1.046 Ergebnisse für „kosten inkassokosten forderung höhe“

Leserforumvon HyperViper | Inkasso | 10 Antworten | 31.05.2008 11:42
Das kann doch nicht sein, das ein Inkasso so hohe Gebühren verlangt. ... Mir geht es rein um die Inkassokosten die mir zu hoch vorkommen. ... bei einer Forderung von 12,98 !
Leserforumvon S-V-E-N | Inkasso | 5 Antworten | 16.07.2007 11:51
Im Betreff Steht nur Forderung Otto in Höhe von zur Zeit 130,09 €. ... Kosten der Rücksendung bzw. Abholung Die Kosten pro Rücksendung bzw.
Leserforumvon premiumjoghurt | Inkasso | 20 Antworten | 01.07.2009 03:17
Da ich keinen Einspruch gegen die Höhe des MB bzw. des Vollstreckungsbescheides eingelegt habe kann ich an der Höhe dieser Summe nichts mehr machen. ... Denn für reine Inkassokosten ist due Summe viel zu hoch. ... S.o.: quote:Denn für reine Inkassokosten ist due Summe viel zu hoch.
Leserforumvon LePatrice | Inkasso | 11 Antworten | 28.09.2010 20:05
Was mich nur stört ist die Höhe der Inkassokosten. Also Hauptforderung 35.50 Inkassokosten 83,50 Auslagenpauschale 27,00 verauslagte Kosten 1,50 Zinsen 1,44 Gesamtvorderung 148,94€ Das ist die Übersicht die ich bekommen habe per Schreiben. ... Insbesondere ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe der Schuldner für Kosten einzustehen hat, die wie hier durch die Einschaltung eines Inkassobüros entstanden sind, ist bisher nicht abschließend geklärt ........
Leserforumvon ev0x | Inkasso | 13 Antworten | 09.10.2008 13:32
Am 9.10.2008 von Darios Die Höhe der Inkassokosten richtet sich nach der Höhe dessen was ein Rechtsanwalt verlangen darf. ... >Inkassokosten dürfen nicht höher sein als die Kosten, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bekommen hätte. ... Sie hängen vom Streitwert, also von der Höhe der Forderung, ab.
Leserforumvon Kiaraw81 | Inkasso | 6 Antworten | 15.07.2020 18:15
Wenn ein Gericht die Inkassokosten dem Grunde nach als erstattungsfähig anerkennt, wird es diese auch in Höhe von 70,20 Euro zusprechen. ... Zitat (von Oli2712):Die Gerichte entscheiden zu Inkassokosten recht unterschiedlich. 70,20 Euro sind die Kosten, die auch bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes angefallen wären. Wenn ein Gericht die Inkassokosten dem Grunde nach als erstattungsfähig anerkennt, wird es diese auch in Höhe von 70,20 Euro zusprechen.
Leserforumvon larife123 | Inkasso | 4 Antworten | 02.03.2013 13:46
Hallo, ich habe eine Forderung von 8.99 Euro schlichweg verbummelt zu zahlen. ... Die Inkassokosten belaufen sich jetzt auf Insg. 92.82 Euro. ... Über 80 Euro Inkassogebühr für so einen Kleinstbetrag wäre mehr als das Doppelte entsprechender Anwaltsgebühren - die stellen die Höchstgrenze für die vom Schuldner zu erstattenden Kosten dar, wenn er überhaupt Inkassokosten zahlen muss (oft nicht!).
Leserforumvon Fassungslos2017 | Inkasso | 34 Antworten | 07.03.2017 09:19
Die wurden doch mit der Forderung verrechnet. ... Es kam direkt eine Forderung von der Inkasso. ... Vorgerichtliche Kosten: Was soll das sein?
Leserforumvon xDDDx | Inkasso | 25 Antworten | 29.09.2020 16:09
Die Forderung besteht wohl schon Jahre. ... Müsste die 3. auf diese Forderung sein. ... Inkassokosten: 35,70 Euro 4.
Leserforumvon Chaarly | Inkasso | 13 Antworten | 23.02.2010 10:43
Nur die Höhe der Inkassogebühren lässt mich eben zweifeln, weil es sich hier um den 3fachen Wert handelt. ... AG Zossen: Az. 2 C 229/06 vom 13.12.2006 Kosten eines Inkassounternehmens nicht erstattungsfähig Das Amtsgericht Zossen hat entschieden, dass ein Gläubiger, der zunächst ein Inkassounternehmen mit dem Einzug seiner Forderung beauftragt, bevor er anschließend den Schuldner auf Zahlung verklagt, nicht den Ersatz der Kosten des Inkassounternehmens verlangen könne. ... Bei Inkassokosten handelt es sich um Eigenaufwand des Unternehmens.
Leserforumvon Nilleb | Inkasso | 4 Antworten | 22.02.2010 17:44
" Am 22.2.2010 von guest-12323.02.2010 15:51:26 --- editiert vom Admin Am 22.2.2010 von thehellion Zitat:Es gibt nahezu keine aktuelle ernstzunehmende Rechtsprechung , welche die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bis zur Höhe der gesetzlichen RA-Kosten in Frage stellt. ... AG Jever vom 21.08.97 AZ.: 5 C 368/97 AG Cottbus vom 18.05.99 AZ.: 38 C 455/98 Ein Gläubiger verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er nach erfolglosen Mahnungen ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung seines Anspruchs beauftrag und kann deshalb in einem späteren Klageverfahren die durch das Inkassounternehmen entstandenen Kosten nicht verlangen AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten "Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. ... Ein Gläubiger darf sich zu der Beitreibung einer Forderung nur derjenigen Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.
Leserforumvon Andre+Ela | Inkasso | 8 Antworten | 18.01.2010 19:21
Diese Forderung habe ich bereits am 26.11.2009 aufgrund einer Mahnung des Gläubigers beglichen. Die accumio stellt mir ihre Inkasso-Kosten in Höhe von 39,66 € in Rechnung obwohl diese nicht tätig geworden sind. ... Ich finde die Forderung der accumio ungerechtfertigt.
Leserforumvon Leggy | Inkasso | 5 Antworten | 14.07.2010 12:24
Muss ich diese 140€ in voller höhe Zahlen? ... AG Zossen: Az. 2 C 229/06 vom 13.12.2006 Kosten eines Inkassounternehmens nicht erstattungsfähig Das Amtsgericht Zossen hat entschieden, dass ein Gläubiger, der zunächst ein Inkassounternehmen mit dem Einzug seiner Forderung beauftragt, bevor er anschließend den Schuldner auf Zahlung verklagt, nicht den Ersatz der Kosten des Inkassounternehmens verlangen könne. ... Ein Gläubiger darf sich zu der Beitreibung einer Forderung nur derjenigen Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.
Leserforumvon Aixperte | Inkasso | 2 Antworten | 13.12.2019 17:25
Die Forderung ist von 2011, also sage und schreibe 8 Jahre alt 3.) Im Brief steht, dass "der vorherige Gläubiger die Forderung an sie verkauft hätte" 4.) ... Außerdem kann man nach verjährten Kosten, sowie nicht titulierten Phantasiegebühren Ausschau halten, denn gerade nach einem Aufkauf dürfen Inkassokosten nicht mehr berechnet werden.
Leserforumvon fb539976-94 | Inkasso | 1 Antwort | 27.02.2020 18:26
Das Inkasso hatte sich auch schon gemeldet und auf die 900€ haben die 179€ Inkassokosten addiert. ... Das Inkasso fordert nun von mir: 18,99€ + 16€ Zinsen + 179€ Inkasso kosten. Die 179€ wurden doch durch die Forderung von 900€ berechnet.
Leserforumvon haesilein | Inkasso | 4 Antworten | 04.07.2011 12:12
Die berechnen Kosten des Auftraggebers 9 Eu, Kontoführungsgebühren 4,50, Inkassogebühr 29,50 sowie nochmal 3,50 Auslagen. Muß ich das in der Höhe zahlen? ... lg haesilein Am 4.7.2011 von ich101 Hallo, bist auf die Kontoführungskosten sehe ich die Forderung der Höhe nach als OK an.
Leserforumvon guest-12301.10.2023 10:57:35 | Inkasso | 25 Antworten | 19.03.2013 21:21
Forderung die Bearbeitungspauschale von 15,00 EUR zu hoch, zudem finde ich die Inkassokosten unverhältnissmäßig hoch. ... Die Hauptforderung in Höhe von 15 EUR habe ich an die Parkplatzbewirtschaftungsgesellschaft überwiesen. ... Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Leserforumvon ifnutzername=/=nutzername | Inkasso | 1 Antwort | 07.09.2016 22:39
Als ich mich nun um mein Konto mal nach Jahren kümmern wollte wurde mir mitgeteilt, dass Kosten in Höhe von 50 Euro entstanden seien und die Bank einen Auftrag an das Inkassounternehmen gegeben hat (nur zwei Tage bevor ich mich erkundigte). Zwei Monate nach dieser Kommunikation mit meiner ersten Bank habe ich nun eine Forderung vom Inkassounternehmen erhalten welches folgendermaßen aussieht: Übergebene Hauptforderung ------ 64 Euro (anstelle der von der Bank genannten 50 Euro) Verzugszinsen des Gläubigers bis 23.08.2016 ----- 0,44 Euro Kosten bisheriger Ermittlungen ----- 18 Euro Inkassokosten gem. 1,3 Geschäftsgebühr gemäß § 4 Abs 5 RDGEG i.V.m.Nr. 2300 VV RVG aus Gegenstandswert 64 Euro -------- 69,62 Euro Auslagenpauschale § 4 ABS. 5 RDGEG i.V.m.Nr. 702 VV RVG ------- 13,92 Euro Gesamtbetrag ----- 165,98 Euro Nun frage ich mich, ob diese Rechnung überhaupt rechtens ist und ob man dagegen etwas unternehmen kann, da es mir seltsam vorkommt mehr Inkassokosten als Schulden zu zahlen?!
Leserforumvon Babai | Inkasso | 8 Antworten | 24.02.2015 20:23
Die Forderung in der ersten Zeile (in Höhe von 19,81 Euro) stimmt schon mal nicht (das hatte ich eigentlich auch schon geklärt - dieser beläuft sich nämlich nur auf 7,93 Euro). ... Die Inkassokosten sind wesentlich geringer als die Kosten einen Anwalt zu beauftragen... ... Die Inkassokosten sind wesentlich geringer als die Kosten einen Anwalt zu beauftragen...
Leserforumvon Flo1981 | Inkasso | 23 Antworten | 20.02.2007 17:09
lg Am 22.2.2007 von Mahnman Komisch ist nur, dass sich die meisten Forenmitglieder, die Deiner Empfehlung gefolgt sind, nie mehr gemeldet haben. ----------------- " " Am 22.2.2007 von Eidechse Kleine Sammlung von Urteilen, nach denen vorgerichtliche Kosten eines Inkassobüros erstattungsfähig sind: AG Chemnitz,22.11.2005,22 C 3334/05 Orientierungssatz Vorgerichtliche Inkassokosten sind nur in Höhe derjenigen Kosten erstattungsfähig, die angefallen wären, wenn der Gläubiger/Kläger unmittelbar einen Rechtsanwalt mit der Beitreibung der Forderung beauftragt hätte (hier: 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG). ---------- OLG Karlsruhe, 25.05.2005,15 W 23/05 Leitsatz Die Beauftragung eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren verursacht zusätzliche Kosten, wenn sich ein streitiges Verfahren vor einem Landgericht anschließt, in dem ein Rechtsanwalt für den Kläger auftreten muss. ... (wobei im konkreten Fall die Inkassokosten als nicht ersatzfähig angesehen wurden.) -------- AG Hamburg-Altona, 29.04.2005, 315A C 331/04 Orientierungssatz Wenn geltend gemachte Inkassokosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten stehen, die im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden wären, so handelt es sich um ersatzfähige Kosten der Rechtsverfolgung. ------- AG Hagen (Westfalen), 24.04.2005, 04-2330118-03-N Orientierungssatz 1. ... Dem Mahngericht steht insoweit eine Prüfungskompetenz dahingehend zu, ob es sich bei den Inkassokosten um eine offensichtlich unbegründete oder gerichtlich nicht durchsetzbare Forderung handelt. 2.
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