161 Ergebnisse für „kunde mahnung rechnung verzug“

Leserforumvon Annetheke | Inkasso | 4 Antworten | 05.04.2005 15:23
Am 20.03. schickt er eine Mahnung, daß die Rechnung bis zum 01.04. zu zahlen sei. ... Ist der eigentliche Verzug durch die Mahnung aufgehoben? ... Nach 286 (2) ist der Schuldner seit 08.03 in Verzug.
Leserforumvon root66 | Inkasso | 6 Antworten | 30.09.2014 17:17
Den Verzug wies ich gemäß §286 Abs. 3 BGB zurück, weil ich die Rechnung und Mahnung nie erhalten hatte. ... Den Verzug wies ich gemäß §286 Abs. 3 BGB zurück, weil ich die Rechnung und Mahnung nie erhalten hatte. ... Ob du hinterherrennen musst: Eigentlich nein. zu 2) Ohne Rechnung/Mahnung aber auch kein Verzug.
Leserforumvon Biskalar | Inkasso | 5 Antworten | 05.12.2005 04:35
Ich denke, der Anwalt wird den Zugang von Rechnung und Mahnung nicht beweisen können. ... Sollte ich mich auf sein letztes Schreiben beziehen und ihm nochmals mitteilen, da keine Rechnung/Mahnung erhalten auch kein Verzug oder am besten telefonisch oder noch besser persönlich vorbeigehen und die Sache klären. ... Liege ich da falsch, da keine Rechnung/Mahnung bei mir einging, bin ich auch nicht im Verzug.
Leserforumvon zmaster17de | Inkasso | 3 Antworten | 11.04.2005 16:08
Hannes Am 11.4.2005 von luDa rechtlich gibt es mE keinen unterschied zwischen einer zahlungerinnerung und einer mahnung. der kunde ist mit erhalt der ersten zahlungserinnerung in verzug gekommen. - es hätten schon gebühren für die zweite zahlungserinnerung genommen werden dürfen. derartige klauseln in den agb zum nachteil des verbrauchers düften unwirksam sein. daher: gleich eine mahnung schicken (und nicht 1. mahnung draufschreiben sonst geht das gegenüber davon aus, dass noch mindestens eine weitere kommt) darin ein klares zahlungsziel angeben "bis zum 30.05. auf dem oben angegeben postbankkonto eingegangen" - nicht: "innerhalb von 2 wochen" und ab der zweiten geld verlangen. Am 11.4.2005 von Mahnman Es kommt meines Wissens nach darauf an, ob der Schuldner im Verzug ist. Wenn auf der Rechnung ein klares Zahlungsziel ersichtlich ist, kommt der Schuldner anschließend automatisch in Verzug.
Leserforumvon Stillhalter | Inkasso | 16 Antworten | 25.02.2021 01:44
Ich verstehe nicht warum Rechnung = Rechnung heißt und nicht Mahnung die man bekommt. ... [/quote] Ganz einfach, weil es halt eine Rechnung ist und keine Mahnung. Und wenn man in Verzug ist, braucht es auch keine Mahnung mehr.
Leserforumvon bavramor | Inkasso | 10 Antworten | 23.03.2021 23:25
Darauf hat der Kunde der Rechnung per Mail widersprochen. ... Da der Kunde schriftlich per Mail der Rechnung widersprochen hat, wurde mir auch gesagt, dass ein Inkassounternehmen deshalb nicht mehr in Frage kommt. ... Wir fordern Sie daher mit dieser Mahnung letztmalig auf, die genannte Rechnung bis zum 14.11.2013 durch Überweisung auf unser angegebenes Konto zu begleichen.
Leserforumvon Denis51984 | Inkasso | 13 Antworten | 05.03.2019 22:39
Der Kunde war nach der ersten Mahnung gerichtsfest in Verzug? ... Eine Mahnung über Rechnung zzgl. ... Ich war leider gerade vor Gericht, weil ein Kunde eine sehr große Rechnung nicht zahlen wollte.
Leserforumvon Netsrac | Inkasso | 1 Antwort | 07.02.2008 21:32
Der Kunde zahlt natürlich brav die Rechnung und gibt als Verwendungszweck natürlich die Rechnungsnummer an. ... Der Kunde wiegt sich in Sicherheit da er ja die Rechnung bezahlt hat. ... Ist der Kunde im Verzug weil der Zahlungsempfänger die Zahlung einem falschen Kundenkonto zuordnet?
Leserforumvon Christoph U. | Inkasso | 2 Antworten | 28.01.2005 13:55
Falls nein, ist es rechtens, nach dieser langen Zeit ohne mahnung gleich Mahngebühren zu verlangen? ... Hierzu wäre es wichig, die Rechnung anzusehen. Wenn dort ein fester Zahlungstermin angegeben ist, befindet sich der Kunde im Verzug. somit wären auch die Mahngebühren gerechtfertigt.
Leserforumvon skorpi1 | Inkasso | 7 Antworten | 01.09.2014 09:54
Rechnung bzw. angebl Mahnung nicht erhalten. -Schreiben an BFS widerspruch, keine Rechnung/Mahnung erhalten mit der Bitte um Klärung. ... Am 1.9.2014 von Harry van Sell quote:Ohne Rechnung ist man nicht in Verzug.
Leserforumvon TxM | Inkasso | 3 Antworten | 20.07.2018 15:08
Hallo, ein Kunde von mir ist mittlerweile fast zwei Wochen mit der Zahlung meiner Rechnung in Verzug. Ich werde heute erst einmal eine freundliche Zahlungserinnerung per Email senden, dann in zwei Wochen eine Mahnung per Einschreiben schicken und wenn auch das nichts bringt, werde ich mich von einem Anwalt vertreten lassen. ... Aber auf die Kosten des Anwalts - wenn das Mahnschreiben gerichtsfest war und Verzug herbeigeführt hat.
Leserforumvon Wishes | Inkasso | 2 Antworten | 05.09.2011 22:08
Ob der Schuldiger vor mehr als 10 Jahren Kunde bei Tele2 war ist leider nicht mit Sicherheit zu sagen, seine Adresse steht so, also falsch, im Telefonbuch. Vor Kurzem erreichte den Schuldner eine weitere Rechnung von letztem Monat mit inzwischen 2x 5€ Mahngebühren. ... Bitte um Erläuterung was Beweislast und Verzug, maximalen Mahnungbühren, alles weiterem von Belang angeht und womöglich Vorschläge das weitere Vorgehen des Schuldners betreffend.
Leserforumvon Thomasovic | Inkasso | 14 Antworten | 19.01.2006 19:48
Mahnung ) schon wieder neu dazu kam der Mahnbescheid beantragt werden kann? ... Meine Frage war auch eigentlich nur darauf bezogen ob die Firma damit jetzt in Verzug ist ( insbesondere mit der nächsten Rechnung die ich gerne in den Mahnbescheid mit aufnehmen möchte, die aber ausgestellt wurde nach der letzten Mahnung )so das ich den Mahnbescheid beantragen kann und auf der sicheren Seite bin. Wenn einer Firma bekannt ist das die jeden Monat einen falschen Betrag abbuchen und nichts dagegen unternimmt sind die doch in Verzug auch wenn die letzte falsche Rechnung noch nicht in der letzten Mahnung bemängelt wurde oder?
Leserforumvon Humbuk | Inkasso | 6 Antworten | 30.07.2010 13:18
Das ist ja auch richtig so, denn wenn ein Schuldner durch seinen Verzug wirklich bestimmte Kosten verursachte, kann man ihn natürlich dieses in Rechnung stellen, allerdings nicht pauschal bei allen Schuldnern bei denen die Einzelfälle jeweils anders sind. quote: So betrugen meine Kosten in der 1. ... Je nach Formulierung auf der Rechnung darf man dich nach Ablauf der Zahlungsfrist sogar sofort auf Zahlung verklagen. ... Die Kosten einer Mahnung bemessen sich am Aufwand für den Vorgang und nicht am Gesamtbetrag der Rechnung. ----------------- " Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon 2rb2rjine | Inkasso | 15 Antworten | 20.06.2013 09:46
. §286 BGB Abs. 2: Der Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. ... Ihr seid mehr als einen Monat dort Kunde gewesen, anscheinend ja über ein Jahr (mindestens). ... Tatsächlich kann man gerade bei Dauerschuldverhältnissen auch dann in Verzug kommen, wenn man eine Rechnung nicht erhält (nämlich nach besagten 30 Tagen).
Leserforumvon Marcos | Inkasso | 4 Antworten | 06.02.2004 15:36
Es reicht jetzt aus, wenn auf der Rechnung ein Zahlungstermin angegeben wurde - i.d.R. 30 Tage. Verstreicht dieser Zahlungstermin, ist der Schuldner automatisch in Verzug. ... Aber ist der Kunde dazu verpflichtet, wenn sein Modem defekt war und er sich kein neues gekauft hat und somit gar nicht Online kam?
Leserforumvon auge1 | Inkasso | 7 Antworten | 07.09.2016 01:17
Hallo Unitymedia Kunde reagiert erst nach der 3. Mahnung auf eine Rechnung. ... Meiner Meinung nach kann es nur so funktionieren: Man war aufgrund einer Mahnung mit der Rücksendung in Verzug.
Leserforumvon herbun | Inkasso | 2 Antworten | 08.03.2011 21:39
Hallo, ich wollte fragen wie die Rechtssituation bei folgender Situation ist: Kunde kündigt bei Vodafone, Kündigungsdatum laut Vertrag 09.12.10 1. Vodafone Rechnung Oktober wird abgebucht, geht aber mangels Deckung zurück. ... Du bist automatisch im Verzug - eine Mahnung ist nicht mehr notwendig - vermutlich hat das telko trotzdem gemahnt lt Deinem Posting hat die Vermieterin die Post mit dem Vermerk " unbekannt " zurück geschickt quote:3.
Leserforumvon guest-12319.07.2022 00:22:00 | Inkasso | 5 Antworten | 05.04.2013 16:00
Dürfen die Mahngebühren verlangen auch wenn es in der Rechnung nicht geschrieben wurde und nur ein Schreiben kam? ... Da es ein Dauerschuldverhältnis ist, wart ihr durch die Nichtzahlung automatisch in Verzug. Verszugsschäden wären in dem Stadium Mahnkosten (1-3 EUR je Mahnung, Gebühren für Rücklastschriften (6-12 EUR je Fall), Zinsen).
Leserforumvon amz464287-30 | Inkasso | 7 Antworten | 22.04.2017 14:29
Mahnung durch die genaue Fristsetzung in der Rechnung rechtens zu sein, die hohen Mahngebühren aber gerade bei Mahnung per Email nicht, was ich hier so lese. ... Als Kunde muss man nicht Rätselraten. ... Die Wertung der zweiten Anwältin, dass man mit Datum auf der Rechnung in Verzug gewesen wäre, ist absolut falsch, wenn die zwingend notwendige Verbraucherbelehrung fehlt und es wundert mich, dass auch Anwälte so etwas erzählen.
123·5·9