202 Ergebnisse für „mahnbescheid widerspruch hauptforderung verhalten“

Leserforumvon Viertelpfünder | Inkasso | 5 Antworten | 24.05.2012 10:35
Hat die Zahlung verschlafen und beim ersten Brief vom Inkasso die Hauptforderung an die Unternehmen x überwiesen nun nach mehrern Monaten bekommt Herr P post (Mahnbescheid). ... Hauptforderung: 44,56€ bezahlt (wird aber im Mahnbescheid immernoch gefordert) Schadenerzatz aus Dienstleistungsvertrag gem Titulierungsvergütung: 45€ Zinsrückstände: 0,37€ Kosten wie Nebenstehend: 23 Auskünfte: 1,30 Kontoführungskosten 19,50 jemand eine Idee wie sich Herr P verhalten sollte? ... Tip: Widerspruch nicht zurückziehen. quote: jemand eine Idee wie sich Herr P verhalten sollte?
Leserforumvon toschm | Inkasso | 7 Antworten | 29.03.2013 09:24
Ist die Hauptforderung nicht schon verjährt? ... Person A wird dann dem Mahnbescheid widersprechen und das Inkassobüro anschreiben wegen Vorlage des Kaufvertrages, Abtretungsurkunde, Forderungsaufstellung und Datenauskunft gemäß BDSG Soll Person A in dem Schreiben auch erwähnen, dass Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde? ... Das Verhalten musse er denen nicht erklären.
Leserforumvon owag | Inkasso | 18 Antworten | 05.01.2017 10:09
Dann in jedem Fall Widerspruch einlegen und abwarten, was passiert. ... Muss ja so sein, sonst wäre die Hauptforderung ja nicht verschwunden. ... Wie soll ich mich nun weiter verhalten?
Leserforumvon Nicolina1976 | Inkasso | 80 Antworten | 10.11.2017 17:47
Ich hatte Widerspruch in einem Mahnbescheid 2016 eingelegt. ... Hier das Ursprungsthema: https://www.123recht.net/Mahnbecheid-Widerspruch-Bitte-um-Hilfe-__f528393.html Ich habe nichts anderes dazu zu sagen, als dort schon drin steht. ... Hier das Ursprungsthema: https://www.123recht.net/Mahnbecheid-Widerspruch-Bitte-um-Hilfe-__f528393.html Ich habe nichts anderes dazu zu sagen, als dort schon drin steht.
Leserforumvon Mariagirl | Inkasso | 2 Antworten | 28.06.2005 02:35
Wie soll ich micht verhalten gegenüber dem zweiten gerichtlichen Mahnbescheid. ... Pustekuchen. 2 Jahre später gerichtlicher Mahnbescheid Hauptforderung 2000 € Nebenforderungen Zinsen bla bla 600 € . ... Gerichtlichem Mahnbescheid widersprochen da keine Rechnung bekommen habe und somit nicht in Verzug gekommen. 2000 Hauptforderung bezahlt ( das was denen auch zusteht ) So jetzt zweiter gerichtlicher Mahnbescheid.
Leserforumvon eistee45 | Inkasso | 3 Antworten | 20.01.2013 15:36
Im Mahnbescheid stehen folgende Posten: I. Hauptforderung: 1. ... Wie sollte ich mich weiter verhalten?
Leserforumvon Equlibrium | Inkasso | 5 Antworten | 20.02.2015 06:00
Hauptforderung 1.546,04 Euro II. ... Wie soll ich mich verhalten. ... Der Mahnbescheid selbst ist rechtens.
Leserforumvon fb534657-2 | Inkasso | 10 Antworten | 28.12.2019 10:56
Die Hauptforderung wird auf dem Bescheid auch reduziert dargestellt (sprich die ursprüngliche Hauptforderung abzüglich meiner bisher geleisteten Zahlungen..) .. ... Wie verhalten ? Widerspruch/Teilwiderspruch einlegen ?
Leserforumvon Patricia1902 | Inkasso | 9 Antworten | 03.03.2017 14:46
Zitat:Ich weiß jetzt überhaupt nicht wie ich mich verhalten soll Ich persönlich würde dem Mahnbescheid vollständig widersprechen. ... Zitat:Also die Hauptforderung liegt bei 269€. ... Zitat:Also die Hauptforderung liegt bei 269€.
Leserforumvon dn5501 | Inkasso | 10 Antworten | 22.11.2007 14:28
Wie reagiert man, wenn zwar die Hauptforderung(27,00 Euro) begründet ist, sich die Gesamtforderung aber auf 176 Euro beläuft? ... Wie kann man sich verhalten, wenn die Briefe vom Inkasso nicht aufhören und ständig mit Klage gedroht wird? ... Besteht das Risiko, wenn Widerspruch eingereicht und Zahlung wie besprochen vorgenommen wird?
Leserforumvon Kerstin H | Inkasso | 5 Antworten | 05.02.2015 12:27
bis heute wurde das geld nicht retourniert. heute erreicht mich allerdings ein mahnbescheid vom amtsgericht im auftrag von cards &systems. in dem MB fordert cards & systems im ernst 223€ von mir. die anfängliche forderung (9€), die ich bezahlt habe (40€) und nicht retourniert wurde, steht ebenfalls noch in dem MB. wie muss ich mich jetzt verhalten? ... muss ich in den widerspruch reinschreiben das ich die rechnung meines erachtens schon bezahlt habe? ... Es ist bei dieser Darstellung fraglich, ob überhaupt ein Verzug vorliegt. --> kompletter Widerspruch!
Leserforumvon Noname1977 | Inkasso | 16 Antworten | 06.11.2012 13:58
Ich plane dem Mahnbescheid vollumfänglich zu widersprechen und die Hauptforderung an den Gläubiger zu überweisen! ... Mahnbescheid widersprechen und die noch offene Hauptforderung (also ursprüngliche Rechnung abzüglich gezahlter Beträge) an den Gläubiger überweisen. ... Spätestens nach Widerspruch und folgender Klage dürfte das dann natürlich wieder anders aussehen.
Leserforumvon blackbloodysoul | Inkasso | 6 Antworten | 05.04.2007 18:35
könnt ihr mir tipps geben wie ich mich jetzt richtig verhalten? ... wieviel von der eigentlichen Hauptforderung wäre noch offen ? ... widerspruch?
Leserforumvon Amarylion | Inkasso | 9 Antworten | 21.05.2015 16:29
Sind Inkassogebühren + Anwaltskosten in den jeweiligen Höhen zulässig, bzw. können beide in Zusammenhang mit der Hauptforderung (die z.Zt. des RA-Schreibens beglichen war) geltend gemacht werden? Wie soll ich mich nun weiter verhalten? ... RA-Gebühren, RA-Gebühren Mahnbescheid und GK-Kosten...
Leserforumvon passat32b | Inkasso | 25 Antworten | 16.06.2007 15:24
Heute kam dann der Mahnbescheid AG Euskirchen 14.06.2007 AG Euskirchen I. ... Noch kürzer ist die Zeit zwischen dem RAe-Schreiben und dem Mahnbescheid. ... Die Gegenseite darüber in Kenntnis setzen und wg der nicht beglichenen Positionen den rechtsweg anheim stellen. lg Am 17.6.2007 von passat32b soo, ich habe nun 585,62 Euro überwiesen: 320,16 Hauptforderung (a) 093,00 Hauptforderung (b) 074,33 Zinsen (a) 021,13 Zinsen (b) 023,00 Gebühr Gericht (Mahnbescheid) 045,00 RAe-Gebühr 009,00 Auslagen RAe Ich habe folgende Mahnkosten NICHT bezahlt: III.
Leserforumvon grübeline | Inkasso | 24 Antworten | 23.07.2008 18:18
Den Widerspruch nicht zurückziehen !! ... Für Infos wäre ich sehr dankbar. lg grübeline Am 6.8.2008 von bummelbiene99 Wann wurde die Hauptforderung an den Gläubiger überwiesen und von wann datiert der Mahnbescheid? ... Thehellion - wie soll man sich jetzt verhalten ???
Leserforumvon Susen15 | Inkasso | 41 Antworten | 12.08.2009 13:32
Hallo, hoffe hier kann man mir einen Rat geben,es geht um eine Forderung,die nun auch schon einige Jahre zurückliegt,die ich nicht bezahlt habe usw.Irgendwann kam ein Brief von dem Inkassounternehmen,ich solle zahlen,ggf in Raten,dies tat ich dann auch,irgendwann hab ich dann damit aufgehört,weil die Forderung immer mehr anstatt weniger wurde.Letztes Jahr ereilte mich dann der Mahnbescheid und der Vollstreckungsbescheid,darauf hin habe ich die im Vollstreckungsbescheid angegebene Summe bezahlt(ca 160€),im Verwendungszweck Hauptforderung,Zinsen und Kosten angegeben,und dann kam wieder ein Brief vom Inkassounternehmen,es würden immernoch 88€ Hauptforderung offen sein und Inkassogebühren.Hab mich daraufhin nicht gemeldet,dann kam ein Brief vom Anwalt,ich solle die Summe von 381€ bezahlen,sonst weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.Wie soll ich mich denn jetzt verhalten?... v=fLp63WBV-Ic&feature=related" Am 13.8.2009 von Susen15 Hallo,es waren mit Gebühren vom Gericht ca 160€,davon ca 90€ Hauptforderung,die habe ich auch gleich bezahlt,nur wie gesagt,dann kam der nächste Brief.... ... Wie ist das eigentlich,die haben ja das Geld,welches ich nach dem Vollstreckungsbescheid gezahlt habe,nicht auf die Hauptforderung angerechnet,obwohl dies ausdrücklich im Verwendungszweck angegeben ist,kann ich mich dagegen auch wehren?
Leserforumvon Smilla37 | Inkasso | 4 Antworten | 26.09.2018 12:27
Nun weiß ich nicht wie ich mich in diesem Falle verhalten soll, ob ich mich gegen diese Anforderung wehren soll, oder ob mit der Zahlung der 34,10€ das Verfahren erledigt ist? ... Da die Hauptforderung eingefordert worden ist, welche bereits bezahlt worden war? Zumal der Anwalt selbst erst lange nach Zahlung der Hauptforderung Bestreitung beauftragt worden ist?
Leserforumvon frotteemonster | Inkasso | 6 Antworten | 15.02.2008 09:24
Und jetzt kommt dieser Mahnbescheid :O( Ich weiss gar nicht wie ich mich verhalten soll. ... Widerspruch? ... Ich werde wohl Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen - mir macht das ganze angst :O( lg tina Am 15.2.2008 von guest123-2021 --- editiert vom Admin
Leserforumvon Lyssah | Inkasso | 3 Antworten | 29.02.2008 17:14
Nun in 02/2008 bekomme ich also einen gerichtlichen Mahnbescheid in Höhe von 530,-€. ... Und natürlich habe ich mich ruhig verhalten, da ich ja der Forderung usprünglich widersprochen hatte. ... Was passiert also, wenn ich die Hauptforderung + einer pauschalen kleinen Mahngebühr und Zinsgebühr von ca. 15,-€ sofort begleiche an den Gläubiger und dann kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist einen Widerpruch gegen den Mahnbescheid erhebe mit Verweis auf Begleichung der Hauptforderung?
123·5·10·11