295 Ergebnisse für „kosten zahl“

Leserforumvon Der-unwissende-1980 | Inkasso | 7 Antworten | 10.07.2007 14:39
Bitte helft mir, muß ich soviel Kosten tragen? ... Zinsen und Mahnspesen gehen in Ordnung. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... So gesehen sehe ich nur 2 Möglichkeiten: Unterschreiben und diese 45 EUR in Kauf nehmen oder ohne diese Kosten in einer Summe zahlen. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon matrix3 | Inkasso | 11 Antworten | 01.09.2006 10:11
Ander Kosten sind aufgeführt: Zinsen:4,26€ Auslagen des Gläubigers:22,50€ Inkassokosten:45,00€ Kontoführungsgebühren:22,50€ Nun würde mich mal Interessieren,welche Kosten ich zu tragen habe,abgesehen von den 52,65€ Am 1.9.2006 von thehellion Hallo matrix3 mehr details Ist die Forderung strittig ? ... Am 2.9.2006 von matrix3 Ja wurde schon vom Gläubiger angemahnt Am 2.9.2006 von thehellion zahl die offene summe inkl der im letzten Brief vom Gläubiger aufgeführten Mahngebühren direkt auf dessen kto. ... Weil die Ihre Kosten nicht durchbringen werden.
Leserforumvon BettinaS | Inkasso | 3 Antworten | 15.12.2007 08:57
Und: wer trägt die Kosten der wegen Nichtzahlung stattgefundenen Rückbuchungskosten und Verzugszinsen, die A entstanden sind? ... Die oben genannten Kosten mit geltend machen und eine sog.
Leserforumvon crystalclear | Inkasso | 31 Antworten | 30.09.2006 11:20
Der Posten müsste ungefähr lauten: Kosten wie nebenstehend. ... Durch den Erlass des Vollstreckungsbescheides könnten durchaus Kosten von ca. 15 Euronen angesetzt werden. ... Da hattest Du ebenfalls Titulierungen bzw Gerichtsverfahren prophezeit. ------------------ Wenn Dir das zu riskant ist : Dann Zahl den Rest 80 er aber mache Einspruch.
Leserforumvon landratte | Inkasso | 16 Antworten | 12.09.2006 20:41
Am 12.9.2006 von thehellion zahl morgen früh die mahnung an die bahn warte den nächsten inkassobrief ab und negiere ohne auf den ersten inkassobrief einzugehen die forderung und verweise auf den rechtsweg. ... habe vorallem angst vor einem schufa eintrag Am 13.9.2006 von thehellion wie oben : zahl die mahnung an die bahn warte den nächsten (!) ... Am 14.9.2006 von thehellion zahl erst mal die Summe - ohne gebühren - an die DB wenn sich infoscore meldet postest Du noch mal gruß thehellion Am 14.9.2006 von guest123-977 --- editiert vom Admin
Leserforumvon JCK21 | Inkasso | 6 Antworten | 02.01.2008 17:08
Guten Tag, wo gebe ich beim Ausfüllen des Online-Mahnantrags die Kosten für die Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren an? ... Die Kosten des Verfahrens werden automatisch berechnet. ----------------- " " Am 3.1.2008 von JCK21 Vielen Dank für die Antworten. ... Grüße JCK21 Am 3.1.2008 von Jotrocken Ja. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon JohnDoe86 | Inkasso | 6 Antworten | 28.01.2022 16:34
Da bereits ein Titel besteht, weiß ich nicht was ich nun tun sollen um nicht noch weitere Kosten zu verursachen. ... Die Vollmacht und ein Schreiben zur Namensänderung habe ich hier hochgeladen: https://we.tl/t-gf4E5iJjml Hier ist die aktuelle Forderungsaufstellung ohne persönliche Daten: https://we.tl/t-uszcwW6h1u Am 29.1.2022 von The Mentalist Zahl die HF aus dem Vollstreckungsbescheid + PfÜB + Gerichtsvollzieher und die Zinsen der letzten 3 Jahre (hier ausrechnen: basiszins.de) und widerspreche dem Rest.
Leserforumvon jackwarrior | Inkasso | 6 Antworten | 10.08.2008 21:03
Am Besten dann noch mal posten Am 12.8.2008 von jackwarrior na hatte gestern bei denen angerufen und nach ner kleine pauke von mir muss ich nur die hauptforderung zahlen.... also die inkassogebühr fallen weg. hab aber gemeint bevor ich zahl sollen sie mir ne vollmacht schicken mal schaun ob was kommt Am 12.8.2008 von bummelbiene99 Wozu brauchst du dann von denen eine Vollmacht?
Leserforumvon Panthera | Inkasso | 5 Antworten | 17.12.2005 17:48
Kosten 10,00 EURO, Gebühr: 32,50 EURO u. ... mfg Am 18.12.2005 von thehellion Wenn Du noch nichts unterschrieben hast : Zahl die 134 direkt an den Gläubiger aufs konto (kdnr nicht vergessen) und sitz die KSP RA Gebühren aus ! ... Wenn Du also nicht gezahlt hast, obwohl Du hättest zahlen müssen, dann können alle genannten Kosten berechnet werden.
Leserforumvon Jotrocken | Inkasso | 1 Antwort | 02.12.2007 12:26
Hier wird derzeit damit geworben, dass innerhalb der ersten 3 Monate keinerlei Kosten für die Flatrate anfallen und auch der Einrichtungspreis nicht erhoben wird ('entfällt'). ... Oder könnte der Kunde die Lastschrift platzen lassen, ohne hinterher noch mehr Kosten anfallen zu lassen? Immerhin ist die Forderung in Gänze unberechtigt. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon atp7210 | Inkasso | 2 Antworten | 08.10.2005 15:24
Gruß atp7210 Am 8.10.2005 von thehellion Mach doch folgendes : Zahl den Betrag inkl der Kosten die der Anwalt aufführt und lege 4 bis 5 Tage nach der Überweisung widerspruch ein ?!
Leserforumvon janet3 | Inkasso | 3 Antworten | 01.02.2004 14:12
Wenn du das Geld hast, dann zahl schnellstmöglich, um weitere Kosten zu vermeiden.
Leserforumvon guest-12310.01.2013 12:21:47 | Inkasso | 2 Antworten | 17.09.2006 22:21
Ich hab mal eine frage, ich bekam vor über drei Wochen ein Rechtsanwaltschreiben zwecks eines unbezahlten Abos (die vierteljährlichen Gebühren halt), ist soweti auch alles rechtens und hatte auch vor dies dann zu bezahlen, nun bekomme ich drei woche nspäter noch einen brief, diesmal von einem Inkasso das ebenfalls vom verlag beauftragt sein muss, ale beide wollen die summe für das abo sowie jeweils ihrer kosten. muss ich jetzt beide bezahlen, ich meine es ist ja ansich nicht sehr sinnig nach einem Anwalt onch ein Inkasso zu beauftragen Am 18.9.2006 von thehellion zahl die Abogebühren (ohne gebühren) direkt an den Verlag ohne auf die Briefe einzugehen.
Leserforumvon fb457152-15 | Inkasso | 2 Antworten | 08.01.2017 16:50
Wenn mein Bekannter sich nun via Rechtsanwalt gegen die Forderung wehren muss, muss er dann die Kosten tragen ? Am 8.1.2017 von arnonym117 Zitat (von fb457152-15):Wenn mein Bekannter sich nun via Rechtsanwalt gegen die Forderung wehren muss, muss er dann die Kosten tragen ? ... Landet es vor Gericht und er bekommt Recht, zahl normalerweise die Gegenseite den eigenen Anwalt.
Leserforumvon HardstyleEngel | Inkasso | 14 Antworten | 25.02.2009 20:25
dann werden mir ja noch mehr kosten aufgebrummt! ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Am 27.2.2009 von HardstyleEngel und 34 euro wollten sie mir abbuchen(was sie auch getan haben im dezember) aber keinerlei weiteren kosten und ich habe im dezember keine leistung bekommen,somit auch von denen das geld zurueck bekommen (nach langem hin und her telefonieren) Am 27.2.2009 von guest123-2205 --- editiert vom Admin Am 27.2.2009 von Jotrocken Richtig, so würde ich es auch machen. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon kleinerschwan | Inkasso | 25 Antworten | 01.08.2007 20:00
Alle Kosten sollen durch diverse Telefonanbieter entstanden sein (zwischen 2003 und 2004). ... ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Die Anbieter sind regelmäßig gar nicht in der Lage so eine technische Prüfung durchführen zu lassen, zumal sie auf eingene Kosten dazu einen Schverständigen zu beschäftigen haben.
Leserforumvon Jeya | Inkasso | 14 Antworten | 05.02.2009 20:30
ich glaube einen schufa eintrag habe ich dafür bereits bekommen (bin mir aber nicht sicher) Am 6.2.2009 von thehellion Leih Dir das Geld und zahl ! ... Sie stellen immer wieder Fragen, die schon (und teilweise mehr als einmal) beantwortet wurden. thehellion:quote:Leih Dir das Geld und zahl ! ... Durch gerichtliche Maßnahmen, die du nicht vermeiden kannst,kommen nur noch erhebliche Kosten obendrauf.
Leserforumvon Maria123439w | Inkasso | 11 Antworten | 27.05.2007 22:35
Ich habe so überlegt, ob ich das wirklich unterschreiben soll oder ob die dann nachher noch höhere Kosten aufschlagen. ... Zahl die Hauptforderung 63,95 an Karstadt auf das bekannte konto und leg noch 3 € obendrauf. ... Gruß Am 27.5.2007 von thehellion Nein - zahl an Karstadt und entsorge den bausteinbrief lg Am 27.5.2007 von Mahnman Kommt darauf an.
Leserforumvon svenna | Inkasso | 5 Antworten | 19.06.2006 18:33
hallo also meine frau hat eine zeitung abonniert vor 1 jahr- für 59,- im jahr. jetzt im 2 jahr sollte es plötzlich 79,- kosten, mit der rechnung hatten wir auch schon 2 mal die zeitung erhalten. 1 rechnung vergessen ! ... soll ich zahlen. ohne weitere zahlungsfrist erfolgt das gerichtliche mahnverfahren. die nicht unerheblichen kosten der gerichts und anwaltskosten sowie kosten der zwangsvollstreckung sund aufgrund ..... von uns voll zu tragen. desweiteren teilen sie mir mit das sie die daten und der weiteren vorgangsbearbeitung an die schufa übermitteln.... hohohohohoh !!!!!! ... bitte bitte bitte bitte danke sven Am 19.6.2006 von thehellion zahl den nichtstrittigen betrag ohne inkassogebühr an die bekannte ktonummer des verlages (kdnr nicht vergessen) warte den nächsten inkassobrief ab und negiere dann per fax und email ans inkassobüro die forderung mangels vorlage der vollmacht gem 174 BGB Gleichzeitig bestreitest Du die Forderung und widersprichts der Speicherung und Weiterverwendung Deiner Daten gem BDSG damit beendest Du die Kommunikation mit dem inkassobüro die kommenden 2 bis 3 mahnbriefe demütig ertragen so würde ich es machen gruß thehellion Am 19.6.2006 von svenna aber ich muss laut inkasso ja zum 21.06 schon zahlen !!!
Leserforumvon Nick64 | Inkasso | 7 Antworten | 09.06.2007 13:54
. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Erst wenn Störung auftaucht, darf B die Hilfe eines Anwalts auf Kosten der A/Versicherung in Anspruch nehmen. B darf nicht aus Bequemlichkeit unnötige Kosten produzieren.
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