Universum Inkasso Brief vom Anwalt nach Widerspruch
1,5 von 5 Sterne
Irgendwann trudelte ein Mahnbescheid seitens des Gerichts ein, wo ich auch widerspruch einlegte. ... Die Hauptforderung ist beglichen, es geht nur noch um 50€ Inkasso gebühren. ... Aber da der Widerspruch ja eingelegt wurde, ist es jetzt auch egal.
Jetzt kam wieder ein Brief mit einer Widerspruchsrücknahmeerklärung und warum dieser Widerspruch eingelegt wurde. ... RA - Mahnung 15 € RA-Geb.Mahnbescheid 22,50 € GK Mahnbescheid 23 € Die HF war 59,92 € + 20 € Mahngebühren des Gläubigers diese sind ja beglichen. ... Jetzt schreiben die im Brief vom 29.08.2008/erhalten 02.09.2008 das nicht auf das Schreiben reagiert wurde zwecks Mitteilung warum Widerspruch eingelegt wurde und diesen aber auch zurück nehmen .
Denn die Forderung habe ich ja schon beglichen gehabt bevor der Mahnbescheid bei mir war! Ist jetzt Widerspruch der richtige Weg, oder soll ich dem Anwalt mitteilen den Mahnbescheid zurückzuziehen? Welche Konsequenzen hat der Mahnbescheid bzw. der Widerspruch denn auf meine Schufa etc. ???
Da bei dem Anwaltsbrief die HF immernoch aufgeführt war, Brief ignoriert, denn die Forderung war ja seit Wochen nachweislich beglichen. ... Ich denke, dass ein kompletter Widerspruch sinnvoll ist, da weder Inkasso noch RA nachweisen können, jemals einen Brief an sie geschickt zu haben. ... Da bei dem Anwaltsbrief die HF immernoch aufgeführt war, Brief ignoriert, denn die Forderung war ja seit Wochen nachweislich beglichen.
März beglichen. ... Gesagt getan und heute habe ich einen neuen Brief des Inkasso-Unternehmens erhalten, indem die Forderung nun um den bereits im März gezahlten Betrag reduziert wurde, aber trotzdem noch ein Betrag von gut 45eus zu zahlen wäre. ... In sehr seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt.
Der Brief endet mit "Nutzen Sie diese Chance" Da ich die Hauptforderung schon beglichen habe sehe ich nicht mehr ein diesen Blutsaugern weitere Gebühren in den Rachen zu werfen. ... Zu 1 Wer sich dann dem Call Agenten gegenüber am Telefon sozusagen als nervliches Wrack outet bekommt sofort den Mahnbescheid lg thehellion -- Editiert von thehellion am 27.01.2007 20:58:08 Am 27.1.2007 von Kellerlöwe wie soll ich am Besten reagieren ? Die folgenden Briefe ignorieren oder Ihnen wie vorgeschlagen mitteilen : Widerspruch der Forderung mit Unterlassung von weiteren Anrufen und Hausbesuchen Wenn ich angerufen werde soll ich am Besten gleich auflegen ?
Jetzt ist die Frage, ob ich bei dem Mahnbescheid trotzdem Widerspruch einlegen muss? ... Mein Rat: Bezahle den Vergleich und lege gegen den Mahnbescheid komplett Widerspruch ein. ... Ihr meint jetzt, dass ich dem Mahnbescheid trotzdem widersprechen soll, obwohl die im Brief explizit geschrieben haben, dass ich es nicht machen soll?
Dies wurde mir inklusive einer Zahlungsaufforderung von der Postbank in einem Brief mitgeteilt. ... Dieser Brief wurde etwa zeitgleich mit meiner Überweisung an mich versendet. ... Sollte dann ein Mahnbescheid kommen, Widerspruch einlegen.
Der Betrag wurde vollständig beglichen. ... Tage verpasst - aber vollständig beglichen! ... Durch deinen Widerspruch darf erst mal kein Schufa-Eintrag erfolgen.
Im März diesen Jahres schrieb C einen Brief mit der Rechnung (Rechnungsempfänger die GmbH) an A und bittet um Ausgleich. ... Nun die Frage: Kann A gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen? ... Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen kann jeder.
Brief von Rechtsanwalt Haas & kollegen
3,17 von 5 Sterne
Ich hatte eine Förderung von knapp 35€ offen, welche ich beglichen habe. ... Ich habe diesen Brief einfach ignoriert, da ich ja die Forderung schon beglichen hatte. ... Brief ist jetzt raus.
Habe dann von Sirius einen Brief erhalten, dass ihnen mitgeteilt wurde, dass die Hauptforderung beglichen wurde. ... Und dann kam jetzt ein Mahnbescheid, dem habe ich trotzdem widersprochen, da ich mir sicher war die Hauptforderung beglichen zu haben. ... Sollte ich den Widerspruch zurückziehen?
Daraufhin erhielt ich ohne Bezug zum Mahnbescheid einen Brief, datiert auf April, mit beigefügtem Scheck über 100EUR. ... Daraufhin erhielt ich ohne Bezug zum Mahnbescheid einen Brief, datiert auf April, mit beigefügtem Scheck über 100EUR. ... Ich frage mich aber, was passiert, wenn der Gläubiger Widerspruch einlegt, wovon ich ausgehe, und die Hauptforderung beglichen wurde (wann auch immer).
Widerspruch gegen MB, Problem mit RA Schneider
5 von 5 Sterne
Tags darauf bekamm ich einen Mahnbescheid gegen den ich Widerspruch eingelegt habe. Da ich ja die Forderung beglichen hatte. ... Da ich aber alles beglichen habe, sehe ich es nicht ein hier meinen Widerspruch zurück zu ziehen, warum auch, ich hatte ja bezahlt.
Inzwischen habe ich einen Mahnbescheid, gegen den ich Widerspruch eingelegt habe. ... Ja, es war tatsächlich so, dass der Anwalt der Gegenseite, also des Inkassoinstituts, mir einen Brief mit der Bitte um Zahlung der 120 Euro sowie des Rücknehmens des MB schickte. ... Am 31.10.2007 von thehellion Die HF war lt posting im vorfeld beglichen lg Am 1.11.2007 von Maria123439w Erst einmal vielen Dank für Eure Tipps.
Den Widerspruch zum Mahnbescheid bitte nicht an das Inkasso senden, sondern an das Mahngericht ! ... Heute der Mahnbescheid. ... Die Inkassogebühr halt nicht, wenn nie ein Brief eines Inkassos kam.
Und was kann mir passieren, wenn ich jetzt Widerspruch einlege?? ... Am 16.9.2008 von thehellion Widerspruch was sonst ? ... Den Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen lg Am 16.9.2008 von guest123-2083 --- editiert vom Admin Am 16.9.2008 von thehellion Anscheinend hast Du das Posting nicht aufmerksam gelesen Die Forderung ist beglichen ------------------------------------------------ Das hat man mir hier auch geraten...
5) Ist in keinem Brief genau aufgelistet was ich genau bestellt habe oder wo die Ware hingeliefert wurde. 6) Steht im Mahnbescheid des Hünfelder Amtsgerichtes keine Telefonnummer, eine Straße ist in der Anschrift nicht angegeben und es gibt auf dem Schriftstück keine einzige Unterschrift, ebendso sieht der Stempel "kopiert" aus (als wäre der Brief eine Kopie). 7) Ist der zuständige Rechtsanwalt Peter M. ... Meine Frage: Ich habe ja gegen den MB Widerspruch eingelegt, was soll ich nun machen? ... Beglichen sind damit die Hauptforderung + Zinsen, Gerichts/Anwaltskosten, Auskünfte und 1/3 Mahngebühr.
Die Gesamtsumme in Höhe von 997,00 € wäre im nächsten Monat nun komplett beglichen. Nun bekam ich heute einen Brief (Mahnbescheid) vom Amtsgericht Schleswig in dem der Prozessbevollmächtigte die Rechtsanwälte Hörnlein & Feyler aus Coburg sind. ... Soll ich nun Widerspruch einlegen oder es doch lieber lassen?
Ich reagiert, gleiches nochmal geschrieben, und dazu einen hübschen Brief was Datenschutz (TFFFFF) etc. angeht. ... Somit habe ich ja die Hauptforderung beglichen. ... Mahnbescheid muss man reagieren, schon klar.