226 Ergebnisse für „ratenzahlung verjährung“

Leserforumvon Max Richter | Inkasso | 19 Antworten | 05.09.2007 11:13
Oder wird durch die Ratenzahlung und eine schriftliche Absichtserklärung, die Schulden vollständig zurückzuzahlen, die Verjährung ausgesetzt und eine ausreichende Sicherheit für den Gläubiger geboten? ... Mithin fängt durch jede Ratenzahlung die Verjährungsfrist immer wieder neu an. ... Ja, sich da mit Verjährung herauszuwinden ist nur schwer möglich.
Leserforumvon Infused | Inkasso | 4 Antworten | 19.08.2020 18:33
Habe ich noch die Möglichkeit der Einrede der Verjährung, oder diese mit meiner ersten Ratenzahlung gehemmt? ... Am 19.8.2020 von The Mentalist Zitat:Habe ich noch die Möglichkeit der Einrede der Verjährung, oder diese mit meiner ersten Ratenzahlung gehemmt? ... Am 19.8.2020 von Infused Zitat (von The Mentalist):Zitat:Habe ich noch die Möglichkeit der Einrede der Verjährung, oder diese mit meiner ersten Ratenzahlung gehemmt?
Leserforumvon freshy | Inkasso | 3 Antworten | 19.07.2018 21:25
Würde auch eine Ratenzahlung akzeptieren welche bereits angeboten wurden. ... Wenn man Guthaben hat, dann verschwindet dieses Guthaben nicht. 1) Könnte man halt so machen, ja. 2) Der gegenüber muss nicht auf eine Ratenzahlung eingehen. ... Hier vielleicht auch anders ausgedrückt: Es werden ja auch viele "Angebote" gemacht wo die Schuldzahlungen gekürzt werden bei gleichzeitiger Einigung zur Ratenzahlung (oder bei geringen Summen Soforttilgung).
Leserforumvon crjlang | Inkasso | 7 Antworten | 30.12.2014 14:33
Gruß Christian -- Editiert crjlang am 30.12.2014 14:34 Am 30.12.2014 von Guybrush Threepwood Wenn eine Ratenzahlung vereinbart worden ist, dürfte das gem. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB zum Neubeginn der Verjährung geführt haben. ... Am 30.12.2014 von mepeisen quote:Wenn eine Ratenzahlung vereinbart worden ist, dürfte das gem. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB zum Neubeginn der Verjährung geführt haben Wobei die Ratenzahlung aber nachgewiesen werden müsste und das dürfte schwer fallen. ... Ich würde es verneinen, denn nur die Zustellung führt zur Hemmung und wer den Antrag einen Tag vor Verjährung erst abgibt, nimmt billigend in Kauf, dass selbst bei sofortiger Bearbeitung durch das Mahngericht die Verjährung erreicht wird.
Leserforumvon Ratsuchend1983 | Inkasso | 3 Antworten | 31.07.2011 15:55
Kann eine Verjährung angestrebt werden, da dem Schulder keine Briefe (Rechungen, Mahnungen etc) vorliegen oder sollte Schulder versuchen mit dem Inkassobüro eine Ratenzahlung zu vereinbaren? ... Diese Unterlagen hat der Schulder jedoch genau so wenig erhalten wie eventuelle Mahnungen, Rechnungen o.Ä. ----------------- "" Am 31.7.2011 von thehellion quote:Kann eine Verjährung angestrebt werden, da dem Schulder keine Briefe (Rechungen, Mahnungen etc) vorliegen Einrede der Verjährung funzt nicht mehr denn der Gerichtsvollzieher kommt nur wenn bereits tituliert ist ! ... Deswegen ist die Forderung tituliert quote:oder sollte Schulder versuchen mit dem Inkassobüro eine Ratenzahlung zu vereinbaren?
Leserforumvon padrino158 | Inkasso | 3 Antworten | 07.09.2015 13:19
Durch deinen Vergleich und durch deine Zahlungen wird das aber schwer durchzusetzen sein, denn das lässt die Verjährung wieder erneut beginnen. ... Da ich durch meine weitere Ratenzahlung dann anscheinend die "INKASSOKOSTEN" als erstes zahle, wäre es empfehlenswert erstmal nicht mehr zu zahlen und auf die Antwort zu warten nach meiner Einrede der Zinsverjährung?
Leserforumvon prie1981 | Inkasso | 0 Antworten | 21.11.2008 17:10
Da seit 2001 keine Ratenzahlung von mir geleistet wurde und ich auch nichts vom zuständigen Anwalt gehört habe, nahm ich an, dass diese Schulden verjährt sind. Deshalb habe ich letzte Wochen einen Brief geschickt, in dem ich auf die Verjährung hingewiesen habe. ... Da diese Forderung bereits verjährt ist, mache ich hiermit von der Einrede der Verjährung gem. § 214 Abs. 1 BGB Gebrauch.
Leserforumvon luccielein | Inkasso | 0 Antworten | 06.08.2009 19:28
Logischerweise, denke ich, dass die Forderung verjährt ist, weil 31.12.2005 (letzte Ratenzahlung) - 31.12.2008 (3 Jahre Verjährung).
Leserforumvon Fonkykane | Inkasso | 6 Antworten | 17.06.2020 19:36
Die Verjährungseinrede funktioniert so nicht mehr. soweit ich gelesen habe verfällt die Verjährung nur in dem ich eine Zahlung oder Rate leiste nicht wenn ich etwas vorschlage !? ... Natürlich steht in §212 BGB etwas drin von Neubeginn der Verjährung bei Zahlungen usw. ... Wichtig wäre hier aus meiner Sicht, die Verhandlungen wirklich als pure Kulanz darzustellen, zu der man nie verpflichtet war aufgrund der bereits längst eingetretenen Verjährung.
Leserforumvon Rominas`Mama | Inkasso | 27 Antworten | 06.01.2013 18:50
Wann hast du die Ratenzahlung angeboten? ... Dieses wurde von mir allerdings nicht gemacht, habe auf das Schreiben weder schriftlich noch mit Ratenzahlung reagiert. ... Insofern würde die Verjährung dann Mitte März 2013 sein.
Leserforumvon robby61 | Inkasso | 1 Antwort | 24.12.2019 11:33
Dann hörte man nichts mehr, kein Schreiben usw. vor Ende Verjährung, wurde dann eine Anwaltskanzlei aktiv. ... Antwort: Ratenzahlung nur mit Gerichtsverfahren und Urteil.
Leserforumvon andiausnrw | Inkasso | 15 Antworten | 25.04.2015 22:33
Jemals eine Ratenzahlung? ... gruß Am 26.4.2015 von mepeisen Normale Verjährung ist 3 Jahre. ... Ich würde denen per Einschreiben folgendes schicken: "Nach eingehender Prüfung erheben wir Einrede der Verjährung.
Leserforumvon chatengel | Inkasso | 7 Antworten | 01.06.2005 10:11
Die Bank übergibt die Forderung an ihren Anwalt, welcher einen Vorschlag zur Ratenzahlung macht und einen aktuellen Forderungsbetrag nennt. ... Zählt denn das Anwaltsschreiben und meine Reaktion darauf nicht als Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung, so dass die Frist quasi neu anfängt zu laufen? ... Über drei Jahre später nach dem 31.12. habe ich über einen Anwalt die Einrede der Verjährung erhoben.
Leserforumvon Infused | Inkasso | 3 Antworten | 31.07.2020 21:18
Heute habe ich mit Inkasso telefoniert, da die massiv Druck ausübten, bevor ich von der Verjährungsfrist von 3 Jahren wusste, und habe Ratenzahlung vereinbart. ... Jetzt habe ich gelesen, dass die Verjährung von neuem beginnt, wenn die Forderung in Raten abtragen oder Teilzahlungen geleistet werden. ... Oder würde die Verjährung erst bei der ersten Ratenzahlung neu beginnen?
Leserforumvon guest-12313.07.2022 06:52:04 | Inkasso | 27 Antworten | 12.09.2019 17:01
Dieser hemmt die Verjährung um 10 Jahre wenn man in Verzug gesetzt wurde. ... Angenommen es wäre so, wäre dann die Hemmung der Verjährung durch die Ratenzahlung gehemmt? ... Ich würde ziemlich sicher von einer Verjährung ausgehen. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?
Leserforumvon fb534657-2 | Inkasso | 10 Antworten | 28.12.2019 10:56
Hallo zusammen, eventuell kann mir jemand weiterhelfen.. folgende Situation: Ich habe mit einem Inkassodienst eine Zahlungsvereinbarung (Ratenzahlung) welche ich seit 1 Jahr auch zahle (Forderung ist berechtigt usw.) . ... Es gibt eine wirksame Vereinbarung und solange die weder aufgekündigt ist noch irgendwie dagegen verstoßen wurde, gibt es keinerlei Grund, einen Mahnbescheid zu veranlassen. nun ja, drohende Verjährung wäre ein Grund, oder einfach der Wunsch nach Titulierung. Berry Am 28.12.2019 von AltesHaus Drohende Verjährung sehe ich ein, dann jedoch ohne die Anwaltskosten.
Leserforumvon MelanieM1978 | Inkasso | 7 Antworten | 10.02.2007 17:44
Es ist eine Erklärung das ich von meiner Seite auf die Verjährung der Schuld verzichte. ... Die Verzichtserklärung ist eine Absicherung, dass Du die Ratenzahlung auch einhälst. Ohne diese Erklärung könntest Du nach Verjährung einfach mit dem zahlen aufhören, und bist auch noch im Recht.
Leserforumvon einzzweidrei | Inkasso | 11 Antworten | 20.10.2012 10:06
Wahrscheinlich melden die sich nun schnell wegen der Verjährung! ... Wenn ich auf sein schreiben reagiere und Ratenzahlung vereinbare, wäre die Verjährungsfrist ja unterbrochen oder wie sieht das aus? ... ----------------- "" Am 20.10.2012 von Dieter25 @TE Wenn Du Dich mit eier Teilzahlung einverstaden erlärst, wird die Verjährung unterbochen; d.h. sie beginnt von neuem,auch wenn bis zum Ende der Verjährung (31.12.2012?)
Leserforumvon dose123 | Inkasso | 18 Antworten | 01.10.2013 13:15
Das, was dann beispielsweise die Verjährung hemmt, sind ernsthafte Verhandlungen oder Teilzahlungen. Da du denen von dir aus eine Ratenzahlung angeboten hast, wird es schwierig, sich auf die Verjährung zu berufen, denn damit hast du verhandelt. ... Ich berufe mich auf die Einrede der Verjährung.
Leserforumvon Zilogc9 | Inkasso | 28 Antworten | 06.05.2007 20:35
. ----------------- " " Am 8.5.2007 von thehellion Er wird halt auch älter ( und reicher ) und träger Zurück zum Eingangsposting Einfach mal den RA selbstsicher auf die Verjährung hinweisen und warten wie er reagiert ! ... (Die Vollmacht vom RA war übrigens eine Blanko-Kopie in der der Name eingesetzt war) Mittlerweile einen netten Brief mit dem Angebot einer Ratenzahlung bekommen.
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