wird es nicht kommen. ... Somit sind weiteren Kosten entstanden.
Teilweise wird als Prüfungsmaßstab insoweit nur die Vorschrift des § 138 Abs. 1 BGB herangezogen, teilweise und überwiegend wird die Auffassung vertreten, dem Grunde nach erstattungsfähige Inkassogebühren seien der Höhe nach gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf die Kosten zu begrenzen, die auch ein Rechtsanwalt hätte verlangen können. Der Klage verhilft das gleichwohl nicht zum Erfolg. ... Außerdem müßte DID laut der Kosten das Konto seit 15 Monaten führen, tun sie aber erst seit 12.
Diagonal Inkasso Kosten
5 von 5 Sterne
Nun erhielt ich eine Gesamtforderung des besagten Inkassounternehmens in Höhe von Euro 116,81. ... Die Hauptforderung setzt sich zusammen aus dem Ticket für Euro 12,00 und Mahnkosten in Höhe von Euro 30,50 (also insgesamt Euro 42,80). Das habe ich bislang in der Höhe noch nie zahlen müssen.
und zwar geht es um eine Rechnung in Höhe von 20,18 Euro (also Hauptforderungsbetrag) RA stellt selbst 62 Euro in Rechnung...Insgesamt also 83 Euro OK? ... Am 13.5.2012 von TraumBaum Gläubiger: Fischer Wolle Mahnung: 2 erhalten 1 Schreiben vom Anwalt (Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung) dann habe ich geantwortet weil auf dem Schreiben kein Gläubiger drauf stand. dann die Antwort mit Zahlungsaufstellung und Androhung einer Klage wenn Betrag nicht bis 24.5. überwiesen wird... ----------------- "" Am 13.5.2012 von Mahnman Problematisch ist der Verzugseintritt. ... Am 14.5.2012 von TraumBaum muss er diese kosten aber nicht nachweisen?
Was, wenn doch Klage erhoben wird? ... Zitat:Was, wenn doch Klage erhoben wird? ... Dann würde IMHO gelten, dass von den Kosten ein viertel der Unterlegene und drei viertel der Gläubiger zahlt.
Hi, es wurde eine Klage seitens eines Inkassos gegen mich erhoben, der Streitwert beiträgt ca. 1500 Euro. ... So zahle ich also diese Kosten doppelt? ... [/quote] Richtig, denn man hat dem ja zugestimmt mit der vorbehaltlosen Anerkenntnis der Klage.
Sprich nur die Kosten für Porto und Briefpapier ansetzen? ... Ob man also nun wegen 10€ Schuld ins Inkasso gerät oder wegen 499€ ist dem RVG und den kosten schlichtweg egal. ... Was mich stört, sind die hohe Inkassogebühren und auch das das Stromunternehmen die Forderung nach schon einer Mahnung ans Inkasso weitergegeben hat.
Ob in der Höhe, weiss ich schlichtweg nicht, so oft lasse ich nicht pfänden 2. ... Ob in der Höhe, keine Ahnung. ... Es gibt sowas wiee Mitwirkungspflichten und wenn du berechtigte Bedenken hast hinsichtlich der Kosten und um Nachweise bittest, sollten sie diese nicht erst bei einer Klage erbringen.
Soweit die Klägerin auch Inkassokosten als Verzugsschaden geltend macht, war die Klage abzuweisen. Denn bezüglich der geltend gemachten Inkassokosten ist die Klage nicht schlüssig. ... Durch eine Verlagerung dieser Tätigkeit auf Dritte könne man die Nichterstattungsfähigkeit nicht umgehen. ***** AG Jever vom 21.08.97 AZ.: 5 C 368/97 AG Cottbus vom 18.05.99 AZ.: 38 C 455/98 Ein Gläubiger verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er nach erfolglosen Mahnungen ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung seines Anspruchs beauftrag und kann deshalb in einem späteren Klageverfahren die durch das Inkassounternehmen entstandenen Kosten nicht verlangen ***** AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 "Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen.
Für die restlichen Kosten sehe ich keine Berechtigung. ... Wenn ein Gericht die Inkassokosten dem Grunde nach als erstattungsfähig anerkennt, wird es diese auch in Höhe von 70,20 Euro zusprechen. ... Ob Klage bei einem Widerspruch gegen den MB erfolgen wird halte ich für unwahrscheinlich.
Hallo everybody, aus aktuellem Anlass brauche ich Hilfe bei der Bewertung der Forderungshöhe eines Inkassobüros (euro treuhand inkasso, köln): neben der Hauptforderung des Gläubigers in Höhe von 52,56 EUR werden 46,41 EUR ausgewiesen. ... ich könnte mir vortellen, dass die mir "10" jahre mahnungen schicken und dann wirds nämlich schon von den kosten her für die interessant, oder nicht? ... Aus diesem Grund müssen wir leider auch auf der Begleichung der vollen Forderung in Höhe von derzeit 51,67 Euro zzgl.
Soweit die Klägerin auch Inkassokosten als Verzugsschaden geltend macht, war die Klage abzuweisen. Denn bezüglich der geltend gemachten Inkassokosten ist die Klage nicht schlüssig. ... AG Jever vom 21.08.97 AZ.: 5 C 368/97 AG Cottbus vom 18.05.99 AZ.: 38 C 455/98 Ein Gläubiger verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er nach erfolglosen Mahnungen ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung seines Anspruchs beauftrag und kann deshalb in einem späteren Klageverfahren die durch das Inkassounternehmen entstandenen Kosten nicht verlangen AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 "Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen.
Soweit die Klägerin auch Inkassokosten als Verzugsschaden geltend macht, war die Klage abzuweisen. Denn bezüglich der geltend gemachten Inkassokosten ist die Klage nicht schlüssig. ... AG Jever vom 21.08.97 AZ.: 5 C 368/97 AG Cottbus vom 18.05.99 AZ.: 38 C 455/98 Ein Gläubiger verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er nach erfolglosen Mahnungen ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung seines Anspruchs beauftrag und kann deshalb in einem späteren Klageverfahren die durch das Inkassounternehmen entstandenen Kosten nicht verlangen AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 "Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen.
Übrigens sind die Kosten richtig berechnet. Grundlage ist hierbei die RA-tabelle, dass heisst über einen Anwalt wären die Kosten genauso hoch. ... Mal sehen, was er zur Klage vor dem Amtsgericht sagt.